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 Sondeln in Brandenburg

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Avatar  Sondeln in Brandenburg  (Gelesen 18269 mal) 0
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#30
22. März 2012, um 22:08:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von behreberlin
Also, ich gehe ja nun mal fast nur in Brandenburg. Wenn der Jäger kommt grüße ich höflich, wenn ein Streifenwagen komms winke ich auch immer ganz nett, die Bauern grüße ich natürlich auch, schließlich sollen sie ja sehen, wer sich auf ihren Feldern rumtreibt, Spaziergängern werden höflich ihre Fragen beantwortet,.....usw. Ach so, ich sehe von der Kleidung natürlich nicht aus wie Rambo im Kampfeinsatz.....wo war jetzt eigentlich das Problem, oder die Frage.....

Also,

ich bewege mich hier in Berlin wie Du.
Ich wohne an der Grenze zu BRB und habe echt Schiss dort zu Sondeln.

Hoffe mal auf ein Treffen wo man mal Erfahrungen und Ansichten austauschen kann

Gruß Charlie

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#31
22. März 2012, um 22:18:01 Uhr

Kein thema...
Aber das soll auch keine angstmache sein,
Jäger,bauern,spaziergänger sind alles freundliche menschen wenn man ihnen auch freundlich gegenüber tritt...die denken dann auch nicht dran jetzt die blauen zu rufen...
Und wie man ließt kann man auch mit denen reden.
Man sollte aber auch immer eine gewisse vorsicht walten lassen denn das kann auch ganz schön in die hose gehen weil in brb viel über die wk2 schiene läuft und das oft die erste vermutung ist...
Will nur den neusondlern in brb klarmachen das viele hier noch nen stock im po haben und es nich so gediegen wie z.b. bayern abläuft..

Gruss

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#32
22. März 2012, um 22:18:21 Uhr

Also bei mir hier im Raum Leipzig hatte ich bis jetzt noch keine Probleme wenn ich auf dem Feld unterwegs war. Alle die vorbei gekommen sind ( Bauer, Polizei) haben nur geschaut aber nix gesagt. Nur neugirige Wanderer fragen immer mal wieder aber kein Problem.

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#33
22. März 2012, um 22:21:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
@charlie
Ist auslegungssache nur weil du es so siehst und meinetwegen auch ich siehts der polizist bzw. staatsanwalt wieder ganz anders...

Kann nur zum bespiel greifen was mir gerad von ner polizeiobermeisterin “im bett“ (-; gesagt wurde...
“auch wenn du das cutter nur ine tasche hattest und du nie vorhattest es gegen einen einzu setzen als du den diebstahl begangen hast, verknacken die dich wegen raub und nich wegen diebstahl...
Blöd ich weiss aber so ist es, deshalb denke ich schon das die dir auch den straftatbestand “unterschlagung“ anheften können wegen einem spaten, spätestens nach ner hd oder hast du jeden fund gemeldet?

Falsch,

Raub ist immer mit Gewalt gegen Personen verbunden,
Diebstahl ist ne reine Wegnahme.

Klaue im Supermarkt ne Tüte Smartis, hab nen Messer in der Tasche,
das interessiert keine Sau.

Dein Betthäschen braucht Nachhilfeunterricht.  Zwinkernd

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#34
22. März 2012, um 22:38:55 Uhr

Charlie braucht nachhilfe!

Tüte smarties is nen bagatelfall...(klar kann auch zur anzeige gebracht werden als diebstahl wird aber vom richter als bagatelfall angesehen und dementsprechend mild geandet)

Brieftasche ist diebstahl ganz klar

Stgb pragraph 249 dort ist raub definiert!
249 baut wie immer im zusammenhang mit zusatzpragrahpen auf,  in denen steht das auch nur das mitführen von einer waffe(in dem fall messer) ebenfalls dann als raub deklariert wird...

Also stgb Paragraph 249 + zusatzparagraphen lesen,
dann du verstehen...



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#35
22. März 2012, um 22:47:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
Charlie braucht nachhilfe!

Tüte smarties is nen bagatelfall...(klar kann auch zur anzeige gebracht werden als diebstahl wird aber vom richter als bagatelfall angesehen und dementsprechend mild geandet)

Brieftasche ist diebstahl ganz klar

Stgb pragraph 249 dort ist raub definiert!
249 baut wie immer im zusammenhang mit zusatzpragrahpen auf,  in denen steht das auch nur das mitführen von einer waffe(in dem fall messer) ebenfalls dann als raub deklariert wird...

Also stgb Paragraph 249 + zusatzparagraphen lesen,
dann du verstehen...



Wetten das Charlie gewinnt,
aber lassen wir es jetzt hier.
Es geht ums Sondeln.  Winken



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#36
22. März 2012, um 23:05:34 Uhr

Wetten wir das charlie verliert, zwei blau wollen nen wettkampf grrrr...
Lets go....

249stgb ist der grundtatbestand der hat zur qualifikation den 250 I nr.1b stgb wo nach der täter oder anderer beteiligter am raub sonst ein werkzeug oder mittel bei sich führt um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden. Wobei sich werkzeug oder mittel sich definiert als gegenstände die nach ihrer art und anwendung objektiv zur herbeiführung erheblicher lebensgefahr geeignet sind.

Bei sich führen im juristischen: wenn das tatmittel(in dem fall das messer) zu irgendeinem zeitpunkt zwischen beginn und vollendung zur gebrauchbereiten verfügung steht(in dem fall in deiner tasche)

Und und und, kann man jetzt ewig weiterführen ebenso raub muss immer mit gewalt zu tun haben, stimmt nicht ganz ist wieder ne auslegungssache bzw. defienitionsache und richtereinschätzung...

Aber stimmt geht hier ja ums sondeln...also..

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#37
22. März 2012, um 23:18:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
249stgb ist der grundtatbestand der hat zur qualifikation den 250 I nr.1b stgb wo nach der täter oder anderer beteiligter am raub sonst ein werkzeug oder mittel bei sich führt um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden. Wobei sich werkzeug oder mittel sich definiert als gegenstände die nach ihrer art und anwendung objektiv zur herbeiführung erheblicher lebensgefahr geeignet sind.

Bei sich führen im juristischen: wenn das tatmittel(in dem fall das messer) zu irgendeinem zeitpunkt zwischen beginn und vollendung zur gebrauchbereiten verfügung steht(in dem fall in deiner tasche)
Wird ein Messer im Rucksack denn eingesetzt, um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden?

Das dürfte der Punktus Knacktus sein. Und wenn erwiesen ist durch Aussage des Opfers, dass dein Messer im Rucksack nicht eingesetzt wurde, da das Opfer das Messer nicht gesehen hat, weil es im Rucksack verweilte, so wurde das Messer nicht eingesetzt.

Zur Suche in Brandenburg ist aber wohl das Wesentliche gesagt worden, wenn man Behauptungen aufstellt, sollte man die immer belegen können, sonst steht man nachher ohne Argumente da.


€dit: Um nich noch einen Post zu schreiben:
Mit sich führen sondly23, okay! Der Täter kann ein Messer im Rucksack mit sich führen.
Die Frage ist aber, ob er das mitgeführte auch einsetzt, um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden.

« Letzte Änderung: 22. März 2012, um 23:52:55 Uhr von (versteckt) »

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#38
22. März 2012, um 23:19:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
Wetten wir das charlie verliert, zwei blau wollen nen wettkampf grrrr...
Lets go....

249stgb ist der grundtatbestand der hat zur qualifikation den 250 I nr.1b stgb wo nach der täter oder anderer beteiligter am raub sonst ein werkzeug oder mittel bei sich führt um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden. Wobei sich werkzeug oder mittel sich definiert als gegenstände die nach ihrer art und anwendung objektiv zur herbeiführung erheblicher lebensgefahr geeignet sind.

Bei sich führen im juristischen: wenn das tatmittel(in dem fall das messer) zu irgendeinem zeitpunkt zwischen beginn und vollendung zur gebrauchbereiten verfügung steht(in dem fall in deiner tasche)

Und und und, kann man jetzt ewig weiterführen ebenso raub muss immer mit gewalt zu tun haben, stimmt nicht ganz ist wieder ne auslegungssache bzw. defienitionsache und richtereinschätzung...

Aber stimmt geht hier ja ums sondeln...also..


Lass es hier gut sein, per PN stehe ich zur Verfügung.



Hinzugefügt 22. März 2012, um 23:25:35 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Wird ein Messer im Rucksack denn eingesetzt, um den widerstand einer anderen person durch gewalt oder drohung mit gewahlt zu verhindern oder zu überwinden?

Das dürfte der Punktus Knacktus sein. Und wenn erwiesen ist durch Aussage des Opfers, dass dein Messer im Rucksack nicht eingesetzt wurde, da das Opfer das Messer nicht gesehen hat, weil es im Rucksack verweilte, so wurde das Messer nicht eingesetzt.

Zur Suche in Brandenburg ist aber wohl das Wesentliche gesagt worden, wenn man Behauptungen aufstellt, sollte man die immer belegen können, sonst steht man nachher ohne Argumente da.

Das ist das Problem, kaum noch einer kann Textaufgaben lösen, weil nicht verstehen was da eindeutig steht.

Hat Pisa schon vor vielen Jahren festgestellt.

Gut das es noch paar Leute, wie dich, gibt die das gelesene auch verstehen.
Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 22. März 2012, um 23:25:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#39
22. März 2012, um 23:44:24 Uhr

Das siehst du falsch ernteag , die definition des mit sich führen ist hier das wesentliche und hackt dein rot hervorgehobenes aus.
Letztendlich ist die interpretation der definitionen die sache des richters und damit sting normale ansichtssache, jedoch meist mit dem grösseren übel für den angeklagten..

Aber es geht hier ums sondeln und ich schilderte nur meine erfahrungen und abläufe welche mir bekannt sind..
Die diebstahl raubsache war nur ein beispiel wie schnell aus einer harmlosen sache eine nicht so harmlose sache werden kann auch oder gerade mit bezug auf sondeln in brandenburg...

Gerne stehe ich auch per pm zur verfügung um was zu klären oder auch nicht..

Also zurück zum thema
Gruss sondly

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#40
23. März 2012, um 01:02:21 Uhr

 Schockiert oh man, so eine aufregung!! nur weil ich ne frage hatte!!!

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#41
23. März 2012, um 01:27:39 Uhr

Nein keine aufregung , nur ne diskussion.
Darum ist doch ein forum da, meinungsaustausch!

aber das wesentliche sollte rübergekommen sein.

Theoretisch:

Sondeln im sinne von nur sonde nehmen und deine signale hören ist erlaubt in brb, ausnahmen sind naturschutzgebiete, bzw. ausgewiesene gebiete.

Nach deinen signalen graben ist schon ne ordnungsw.

sagen wir mal es sind ein paar wertvolle ma-münzen
die du da ausbuddelst und nimmst sie mit nach haus für die vitrine machst dich strafbar.
1. Wegen unterschlagung, hättest melden müssen
2. Wegen diebstahl, gehört ja dem land brandenburg dank unserem schatzregal...

Jedoch sind theorie u. Prak. zwei unterschiedliche paar schuhe, denn nach nen 10ten reichspfennig würdest du hausverbot bekommen, würdest die alle melden...(-;

gruss




« Letzte Änderung: 23. März 2012, um 01:41:04 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#42
23. März 2012, um 16:38:00 Uhr

Hay

Wie eigentlich alle hier unterschreiben würden ist es besonders in Brandenburg wichtig sich an das Kriegswaffenkontrollgesetz zu halten.
D.h. in aller kürze - keine Suche und Aneignung von Waffen, Munition, Waffenteilen und Munitionsteilen !
Dann ist man schonmal ein gaaanz braver sondler  Smiley

DAff

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#43
23. März 2012, um 16:53:58 Uhr

Waffensuche/Munition  is auch nich mein Ding!! will ja DEN Schatz finden lol Grinsend


Hinzugefügt 23. März 2012, um 16:54:56 Uhr:

ja ich weiß... den melde ich natürlich umgehend!!!! Belehren

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(versteckt)
#44
23. März 2012, um 17:08:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23

Nach deinen signalen graben ist schon ne ordnungsw.


Huch, das sehe ich jetzt erst.
Wo bitte haste das denn her Huch??


DAff

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