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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Wie ist die Gesetzeslage?...

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(versteckt)
#30
05. November 2014, um 14:07:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer
Also in Bayern darfst du auf Denkmälern sondeln, du darfst nur keine Löcher graben.


Mfg PP


Selbst wenn es so ist/wäre. Wo ist jetzt genau das Problem sich von diesen Flächen einfach fern zu halten?
Wo soll den die Grenze zwischen "aufheben" mit der Hand den Staub wegwischen" und "graben" laufen?

Leute. Bleibt von den rosanen Flächen "ein paar Meter" weg und alles ist gut.

Mann MUSS nicht alles strapazieren, bis eine Entscheidung kommt und alle wieder weinen.
Wie bei den kleinen Kindern. Die wissen es auch immer besser. Solange bis es weh tut.

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(versteckt)
#31
05. November 2014, um 14:10:12 Uhr

Merkwürdig wie hier einige die sich um ein besseres Miteinander bemühen zum Feind erklärt werden !
Während andere die hier gezielt über Google und Co. nach Römerstrassen oder Burgen.....suchen um dort mit dem Detektor mal vorbei zu schauen, noch ermutigt werden. Das ist gezieltes suchen nach Bodendenkmale.
 
Fragt ihr euch eigentlich auch mal, ob das was ihr findet auch euch gehört? oder hat ein anderer auch Rechte an dem Fund z.b. der Bauer dem das Feld gehört?

Auf jede Reaktion erfolgt eine Gegenreaktion und so lange Typen wie Benny und Co. weiter Felder und Wälder unsicher machen und sich um die Gesetzeslage nicht scheren und noch bejubelt werden,  wird der Staat oder Behörden immer härter reagieren.

Der Feind sind nicht die, die sich bemühen sondern Typen wie Benny und Co. die jede Annäherung an Behörden oder Archäologie wieder zu nichte machen.   

Gut Fund
 

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(versteckt)
#32
05. November 2014, um 14:18:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Und in BW gibt es schon so ne Art Sondlerelite.
Klar gibt es die. Einige von denen haben sicher einen langen und mühsamen Weg hinter sich, um von den Behörden toleriert zu werden. Andere hatten vlt. auch einfach nur Glück oder viel Vitamin B.

Das ist aber noch lange kein Grund gegen unlizenzsierte Suchen zu feuern. Diese Energie sollten Sie lieber dafür nützen neue "Mitglieder" zu rekrutieren, um somit die eigene Position gegenüber dem Amt zu stärken. Denn wenn es hart auf hart kommt, ist selbst die "Elite" schneller weg vom Tisch, als sie es sich vorstellen kann.

Leben und leben lassen  Amen

Oder besser: "Sondeln und sondeln lassen"

Wer nicht damit klar kommt, dass es Sondengänger gibt die suchen wollen ohne sich beim Amt anzubiedern, der sollte vlt. lieber angeln gehen.

Mfg PP

« Letzte Änderung: 05. November 2014, um 14:27:31 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#33
05. November 2014, um 16:13:38 Uhr

... da habe ich ja eine heiße Diskussion angezettelt!  :Smiley

Mit einigen Aussagen kann ich ja schon etwas anfangen.

Danke für die vielen Antworten!  Smiley

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(versteckt)
#34
05. November 2014, um 16:24:29 Uhr

Ist das alles was die Parteien entzweit?

Eine unterschiedliche Auslegung des Gesetzes?

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(versteckt)
#35
05. November 2014, um 16:54:11 Uhr

Die Kernfrage beim Sondeln lautet, was genau kann ein Denkmal sein und wo befinden sich diese?

1. Was kann ein Denkmal sein?
Da sich die Denkmalschutzbehörden nicht einmal einig sind, und von Bundesland zu Bundesland die Ansichten differieren (in einem können Objekte vor dem 30 jährigen Krieg, in einem anderen nur Objekte aus der Ur- und Frühgeschichte Denkmäler darstellen), kann es für uns nur eine Lösung geben, nicht nach diesen geschützten Sachen zu suchen:

Die Suche nach eindeutig nicht vom Denkmalschutzgesetz betroffenen Objekten. 
Denkmäler sind immer Sachen, die von öffentlichem Interesse sind. Dies ist eine hohe Hürde, um nur wirklich relevante Objekte als Denkmäler einstufen zu können.
Nach welchen Gegenständen kann also gefahrlos gesucht werden? Natürlich nach allen Objekten, die vor kurzem verloren wurden oder nach Objekten, die definitiv nicht von öffentlichem Interesse sind. Zum Beispiel die Suche nach DDR-Geld, welches millionenfach geprägt wurde, stellt keine Suche nach Denkmälern dar, da es kein öffentliches Interesse an aufgefundenen DDR-Markstücken gibt.

Damit wäre das erste Problem beim Thema Sondeln geklärt.

Selbst Benny wird "nur" wegen Unterschlagung vor Gericht kommen können (wenn der Prozess wirklich eines Tages stattfinden sollte) - wegen einer eventuellen strafbaren Handlung, die mit dem Strafgesetzbuch verfolgt wird. Dies hat überhaupt nichts mit dem Denkmalschutzgesetz zu tuen, welches in den Suchforen jedoch ständig thematisiert und wie ein Fanal der Abschreckung hochgehalten wird.
Nochmal: Benny wird nicht einmal wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz angeklagt werden, obwohl er möglicherweise eines der größten "Schätze" in Rheinland-Pfalz entdeckt haben könnte.

Denkt hier auch nur einer wirklich, dass ihm wegen der Entdeckung einer mittelalterlichen Silbermünze wirklich der Prozess gemacht würde?

Die Denkmalschutzbehörden und auch wir alle sollten nicht so tuen, als ob Denkmäler der Nabel der Welt seien und Raubgräber auf einer Stufe mit Dieben, Mördern und Vergewaltigern stehen. Das Gros der Geschichte auf deutschem Boden ist geklärt - einige sensationelle Entdeckungen, insbesondere partikulargeschichtliche Aspekte, werden jedoch auch noch in vielen Hundert Jahren immer wieder gemacht werden können. Denkmäler und Sondengeher sind, vgl. mit anderen Rechtsthemen, ein praktisch vernachlässigbares Phänomen in Deutschland und werden es in Zukunft noch viel weniger sein. Wir haben jetzt schon massiv andere Probleme, die zunehmen werden - gleichzeitig werden Polizeidienststellen geschlossen und immer weniger Polizisten eingestellt.

Kein Staatsanwalt und kaum ein Polizist möchte ernsthaft den einen oder anderen Sondengeher verfolgen, um ihm das Auffinden von 10 römischen Münzen nachzuweisen und ihm dann wegen... (ja, wegen was eigentlich?) zu verurteilen. Das Thema wird hier so heiß gekocht, obwohl wir am Ende alle nur eine kleine Kugel Eis verputzen.

In diversen Bundesländern habe ich weit über 50 Sondengeher kennen und fast immer zu schätzen gelernt. Von keinem einzigen habe ich nur einmal gehört, dass es Probleme mit Polizei oder einer Denkmalschutzbehörde gegeben hätte. Ab und zu war mal das übliche "mein Bekannter, dessen Freund hat einen Silberschatz entdeckt und jetzt wären sie hinter ihm her". Muss man zu so etwas noch sagen?


Für die Problematik, was genau ein Denkmal darstellt, sollten wir aber alle zusammen mal eine Rubrik schaffen. In etwa: "Fundobjekte, die als Denkmal eingestuft werden". Dann können gerne alle Sondler mit einer Nachforschgenehmigung aufzeigen, welche und vor allem, wie viele Objekte sie im Laufe eines Jahres finden, die durch die Denkmalschutzbehörde als Denkmal eingestuft werden.
Ich bin mir sicher, dass von 1000 gefundenen Objekten gerade mal ein Objekt dabei sein dürfte, welches von öffentlichem Interesse ist und damit als Denkmal eingestuft wird.

Vor allem aber freue ich mich über römische Münzen, die es tatsächlich geschafft haben, als Denkmal eingestuft zu werden. Wenn römische Münzen Denkmäler darstellen, müssten hier Sondler von der Denkmalschutzbehörde Tausende von Bescheinigungen erhalten haben, dass ihre römischen Münzen als Denkmal eingestuft werden.
Keine Frage, wenn auf Usedom eine römische Münze entdeckt wird, könnte dieses vermutlich als Denkmal eingestuft werden.
Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen und von dem Gedanken Abstand nehmen, auch nur eine römische Fundmünze in den ehemals römischen Gebieten Deutschlands als Denkmal eingestuft zu bekommen. Sie ist nicht von öffentlichem Interesse.
Wenn also selbst Denkmalschutzbehörden abwinken, und römische Münzen nicht als Denkmäler ansehen - wieso solltest du, sie, und ich eine römische Münze als Denkmal ansehen? Warum sollte man sich den Schuh anziehen, nach Denkmälern zu suchen, wenn man realistisch betrachtet wohl nur einmal im Jahr ein solches als Zufallsfund findet? (Und das bei einer sehr optimistischen Schätzung) Wäre es da nicht viel realistischer, nach nicht-Denkmälern zu suchen, da die überwältigende Zahl von nicht-Denkmälern zu Denkmälern 999:1 betrüge?

Wir, und da spreche ich für all meine Bekannten und Suchkollegen, lassen uns nicht vorwerfen, nach Denkmälern zu suchen. Wir meiden Gebiete, die die Denkmalbehörde für denkmalträchtig (Denkmalgebiet, Grabungsschutzgebiet) hält und schließen daher aus, auf Denkmäler zu stoßen. Und sollte bei einem Sondengang tatsächlich einmal ein Zufallsfund (ein Objekt, das von öffentlichem Interesse ist) aufgefunden werden (was auch bei einem Spaziergang mit dem Hund über die Felder, bei einer Radtour durch den Wald passieren kann), so hat man es zu melden und fertig.


2. Wo befinden sich diese Denkmäler?
Denkmäler werden in einer Liste eingetragen, in die jeder Einsicht nehmen darf. Gebiete, in denen unentdeckte Denkmäler vermutet werden, sind als Grabungsschutzgebiete deklariert. Diese können ebenso jederzeit eingesehen werden.
Pro Landkreis gibt es dann zum Beispiel 10 - 20 Denkmalgebiete und noch drei Grabungsschutzgebiete.
Wer sich auf diesen Gebieten mit einer Sonde herumtreibt, der könnte zurecht bestraft werden. Wir wollen ja auch nicht alle Gebiete für das Sondeln beanspruchen, sondern nur die Gebiete, für die selbst die Denkmalschutzbehörden keinen Schutzanlass (als Denkmal oder als Grabungsschutzgebiet) sehen. Haltet euch bitte an die "Spielregeln", und meidet dieses 1% an Fläche eures Landkreises / der Stadt, und geht stattdessen auf den anderen 99% eurem Hobby nach.


3. Diverses
Die Einsicht in die Denkmalliste darf nicht verwehrt werden. Bitte immer schriftlich als Einschreiben mit der ausdrücklichen Nennung der gesetzlichen Grundlage ("§X Denkmalschutzgesetz NW ... Einsicht ist erlaubt") sowie Frist zur Beantwortung setzen.
Bei Verweigern geht der komplette Sachverhalt an die nächste obere Ebene, obere Denkmalschutzbehörde z.B. Sollte auch das nicht gelingen, Anwalt nehmen und klagen, Prozess natürlich gewinnen (hier gibt es keine zwei Meinungen), und Anwaltskosten komplett erstattet bekommen.

Zum angeblichen "Urteil gegen Sondengänger" des OVG Schleswig-Holstein:
Der Mann hat geklagt, dass Militaria keine Denkmäler darstellen würden und er ausdrücklich nach Militaria ohne Nachforschgenehmigung suchen möchte.
Das war natürlich äußerst intelligent. Selbstverständlich könnten Militaria Denkmäler sein. Römische Wurfgeschosse, mittelalterliche Armbrüste, Napoleons Säbel könnten von öffentlichem Interesse sein. Natürlich gibt es aber auch viele Militaria, die keine Denkmäler sind.
Da derjenige jedoch grundsätzlich nach Militaria sucht, die eben auch ausdrücklich Denkmäler sein könnten, nimmt er es bewusst in Kauf, Militariadenkmäler zu finden.
Überdies hat der Mann auf einer WK1 Anlage gesucht, die entsprechend geschützt ist.
Interessanterweise hat das vorherige OLG beschlossen, dass Militaria keine Denkmäler darstellen - es jedoch versäumt, dies zu begründen. Diese Begründung hätte nämlich dazu geführt, dass das OVG dem Mann wohl Recht gegeben hätte.

Kurzum: Mir würde auch nichts anderes übrig bleiben, den Mann zu verurteilen, wenn:
-er auf Denkmälern sucht,
-er nach Militaria sucht, die er als Denkmäler ansieht
-und damit nach seinen eigenen Aussagen in Kauf nimmt, nach Militariadenkmälern zu suchen.

Das Urteil hat sich der Mann selber auf einem Silberteller präsentiert - bei soviel Intelligenz kann es keine zwei Meinungen geben, leider.

Allerdings hat das OVG auch ausdrücklich bestätigt, dass:
"Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich."

Im Klartext: "Wir konnten den Mann nur bestrafen, weil er ausdrücklich nach seinen eigenen Angaben auf und nach Denkmälern sucht. Grundsätzlich kann nicht geklärt werden, ob die Suche mit einem Detektor einer NfG bedarf oder nicht, da dies vom Ort der Suche sowie vom Zweck der Suche abhängt. Grundsätzlich ist die Suche mit einem Metalldetektor ohne NfG erlaubt, sonst hätte ich ausdrücklich erwähnt, dass das Metalldetektorsuchen nur mit einer NfG ausgeübt werden darf - es gibt aber Ausnahmen, wo eine NfG benötigt wird, und wenn ihr dagegen verstoßt, ich euch zu verurteilen habe."

Und genau gegen diese beiden Fallstricke verstoßen wir nicht: Wir suchen zu keiner Zeit auf und zu keiner Zeit nach Denkmälern und deswegen hat dies für die normalen Sondler, die sich an das Denkmalschutzgesetz halten, keine Relevanz.




"wer mit einem Detektor in der nähe einer Römerstrasse suchen, der jagt natürlich nur nach Meteoriten und Neuzeit Münzen ! Das ist alles nur eine Schutzbehaubtung."
Und sternenstahl, nimmst du dir heraus, einem Mitmenschen das Hobby "Meteoritensondeln" zu verbieten? Solange sich derjenige an die Gesetze hält, und nach Meteoriten sucht, soll er doch suchen dürfen, wo er mag.
Wenn die Römerstraße von den Experten, der Denkmalschutzbehörde, nicht als schutzwürdig eingestuft wird, also kein Denkmal darstellt, dann kann er da so lange nach Meteoriten suchen, wie er will. Ob es dir passt oder nicht. Er verstößt hierbei nicht gegen das Denkmalschutzgesetz.

Mir passt auch vieles nicht in dem Lande - und trotzdem erlaube ich mir nicht, ein erlaubtes Verhalten anderer, was mich jedoch nervt, zu verbieten oder zu verurteilen. Soll derjenige doch gegen etwas protestieren - soll derjenige doch in einem Schachverein spielen - soll derjenige doch nach Meteoriten suchen gehen. Solange geltende Gesetze eingehalten werden, kannst du meckern, bis du schwarz wirst. Spar dir die Energie und lebe dein Leben - so wie andere ihr Leben leben.

"Die Praxis in D. sieht allerdings anders aus. Es wird so oft die Polizei gerufen wie noch nie. Die Melden das dann der Denkmalbehörde und die schicken dann einen Anhörungsbogen. Je nach dem bekommt man eine OWIG Strafe oder nicht. Wer gegen so eine Strafe angehen will brauch erstmal einen Anwalt und das kostet Geld."
Die Praxis in Deutschland muss an meinen Kollegen und mir aber vorbeigehen. Wer hat die Polizei gerufen, und wo? Kam die Polizei zu dir, und die Denkmalschutzbehörde hat dir einen Anhörungsbogen geschickt? Wenn du nach Denkmälern oder auf Denkmälern suchst, ist das natürlich berechtigt. Solltest du aber nicht gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen haben, so erklärst du das natürlich auf dem Anhörungsbogen entsprechend und dir kann ohne Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz nichts passieren.
Sollte da dennoch was auf dich zukommen, so solltest du dir einen Anwalt nehmen. Bei einem erfolgreichen Prozess, der hier auch zu erwarten ist, kriegst du sämtliche Kosten erstattet. Aus diesem Grunde habe ich auch den Rechtsmittelhilfefonds vor langer Zeit vorgeschlagen, damit Leuten wie dir in finanzieller Hinsicht geholfen wird.


Wir benötigen nur einen einzigen, der sich ein einziges Mal gegen einen solchen Vorwurf / Anhörungsbogen wehrt, um zukünftig für alle Sondler in Deutschland Rechtssicherheit beim Thema Sondeln zu erlangen. Doch leider habe ich noch nie einen Sondler kennengelernt, der wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz verurteilt wurde (außer dem Mann in SH im obigen Beispiel, der aber auch von sich aus sagt, gegen Gesetze verstoßen zu haben).




"Ja Ernte schreibt schön und viel, nur die Verantwortung wenn es mal nicht so ist trägt er nicht!"
Welche Verantwortung soll ich tragen? Kannst du mir einen Sachverhalt schildern, bei dem ich helfen kann? Ich möchte jedoch gerne Verantwortung dafür tragen, dass wir alle ohne Sorgen unser Hobby ausführen können. Und dafür setze ich mich seit Jahren immer wieder ein - auch dir würde ich helfen, wenn du ungerecht behandelt würdest.

"Wer ohne Genehmigung mit dem Metalldetektor suchen geht, der muß auch mit einer OWIG Strafe rechnen wenn er keine Genehmigung hat."
Das stimmt nicht. Die Denkmalschutzgesetze verbieten nur die Suche nach einem winzig kleinen Teil an Objekten, nämlich nach Denkmälern. Du kannst aber nach vielen Objekten suchen, für die die Suche komplett genehmigungsfrei und erlaubt ist (siehe oben). Nur bei der Suche nach Denkmälern benötigst du eine Nachforschgenehmigung, lies dir am besten noch einmal dein Denkmalschutzgesetz durch.


**Dieser Beitrag beruht auf meinen eigenen Erfahrungen, dem Austausch mit Kollegen und meinem gesunden Menschenverstand und ist nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen.**

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#36
05. November 2014, um 17:00:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Ist das alles was die Parteien entzweit?

Eine unterschiedliche Auslegung des Gesetzes?

Nein nicht nur. Auch geht es um die Funde die gemacht werden an denen andere auch ein Recht haben könnten. Die werden unterschlagen und wandern in die Vitrine.

Auch auf einem Feld mit Genehmigung vom Eigentümer, hat der Eigentümer ein Recht an den modernen Goldring den ich finde.
Bevor hier den Leuten mit NFG nur negatives angedichtet wird, sollten die diejenigen mal die eigene Moral überprüfen.
GEHÖRT MIR AUCH DAS WAS ICH FINDE !

Gut Fund

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#37
05. November 2014, um 17:26:41 Uhr

Vor 10 Jahren war das noch herrlich, da bewegte man sich in der Natur erfreute sich den ein oder anderen Fund zu machen und genoss das ganze. Mittlerweile sieht das anders aus, man erschickt sich wenn man am Horizont eine Person auftaucht und geht anderer Wege. Da hört man von Nachtsondeln und nicht erwischt werden.
Das ganze ist nicht mehr so unbeschwert wie früher.
Gruß Tigersteff

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#38
05. November 2014, um 17:32:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tigersteff
Vor 10 Jahren war das noch herrlich, da bewegte man sich in der Natur erfreute sich den ein oder anderen Fund zu machen und genoss das ganze. Mittlerweile sieht das anders aus, man erschickt sich wenn man am Horizont eine Person auftaucht und geht anderer Wege. Da hört man von Nachtsondeln und nicht erwischt werden.
Das ganze ist nicht mehr so unbeschwert wie früher.
Gruß Tigersteff

Wie recht du hast, man übte diesen wunderschönen Hobby um zu relaxen, jetzt sieht es ganz anders aus.

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#39
05. November 2014, um 19:22:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Wie recht du hast, man übte diesen wunderschönen Hobby um zu relaxen, jetzt sieht es ganz anders aus.


Ist es wirklich so schlimm?  Und wenn, dann wo?

Wir hatten am letzten WE zwei nette "Kontakte" nein drei.

Wenn man natürlich gerade die "bekannten Hügelgräber" absucht muß man sich über ein schlechtes Gewissen wenn der Förster auftaucht nicht wundern.

Meins hält sich auf irgendeinem Acker oder irgendwo im Wald in extrem überschaubaren Grenzen.

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#40
05. November 2014, um 19:52:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von John Dooe
Ist es wirklich so schlimm?  Und wenn, dann wo?

Wir hatten am letzten WE zwei nette "Kontakte" nein drei.

Wenn man natürlich gerade die "bekannten Hügelgräber" absucht muß man sich über ein schlechtes Gewissen wenn der Förster auftaucht nicht wundern.

Meins hält sich auf irgendeinem Acker oder irgendwo im Wald in extrem überschaubaren Grenzen.
Wenn du in unserer Gegend Sondelst hält dich seit gewisser Sache jeder für einen Raubgräber. Wenn du da mit einem Spazierstock aus der Ferne gesehen wirst, tauchen nicht lange danach die Hüter des Gesetzes auf und fragen was du da machst. Offene Felder sind für mich seit halben Jahr tabu.
Gruß Tigersteff

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#41
05. November 2014, um 20:03:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von John
Ist es wirklich so schlimm?  Und wenn, dann wo?

Wir hatten am letzten WE zwei nette "Kontakte" nein drei.

Wenn man natürlich gerade die "bekannten Hügelgräber" absucht muß man sich über ein schlechtes Gewissen wenn der Förster auftaucht nicht wundern.

Meins hält sich auf irgendeinem Acker oder irgendwo im Wald in extrem überschaubaren Grenzen.

Ich sondele nicht in Deutschland und Frankreich war bis vor den letzten 3-4 Monaten auch ruhig.
Da es einige Probleme gab, sind viele Grundbesitzer unsicher.
Aber bei mir geht es noch, ich lasse mich nicht so schnell vertreiben.Smiley

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#42
05. November 2014, um 21:17:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Die Kernfrage beim Sondeln lautet, was genau kann ein Denkmal sein und wo befinden sich diese?

1. Was kann ein Denkmal sein?
Da sich die Denkmalschutzbehörden nicht einmal einig sind, und von Bundesland zu Bundesland die Ansichten differieren (in einem können Objekte vor dem 30 jährigen Krieg, in einem anderen nur Objekte aus der Ur- und Frühgeschichte Denkmäler darstellen), kann es für uns nur eine Lösung geben, nicht nach diesen geschützten Sachen zu suchen:

Die Suche nach eindeutig nicht vom Denkmalschutzgesetz betroffenen Objekten. 
Denkmäler sind immer Sachen, die von öffentlichem Interesse sind. Dies ist eine hohe Hürde, um nur wirklich relevante Objekte als Denkmäler einstufen zu können.
Nach welchen Gegenständen kann also gefahrlos gesucht werden? Natürlich nach allen Objekten, die vor kurzem verloren wurden oder nach Objekten, die definitiv nicht von öffentlichem Interesse sind. Zum Beispiel die Suche nach DDR-Geld, welches millionenfach geprägt wurde, stellt keine Suche nach Denkmälern dar, da es kein öffentliches Interesse an aufgefundenen DDR-Markstücken gibt.

Damit wäre das erste Problem beim Thema Sondeln geklärt.

Selbst Benny wird "nur" wegen Unterschlagung vor Gericht kommen können (wenn der Prozess wirklich eines Tages stattfinden sollte) - wegen einer eventuellen strafbaren Handlung, die mit dem Strafgesetzbuch verfolgt wird. Dies hat überhaupt nichts mit dem Denkmalschutzgesetz zu tuen, welches in den Suchforen jedoch ständig thematisiert und wie ein Fanal der Abschreckung hochgehalten wird.
Nochmal: Benny wird nicht einmal wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz angeklagt werden, obwohl er möglicherweise eines der größten "Schätze" in Rheinland-Pfalz entdeckt haben könnte.

Denkt hier auch nur einer wirklich, dass ihm wegen der Entdeckung einer mittelalterlichen Silbermünze wirklich der Prozess gemacht würde?

Die Denkmalschutzbehörden und auch wir alle sollten nicht so tuen, als ob Denkmäler der Nabel der Welt seien und Raubgräber auf einer Stufe mit Dieben, Mördern und Vergewaltigern stehen. Das Gros der Geschichte auf deutschem Boden ist geklärt - einige sensationelle Entdeckungen, insbesondere partikulargeschichtliche Aspekte, werden jedoch auch noch in vielen Hundert Jahren immer wieder gemacht werden können. Denkmäler und Sondengeher sind, vgl. mit anderen Rechtsthemen, ein praktisch vernachlässigbares Phänomen in Deutschland und werden es in Zukunft noch viel weniger sein. Wir haben jetzt schon massiv andere Probleme, die zunehmen werden - gleichzeitig werden Polizeidienststellen geschlossen und immer weniger Polizisten eingestellt.

Kein Staatsanwalt und kaum ein Polizist möchte ernsthaft den einen oder anderen Sondengeher verfolgen, um ihm das Auffinden von 10 römischen Münzen nachzuweisen und ihm dann wegen... (ja, wegen was eigentlich?) zu verurteilen. Das Thema wird hier so heiß gekocht, obwohl wir am Ende alle nur eine kleine Kugel Eis verputzen.

In diversen Bundesländern habe ich weit über 50 Sondengeher kennen und fast immer zu schätzen gelernt. Von keinem einzigen habe ich nur einmal gehört, dass es Probleme mit Polizei oder einer Denkmalschutzbehörde gegeben hätte. Ab und zu war mal das übliche "mein Bekannter, dessen Freund hat einen Silberschatz entdeckt und jetzt wären sie hinter ihm her". Muss man zu so etwas noch sagen?


Für die Problematik, was genau ein Denkmal darstellt, sollten wir aber alle zusammen mal eine Rubrik schaffen. In etwa: "Fundobjekte, die als Denkmal eingestuft werden". Dann können gerne alle Sondler mit einer Nachforschgenehmigung aufzeigen, welche und vor allem, wie viele Objekte sie im Laufe eines Jahres finden, die durch die Denkmalschutzbehörde als Denkmal eingestuft werden.
Ich bin mir sicher, dass von 1000 gefundenen Objekten gerade mal ein Objekt dabei sein dürfte, welches von öffentlichem Interesse ist und damit als Denkmal eingestuft wird.

Vor allem aber freue ich mich über römische Münzen, die es tatsächlich geschafft haben, als Denkmal eingestuft zu werden. Wenn römische Münzen Denkmäler darstellen, müssten hier Sondler von der Denkmalschutzbehörde Tausende von Bescheinigungen erhalten haben, dass ihre römischen Münzen als Denkmal eingestuft werden.
Keine Frage, wenn auf Usedom eine römische Münze entdeckt wird, könnte dieses vermutlich als Denkmal eingestuft werden.
Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen und von dem Gedanken Abstand nehmen, auch nur eine römische Fundmünze in den ehemals römischen Gebieten Deutschlands als Denkmal eingestuft zu bekommen. Sie ist nicht von öffentlichem Interesse.
Wenn also selbst Denkmalschutzbehörden abwinken, und römische Münzen nicht als Denkmäler ansehen - wieso solltest du, sie, und ich eine römische Münze als Denkmal ansehen? Warum sollte man sich den Schuh anziehen, nach Denkmälern zu suchen, wenn man realistisch betrachtet wohl nur einmal im Jahr ein solches als Zufallsfund findet? (Und das bei einer sehr optimistischen Schätzung) Wäre es da nicht viel realistischer, nach nicht-Denkmälern zu suchen, da die überwältigende Zahl von nicht-Denkmälern zu Denkmälern 999:1 betrüge?

Wir, und da spreche ich für all meine Bekannten und Suchkollegen, lassen uns nicht vorwerfen, nach Denkmälern zu suchen. Wir meiden Gebiete, die die Denkmalbehörde für denkmalträchtig (Denkmalgebiet, Grabungsschutzgebiet) hält und schließen daher aus, auf Denkmäler zu stoßen. Und sollte bei einem Sondengang tatsächlich einmal ein Zufallsfund (ein Objekt, das von öffentlichem Interesse ist) aufgefunden werden (was auch bei einem Spaziergang mit dem Hund über die Felder, bei einer Radtour durch den Wald passieren kann), so hat man es zu melden und fertig.


2. Wo befinden sich diese Denkmäler?
Denkmäler werden in einer Liste eingetragen, in die jeder Einsicht nehmen darf. Gebiete, in denen unentdeckte Denkmäler vermutet werden, sind als Grabungsschutzgebiete deklariert. Diese können ebenso jederzeit eingesehen werden.
Pro Landkreis gibt es dann zum Beispiel 10 - 20 Denkmalgebiete und noch drei Grabungsschutzgebiete.
Wer sich auf diesen Gebieten mit einer Sonde herumtreibt, der könnte zurecht bestraft werden. Wir wollen ja auch nicht alle Gebiete für das Sondeln beanspruchen, sondern nur die Gebiete, für die selbst die Denkmalschutzbehörden keinen Schutzanlass (als Denkmal oder als Grabungsschutzgebiet) sehen. Haltet euch bitte an die "Spielregeln", und meidet dieses 1% an Fläche eures Landkreises / der Stadt, und geht stattdessen auf den anderen 99% eurem Hobby nach.


3. Diverses
Die Einsicht in die Denkmalliste darf nicht verwehrt werden. Bitte immer schriftlich als Einschreiben mit der ausdrücklichen Nennung der gesetzlichen Grundlage ("§X Denkmalschutzgesetz NW ... Einsicht ist erlaubt") sowie Frist zur Beantwortung setzen.
Bei Verweigern geht der komplette Sachverhalt an die nächste obere Ebene, obere Denkmalschutzbehörde z.B. Sollte auch das nicht gelingen, Anwalt nehmen und klagen, Prozess natürlich gewinnen (hier gibt es keine zwei Meinungen), und Anwaltskosten komplett erstattet bekommen.

Zum angeblichen "Urteil gegen Sondengänger" des OVG Schleswig-Holstein:
Der Mann hat geklagt, dass Militaria keine Denkmäler darstellen würden und er ausdrücklich nach Militaria ohne Nachforschgenehmigung suchen möchte.
Das war natürlich äußerst intelligent. Selbstverständlich könnten Militaria Denkmäler sein. Römische Wurfgeschosse, mittelalterliche Armbrüste, Napoleons Säbel könnten von öffentlichem Interesse sein. Natürlich gibt es aber auch viele Militaria, die keine Denkmäler sind.
Da derjenige jedoch grundsätzlich nach Militaria sucht, die eben auch ausdrücklich Denkmäler sein könnten, nimmt er es bewusst in Kauf, Militariadenkmäler zu finden.
Überdies hat der Mann auf einer WK1 Anlage gesucht, die entsprechend geschützt ist.
Interessanterweise hat das vorherige OLG beschlossen, dass Militaria keine Denkmäler darstellen - es jedoch versäumt, dies zu begründen. Diese Begründung hätte nämlich dazu geführt, dass das OVG dem Mann wohl Recht gegeben hätte.

Kurzum: Mir würde auch nichts anderes übrig bleiben, den Mann zu verurteilen, wenn:
-er auf Denkmälern sucht,
-er nach Militaria sucht, die er als Denkmäler ansieht
-und damit nach seinen eigenen Aussagen in Kauf nimmt, nach Militariadenkmälern zu suchen.

Das Urteil hat sich der Mann selber auf einem Silberteller präsentiert - bei soviel Intelligenz kann es keine zwei Meinungen geben, leider.

Allerdings hat das OVG auch ausdrücklich bestätigt, dass:
"Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich."

Im Klartext: "Wir konnten den Mann nur bestrafen, weil er ausdrücklich nach seinen eigenen Angaben auf und nach Denkmälern sucht. Grundsätzlich kann nicht geklärt werden, ob die Suche mit einem Detektor einer NfG bedarf oder nicht, da dies vom Ort der Suche sowie vom Zweck der Suche abhängt. Grundsätzlich ist die Suche mit einem Metalldetektor ohne NfG erlaubt, sonst hätte ich ausdrücklich erwähnt, dass das Metalldetektorsuchen nur mit einer NfG ausgeübt werden darf - es gibt aber Ausnahmen, wo eine NfG benötigt wird, und wenn ihr dagegen verstoßt, ich euch zu verurteilen habe."

Und genau gegen diese beiden Fallstricke verstoßen wir nicht: Wir suchen zu keiner Zeit auf und zu keiner Zeit nach Denkmälern und deswegen hat dies für die normalen Sondler, die sich an das Denkmalschutzgesetz halten, keine Relevanz.




"wer mit einem Detektor in der nähe einer Römerstrasse suchen, der jagt natürlich nur nach Meteoriten und Neuzeit Münzen ! Das ist alles nur eine Schutzbehaubtung."
Und sternenstahl, nimmst du dir heraus, einem Mitmenschen das Hobby "Meteoritensondeln" zu verbieten? Solange sich derjenige an die Gesetze hält, und nach Meteoriten sucht, soll er doch suchen dürfen, wo er mag.
Wenn die Römerstraße von den Experten, der Denkmalschutzbehörde, nicht als schutzwürdig eingestuft wird, also kein Denkmal darstellt, dann kann er da so lange nach Meteoriten suchen, wie er will. Ob es dir passt oder nicht. Er verstößt hierbei nicht gegen das Denkmalschutzgesetz.

Mir passt auch vieles nicht in dem Lande - und trotzdem erlaube ich mir nicht, ein erlaubtes Verhalten anderer, was mich jedoch nervt, zu verbieten oder zu verurteilen. Soll derjenige doch gegen etwas protestieren - soll derjenige doch in einem Schachverein spielen - soll derjenige doch nach Meteoriten suchen gehen. Solange geltende Gesetze eingehalten werden, kannst du meckern, bis du schwarz wirst. Spar dir die Energie und lebe dein Leben - so wie andere ihr Leben leben.

"Die Praxis in D. sieht allerdings anders aus. Es wird so oft die Polizei gerufen wie noch nie. Die Melden das dann der Denkmalbehörde und die schicken dann einen Anhörungsbogen. Je nach dem bekommt man eine OWIG Strafe oder nicht. Wer gegen so eine Strafe angehen will brauch erstmal einen Anwalt und das kostet Geld."
Die Praxis in Deutschland muss an meinen Kollegen und mir aber vorbeigehen. Wer hat die Polizei gerufen, und wo? Kam die Polizei zu dir, und die Denkmalschutzbehörde hat dir einen Anhörungsbogen geschickt? Wenn du nach Denkmälern oder auf Denkmälern suchst, ist das natürlich berechtigt. Solltest du aber nicht gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen haben, so erklärst du das natürlich auf dem Anhörungsbogen entsprechend und dir kann ohne Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz nichts passieren.
Sollte da dennoch was auf dich zukommen, so solltest du dir einen Anwalt nehmen. Bei einem erfolgreichen Prozess, der hier auch zu erwarten ist, kriegst du sämtliche Kosten erstattet. Aus diesem Grunde habe ich auch den Rechtsmittelhilfefonds vor langer Zeit vorgeschlagen, damit Leuten wie dir in finanzieller Hinsicht geholfen wird.


Wir benötigen nur einen einzigen, der sich ein einziges Mal gegen einen solchen Vorwurf / Anhörungsbogen wehrt, um zukünftig für alle Sondler in Deutschland Rechtssicherheit beim Thema Sondeln zu erlangen. Doch leider habe ich noch nie einen Sondler kennengelernt, der wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz verurteilt wurde (außer dem Mann in SH im obigen Beispiel, der aber auch von sich aus sagt, gegen Gesetze verstoßen zu haben).




"Ja Ernte schreibt schön und viel, nur die Verantwortung wenn es mal nicht so ist trägt er nicht!"
Welche Verantwortung soll ich tragen? Kannst du mir einen Sachverhalt schildern, bei dem ich helfen kann? Ich möchte jedoch gerne Verantwortung dafür tragen, dass wir alle ohne Sorgen unser Hobby ausführen können. Und dafür setze ich mich seit Jahren immer wieder ein - auch dir würde ich helfen, wenn du ungerecht behandelt würdest.

"Wer ohne Genehmigung mit dem Metalldetektor suchen geht, der muß auch mit einer OWIG Strafe rechnen wenn er keine Genehmigung hat."
Das stimmt nicht. Die Denkmalschutzgesetze verbieten nur die Suche nach einem winzig kleinen Teil an Objekten, nämlich nach Denkmälern. Du kannst aber nach vielen Objekten suchen, für die die Suche komplett genehmigungsfrei und erlaubt ist (siehe oben). Nur bei der Suche nach Denkmälern benötigst du eine Nachforschgenehmigung, lies dir am besten noch einmal dein Denkmalschutzgesetz durch.


**Dieser Beitrag beruht auf meinen eigenen Erfahrungen, dem Austausch mit Kollegen und meinem gesunden Menschenverstand und ist nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen.**

ja lieber Ernte AG,
sollte ich mal erwischt werden, werde ich deine Interpretation in den Anhörungsbogen Kopieren! Werden die dann bei der Behörde vor Ehrfurcht mir Freiwillig eine NFG zuschicken oder vor Lachen den Anhörungsbogen fressen.

Da das ganze ja keine Rechtsberatung von dir ist, sondern nur deine private Meinung, heißt das noch lange nicht das eine Behörde oder Gericht deiner Auslegung folgt.

Hast du es nötig das Urteil so falsch zu zitieren? Wer lesen kann und auch der Begründung des Gerichtes versteht, wird dich schnell entlarven.
Die Strafe(n) Mehrzahl für das Suchen nach Nichtdenkmale hier WK2 in keinem Grabungsschutzgebietes sind nach dem 2ten Urteil immer noch rechtens und müssen neben den Gerichtskosten bezahlt werden.
Na klar DDR Münzen und wieder Meteoriten, es vergeht kein Tag hier im Forum das diese gezeigt werden.

Jeder kann zum Einzelfall werden und jeder muß auch für sein tun Geradestehen.

Gut Fund



 

Offline
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#43
05. November 2014, um 23:24:16 Uhr

Das ist ein einziges Urteil, EINS
Da sollte es doch noch mehr geben, oder ?

Offline
(versteckt)
#44
06. November 2014, um 00:06:21 Uhr

Es sind zwei Urteile, dass erste wurde vom Kläger verloren. Kläger klagte weiter vor dem Oberverwaltungsgericht, auch dieses wurde verloren.

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