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 Sondeln mit/ohne NFG- ein paar kurze FAQ

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Avatar  Sondeln mit/ohne NFG- ein paar kurze FAQ  (Gelesen 4222 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Februar 2014, um 10:34:32 Uhr

Hallo Leute,

ich wurde innerhalb kurzer Zeit gefragt, wie es denn so ist mit der rechtlichen Situation in verschiedenen Bundesländern beim Sondeln. Braucht man eine NFG oder nicht, wie bekommt man eine usw.

Hier einige Fragen und kurze Antworten:

1. Brauche ich für das Sondeln eine NFG?

Eigentlich nur dann, wenn man auf geschützten Gebieten suchen will. ABER: Einige Bundesländer bzw. Archäologen sehen dies vor. Diese Praxis ist m.E. verfassungswidrig.

2. Wie bekomme ich eine NFG?

Durch Beantragung bei der zuständigen Behörde. Probleme: Man hatte in der Vergangenheit "Meinungsverschiedenheiten" mit dieser oder die Behörde vergibt de facto keine (außer man ist Archäologe).

3. Ich möchte ohne NFG sondeln. Ist das rechtlich problematisch?

Ja, da wie oben gezeigt das Risiko besteht, daß man eine Anzeige bei der Polizei bekommt. Dies bedeutet ein Ordnungswidrigkeits- oder gar Strafverfahren. Am geringsten ist das Risiko dort, wo man den Eigentümer gefragt hat, ob man sondeln darf. Hier wird es die geringsten Probleme geben. Dies kann jedoch auch nicht ausschließen, daß nicht doch ein Verfahren eingeleitet werden kann!

4. Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Ja, man kann gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Jedoch muß man wissen, daß das kostspielig ist, zumal man u.U. mehrere Instanzen durchzulaufen hat. Ohne eine Rechtsschutzversicherung geht es nicht. In Anbetracht der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings die Erfolgsaussicht grundsätzlich gut, da zumeist die Behörden gegen Art. 5 Abs. 3 GG verstoßen. Hierbei kommt es aber auch auf die Umstände des Einzelfalls an.

5. Ich habe etwas Wertvolles gefunden, die Behörde hat es als Schatzregal eingezogen. Was kann ich machen?

Klagen. Das SR ist verfassungswidrig.

6. Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

DEFINITIV! Das Sondeln ist leider zu sehr von einigen Behörden regelrecht verfolgt, daß man grob fahrlässig ist, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

RA

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#1
25. Februar 2014, um 10:40:39 Uhr

finde deine Beitrag sehr gut......Danke       Super

Gruß xp 68

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#2
25. Februar 2014, um 10:49:16 Uhr

Ja mit ner Rechtschutz ist man sicherlich im vorteil......

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#3
25. Februar 2014, um 10:51:50 Uhr

Musst bloß sehen das das über deine Versicherung auch abgedeckt ist.

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#4
25. Februar 2014, um 11:21:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Hallo Leute,

ich wurde innerhalb kurzer Zeit gefragt, wie es denn so ist mit der rechtlichen Situation in verschiedenen Bundesländern beim Sondeln. Braucht man eine NFG oder nicht, wie bekommt man eine usw.

Hier einige Fragen und kurze Antworten:

1. Brauche ich für das Sondeln eine NFG?

Eigentlich nur dann, wenn man auf geschützten Gebieten suchen will. ABER: Einige Bundesländer bzw. Archäologen sehen dies vor. Diese Praxis ist m.E. verfassungswidrig. Das ist aber auch nur deine persönliche Meinung

2. Wie bekomme ich eine NFG?

Durch Beantragung bei der zuständigen Behörde. Probleme: Man hatte in der Vergangenheit "Meinungsverschiedenheiten" mit dieser oder die Behörde vergibt de facto keine (außer man ist Archäologe). Das kann man überhaupt nicht pauschalisieren, erst recht nict auf Länderebene

3. Ich möchte ohne NFG sondeln. Ist das rechtlich problematisch?

Ja, da wie oben gezeigt das Risiko besteht, daß man eine Anzeige bei der Polizei bekommt. Dies bedeutet ein Ordnungswidrigkeits- oder gar Strafverfahren. Am geringsten ist das Risiko dort, wo man den Eigentümer gefragt hat, ob man sondeln darf. Hier wird es die geringsten Probleme geben. Dies kann jedoch auch nicht ausschließen, daß nicht doch ein Verfahren eingeleitet werden kann! Wie hoch ist denn der przentuale Anteil der Sondengänger, die innerhalb der letzten 10 Jahre so etwas bekommen haben ??

4. Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Ja, man kann gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Jedoch muß man wissen, daß das kostspielig ist, zumal man u.U. mehrere Instanzen durchzulaufen hat. Ohne eine Rechtsschutzversicherung geht es nicht. In Anbetracht der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings die Erfolgsaussicht grundsätzlich gut, da zumeist die Behörden gegen Art. 5 Abs. 3 GG verstoßen. Hierbei kommt es aber auch auf die Umstände des Einzelfalls an.

5. Ich habe etwas Wertvolles gefunden, die Behörde hat es als Schatzregal eingezogen. Was kann ich machen?

Klagen. Das SR ist verfassungswidrig. Wenn es verfassungswidrig wäre, gäbe es dieses nicht mehr, oder ??

6. Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

DEFINITIV! Das Sondeln ist leider zu sehr von einigen Behörden regelrecht verfolgt, daß man grob fahrlässig ist, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Grob fahrlässig - gutes Stchwort, kommt gleichzeitig mit Vorsätzlich und Straftat und ist meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

RA



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#5
25. Februar 2014, um 11:22:34 Uhr




welche Art Rechtsschutz muss es denn sein ?


P.S der Beitrag.---GEFÄLLT MIR... bin leider in nem BL mit strengen Gesetzen zu dem Thema den Kurs zur NFG der dauert 2 Jahre ab jetzt... naja mussa durch der Lurch wa

« Letzte Änderung: 25. Februar 2014, um 11:25:10 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
25. Februar 2014, um 13:09:02 Uhr

Der Rechtsschutz muß in jedem Fall Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsverfahren und Strafverfahren mit einschließen.

RA

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#7
25. Februar 2014, um 13:20:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von behreberlin
DEFINITIV! Das Sondeln ist leider zu sehr von einigen Behörden regelrecht verfolgt, daß man grob fahrlässig ist, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Grob fahrlässig - gutes Stchwort, kommt gleichzeitig mit Vorsätzlich und Straftat und ist meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Grobfahrlässig handelt, in diesem Fall, derjenige, der sich um eine Rechtsschutzversicherung nicht gekümmert hat und nicht wer grobfahrlässig sondelt.  :Smiley

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#8
25. Februar 2014, um 13:24:20 Uhr

Hi,

Das SR ist verfassungswidrig.

gibt es dazu einen Gesetzestext? Bundesweit? Würde ich mir gerne ausdrucken für den Fall der Fälle.

LG
Elmex

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#9
25. Februar 2014, um 13:25:34 Uhr

Solch Versicherung habe ich und die Selbstbeteiligung ist überschaubar. Also alles gut!
Vielen Dank für deinen Beitrag!

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#10
25. Februar 2014, um 13:56:26 Uhr

Okay Leute. Eigentlich ist das Semester mit der heutigen Klausur vorbei gewesen. Aber da bluten einem ja die Augen.

Ich lese hier immer wieder "verfassungswidrig". Was verfassungswidrig ist, entscheidet in der BRD nur einer: das BVerfG. Ich sehe hier auch weder eine Zulässigkeits- oder Begründetheitsprüfung, von daher kann es sich nur um Rumgestocher im Nebel handeln.

Und was nicht alles verfassungswidrig sein soll: die NFG...die Schatzregalregelung...und am Ende die Archäologie selbst?
Das führt zu nix. Wir bewegen uns hier im Kreis - und das auf Talfahrt.

Die Gesetzgebungskompetenzen sind klar geregelt. Demnach fällt es den Bundesländern zu im Bereich des Denkmalrechts entsprechende Vorschriften zu schaffen. Nichts weiter sind die unterschiedlichen Denkmalgesetze. Es ist völlig normal, dass sich daraus unterschiedliche Regelungen entwickelt haben und es somit in einigen Bundesländern NFGs gibt und in anderen nicht. Ob das verfassungsgemäß ist, wäre zu begründen. Das kann hier aber nicht zur Debatte stehen, zumal das BVerfG erst zuständig ist, wenn jemand Verfassungsbeschwerde erhebt. Wenn eine entsprechende Beschwerde vorliegt, wäre zu prüfen, ob ein Eingriff in die Grundrechte vorliegt und ob dieser gerechtfertigt, oder ungerechtfertigt ist. 

Eine NFG ist nichts weiter als eine spezialgesetzliche Norm. Im Normalfall wird sie einen Verwaltungsakt darstellen, der die Nachsuche nach Kultur- und Bodendenkmälern im Einzelfall regelt.



--> Abgesehen vom inflationären Gebrauch des Tatbestandes der Verfassungswidrigkeit in diesem Thread, halte ich persönlich die NFG für ein legitimes Mittel der Denkmalbehörden. Es kommt auf die Umsetzung an.


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#11
25. Februar 2014, um 14:27:04 Uhr

@ Rechtsanwalt
Nur mal so zu Abklärung: bist du wirklich Rechtsanwalt oder ist das nur dein Nickname? Wäre nett das zu erfahren, damit man sochle Aussagen auch halbwegs einordnen kann.

Grundsetzlich sehe ich das aber auch eher wie S.t.a.l.k.e.r. Wenngleich mich das schon manchmal anstinkt, dass in D jedes Bundesland seine eigenen Gesetze (Regelungen) macht. Das ist einfach krank. Wir sind ein Land und da darf es auch ruhig eine einheitlich Regelung zu solchen Fragen geben.....

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#12
25. Februar 2014, um 15:48:12 Uhr

@ SteiniPlatte
Der Rechtsanwalt ist tatsächlich Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/rechtsanwalt_bietet_hilfe_bei_rechtlichen_problemen_mit_nfg_sr_etc-t52218.0.html


Gruß Michael

« Letzte Änderung: 25. Februar 2014, um 15:51:46 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
25. Februar 2014, um 15:57:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von S.t.a.l.k.e.r.
Okay Leute. Eigentlich ist das Semester mit der heutigen Klausur vorbei gewesen. Aber da bluten einem ja die Augen.

Ich lese hier immer wieder "verfassungswidrig". Was verfassungswidrig ist, entscheidet in der BRD nur einer: das BVerfG. Ich sehe hier auch weder eine Zulässigkeits- oder Begründetheitsprüfung, von daher kann es sich nur um Rumgestocher im Nebel handeln.

Und was nicht alles verfassungswidrig sein soll: die NFG...die Schatzregalregelung...und am Ende die Archäologie selbst?
Das führt zu nix. Wir bewegen uns hier im Kreis - und das auf Talfahrt.

Die Gesetzgebungskompetenzen sind klar geregelt. Demnach fällt es den Bundesländern zu im Bereich des Denkmalrechts entsprechende Vorschriften zu schaffen. Nichts weiter sind die unterschiedlichen Denkmalgesetze. Es ist völlig normal, dass sich daraus unterschiedliche Regelungen entwickelt haben und es somit in einigen Bundesländern NFGs gibt und in anderen nicht. Ob das verfassungsgemäß ist, wäre zu begründen. Das kann hier aber nicht zur Debatte stehen, zumal das BVerfG erst zuständig ist, wenn jemand Verfassungsbeschwerde erhebt. Wenn eine entsprechende Beschwerde vorliegt, wäre zu prüfen, ob ein Eingriff in die Grundrechte vorliegt und ob dieser gerechtfertigt, oder ungerechtfertigt ist. 

Eine NFG ist nichts weiter als eine spezialgesetzliche Norm. Im Normalfall wird sie einen Verwaltungsakt darstellen, der die Nachsuche nach Kultur- und Bodendenkmälern im Einzelfall regelt.



--> Abgesehen vom inflationären Gebrauch des Tatbestandes der Verfassungswidrigkeit in diesem Thread, halte ich persönlich die NFG für ein legitimes Mittel der Denkmalbehörden. Es kommt auf die Umsetzung an.


Danke S.t.a.l.k.e.r  Applaus


und was ein Bodendenkmal ist oder nicht, entscheidet das Denkmalamt.

Gut Fund


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#14
25. Februar 2014, um 19:08:38 Uhr

@S.t.a.l.k.e.r

auch von mir Danke, leider kein Knopf da. Ich dachte es gäbe da was Neues im Bezug auf das SR. Persönlich hatte ich noch keinen Grund irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten. Das bleibt auch hoffentlich so. Bis jetzt klappt es gut mit  den Hauptamtlichen sowie den Ehrenamtlichen. Auch die NFG für 2014 hab ich schon bekommen.

@ Rechtsanwalt

Danke auch an dich, einige Punkte klären sich wenn auch erst durch die Diskusion.


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