erinnert mich an die Debatte mit Ernte neulich
er bestand auch darauf das da wortwörtlich nur was von archäologischen Denkmalbereichen/GSG zu lesen ist, aber eben nicht der Begriff Bodendenkmal fällt
ich glaub ja immer noch daran das ein BodenDENKMAL ein DENKMALbereich ist und somit auch grabungsgeschützt .........was denk ich auch bisschen der Sinn hinter der Erklärung zum Bodendenkmal ist - nicht ungenehmigt grabend dran rumverändern oder gar abtragen, das zum Denkmal erklärte und damit auch geschützte Bereichilein