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 Sondeln in Brandenburg

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Avatar  Sondeln in Brandenburg  (Gelesen 17008 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Oktober 2010, um 15:11:57 Uhr

Hi Leute ich bin aus Prenzlau (Nord Ost BRB),

ich bin etwas verzweifelt muß ich sagen [nono]und ich suche ganz dringend Hilfe.Wenn man das immer so liest mit den Genehmigungen, da brauchst du keine oder  da brauchst vielleicht eine usw da hat man ja manchmal schon Angst den Detektor überhaupt  auszupacken ohne das man verhaftet wird Irre
Hat denn jemand von euch aus Brandenburg so eine Suchgenehmigung bekommen?Kostet sowas Geld?Und wie habt ihr das angestellt bzw wie beantragt man sowas ohne das man gleich für irre oder durchgeknallt abgestempelt wird Zwinkernd
Manchmal ist das ja komisch was die auf den Ämtern so hören wollen oder eben auch nicht :)Also wenn jemand Erfahrungen mit so was gemacht hat...bitte melden!
Dankbarkeit ist garantiert Anbeten Grinsend

Ach ja für den Fall (das soll hier jetzt keine Kontaktanzeige werden Grinsend Grinsend) das jemand in der Nähe auch diesem Hobby verfallen ist,ich bin gerne für Teamwork... Suchen

also dann Leute auf gut Fund!! Super

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(versteckt)
#1
25. Oktober 2010, um 16:33:31 Uhr

Das Landesamt bietet entspechende Kurse an um Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfeger zu werden. Dauert etwas  :Smiley Danach kann man mit einer weiteren Ausbildung auch die Genehmigung bekommen zum Sondeln.

Ist aber noch im Aufbau und deshalb estwas schwierig.

Am besten dort anrufen und nachfragen.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bldam-brandenburg.de/ansprechpartner/ansprechpartner_c/direktion.html


Schöne Grüße vom Insurgenten

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
26. Oktober 2010, um 15:35:53 Uhr

Vielen Dank für die Info Anbeten,ich hoffe mal das ich das noch bis zur Rente schaffe... Grinsend Grinsend Grinsend

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#3
22. März 2012, um 14:53:53 Uhr

Ja das mit den Genehmigungen interressiert mich auch!!

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#4
22. März 2012, um 15:04:49 Uhr

Ums mal einfach zu sagen ist brb das land mit dem schärfsten gesetz was sondeln angeht...

In manchen ländern ist es eine ordnungsw. und in brb eine straftat!

Ne genehmigung zu bekommen ist gleich null ...klar
Der oben beschriebene weg ist schon richtig aber ...
ganz ehrlich...wird sehr selten passieren...

Selbst wenn eure gemeinde und der heimat..
euch die erlaubniss geben macht ihr euch trotzdem strafbar! Weil ihr keine nfg vom denkmal.... habt...

Auf gut deutsch allet scheise....

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#5
22. März 2012, um 15:13:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
...Ne genehmigung zu bekommen ist gleich null ...klar
Der oben beschriebene weg ist schon richtig aber ...
....

Kenne aber einige mit Genehmigung  Zwinkernd

Ist halt alles noch am Anfang, aber mit der Zeit wird es wohl leichter werden.

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#6
22. März 2012, um 15:53:26 Uhr

Ich darf doch aber in meinem eigenen Wald oder auf meiner Wiese sondeln? oder??

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#7
22. März 2012, um 19:49:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23

In manchen ländern ist es eine ordnungsw. und in brb eine straftat!



What ?
Gib mal bitte den Link zu dieser Aussage !


DAff

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#8
22. März 2012, um 19:59:18 Uhr

Hier mal ein paar Gesetze zum nachforschen .Dafür brauch man glaub ich keine Genehmigung  Zwinkernd   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html


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#9
22. März 2012, um 20:02:43 Uhr

Für BRB ist das hier noch wichtig.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14589.de

Ist aber auch eine Owi, wenn man dagegen verstösst.

Fehlt noch der Link zum Straftatbestand !

DAff

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#10
22. März 2012, um 20:06:59 Uhr

Natürlich darfst du sondeln , und erst recht in deinem eigenem wald etc...

Aber wenn du dann anfängst zu buddeln sieht das ganz anders aus egal ob dein wald oder nicht...

Ist doch bei uns schon so blöd das wenn du auf deinem eigenen grundstück ein bäumchen fällen willst dann brauchst ne genehmigung...

@daff
Also wenn du in brb z.b. deine sonde in den seelower höhen auspackst und sondelst /buddelst dann begehst du eine strafftat!
nen link kann ich mal raussuchen, aber steht das nich sogar im denkm.schutz.gesetz von brb ....

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#11
22. März 2012, um 20:12:16 Uhr

Hallo

Laut dem DschGBRB ist das suchen auf einem Bodendenkmal eine Owi. Denn die Seelower Höhen sind zu grossen Teilen Bodendenkmal.
Wenn man auf den Seelwoer Höhen sondelt, kann auch die von mir ebend gepostete  Verordnung zum Schutz von Kriegsstätten zum tragen kommen.
Da ist es auch eine Owi !
Ich wüsste nicht wo das als Straftat geahndet wird !?
Bitte suche den Link !

PS: Wenn man nen eigenen Wald hat, muss man auch beachten ob es dort ein Bodendenkmal gibt.
Wenn ja, braucht man eine Genehmigung. Wenn nicht muss man schauen ob es Naturschutzgebiet ist oder unter den Schutz der Verordnung zum Schutz von Kriegsstätten fällt.


DAff


« Letzte Änderung: 22. März 2012, um 20:13:52 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#12
22. März 2012, um 20:56:34 Uhr

Ich weiss ja nicht wo du herkommst aber in brb sehen die die sache ganz schön anders..
Wenn du anfängst zu buddeln oder dein spaten auspackst können gleich x strafbestände erfüllt sein . Störung der totenruhe, verwahrungsbruch,diebstahl,unterschlagung, und und und.....

Und das machen die auch so  wenn die dir eine auswischen wollen..
Sicher die sonde führen ohne zu graben ist erlaubt aber mal ehrlich wer sondelt ohne zu graben.
Und wenn sie dich durchsuchen und deine grabungswerkzeuge finden hier in brb hast ganz schnell ne hd am hals mit der begründung gefahr im verzug...wenn sie vermuten das du auf militaria aus bist

Aber ja ich setze mich mal ran und suche was für dich..

P.s.
Die sachen passieren hier öffter und kannst mir glauben erfahre sowas aus erster hand wenn de verstehst...



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(versteckt)
#13
22. März 2012, um 21:06:26 Uhr

Hallo

Ich komme aus Brandenburg und es wäre mal hilfreich, wenn du das was du sagst einfach mal mit den entsprechenden Gesetzen belegst.
Das mit den X Strafbeständen , buddeln ist verboten u.s.w.
Ich möchte es auch nur wissen, denn ich kenne diese Bestimmungen nicht.


DAff

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#14
22. März 2012, um 21:27:00 Uhr

Wenns jetzt so schnell gehen soll hab ja noch nich mal abendbrot gegessen....
Dann schau einfach mal selber die paragraphen nach.

Stichwort:
Fundunterschlagung und eigentumsrecht.
Verstöße gegen die Gesetze sind straftaten!

oder wie ich dir vorher schon schrieb... Diebstahl, störung der toten....etc...sind straftatbestände auch wenn du nich im flagrantie erwischt worden bist, reicht es wenn du ne sonde und ein spaten dabei hast denn welcher normale mensch geht mit nem spaten in wald, ergo hast du was vorgehabt.
Was die blauen denn draus machen(welche straftat) hängt von ihrer vermutung ab...

Also musst du dir die gesetze zu diebstahl etc..durchlesen was ich dir oben schrieb.

Wenn du aber von mir hören willst in paragr. So und so steht wörtlich: das führen einer sonde in verbindung mit grabungswerkzeug im land brandenburg ist eine straftat....
Dann muss ich dich enttäuschen, so ein gesetz(paragraph) gibt es nicht....
Braucht es auch nich weil die dir dann ebend die straftat nach anderen dingen auferlegen...

Ein bespiel wäre der diebstahl!
Du klaust jemand das portmonai, ist diebstahl!
Kommst du gerad von der baustelle und hast noch das cuttermesser in der tasche und klaust jemanden das portmonai ist es raub! Egal ob das cuttermesser was damit zu tun hatte...bzw. Ob du es benutzt hast...

Ähnlich verhält es sich mit dem sondeln...hast du den spaten dabei wird es, was weis ich...unterschlagung..etc....

Ergo bekommst du zu 99protzent in brb wenn du erwischt worden bist und du keine erlaubniss hast ne strafanzeige

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