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 Sondeln mit/ohne NFG- ein paar kurze FAQ

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Avatar  Sondeln mit/ohne NFG- ein paar kurze FAQ  (Gelesen 4221 mal) 5
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#15
25. Februar 2014, um 19:51:07 Uhr

Wenn auch alles unklar und unsicher ist,
eins ist sicher richtig, jeder Sondler sollte eine gute Rechtsschutzversicherung haben. Sei es um ungestört Suchen zu können oder im Falle eines Fundes seine Rechte durchzusetzen!

Nicht jede Rechtsschutzversicherung ist für Sondler geeignet!
Wer mal ein persönliches Angebot gerechnet bekommen möchte, für eine geeignete Versicherung, der kann mir mal eine PM schicken.

LG

Robin

PS: Ich bin geprüfter Versicherungsfachmann.

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#16
26. Februar 2014, um 08:29:34 Uhr

Danke Michael

ist ja nicht unwichtig zu wissen, dass da jemand ist, den man bei Bedarf "konsultieren" kann. Wäre dann dumm, wenn es nur ein Nickname wäre  Zwinkernd Habe zwar eine Nichte, die Rechtsanwältin ist, aber mit den Problemen des Sondelns kennt die sich nicht aus  Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
26. Februar 2014, um 10:06:05 Uhr

@ Stalker: Natürlich hast Du recht, daß ich etwas präziser hätte formulieren müssen, daß das SR m.E. verfassungswidrig ist. Ich dachte aber, daß sich das aus dem Kontext ergibt. Hier ist auch der Beitrag aus diesem Forum: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/verfassungswidrigkeit_des_schatzregals-t24662.0.html


Ja, Du hast recht, daß nur das BVerfG die Verfassungswidrigkeit feststellen kann. Allerdings muß man, um dahin zu kommen, erst einmal selber die Verfassugswidrigkeit festgestellt haben. Auch um den eigenen Vortrag zu begründen.

Das NFG ist auch m.E. grundsätzlich akzeptabel. Die Umsetzung allerdings, die für jeden Sondler eine NFG fordert und diese de facto nicht gewähren will, ist verfassungswidrig. Andere Umsetzungen, wie z.B. lange Ausbildungsdauer und andere hohe Hürden, mögen auch verfassungswidrig sein, das kommt aber auf den Einzelfall an. Nichts anderes habe ich oben gesagt.

RA

« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, um 10:06:36 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#18
26. Februar 2014, um 10:35:55 Uhr

Recht hin oder her wenn das Amt sagt wir können und wollen nicht mehr als 100 Sondler betreuen dann ist das nun mal so.
Verfassungwiedrig ist so viel habe gehört sogar die GEZ Lächelnd Erbschaftssteuer ist ja auch doof man hat sein Leben lang gespart und auf sein gehalt Steuern bezhalt. Dann stirbt man und der Staat lang wieder kräftig zu.Mit einer Steuer auf Vermögen wo schonmal Steuen für gezahlt wurden. Aber das ist nun mal so.

Wenn ich fische oder Angelschein ist das auch nicht ok. Genauso sehe ich das mit der NFG wer keine hat muss sich halt in der Grauzone bewegen und gut ist.

Mir ist das doch egal ob ich Funde abgeben muss. Wenn ich die Himmelsscheibe gefunden hätte was hätte ich davon wenn sie im Wohnzimmer liegt? Nachher hat man nen Barbarenschatz im Wohnzimmer der wird dann geklaut oder wird nachher falsch gelagert.Da wäre das Kulturgut zerstört dann lässt man das die Archäologen machen und gut ist. Man hat ja genug in der Zeitung gelesen....

Recht haben und recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Der eine fliegt beim stehlen von ein paar Brötchen aus dem Müll der andere bekommt noch ne große Belohnung wenn er scheiße macht. Die einen streichen das Blindengeld und erhöhen sich dafür die Diäten. Wir sind halt auch nur ne Randgruppe wir werden halt nicht beachtet.



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#19
26. Februar 2014, um 11:32:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thaler
Recht hin oder her wenn das Amt sagt wir können und wollen nicht mehr als 100 Sondler betreuen dann ist das nun mal so.
Verfassungwiedrig ist so viel habe gehört sogar die GEZ Lächelnd Erbschaftssteuer ist ja auch doof man hat sein Leben lang gespart und auf sein gehalt Steuern bezhalt. Dann stirbt man und der Staat lang wieder kräftig zu.Mit einer Steuer auf Vermögen wo schonmal Steuen für gezahlt wurden. Aber das ist nun mal so.

Wenn ich fische oder Angelschein ist das auch nicht ok. Genauso sehe ich das mit der NFG wer keine hat muss sich halt in der Grauzone bewegen und gut ist.

Mir ist das doch egal ob ich Funde abgeben muss. Wenn ich die Himmelsscheibe gefunden hätte was hätte ich davon wenn sie im Wohnzimmer liegt? Nachher hat man nen Barbarenschatz im Wohnzimmer der wird dann geklaut oder wird nachher falsch gelagert.Da wäre das Kulturgut zerstört dann lässt man das die Archäologen machen und gut ist. Man hat ja genug in der Zeitung gelesen....

Recht haben und recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Der eine fliegt beim stehlen von ein paar Brötchen aus dem Müll der andere bekommt noch ne große Belohnung wenn er scheiße macht. Die einen streichen das Blindengeld und erhöhen sich dafür die Diäten. Wir sind halt auch nur ne Randgruppe wir werden halt nicht beachtet.



Treffender hätte man es nicht formulieren können

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
27. Februar 2014, um 10:03:27 Uhr

Ich sehe dies als Falsch an. Ja, recht haben und recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Jedoch ist es meistens so, daß die rechtmäßige Entscheidung getroffen wird.

Wie dem auch sei, so sollte man aber in jedem Fall für sein Recht kämpfen. Wenn Du die Himmelsscheibe nicht haben willst, fein. Aber den Wert der Himmelsscheibe auch nicht? Wenn man das SR angreift, greift man nicht das Recht des Staates an, den Fund zu enteignen. Das ist jederzeit möglich. Nein, man greift es an, um den Staat zu zwingen, den Gegenwert zu entrichten. Das sieht das Grundgesetz nun mal so vor. Und ein paar bauernschlaue Politiker wollen es so umgehen, indem man den Finder mit einem Sachbuch abspeist. Gerecht ist das nicht.

Ich teile zwar nicht ihre Auffassung, aber in einem Punkt hatte Rosa Luxemburg recht: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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#21
27. Februar 2014, um 10:25:49 Uhr

Moin Thaler,


Recht hin oder her wenn das Amt sagt wir können und wollen nicht mehr als 100 Sondler betreuen dann ist das nun mal so

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/alle_ungelesenen_themen/sondeln_mitohne_nfg_ein_paar_kurze_faq-t73225.0.html


Nein, das ist eben nicht so und wurde vom VG Wiesbaden in seinem Urteil vom 03.05.2000 ganz klar formuliert. Wenn die Behörde Probleme hat, dann muss sie eben mehr Personal anfordern, sie kann mit dem Hinweis auf Personalprobleme keine NFG verweigern, weil dadruch das Grundrecht gem. Art 5 abs 3 GG verletzt werden würde.

Das Grundrecht nach Art 5 Abs. 3 GG kann jedoch nur ein SG einfordern, wenn er auch ein Forschungsprojekt hat, steht auch in diesem Urteil, wobei die Denkmalschutzbehörde keine Rechte hat das Forschungsprojekt zu bewerten.

Viele Grüße


Walter

Hinzugefügt 27. Februar 2014, um 10:29:23 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Elmex
Hi,

Das SR ist verfassungswidrig.

gibt es dazu einen Gesetzestext? Bundesweit? Würde ich mir gerne ausdrucken für den Fall der Fälle.

LG
Elmex


Moin,

nein, dazu gibt es natürlich kein Gesetz. Sollte das jetzt ein Witz von Dir sein?

Wie aiuch immer, lies das hier, da steht drinn warum das SR verfassungswidrig ist:

Ralf Fischer zu Cramburg

DAS SCHATZREGAL

Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten

Über die Definition, Geschichte und Rechtslage bei Schatzfunden.

Veröffentlichungen des Gesellschaft für Historische Hilfswissenschaften

Sprache: Deutsch

Kartoniert, 222 Seiten.

Numismatischer Verlag Gerd Martin Forneckm 2001

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 10:29:23 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#22
27. Februar 2014, um 11:13:23 Uhr

Nagut wenn das so ist aber in der Realität sieht es dann wieder ganz anders aus oder?
Man liest das es in manchen Ländern 1-2 Jahre dauert. Was wenn die merken bei der Schulung das ich dafür absolut ungeeignet bin? Dann können sie mir das DOCH verweigern oder etwa nicht?  Das doch alles Auslegungssache.

Ich habe auch ein Recht auf dieses und jenes und theoretisch müsste sollte ... aber nicht alles wird auch umgesetzt. Es gibt so viele Berichte,Dokus von Betrügern, Wirtschaftskriminelle, Finanzhaien, Versicherungsgauner,Bankberater...   Die gegen einige Gesetze verstoßen. Ob Rettungsschirm, Euro und das ganze bla bla was interessiert die denn da ein bescheuertes Grundrecht? Wie war es denn im Fall der Commerzbank die Kläger mussten ein Millionen Vermögen aufbringen und eine Truppe Rechtsverdreher bei Laune halten um zu gewinnen. Ich glaube nicht an diesen Rechtsstaat für ein paar gebrannte CD´s gibts 5 mal singen kennt jeder das Video. Ein Vater der seine 12 jährige Stieftochter 7 Jahre unsittlich in den Schlaf kuschelt und seine perversen kranken Triebe in oft über 180 Fällen auslebt bekommt vieleicht 2-3 Jahre auf Bewährung weil er Reue gezeigt hat.Ein Bankberater berät zu riskanten Fonds 100.000 Euro der Familie XY weg was passiert richtig fast nichts, denn für den Rechtsstreit haben sie ja kein Geld mehr.  Warum durfen Homosexuelle nicht Heiraten verstößt auch gegen ein Grundrecht. Die Liste könnte ewig weiter gehen mit hunderten Bsp.  Meinste da Kümmert sich wer um die Einstellung von neuen Mitarbeitern die die Funde von Sondlern bearbeiten? Ich glaube ja nicht da sagt dann der Stadtrat für neue Mitarbeiter gibts kein Geld. Wir müssen sparen Anweisung von oben.

Macht das doch mit eurem Detektor-Sondel-Dachverband und klagt gegen Schatzregal und NFG-Verweigerung. Ich wäre auch bereit dafür eine Spende zu leisten.

Grüße Thaler


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#23
27. Februar 2014, um 12:23:40 Uhr

Moin,

nach mindestens fünf gescheiterten Versuchen einen Verband zu gründen, wird sich wohl niemand mehr dafür finden.

Die SG wollen keinen Verband haben.

Viele Grüße


Walter

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#24
27. Februar 2014, um 12:25:27 Uhr

Hallo Walter,


Das SR ist verfassungswidrig.

gibt es dazu einen Gesetzestext? Bundesweit? Würde ich mir gerne ausdrucken für den Fall der Fälle.


Moin,

nein, dazu gibt es natürlich kein Gesetz. Sollte das jetzt ein Witz von Dir sein?


Sollte kein Witz sein. Vielleicht bin ich bei diesem Thema etwas naiv. Durch die ganzen Auslegungen diverser Vorgaben wäre ich dankbar für Fakten gewesen. Danke für den Buchtip.

LG
Elmex

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#25
27. Februar 2014, um 14:08:43 Uhr

Moin Elmex,

wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist, dann gibt es dazu kein Gesetz, denn entweder das Gesetz wird vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben oder es ist gültig weil darüber noch kein Gericht befunden hat, oder weil noch niemand dagegen geklagt hat.

Alle Schatzregalien sind also gültig. Wir halten sie jedoch für verfassungswidrig, weil im Art 73 EGBGB steht, dass Schatzregale vom 984 BGB ausgenommen sind, es zu diesem Zeitpunkt aber keine Schatzregal mehr gab. Die andere Fraktion meint aber, dass der Art 73 EGBGB die Neubegründung von Schatzregalien zuließe. Es geht aber auch um den Art 14 GG und weitere Gründe, die Zweifel an der Verfassungsmäßikeit aufkommen lassen.

Letztlich muss neu geklagt werden und wieder bis zum Bundesverfassungsgericht.

Viele Grüße


Walter

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(versteckt)
#26
28. Februar 2014, um 08:05:00 Uhr

Hallo Walter,

danke für die Antwort. Die ganze Geschichte zur Gesetzeslage ist offenbar ein heikler Drahtseilakt. Soll man proaktiv vorgehen um Musterurteile zu den verschiedenen unliebsamen Vorgaben der Archäologen zu erstreiten ? Oder eher abwarten welche Visionen der Selbigen in den Ländern vorgelegt werden um danach zu Prozessieren. Die Meinungen hier im Forum sind ja auch extrem unterschiedlich. Eines ist jedoch gewiss, ohne Dachverband wird es nicht gehen. Ich denke, dass auch so mancher Archäologe froh wäre, wenn er sich auf eindeutige Fakten berufen könnte. Ich persönlich empfinde die Situation hier in Hessen als recht entspannt. Allerdings hatte ich noch keine Situation in der ich mich ungerecht behandelt gefühlt habe. Geschichten wie der Pferdekopf/Waldgirmes oder die Gräber in der Wetterau kenne ich nur aus der Presse und dem Forum hier. Der pensionierte Lehrer mit Hausverbot auf dem Dünsberg...alles Geschichten die sich für uns Sondler nicht gut anhören. In anderen Bundesländern kommen dann noch hohe Gebühren oder eine beschränkte Anzahl der NFG´s dazu. Gibt es denn keinen Politiker, Presseschreiber, Industriemogul usw. der auch sondelt und für klare Verhältnisse sorgen möchte. Vielleicht gelingt es ja doch, auch ohne Dachverband, erst einmal im eigenen Bundesland gute Regeln für beide Seiten zu beschließen. Bestimmt erzähle ich dir/euch nichts Neues...hätte, würde, könnte.... ich sehe unser Hobby nicht so locker wie z.B. Briefmarkensammenl. Wir sind in der Öffentlichkeit, in der Regel auf fremden Boden und können jederzeit was Wichtiges/Wertvolles/Gefähliches entdecken deswegen braucht es hier meiner Meinung nach auch Spielregeln. Fahren ohne Führerschein wird bestraft, mit einer Lizens ist alles easy.
Schulungen der Neueinsteiger als Vorausetztung/Erleichterung für den Erhalt einer NFG, durchgeführt von anerkannten SG-Vereinen in Zusammenarbeit mit den Archies oder Ehrenamtlichen könnte ich mir gut vorstellen. Bei den vielen Anfragen hier im Forum bestimmt ein Gewinn für beide Seiten. Mir ist schon klar, dass es auch immer Menschen geben wird die Schwarzfahren.... sollen sie... solange man nicht gleich allen Autofahren die Fahrerlaubniss entziehen will wenn einer erwischt und verurteilt wird.

Sorry wenn ich mit langen Texten nerve

LG
Elmex

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
28. Februar 2014, um 09:36:55 Uhr

Ich bin dafür, proaktiv zu werden. Doch das ist kostspielig. Jedes Verfahren kostet Geld. Ebenso gehen viele SG das Risiko nicht ein, proaktiv zu werden, sondern verhalten sich eher defensiv. Wie dem auch sei, sei jedem geraten, der Probleme hat, sich gegen die Behörden zu wehren, da es in dieser Sache sehr häufig ist, daß die Behörden das Recht verletzen. Nur 100 NSGs im Bundesland, zu hohe Bedingungen für NSGs, SR etc. All diese Punkte können mit Erfolgschancen vor Gericht angegriffen werden. Nur solange sich kein Kläger findet, wird das Spiel der Behörden weitergehen, die das Recht mit Füßen treten.

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(versteckt)
#28
28. Februar 2014, um 09:51:32 Uhr

Moin Elmex,

wir hier in Hessen haben ja eine gweisse Rechtssicherheit, gegründet auf einige Urteile und ein festgelegtes Verfahren durch eine Richtline des Wissenschaftsministeriums. Das ist aber Ergebnis unserer Arbeit.

Klagen kostet Geld, wie Dominic schon schreibt. Für die erste Klage 1999/2000 haben wir Flohmärkte durchgeführt und hatten einen Rechtshilfefonds gegründet. (Wir war in diesem Fall der Verein Mythos e. V.)

Die Aussichten über Klagen weiterzukommen stehen sehr gut, weil die Denkmalschutzbehörden recht willkürlich arbeiten. Es fehlt aber an Personen, die berit sind zu klagen. Das fängt schon damit an, dass kaum ein SG eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Verwaltungsrecht abdeckt.

Viele Grüße


Walter

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#29
02. März 2014, um 12:33:42 Uhr

Danke an Walter und Rechtsanwalt (der Danke Botton fehlt natürlich mal wieder^^)

Zit. Rechtsanwalt: "Das NFG ist auch m.E. grundsätzlich akzeptabel. Die Umsetzung allerdings, die für jeden Sondler eine NFG fordert und diese de facto nicht gewähren will, ist verfassungswidrig."

Liegt nicht allein in dem Satz schon die ganze Misere? Man hat ein Gesetz kreeirt, welches den Anschein gibt, dass jeder theoretisch eine NFG erlangen kann, hat aber keine Bestimmung festgelegt, wie diese zu erteilen ist.
Das Beispiel Fahrerlaubnis passt da schon gut. Grundsätzlich hat jeder das Recht sie zu erlangen, es sei denn..
Solch eine Regelung fehlt einfach. Wenn es im Ermessen der Ämter liegt , wem und wem sie nicht erteilt wird, kann das nie richtig sein. Das Amt sollte maximal entscheiden dürfen, wem diese NICHT zu erteilen ist. Dieses müssten sie dann nämlich begrünen!



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