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 Sondeln legal?

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#15
27. März 2013, um 12:16:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Coindancer
Denn, beachte auf Alle Fälle die Umstände des Feldes, es könnte einem BD unterliegen.

und da haben wir wieder die Ironie im deutschen Lande 
 Grinsend der Bauer brumt mit seinem Traktor und seinem Pflug übers Feld, sät massenweise Kunstdünger über den Acker un das alles ganz unbeschorren ABER wenn unsereins mit ner Sonde drüber flitzt um evtl noch zu retten was noch zu retten ist dann bekommt man einen druff 
 Huch  Ironie Ironie Ironie 
 :Smiley
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#16
27. März 2013, um 12:27:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jeffrey
Hallo Walter
Habe mir gerade das DschG BaWü durchgelesen und habe einige ein paar fragen die du mir vielleicht beantworten kannst.
1. schreibst du, das fast alles dort im Boden befindliche ein Bodendenkmal darstellt.
    Beim lesen des Gesetzes (Abschnitt 6) finde ich aber nur die üblichen schwammigen Formulierungen. Wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Wert. Und zudem noch öffentliches Interesse.
Mir fällt es schwer das einzuordnen, da ich z.B. bei einer Gürtelschnalle 16. Jahrhundert keines dieser Definitionen erfüllt sehe. Bitte berichtigen wenn ich falsch liege.

2.§ 23 Schatzregal
Was genau hat denn einen hohen wissenschaftlichen Wert?
Nehmen wir einen mittelalterlichen Spinnwirtel.
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bringt er denn?

Ich hoffe du kannst mir ein wenig weiterhelfen?

Mit freundlichem Gruß
Tim

Moin Tim,

das ist Absicht, dass es so schwammig ist. Dadurch lässt sich so ziemlich alles als BD bewerten und wissenschaftlich ist naherzu jeder Fund interessant, nicht unbedingt als Fund, sondern als Information wo der Fund entdeckt wurde. Anhand der Funde lassen sich Wege oder Wüstungen erfassen oder sie geben Hinweise auf eventuell vorhandene unbewegliche Bodendenkmale wie Glashütten, Schmieden, Mühlen, Burgställe, Motten usw.

...was uns zu Deiner 2. Frage bringt. Der Spinnwirtel als solcher wird niemals unter das Schatzregal fallen, aber unter § 27 Abs. (3), wenn er bei einer ungenehmigten Suche entdeckt wird. Er kann, muss aber nicht von wissenschaftlichen Wert sein, je nachdem ob er auf eine Wüstung hinweist (wissenschaftlicher Wert) oder über den Kehrricht auf den Misthaufen und von dort auf den Acker kam (kein wissenschaftlicher Wert). Das ergibt sich aber erst aus der Auswertung aller entdeckten Funde.

Der wissenschaftliche Wert eines Fundes liegt bei den meisten Fundstücken im Befund, seiner Einordnung in die Fundsituation, nicht in seinem Material, seiner Herstellung, Verarbeitung usw.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 27. März 2013, um 12:31:49 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Münzsucher
und da haben wir wieder die Ironie im deutschen Lande
 Grinsend der Bauer brumt mit seinem Traktor und seinem Pflug übers Feld, sät massenweise Kunstdünger über den Acker un das alles ganz unbeschorren ABER wenn unsereins mit ner Sonde drüber flitzt um evtl noch zu retten was noch zu retten ist dann bekommt man einen druff
 Huch  Ironie Ironie Ironie
 :Smiley
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Moin,

ein Überfall auf eine Tankstelle mit einer Beute von 500 Euro  ist auch dann strafbewehrt, wenn ein Bankräuber nebenan 50.000 Euro erbeutet. Der Hinweis auf jemanden, dessen Handlung ja noch schlimmer ist als Deine, ändert nichts an ihrer Rechtswidrigkeit.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 27. März 2013, um 12:31:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#17
27. März 2013, um 12:37:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von LOKI
klaro

Das suchen mit Metalldetektor , nach Metallischen Signalen , ist im ganzen Bundesgebiet der BRD Erlaubt !

..
Lg LOKI

Nicht ganz, in SH ist auch das Suchen ohne zu graben auf einen BD eine Straftat.

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#18
27. März 2013, um 12:50:49 Uhr

Danke für die Ausführung.
Da bleibt einem ja nur der weg, alles zu melden und zu hoffen, das es keinen interessiert.
Wie sieht es denn in der Praxis aus?
Wenn ich eben diesen Spinnwirtel melde und abgebe.
Wird mir dann mitgeteilt ob es sich um einen "misthaufenfund" oder um eine Wüstung handelt?
Zumindest habe ich ja ein Anrecht auf diese Auskunft, da diese ja wichtig für den weiteren Verbleib des Gegenstandes ist.
Was zu der nächsten frage kommt, wie lange die sich damit zeit lassen können.
Denn der Zeitraum für die Meldung ist ja auch klar definiert.

Wenn dem nicht so ist, wäre dies ja auch ein möglicher Ansatz um auch die " Gegenseite" in die Pflicht zu nehmen.
Viele Grüße

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#19
27. März 2013, um 13:10:39 Uhr

herrje wasn hier schon wieder ? nicht einmal son Thread ohne das irgendwelches Zeugs behauptet wird  {alt}


in BaWü ist genauso wenig fast alles was im Boden liegt BD wies anderswo der Fall ist und wenn du mit nem Haufen zertrümmerten Steingut zum xten Mal beim Amt antanzt, gibst vielleicht mal satten Arschtritt als Quittung !
hab jetzt keine Zeit z.B. den Artikel mit den 3 frühmittelalterlichen Schwertern rauszusuchen die so BaWü-Gören von Baustelle gezogen und vom Amt bedenkenlos wiederbekommen haben, aber is ja wohl noch bekannt (?) und gutes Beispiel dafür das selbst dicke Schwerter die einigermaßen konkret kleiner Baugrube zuzuordnen sind, nicht zwangsläufig Denkmäler sein müssen - bei zerschredderter und von sonstwoher rangepflügter AucissaFibel vom gewöhnlichen Acker würd das gaaanz vülleicht nicht anders aussehen !

wenn jemand weiß ob unterm Acker eingetragenes Denkmal liegt, dann ja wohl der Ackerbesitzer - hat man Grundbesitzer dahingehend gefragt und der meinte "ney dör lecht niks" dann kann man wohl davon ausgehen das da auch wirklich kein eingetragenes BD unterm Acker versteckt liegt  {alt}

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#20
27. März 2013, um 13:45:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Münzsucher
und da haben wir wieder die Ironie im deutschen Lande
 Grinsend der Bauer brumt mit seinem Traktor und seinem Pflug übers Feld, sät massenweise Kunstdünger über den Acker un das alles ganz unbeschorren ABER wenn unsereins mit ner Sonde drüber flitzt um evtl noch zu retten was noch zu retten ist dann bekommt man einen druff
 Huch  Ironie Ironie Ironie
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Ich kann mich den Ausführungen von Münzsucher nur anschliessen.
Das meiste, was kein Edelmetall ist, ist doch durch die moderne Landwirtschaft eh schon total hinüber.
Das was wir machen, ist höchstens noch Schadensbegrenzung um zu retten was noch zu retten ist.
Da wir mit dem Detektor ja eh nur in die oberste Pflugschicht kommen, die dieser Zerstörung permanent ausgesetzt ist.
Ansonsten liegt es bis zur totalen korrosion im Boden und keinen interessierts.
Das muss mal einer verstehen, aber passt zu unserem schönen Bürokratischen Staat.
Besser im Boden versauern anstatt das es eine Privatperson findet Huch

VG

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#21
27. März 2013, um 13:51:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch

hab jetzt keine Zeit z.B. den Artikel mit den 3 frühmittelalterlichen Schwertern rauszusuchen die so BaWü-Gören von Baustelle gezogen und vom Amt bedenkenlos wiederbekommen haben, aber is ja wohl noch bekannt (?)



Du meinst den hier :

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#22
27. März 2013, um 14:07:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowech
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ja genau die Bubens warens, danke !
etwas älter als in meiner Erinnerung - dachte die wären aus 7ten o. 8ten ........und das sie die von Baustelle auf bekannten Gräberfeld "gemopst" haben, wusst ich auch nicht mehr ......

die Pose von dem Größeren der beiden erinnert mich an irgendwas .......könnte aber noch büschen grimmiger und angriffslustiger dreinschauen, find ich Lächelnd

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#23
27. März 2013, um 14:13:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowech
Du meinst den hier :

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Da staune ich als Schweizer. Bei uns ist jede Musketenkugel so wissenschaftlich, dass sie abgegeben werden muss. Und die dürfen solche Schwerter behalten. Verkehrte Welt!




.

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#24
27. März 2013, um 14:18:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Da staune ich als Schweizer. Bei uns ist jede Musketenkugel so wissenschaftlich, dass sie abgegeben werden muss. Und die dürfen solche Schwerter behalten. Verkehrte Welt!


Abgegeben wurden sie ja, aber die Buben haben sie wiedebekommen.

D.h. ja wir müssen alles abgeben, damit die Archäologen die Stücke untersuchen können und bekommen sie dann z.g.T wieder.

Leider geben Sondler ohne Genehmigung so gut wie nicht ab

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Verwarnt
#25
27. März 2013, um 14:18:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
die Pose von dem Größeren der beiden erinnert mich an irgendwas .......könnte aber noch büschen grimmiger und angriffslustiger dreinschauen, find ich Lächelnd
Ist halt ein geborener SPB = Sondel Power Bube  Lächelnd
Mit dem Bauer der sagt,dass da drunter nichts liegt ...
Kann schon sein,dass da wirklich nichts liegt aber Felder und Äcker
darf der Bauer auch in einem Grabungsschutzgebiet massiv bewirtschaften.
Der Bauer darf da mit dem Trecker drüberrauschen 
aber lass Dich da mal mit der Sonde erwischen.
Sollte man nicht vergessen.

« Letzte Änderung: 27. März 2013, um 14:28:20 Uhr von (versteckt) »

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#26
27. März 2013, um 14:20:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
ja genau die Bubens warens, danke !
......

die Pose von dem Größeren der beiden erinnert mich an irgendwas .......könnte aber noch büschen grimmiger und angriffslustiger dreinschauen, find ich Lächelnd
Du meinst erinnert Dich dunkel an Irgendwen Grinsend

die Buben bzw. Eltern haben ja alles entsprechend dem Gesetz richtig gemacht ... Zufallsfund -> gemeldet -> wiederbekommen (gut, dazu gehört bei solchen Schwertern vieleicht etwas Glück)

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#27
27. März 2013, um 22:48:30 Uhr

W A N T E D !!!

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http://www.denkmalpflege-bw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Flyer_Raubgraeber.pdf

 Schockiert

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#28
27. März 2013, um 23:21:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

D.h. ja wir müssen alles abgeben, damit die Archäologen die Stücke untersuchen können und bekommen sie dann z.g.T wieder.

Unter abgeben, verstehe ich NICHT wieder bekommen. Wir haben hier viele Sondler, die würden ihre Kugeln gerne für die Wissenschaft melden. Wenn sie aber als Raubgräber betitelt werden und man ihre Kugeln enteignen will, ist es logisch dass keiner was meldet. Ohne die Funddokumentaionen dieser Leute, kann aber niemand eine genaue wissenschaftliche Arbeit anfertigen. Die Archäologie schadet sich hier selbst.

Was dürft Ihr behalten nachdem es die Archäologen untersucht haben? DAS würde mich mal interessieren?

.


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#29
27. März 2013, um 23:25:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von soilsearch
W A N T E D !!!

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 Schockiert


jepp, das die andere Seite des Bawü-Amts und solche Aktionen wohl auch Ursache für das angeblich vermehrte Aufkommen halbinformierter Freizeitsheriffs {alt}
 Sondeln legal?


also wenn hier kleiner Junge mitliest und der mal ne Spatha meinetwegen auch auf Gräberfeld findet - kannst ruhig beim Amt melden,Bürschchen ! die nehmen dir dein Schwerti schon nich weg .....bekommst bestimmt auch nochn Bonschi  Tätscheln
 
falls aber jemand mit Sonde in BaWü so ne NichtdenkmalSpatha oder auch nur bleiernen Spinnwirtel finden sollte........nun ja .........also Bonbons für schlüsselverlierende Pilzsucher gibts beim supi netten Amt vielleicht eher nich so ......
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