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 Sondeln legal?

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#60
29. März 2013, um 17:52:12 Uhr

erinnert mich an die Debatte mit Ernte neulich   Lächelnd er bestand auch darauf das da wortwörtlich nur was von archäologischen Denkmalbereichen/GSG zu lesen ist, aber eben nicht der Begriff Bodendenkmal fällt 
ich glaub ja immer noch daran das ein BodenDENKMAL ein DENKMALbereich ist und somit auch grabungsgeschützt .........was denk ich auch bisschen der Sinn hinter der Erklärung zum Bodendenkmal ist - nicht ungenehmigt grabend dran rumverändern oder gar abtragen, das zum Denkmal erklärte und damit auch geschützte Bereichilein   Engel

Offline
(versteckt)
#61
29. März 2013, um 18:34:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
erinnert mich an die Debatte mit Ernte neulich   Lächelnd er bestand auch darauf das da wortwörtlich nur was von archäologischen Denkmalbereichen/GSG zu lesen ist, aber eben nicht der Begriff Bodendenkmal fällt
ich glaub ja immer noch daran das ein BodenDENKMAL ein DENKMALbereich ist und somit auch grabungsgeschützt .........was denk ich auch bisschen der Sinn hinter der Erklärung zum Bodendenkmal ist - nicht ungenehmigt grabend dran rumverändern oder gar abtragen, das zum Denkmal erklärte und damit auch geschützte Bereichilein   Engel

Hi,

ließ dir mal §19(3) genau durch. Du wirst dann schnell erkennen das hier ein Begriff archäologische Denkmalbereiche definiert ist welcher sich vom Denkmalbereich §19(1) klar abgrenzt.

Ein archäologische Denkmalbereiche oder Grabungsschutzgebiet ist lediglich nur ein durch Verordnung
festgelegter Bezirk in dem Kulturdenkmale vermutet werden.

Dem zu folge ist ein Grabungsschutzgebiet kein BD kann jedoch eines oder mehrere beherbergen.

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 29. März 2013, um 18:34:56 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#62
29. März 2013, um 18:42:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Ein archäologische Denkmalbereiche oder Grabungsschutzgebiet ist lediglich nur ein durch Verordnung
festgelegter Bezirk in dem Kulturdenkmale vermutet werden.


ja aber aber ....ich dachte immer dass das bei eingetragenem Bodendenkmal ......zu Hilfe, Jochim Grinsend

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