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 Sondeln legal?

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#30
27. März 2013, um 23:33:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von soilsearch
W A N T E D !!!

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http://www.denkmalpflege-bw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Flyer_Raubgraeber.pdf

Schockiert



Wobei man schon erwähnen muss, dass die Broschüre aus 2006 stammt und sich in der Zwischenzeit einiges getan hat.
Anfang dieses Jahrhunderts gab es auch noch sowas Ähnliches in unserem Nachbarland Dänemark, da wurden Sondengänger mit dem Teufel verglichen. Heute haben die Nachbarn ein super System mit dem beide Seiten gut klar kommen.

« Letzte Änderung: 27. März 2013, um 23:35:00 Uhr von (versteckt) »

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#31
27. März 2013, um 23:36:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Unter abgeben, verstehe ich NICHT wieder bekommen. Wir haben hier viele Sondler, die würden ihre Kugeln gerne für die Wissenschaft melden. Wenn sie aber als Raubgräber betitelt werden und man ihre Kugeln enteignen will, ist es logisch dass keiner was meldet. Ohne die Funddokumentaionen dieser Leute, kann aber niemand eine genaue wissenschaftliche Arbeit anfertigen. Die Archäologie schadet sich hier selbst.

Was dürft Ihr behalten nachdem es die Archäologen untersucht haben? DAS würde mich mal interessieren?

.
.

Das ist bei mir vom BL zu BL unterschiedlich, da ich aber selber oder mit einem Kollegen die wissenschaftliche Auswertung mache (Schlachtfeldarchäologie) und dabei auch jede Menge Sondler mit einsetzte ist das alles recht entspannend.

Allerdings würde ich Funde von Sondlern, die ich nicht gut kenne, nie zu 100% in eine wissenschaftliche Auswertung mit einfließen lassen.

Somit sind die Funde von Schlachtfeldern, die "irgendwie" gemacht wurden nett für eine Übersicht aber wissenschaftlich so gut wie wertlos. Um es böse auszudrücken ist es "Leichenfledderei"

Die Funde bei wissenschaftlichen Untersuchungen (die in die Zeit passen) gehen natürlich alle irgendwann in das Archiv des Landesamtes zur Sicherung (die anderen Funde, na ja, je nach Zeitstellung Cool nicht alles muß archiviert werden)

Ansonsten gibt es durch die unterschiedlichen Landesgesetze und Absprachen verschiedene Möglichkeiten, z.B. Leihverträge für besondere Stücke.

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#32
27. März 2013, um 23:46:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes

Wobei man schon erwähnen muss, dass die Broschüre aus 2006 stammt und sich in der Zwischenzeit einiges getan hat.
Anfang dieses Jahrhunderts gab es auch noch sowas Ähnliches in unserem Nachbarland Dänemark, da wurden Sondengänger mit dem Teufel verglichen. Heute haben die Nachbarn ein super System mit dem beide Seiten gut klar kommen.

ist aus 2006 und noch auf der amtlichen hompage,
nfg werden in bawü nicht erteilt...

sehe nichts was sich verändert haben soll
 Weinen

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#33
28. März 2013, um 10:51:48 Uhr

Gut, dann möchte ich Dir recht geben. Sind BaWüs wohl noch etwas hinterm Mond.

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#34
28. März 2013, um 11:16:24 Uhr

echt krasser Flyer ist ja wie ein Fahndungsfoto

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#35
28. März 2013, um 16:30:04 Uhr

Oh mann is ja schlimmer als im Mittelalter da bei euch in BaWü.

Klar 250000 euro strafe warum nich gleich 100000 wenn man ne abgehalfterte Römermünze in der Tasche hat...

Ich kann nich mehr und zieh aufs Land, so was von lächerlich das Ganze

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#36
28. März 2013, um 16:49:51 Uhr

hier hab ich auch mal was zu dem Thema ( Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/aktuelles_thema_raubgraeber_07-2010.pdf
)

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#37
28. März 2013, um 16:50:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arminius
Oh mann is ja schlimmer als im Mittelalter da bei euch in BaWü.

Klar 250000 euro strafe warum nich gleich 100000 wenn man ne abgehalfterte Römermünze in der Tasche hat...

Ich kann nich mehr und zieh aufs Land, so was von lächerlich das Ganze


Die Strafen sind wohl fast einheitlich in D

Teilweise noch höher, in Berlin 500.000€

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http://www.landesarchaeologen.de/denkmalschutzgesetze/


Zum nachlesen

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#38
28. März 2013, um 17:07:22 Uhr

Danke für den link insurgent

Ich kanns ja nachvollziehen, wenn da Kriminelle mit schwerem Gerät auf nem GSG aufkreuzen und alles plündern...

aber doch bitte nicht der gemeine Sondler, der in seiner Freizeit ein bißchen an der frischen Luft über die  

gepflügten Felder tigert und dabei viell mal ne Römermünze findet, die sonst eh von der modernen Landwirtschaft 

vollkommen vernichtet würde. Das ist für mich reine Abschreckung seitens der Denkmalämter.

Hier muss ganz klar unterschieden werden, und dass ist meiner Meinung nach bei den DSchG nicht ersichtlich.

Es ist ja dann rein spekulativ, in wie weit besonders schwere od minder schwere Fälle eingestuft werden.

Und so wie es in dem Flyer aus BaWü rüber kommt, ist ja zweiteres anscheinend schon ein schwerer Fall.

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#39
28. März 2013, um 21:04:58 Uhr

Moin,

die Höhe der im Gesetz aufgeführten Strafen sind Höchststrafen. In aller Regel betragen die Bußgelder beim ersten Verstoß ca. 1000 Euro, außerdem wird der Detektor eingezogen. Beim zweiten Verstoß werden üblich zwischen 4000 und 5000 Euro fällig + Detektor. Wenn die Sache vor das Gericht geht, werden die Bußgelder nach Tagessätzen gerechnet. Die Tagessätze entsprechen dem Einkommen des Täters pro Tag.

Interessanter sind aber die Ansätze wegen Unterschlagung. Wir haben dazu ja bereits ausführlich durch einen Rechtsanwalt im DSM berichtet, daher muss das hier nicht neu angeführt werden.

Viele Grüße

Walter
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www.das-schatzsucher-magazin.de


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#40
28. März 2013, um 22:51:47 Uhr

Oh man,

hier werden wieder Horrorszenarien aufgezogen.

Sondeln ist in D nicht verboten und das ausgraben der Signale auch nicht.

Entscheidend ist wonach und wo gesucht wird.

Alles geilt sich hier an den DschG auf. Weshalb eigentlich? Diese kommen erst
ins Spiel wenn ich nach Bodendenkmalen suche.

Tue ich das nicht muß ich diese DschG nur im Hinterkopf haben für den Fall
eines Zufallsfunds.

Meine Meinung

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#41
28. März 2013, um 23:55:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Oh man,

hier werden wieder Horrorszenarien aufgezogen.

Sondeln ist in D nicht verboten und das ausgraben der Signale auch nicht.

Entscheidend ist wonach und wo gesucht wird.

Alles geilt sich hier an den DschG auf. Weshalb eigentlich? Diese kommen erst
ins Spiel wenn ich nach Bodendenkmalen suche.

Tue ich das nicht muß ich diese DschG nur im Hinterkopf haben für den Fall
eines Zufallsfunds.

Meine Meinung


auf der homepage der denkmalpflege wird erklärt was alles ein denkmal sein kann.
münzen sind in bawü bewegliche kulturdenkmale
siehe letzte seite pdflink

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http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/service/Bildung/Download/Was-ist-ein-Kulturdenkmal.pdf


@ walter
danke für die info!

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#42
29. März 2013, um 00:05:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von soilsearch

münzen sind in bawü bewegliche kulturdenkmale


Münzen ja und Langschwerter nein, oder wie Cool

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#43
29. März 2013, um 00:29:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Münzen ja und Langschwerter nein, oder wie Cool
den burschen wirds schon gegönnt  Engel

der böse und gemeine sondler sollte sich vorsehen,
im ungünstigen fall gibts die ordnungskeule wie
walter es beschrieb.  Rundumschlag

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#44
29. März 2013, um 00:32:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von soilsearch
auf der homepage der denkmalpflege wird erklärt was alles ein denkmal sein kann.
münzen sind in bawü bewegliche kulturdenkmale
siehe letzte seite pdflink

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http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/service/Bildung/Download/Was-ist-ein-Kulturdenkmal.pdf


@ walter
danke für die info!



Die Hompage und geltendes Recht sind zweierlei Ding.

Das ist die von Archis geschaffenen Grauzone, gegen diese gilt es rechtlich vor zu gehen.

Im Waffenrecht ist klar definiert was erlaubt und was verboten ist.

Würde man die Begriffsbestimmung "Denkmal" ins Waffenrecht übertragen wäre jeder Gegenstand,
der geeignet ist Personen verletzen zu können, eine Waffe.

Neben dem Kampf gegen die Schatzregalien müssen wir Sondengänger um Rechtssicherheit kämpfen.

Und dazu gehört als erstes, was ist ein Denkmal.

Gruß Charlie

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