[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondeln legal?

Gehe zu:  
Avatar  Sondeln legal?  (Gelesen 7915 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5   Nach unten
Offline
(versteckt)
#45
29. März 2013, um 01:40:15 Uhr

Wie ist das eigendlich mit Bodendenkmälern?

Das ich darauf ned gehen darf das ist mir klar. Aber z.b. habe ich vom Besitzer die Erlaubnis auf seinen Acker zu gehen. Direkt daneben ist ein kleiner Wald und der ist ein Bodendenkmal weil da mal eine Keltenschanze war.

Darf ich da jetzt gehen, oder muss ich von den Denkmal gewissen Abstand halten.
Laut BayernViewer ist wirklich nur der Wald das BD

Oder darf ich sagen wir mal bis auf 10 Meter an den Wald rangehen. Habe mal gehört das man da mindestends 500 Meter abstand halten muss (kann ich mir fast ned vorstellen) aber dann darf ich in meiner Gegend ja nirgend wo gehen hehe.

Währe super wenn ihr mich da aufklären könntet

Offline
(versteckt)
#46
29. März 2013, um 02:35:03 Uhr

@ Gertmann81

Mir hat mal meine Archeologin erklähren wollen , das es auch verboten ist , 300 meter im Umkreis ,

eines BD's zu suchen , was für mein dafürhalten , übertrieben ist !

Lg LOKI

Offline
(versteckt)
#47
29. März 2013, um 13:20:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

.......

Neben dem Kampf gegen die Schatzregalien müssen wir Sondengänger um Rechtssicherheit kämpfen.

Und dazu gehört als erstes, was ist ein Denkmal.

Gruß Charlie

Das steht in allen Denkmalschutzgesetzen!

Offline
(versteckt)
#48
29. März 2013, um 14:09:24 Uhr

Hallo Insurgent 
Die Meinung teile ich nicht so ganz.
Rechtssicherheit besteht z.B. beim Waffengesetz. Da ist ganz klar geregelt wer was wo mit welchen Auflagen besitzen und verwenden darf.

Mit der Aussage " überragenden wissenschaftlichen Wert" ist das nicht gegeben!
Was ist überragend?
Für mich ein dehnbarer Begriff, der sich immer für denjenigen passend zurechtlegen lässt, der am längeren Hebel sitzt.

Hätte die Himmelsscheibe immernoch diesen Status wenn mittlerweile 20 andere gefunden worden wären?

Offline
(versteckt)
#49
29. März 2013, um 14:15:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jeffrey
Hallo Insurgent
Die Meinung teile ich nicht so ganz.
Rechtssicherheit besteht z.B. beim Waffengesetz. Da ist ganz klar geregelt wer was wo mit welchen Auflagen besitzen und verwenden darf.

Mit der Aussage " überragenden wissenschaftlichen Wert" ist das nicht gegeben!
Was ist überragend?
Für mich ein dehnbarer Begriff, der sich immer für denjenigen passend zurechtlegen lässt, der am längeren Hebel sitzt.

Hätte die Himmelsscheibe immernoch diesen Status wenn mittlerweile 20 andere gefunden worden wären?

Du beantwortest Dir doch gerade selber die Frage Cool

Es muß, wie beim Waffengesetz, ein fachkundiger entscheiden ob Denkmal oder Dekowaffe.

Und wie willst Du für einen unbekannten Gegenstand eine genaue Beschreibung/Definition abgeben.

Da hat es das Waffengesetz leichter.

Offline
(versteckt)
#50
29. März 2013, um 14:46:58 Uhr

Beim Waffengesetz muss das aber nicht jedesmal aufs neue entschieden werden.
Das ist Rechtssicherheit!
Waffen vor Baujahr 18xx dürfen ohne Waffenschein besessen werden.
Wer Waffen transportieren will muss........
Da weiß man doch genau Bescheid!

Das DschG kann das nicht.
Es grenzt nur grob ein und lässt die genaue Einschätzung von "Experten" vornehmen.
Und das ist immer eine subjektive Meinung.

Schwarz oder weiß.
Ja oder nein.
Nur danach lässt sich ein objektives Urteil Fällen.
Und nur so gibt es für mich Rechtssicherheit.

Hinzugefügt 29. März 2013, um 14:51:35 Uhr:

Als kleiner Zusatz:
Was will die Wissenschaft denn?
Besitzen oder erforschen?
Ich bin gerne bereit meine Funde der Wissenschaft für einen begrenzten Zeitraum für Forschungszwecke zu überlassen.
Und wenn etwas Museumsreif ist, gebe ich es auch dort als Leihgabe hin.
Nur, was ist denn von dem Zeug hier Museumsreif???

« Letzte Änderung: 29. März 2013, um 14:51:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#51
29. März 2013, um 14:53:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jeffrey
Beim Waffengesetz muss das aber nicht jedesmal aufs neue entschieden werden.
Das ist Rechtssicherheit!
Waffen vor Baujahr 18xx dürfen ohne Waffenschein besessen werden.
Wer Waffen transportieren will muss........
Da weiß man doch genau Bescheid!

Das DschG kann das nicht.
Es grenzt nur grob ein und lässt die genaue Einschätzung von "Experten" vornehmen.
Und das ist immer eine subjektive Meinung.

Schwarz oder weiß.
Ja oder nein.
Nur danach lässt sich ein objektives Urteil Fällen.
Und nur so gibt es für mich Rechtssicherheit.

Wie hättest Du denn die Himmelsscheibe ein Jahr vor ihrer Entdeckung genau beschreiben wollen Grinsend

Und das mit dem Waffengesetzt ist auch nicht so einfach, gibt laufend Präzedenzfälle, welche einzeln entschieden werden von Fachkundigen, z.B. Tingle Pistole, mal erlaubt, dann wieder nicht etc.

Offline
(versteckt)
#52
29. März 2013, um 15:18:06 Uhr

Da gebe ich dir recht!
Deswegen macht in meinen Augen das ganze DschG keinen Sinn und gehört in dieser Form abgeschafft.

Da ja nicht alles dokumentiert ist, was wann und wo genau war, bedarf es doch der Suche danach.
Wir haben aber nicht genug Personal und Geld um genügend Menschen damit zu beauftragen.
Also sollte doch auf die Leute zurückgegriffen werden, die das auch noch kostenlos machen.

Daraus würde sich folgende Situation ergeben.

Wir haben X Bereiche die nachweislich interessant für die Wissenschaft sind.
Diese Bereiche werden Sperrgebiet für alle Nichtarchäologen.(Ist ja bereits schon so)
Öffentlich einsehbar wie der Bayerviewer.

Jetzt laufe ich über die Lande mit meiner Sonde und finde die unterschiedlichsten Dinge.
Einmal im Monat muss ich einen Bericht abgeben, was ich wo genau gefunden habe.
Jetzt kann der Fachmann entscheiden, was wichtig ist und was nicht.
Aber, und jetzt kommt das neue und wichtige.
Was ich gefunden habe gehört erstmal mir.
Will der Fachmann genaueres über etwas wissen, kann er es sich von mir leihen und mir zeitnah zurückgeben.
Will er einen Bereich schützen, muss er ihn auch zeitnah untersuchen.

So kommt man doch zu einer Menge Daten, die ohne uns Bösen Raubgraber garnicht existieren würden.

Offline
(versteckt)
#53
29. März 2013, um 16:39:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das steht in allen Denkmalschutzgesetzen!

Hi insurgent,

du weist genau um die schwammeligkeit dieser Begriffsbestimmungen. Du weist auch
genau, daß im DschG S-H nichts davon steht das das Sondeln auf einem BD eine Straftat
ist wie du es weiter oben behauptest.

Ich weiß nicht, entweder streust du hier bewußt Fehlinformationen oder deine Teiljuraausbildung
war, im Gegensatz zu meiner Kostenlosen, umsonst.
;Zwinkernd

Gruß Charlie

Offline
(versteckt)
#54
29. März 2013, um 16:56:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hi insurgent,

du weist genau um die schwammeligkeit dieser Begriffsbestimmungen. Du weist auch
genau, daß im DschG S-H nichts davon steht das das Sondeln auf einem BD eine Straftat
ist wie du es weiter oben behauptest.

Ich weiß nicht, entweder streust du hier bewußt Fehlinformationen oder deine Teiljuraausbildung
war, im Gegensatz zu meiner Kostenlosen, umsonst.
;Zwinkernd

Gruß Charlie


Ach ja, schon mal § 24 im SH Gesetz gelesen Cool

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.landesarchaeologen.de/denkmalschutzgesetze/


Offline
(versteckt)
#55
29. März 2013, um 16:58:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ach ja, schon mal § 24 im SH Gesetz gelesen Cool

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.landesarchaeologen.de/denkmalschutzgesetze/




Ja, mehrmals.

(versteckt)
#56
29. März 2013, um 17:00:11 Uhr

klar verzerrt er gern die Wirklichkeit im Sinne von fürs Amt arbeiten ist extrem feine Sache und nicht fürs Amt arbeiten führt höchstwahrscheinlich zu enorm viel Stress und über die Begriffsschwammigkeit und in Praxis oft willkürliche Auslegung weiß er auch bescheid, aber mit auf eingetragenen SH-BD auch nur suchen is strafbar hat er schon recht .

unter §19 Abs. 3 steht zwar nur was von archäologischen Denkmalbereichen (Grabungsschutzgebiete) aber BD werden wohl sowas sein.....wenn auch nur meist ganz klein Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#57
29. März 2013, um 17:23:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Ja, mehrmals.

Und? Nicht begriffen?

Da steht nicht von der Suche nach archäologischen Gegenständen sondern "Mess und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind Kulturdenkmale zu entdecken"

Und jede Metallsonde ist dazu geeignet! Da steht auch nichts von Graben (OK etwas später schon ;-) )

Also mit der Sonde ohne Schaufel nach Haithabu und ohne Genehmigung = Straftat

Was ist daran so schwer zu verstehen, das Du es mehrmals lesen mußt

Offline
(versteckt)
#58
29. März 2013, um 17:43:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Und? Nicht begriffen?

Da steht nicht von der Suche nach archäologischen Gegenständen sondern "Mess und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind Kulturdenkmale zu entdecken"

Und jede Metallsonde ist dazu geeignet! Da steht auch nichts von Graben (OK etwas später schon ;-) )

Also mit der Sonde ohne Schaufel nach Haithabu und ohne Genehmigung = Straftat

Was ist daran so schwer zu verstehen, das Du es mehrmals lesen mußt

Man oh man,

§24 Straftatbestand

bezieht sich nur auf §19(3)

Grubungsschutzgebiete

und Bodendenkmale können zwar GSG sein sind es aber im allgemeinen nicht.

Deshalb ist:

graben auf BD nicht gleich Straftat
graben auf GSG = Straftat (ohne Genehmigung nach §19(3)

Gruß Charlie

Offline
(versteckt)
#59
29. März 2013, um 17:51:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Man oh man,

§24 Straftatbestand

bezieht sich nur auf §19(3)

Grubungsschutzgebiete

und Bodendenkmale können zwar GSG sein sind es aber im allgemeinen nicht.

Deshalb ist:

graben auf BD nicht gleich Straftat
graben auf GSG = Straftat (ohne Genehmigung nach §19(3)

Gruß Charlie

Das kannst Du ja mit der Polizei und dem Richter besprechen

Falsch ist
!

"graben auf GSG = Straftat (ohne Genehmigung nach §19(3)"

auch ohne zu graben = Straftat


Seiten:  Prev 1 2 3 4 5
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor