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 Was brauche ich um legal und abgesichert in Bayern sondeln gehen zu dürfen?

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(versteckt)
#30
23. März 2014, um 22:28:30 Uhr

Hi John Dooe,
wie oben schon einmal beschrieben gibt der Kommisar teilweise seine eigene nicht rechtlich fundierte Meinung wieder. Er vermischt gesetzliche
Grundlage mit Wunschdenken. Solltest du wirklich mal mit der Polizei am Feldrand zu tun haben, dann sei höflich weise auf die rechtliche Lage
des Sondengehens in Bayern hin. Auch ein Polizist weiss nicht alles. Zumal es sich beim Sondengehen um ein Spezialgebiet handelt.
Ich habe deshalb folgendes Schreiben vom LandesDenkmalamt (siehe Anhang) dabei, da steht alles wichtige drin. Unabhängig davon
- ähnlich wie bei der Fahrzeugkontrolle - du brauchst keine Aussage machen die dich belastet. Sagt der Herr Polizist "dann nehmen wir sie mit
auf die Wache" macht er sich allein wegen dieser Aussage der sog. Aussageerzwingung strafbar. Und das kann ihm die Karriere kosten.
Deshalb sollte auch jeder Sondler - egal in welchen Bundesland - immer seinen Pers.Ausweis zur Feststellung seiner Person bei sich führen.

Hinzugefügt 23. März 2014, um 22:30:57 Uhr:

He, das mit dem Anhang hat nicht geklappt  Verlegen   Lächelnd
Aber jetzt klappt`s.
lg Harry


Es sind 2 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

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Bay.DenkmalAmt1_8%.pdf
Bay.DenkmalAmt2_8%.pdf

« Letzte Änderung: 23. März 2014, um 22:30:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#31
23. März 2014, um 22:37:36 Uhr

Keine Sorge....

Mit dem SV grün/weiß hab ich eigentlich nie Probleme.
Daß aber ein Staatsangestellter solche Hetze veröffentlichen darf, ungestraft....

Das ist eine Schande.

Danke für die Anhänge. Allerdings brauchst du verdammt gute Augen ;-)

Aber nicht schlimm, ich kenne die schon.

« Letzte Änderung: 23. März 2014, um 22:40:05 Uhr von (versteckt) »

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#32
23. März 2014, um 22:57:51 Uhr

Hi,
wir sind ein freies demokratisches Land,
du weiss ja nicht von wem der (Polizist) gesponsert ist.
Wenn du weiter in die Materie einsteigst, wird dir folgendes nicht verborgen bleiben:
Unser Staat zieht sich mit seinen Geldern immer weiter aus dem Sponsoring "Kultur" zurück
Die ganzen Museen sowie die hauptamtlichen Archäologen hängen am Tropf des Staates.
Wenn jetzt der Staat Zuschüsse kürzt, sind die alle arbeitslos bzw. Einrichtungen und Instutionen
sind faktisch Pleite. Um noch eine Daseinsberechtigung gegenüber dem Bundesrechnungshof
aufrecht zu erhalten, klammern sich diese Leute an jedes Bodendenkmal und pochen auf ihr
vermeintliches Recht denn nur wer Arbeit nachweisen kann bekommt noch ein bisschen Kohle
vom Staat. Ich persönlich finde das - vom Staat legitimierte - schachern und verkaufen von Bodendenkmälern
unter den Museen, sowie den legitimierten Verkauf in den freien Handeln viel verwerflicher. Aber das geschieht
alles unter staatlicher Aufsicht. Am Ende geht es immer um die Kohle. Auch daran solltes du denken wenn
du solch einen Bericht liest.
lg und gut Nacht Harry

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#33
24. März 2014, um 00:05:00 Uhr

Servus hier noch eine Ergänzung die ich auch noch dabei habe

da es vom Denkmalamt nicht reicht

seit es diesen Artikel in der Bild gab

§ 49
Recht auf Erholung
(1) Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter. Bei der Ausübung des Rechts auf Erholung ist jedermann verpflichtet, pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen und Rücksicht insbesondere auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie anderer Erholungssuchender zu nehmen.
(3) Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten nicht begründet.
§ 51
Betreten der freien Landschaft
(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.
(3) Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
(5) Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

wer möchte sollte es kopieren und seinen Unterlagen hinzufügen  Grinsend

Gruß Andreas

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#34
24. März 2014, um 09:27:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von 75p_plus
Hi,
wir sind ein freies demokratisches Land,
du weiss ja nicht von wem der (Polizist) gesponsert ist.
 Am Ende geht es immer um die Kohle. Auch daran solltes du denken wenn
du solch einen Bericht liest.
lg und gut Nacht Harry

Aber ich kann Dich beruhigen, kein Polizist hat es gern  vor den Karren irgendeines Sesselpupserbürokraten gespannt zu werden.

Die sind recht gerne ihre eigenen Herren, so weit es ihre Befugnisse hergeben, und halt manchmal noch etwas weiter.

In der Regel sind sie heilfroh sich NICHT mit solchen Lapalien wie denunzierten Sodengängern beschäftigen zu müssen.

Und wenn sie mal kommen, dann überwiegt -wie bei fast allen anderen Tätigkeiten die nicht alltäglich sind- das Interesse, was du da so treibst, solange es nicht augenscheinlich illegal ist.


Merke: Mehr als 95% aller Polizisten sind in erster Linie auch erst mal Menschen wie Du und ich!

Und auch Du und ich haben ab und zu mal einen schlechten und meistens gute Tage ;-)

Und Bock auf Stress hat kein normaler Mensch freiwillig. Auch kein Polizist oder Polizistin!

« Letzte Änderung: 24. März 2014, um 09:29:59 Uhr von (versteckt) »

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#35
24. März 2014, um 09:54:23 Uhr

Hallo Harry,


kannst Du die Dokumente "grösser" einstellen ?
Mit Deinem neuen HP sollte der Scan doch besser sein   Grinsend

So kommt bei mir nicht wirklich was Tolles raus. Irgenwie zu klein.....

Am Sonntag hat natürlich nicht geklappt, war auch nicht wirklich tolles Wetter.


Gruss Jörg



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#36
24. März 2014, um 10:05:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von bauchspeckfischen
Servus hier noch eine Ergänzung die ich auch noch dabei habe

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

zusätzlich zu welchen anderen Schriftstücken?

Gruß
Jürgen

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(versteckt)
#37
24. März 2014, um 13:08:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hasdrubal
Hallo Harry,


kannst Du die Dokumente "grösser" einstellen ?
Mit Deinem neuen HP sollte der Scan doch besser sein   Grinsend

So kommt bei mir nicht wirklich was Tolles raus. Irgenwie zu klein.....

Am Sonntag hat natürlich nicht geklappt, war auch nicht wirklich tolles Wetter.


Gruss Jörg





Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf


Da hast Du sie im Original ;-)

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(versteckt)
#38
24. März 2014, um 17:30:04 Uhr

Servus ich habe immer das  DMA (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf
)

und zusätslich die 2 § 49 und 51

und dann noch die Karten ausgedruckt vom Bayern Viewer-Denkmal (einlaminiert)

und seit neusten auch noch was fürs KMR (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.feuerwerk.net/wikiroot/index.php?title=Bild:606px_explosive.png&printable=yes
)

und nicht zu vergessen mein GPS und einen Draht um die Stelle zu markieren

Stift und Zettel

 sollte einer etwas sagen zur Fundunterschlagung sagen das der Fund nicht gemeldet ist der sich gerade in deiner Tasche befindet Grinsend

man hat eine Woche Zeit den Fund zu melden 

und dann steht es jedem frei die Polizei zu rufen aber mehr Aufklärung geht nicht vor Ort

so das wars

Gruß Andreas







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#39
24. März 2014, um 18:08:58 Uhr

Danke Dir! Sehr geil was Du da mitnimmst. Hatte bisher nur die Metallsonden PDF und Fundmeldungsformulare in der Beintasche. Den Rest nimm ich jetzt auch noch mit. Freut doch jeden Amtsmann wenn er so mit Fakten begrüßt wird und ohne Meldung machen zu müssen weiterfahren kann  Zwinkernd

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#40
24. März 2014, um 19:20:23 Uhr

Jep ich glaube mehr geht auch nicht

spätestens bei den § ist Schluß und wer hat schon Bock

drei Seiten zu lesen  Grinsend Grinsend keiner

allen Gut Fund und eine ruhige Zeit in der freien Natur

Gruß Andreas



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#41
07. April 2014, um 16:45:20 Uhr

Hi, danke für den Tip, bin nämlich ganz, ganz neu hier....wo soll das sein, hab's nicht gefunden! Ich hoffe mit der Sonde wird das besser klappen ;-) Merci vorab, der digge Mane

ups...da kleingedruckte im ersten Bericht nicht gesehen....


« Letzte Änderung: 07. April 2014, um 16:52:56 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#42
07. April 2014, um 18:31:49 Uhr

Servus, habe noch diese Seite im Netzt gefunden

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.fragen-forschen-finden.de/html/rechtstipps.html


Gruß Andreas



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