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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Wie ist die Gesetzeslage?...

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. November 2014, um 12:21:57 Uhr

Hallo Detektorkollegen!   Smiley

Mal eine Frage an unsere Experten.  Smiley

Darf man in einem Gebiet sondeln das unter Denkmalschutz ist, für das man aber eine Genehmigung vom Eigentümer hat? z.B eine Burg oder ein Burggelände?

Gruß vom
Metalslider

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#1
04. November 2014, um 12:26:47 Uhr

Hallo
Auf Bodendekmälern darf man grundsätzlich nicht suchen.
Gruß

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#2
04. November 2014, um 12:43:44 Uhr

Nein darf man(n) nicht, weil der Denkmalschutz auch bei Privatbesitz( Burg) in die Privatrechte eingreift! Bei einer Genehmigung durch den Eigentümer würde der sich Strafbar machen.

Gut Fund
 

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#3
04. November 2014, um 12:48:34 Uhr

So täte ich das auch interpretieren, nun mit eigenen Gedanken und gesundem Menschenverstand lässt man sich dazu eben etwas einfallen Zwinkernd

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#4
04. November 2014, um 12:57:58 Uhr

Wenns keiner sieht. Hm  und man nicht darüber spricht. Man sich bei Dunkelheit versehentlich der Burg nähert......
Aber je nach Bundesland fraglich ob man überhaupt suchen darf.

Hinzugefügt 04. November 2014, um 13:00:15 Uhr:

Wenns keiner sieht. Hm  und man nicht darüber spricht. Man sich bei Dunkelheit versehentlich der Burg nähert......
Aber je nach Bundesland fraglich ob man überhaupt suchen darf.

« Letzte Änderung: 04. November 2014, um 13:00:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#5
04. November 2014, um 14:01:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Metalslider
Darf man in einem Gebiet sondeln das unter Denkmalschutz ist, für das man aber eine Genehmigung vom Eigentümer hat? z.B eine Burg oder ein Burggelände?
Ja, darf man. Außer der Einwilligung des Eigentümers brauchst du zusätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

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#6
04. November 2014, um 14:04:56 Uhr

Wenn es keiner sieht ! und wenn doch ?
Ihr wisst schon das es sich bei so einer Sache schnell um eine Straftat handelt und bei einer Verurteilung auch berufliche Konsequenzen haben kann!

Wer in der Nähe einer Burg, Römerstraße, alte Kirche, sucht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde mach sich zumindest einer OWIG schuldig.
Auch die Recherche nach "Fundträchtigen"  Stellen über Google oder in Karten und Archiven, um die Stellen später mit den Detektor aufzusuchen, ist die Vorbereitung zum finden eines Bodendenkmals. Auch WK1 und WK2 Relikte können Bodendenkmale sein müssen es aber nicht. Was Bodendenkmale sind oder nicht entscheidet die Behörde und nicht der Sondengänger.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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#7
04. November 2014, um 20:05:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Ja, darf man. Außer der Einwilligung des Eigentümers brauchst du zusätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.




Der Denkmalschutz gibt dir aber keine Genehmigung..

Außer du suchst im Auftrag des Denkmalschutzes,ehrenamtlich,dann müssen deine Funde
registriert und abgegeben werden...


Indi

« Letzte Änderung: 04. November 2014, um 20:08:04 Uhr von (versteckt) »

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#8
04. November 2014, um 20:26:40 Uhr

Mit Genehmigung vom Landesamt, Besitzer oder Pächter und der unteren Denkmalschutzbehörde sollte es möglich sein. Jedoch nur im Auftrag vom Landesamt inclusive Fundmeldung und Abgabe der Funde. MfG Slawoljup

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#9
04. November 2014, um 21:18:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Indi
Außer du suchst im Auftrag des Denkmalschutzes,ehrenamtlich,dann müssen deine Funderegistriert und abgegeben werden...
Na und? Dafür suche ich dort, wo es wirklich notwendig ist.

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#10
05. November 2014, um 10:41:37 Uhr

Das Problem auf Denkmalflächen ist, dass hier zumindest eine fahrlässige Suche nach Denkmälern angenommen werden kann.
Ist eine Fläche ein Denkmal? Das findest du heraus, indem du in das Fundbuch / die Denkmalliste reinschaust, deren Einsicht dir nicht verwehrt werden darf.
Daraus schließt sich, dass jeder Sondler wissen kann (zu wissen hat), wo sich ein Denkmal befindet. Sucht man nun auf diesen Flächen, so würde zumindest fahrlässig in Kauf genommen, auf Denkmäler zu stoßen.

Andersrum sieht es auf Flächen aus, die nicht durch das Denkmalschutzgesetz betroffen sind (keine Denkmalflächen, keine Grabungsschutzgebiete): Hier bedarf es keiner Genehmigung irgendeiner Denkmalbehörde, weil diese Flächen nicht geschützt sind.

Das bedeutet für dich: Meide die geschätzten 15 Denkmäler in deinem Kreis und geh dafür auf der 99%igen restlichen Fläche ohne Sorgen sondeln.

Die Suche nach Denkmälern ist übrigens in 15 von 16 Bundesländern maximal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat - nur in Sachsen, spinnt man etwas herum.

"sternenstahl" ist übrigens ein Paradebeispiel für einen negativen Multiplikator (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/was_muss_man_beachten_um_in_badenwurttemberg_suchen_gehen_zu_konnen-t82087.0.html
), der in deutschen Suchforen gezielt Stimmung gegen das Suchen macht und bewusst Verwirrungen mit seinen Falschaussagen stiftet.

 "Wer in der Nähe einer Burg, Römerstraße, alte Kirche, sucht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde mach sich zumindest einer OWIG schuldig." Nicht nur beweist sternenstahl orthographische Mängel, auch seine Rechtskenntnisse sind ungenügend. 
Solange eine Römerstraße / alte Kirche / usw. nicht von Experten (hier, der Denkmalbehörde) für ein Denkmal gehalten wird, so müssen diese auch nicht von Sondlern als Denkmäler betrachtet und gemieden werden. 
Wird dagegen eine Römerstraße / alte Kirche / usw. als Denkmal eingestuft, so müssen diese auch von Sondlern als Denkmäler betrachtet und gemieden werden.


Ich schlage vor, dass bei jedem Kauf eines Metalldetektors das entsprechende Denkmalschutzgesetz beigelegt wird, damit sich jeder Sucher im Klaren ist, dass das Sondeln ein anerkanntes und legales Hobby ist und man sich von diversen Rattenfängern in Foren nicht einschüchtern lässt.

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#11
05. November 2014, um 10:50:53 Uhr

Schockiert Hallo Ernte, alter Haudegen. Winken

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#12
05. November 2014, um 11:27:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
.......

Andersrum sieht es auf Flächen aus, die nicht durch das Denkmalschutzgesetz betroffen sind (keine Denkmalflächen, keine Grabungsschutzgebiete): Hier bedarf es keiner Genehmigung irgendeiner Denkmalbehörde, weil diese Flächen nicht geschützt sind.

Das bedeutet für dich: Meide die geschätzten 15 Denkmäler in deinem Kreis und geh dafür auf der 99%igen restlichen Fläche ohne Sorgen sondeln.

..

Das ist eine klare Falschaussage, da eindeutig in den Gesetzten geregelt ist für welche Suche eine Genehmigung auch auf nicht geschützten Flächen erforderlich ist.

Hier ist die Ernter AG auch ein Rattenfänger, der versucht die Sondler in Sicherheit zu wiegen.

Die sechs Sondler die im Norden und Osten in den letzten Wochen von der Polizei aufgegriffen wurden, auf nicht geschützen Flächen, werden solche Aussagen sicher freuen.

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#13
05. November 2014, um 11:30:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Ist eine Fläche ein Denkmal? Das findest du heraus, indem du in das Fundbuch / die Denkmalliste reinschaust, deren Einsicht dir nicht verwehrt werden darf.
 

Hallo Ernte!
Ich wohne ja bei dir in der Gegend Zwinkernd
Mir hat man die persönliche Einsichtnahme verweigert. Ich soll alle Flächen angeben, und die sagen mir dann ob
da was ist oder nicht. Selber in das Register schauen darf ich nicht.
Finde das irgendwie nicht richtig, da ja im Gesetz steht dass man Einsicht nehmen darf.
Was meint ihr?
Grüße!

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#14
05. November 2014, um 11:49:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das ist eine klare Falschaussage, da eindeutig in den Gesetzten geregelt ist für welche Suche eine Genehmigung auch auf nicht geschützten Flächen erforderlich ist.

Hier ist die Ernter AG auch ein Rattenfänger, der versucht die Sondler in Sicherheit zu wiegen.

Die sechs Sondler die im Norden und Osten in den letzten Wochen von der Polizei aufgegriffen wurden, auf nicht geschützen Flächen, werden solche Aussagen sicher freuen.

Belege für diese Aussagen?

Die Rattenfänger dürften eher die sein, die versuchen, das Ganze immer mehr mit fragwürdigen Mitteln zu kriminalisieren, diffamieren etc...
Und wenn jemand die Einsicht verweigert wird, kann man ihm doch nicht vorwerfen, wenn er auf einem Bodendenkmal landet Idiot
Das erscheint mir recht grotesk.

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