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 Sondeln in Brandenburg

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Avatar  Sondeln in Brandenburg  (Gelesen 18268 mal) 0
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#45
23. März 2012, um 17:54:58 Uhr

Könnte man aus dem §10 herauslesen:
§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.

Gruß
Oetti1

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#46
23. März 2012, um 19:20:38 Uhr

@daff
Wie meinst du das?
Wenn richtig verstehe gehe ich auf acker x und grabe nach meinen signalen, sprich löcher machen etc...

Bauer sieht das, ruft die polizei weil was mach ich den da auf sein grund und boden?

Jetzt meinst du das ich gegen nix verbrochen habe und auch keine owi begangen habe?
Dann kläre mich bitte auf weil dann hab ich ein gesetz nicht verstanden.

In meinen augen habe ich privatbesitz betreten und mit technischen hilfsmitteln nach z.b. münzen gesucht auf einem stück land das mir nichts gehört..

Oder geh in normalen! Wald und sondle dort, ok alles io
aber geh in wald sondle und buddel dort,
Immer noch keine owi wenn ich dich richtig verstehe..?

Ich würde keine owi bekommen ? Hmm ....sicher daff?!

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#47
23. März 2012, um 19:28:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Heidi
au wacke, da hab ich ja ganz schön was losgetreten, ..
Ach, da siehste mal. Und der Fred ist umme zwei Jahre alt ...

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#48
23. März 2012, um 19:30:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Könnte man aus dem §10 herauslesen:
§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.
Wenn man lesen könnte, Oetti1, würde man feststellen, dass "nach einem Signal graben" nicht das Gleiche ist wie "nach einem BD graben".
Würde deine restriktive Auslegung der Realität entsprechen, dürften keinerlei Erdarbeiten mehr ohne die Erlaubnis der Denkmalbehörde durchgeführt werden.
Niemand dürfte in seinem Garten graben, Landwirte dürften nicht mehr ihren Acker umpflügen, da ja nach Oetti1 automatisch nach Bodendenkmälern gegraben wird.
Man kann mit einem Detektor zielgerichtet nach Denkmälern suchen, aber auch zielgerichtet nach nicht-Denkmälern suchen.
Und nur wer das eine vor hat, der bedarf der Genehmigung.

Anzumerken ist noch, dass Oetti1 in Schleswig-Holstein mit den Archäologen und Denkmalschützern zusammenarbeitet. An sich nichts schlechtes. Aber dies ist Grund genug für ihn, ganz im Sinne des Amtes hier herum zu tröten.
Deswegen schreibt er in Sucherforen immer wieder, dass die Suche eigentlich verboten sei und sehr restriktiv gehandhabt wird. Durchgelesen hat er die Gesetze nur sehr lasch, bzw. er spuckt hier nur das aus, was ihm vorgekaut wurde.
Ich würde wohl auch so schreiben, hätte ich meine Seele an das Amt verkauft. Würde andere Sucher denunzieren und sie anschwärzen und schlecht reden. Denn dann könnte ich auf weitere Privilegien hoffen und da ich den Bückling mache, ist mir das Amt auf Jahre wohl gesonnen und stellt mir weiterhin Suchgenehmigungen aus, die ich eigentlich nicht benötige.
Zum Glück bedarf ich dieses Verhaltens nicht und bin unabhängig in meinen Aussagen.

PS: Sondly23, wenn du noch nicht einmal den Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl kennst, solltest du dich nicht zu komplizierteren Themen wie dem Buddeln im Wald äußern.
Was macht mir eigentlich mehr Angst? Dass die "Oberwachtmeisterin" ihre eigenen Gesetzestexte nicht versteht, oder, dass sondly23 im Bett nicht zugehört hat? Zwinkernd  Super


« Letzte Änderung: 23. März 2012, um 19:39:23 Uhr von (versteckt) »

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#49
23. März 2012, um 19:36:42 Uhr

Ich als sondler wäre aber in der beweispflicht das ich nich nach bodendenk. Suche
Ich glaube einfach sagen nein tue ich nicht ist kein beweis (für die....)

Da hab ich mich schon immer gefragt, wie man das beweisen soll

@ernte ag
Tzee ..glaub mal den kenne ich und bitte nur weil du das sagst das ick oder sie keine ahnung hab...hahaaa
Wer bist du denn eigentlich sone behauptung in den raum zu stellen, hast du das gelernt? bist du polizist oder jurist? Denke wohl nich also würd ick nich so laut krähen aber denk mal was du willst, du verstehst schon die gesetze besser als die die damit beruflich zu tun haben ...daumen hoch...

« Letzte Änderung: 23. März 2012, um 19:47:59 Uhr von (versteckt) »

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#50
23. März 2012, um 19:50:56 Uhr

@Ernte-AG:
Ja, ja...sabbel du man....

Gruß
Oetti1

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#51
23. März 2012, um 19:52:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Könnte man aus dem §10 herauslesen:
§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.

Gruß
Oetti1

Nee, hier gehts ja ums allgemeine sondeln. Nicht nach Bodendenkmalsuche. Bei Bodendenkmalsuche darf man ja nichtmal mit dem techn. Hilfsmittel suchen. Auch wenn nicht gebuddelt wird.

Also in BRB kann man auch buddeln. Das ist überhauptnicht verboten. Ist auch keine OWi. Nur eben nicht auf nem Bodendenkmal.
Die Bodendenkmalliste kann eingesehen werden. Die wird veröffentlicht. Oder den Bauern fragen, ob auf dem feld irgendwo was mit Denkmal ist. Das wissen die ja.

DAff

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#52
23. März 2012, um 19:56:06 Uhr

§2, Abs. 2
4. bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von
Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen
und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder
befanden (Bodendenkmale).

Bodendenkmal ist das kleine Teil, das du ausgräbst. Nicht das Gelände in dem du gräbst.

Gruß
Oetti1

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#53
23. März 2012, um 19:59:41 Uhr

Wieso gräbst Du nicht einfach nach Meteoriten   Winken

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#54
23. März 2012, um 20:04:46 Uhr

@daff
ok das ist mir neu...doch ganz glauben kann ich das nicht wenn ich ohne genehmigung vom bauern auf sein privatbesitz
sondeln tue und nach meinen signalen grabe, sprich nicht nur sein besitz unbefugterweise betrete sondern da auch noch graben tue....hmmm..
kannst du mir mal das zeigen wo das steht das das nicht mal ne owi ist..wäre dir echt dankbar....

und zum bodendenkmal..ist das trotzdem nicht so einfach, denn wenn die sagen(denkmalschutzbehörde brb) sie haben oder sie wollten geziehlt danach graben
egal ob du nur aufm acker deine münzchen sammelst, dann bist du doch inner beweispflicht...aber wie willst das beweisen...

denke wenn sie wollen dann können sie mit dir machen wie sies wollen, denn die gesetze sind für die positiv ausgelegt nicht für uns sondler

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#55
23. März 2012, um 20:15:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
§2, Abs. 2
4. bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von
Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen
und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder
befanden (Bodendenkmale).

Bodendenkmal ist das kleine Teil, das du ausgräbst. Nicht das Gelände in dem du gräbst.

Gruß
Oetti1

Ja, hier ist beschrieben was Bodendenkmale sein können. Das muss dann auf den Listen veröffentlicht werden.
Laut §3 . Alles was nicht als Denkmal ausgeschrieben ist, kann demnach ersondelt werden.
So interpretiere ich das Gesetz.

Wenn alles Bodendenkmale wären (nicht könnten), was in §2 Abs. aufgezählt ist, wäre ja alles nicht natürliche unter der Erde ein Denkmal.
Auch eine Coladose die gestern verloren wurde. Da dies ja nun nicht sein kann, gehe ich davon aus, das nur meine interpretation richtig sein kann.

DAff


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#56
23. März 2012, um 20:22:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
sondeln tue und nach meinen signalen grabe, sprich nicht nur sein besitz -! unbefugterweise betrete !- sondern da auch noch graben tue....hmmm..

[...] dann bist du doch inner beweispflicht...aber wie willst das beweisen...

denke wenn sie wollen dann können sie mit dir machen wie sies wollen, denn die gesetze sind für die positiv ausgelegt nicht für uns sondler
1. Du und deine Polizistenfreunde kennen nicht einmal das allgemeine Betretungsrecht in der freien Landschaft?

2. Ich bin in der Beweispflicht? Ich dachte es gibt die Unschuldsvermutung und MIR muss nachgewiesen werden, dass ich was verbotenes gemacht habe. Scheinbar sind da sondly23 und seine "Blauen" da anderer Meinung.

3. Die Gesetze sind allgemein gehalten, Behörde wie Sondler müssen sich gleichermaßen an die Gesetze halten. "Die Behörden" können eben nicht alles machen, was sie wollen. "Die Sondler" können auch nicht alles machen, was sie wollen. Wer dennoch den "Rambo" spielt, egal ob Behörde oder Sondler, kann richtig Ärger bekommen.
Deine Resignation und dein Schlechtreden könnten glatt für eine Kolumne in der Bild-Zeitung reichen. Du scheinst einen Heidenrespekt vor dem Staat zu haben, weshalb ich vermute, dass du oder dein direktes Umfeld bereits schlechte Erfahrung mit dem Staat gemacht hat. Das kann und wird nicht bei allen so sein, es wird dafür Gründe geben.

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#57
23. März 2012, um 20:32:57 Uhr

@ Sondly

Bleib da mal ganz entspannt. Smiley  Es ist nicht so schlimm ein Sondler zu sein, wie du es hier andeutest.
Am besten mal die Gesetze durchlesen.
Das sollte man als Sondler mindestens einmal machen.
Erstaunlicherweise sind diese Gesetze zwar sehr gummihaft geschrieben, aber immernoch recht verständlich.
Letztendlich geht man nur sondeln. Das ist nix schlimmes.

DAff

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#58
23. März 2012, um 20:57:37 Uhr

Ach hey ich bin so entspannt und locker das ich fast
auseinander falle...und ich glaub daff das ich in einer woche mich mehr mit den gesetzestexten rumplagen muss als du bis jetzt in dein leben an gesetzestexten gelesen hast aber ist auch scheiss egal...
Und nein es ist nicht schlimm ein sondler zu sein aber anders als hier im forum immer gepostet wird weiss ich das in brb es auch mal für ein sondler sehr unangenehm werden kann!

Und zu dir ernteag, ich gebe mich vor deinem gebalten wissen und absolut korrekten interpretation eines nichtbrandenburgers über die brbgesetzeslage geschlagen, die polizei hier hat sowieso keine ahnung von ihrem beruf, ist schon klar, richter und staatanwälte sollten ausschließlich dich fragen wie sie die gesetze verstehen sollten!
Deshalb hut ab vor ernteag!

« Letzte Änderung: 23. März 2012, um 21:32:45 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#59
23. März 2012, um 21:04:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23

..und ich glaub daff das ich in einer woche mich mehr mit den gesetzestexten rumplagen muss als du bis jetzt in dein leben an gesetzestexten gelesen hast

Hay

Na dann ist ja gut.
Das konnte ich aus deinen Postings bisher nicht so recht heraus lesen.

DAff

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