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 Welche Themen sollte eine Interessenvertretung unterstützen ?

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Avatar  Welche Themen sollte eine Interessenvertretung unterstützen ?  (Gelesen 1745 mal) 0
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#45
27. Februar 2012, um 01:12:02 Uhr

Jup ......allerdings unausgebildeter laienhafter Gartenarchitekt Zwinkernd

hab in meinen Steinpark allerdings auch Altes am rumliegen :
einen hier bei uns ja fremden Sandsteinpfeilerrest mit lateinischen Majuskeln drauf .....der allerdings auch büschen retro sein könnt ......obwohl der Haufen von dem er stammt auf Flur namens Falkenborg liegt .
ne Napfkuhle auf nem 2 Zentnerfindlingchen die gewiss nicht natürlich entstanden ist .
Halbzentnerbruchstücksteinchen mit geritzter Geometrie drauf die keinesfalls vom Pflug stammen kann .
nen Halbzentnerchen mit leider meist recht verwitterten Zeichen druff .
ne zentnerschwere Bodenplatte auf Weg mit lustigen Keileinschlägen .....glaub aber das sind "neuere" Keileindrücke !?
ne 2 Kilo schwere Eisenluppe der total unansehnlich und rot und porös aussieht .
und mehr fällt mir jetzt gerad nicht ein ......glaub das wars auch so ziemlich !?

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(versteckt)
#46
27. Februar 2012, um 01:13:40 Uhr

das ist doch auch mist ..... da wird das ja schlimmer wie bei nem angelschein!!! - und der kostet!!!! ....

Offline
(versteckt)
#47
27. Februar 2012, um 01:21:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
§ 2*
Begriffsbestimmungen
(1)
Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Denkmalbereiche,
Gartendenkmale sowie Bodendenkmale.
(2)
Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung
im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
(3)
Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit baulicher
Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.
(4)
Ein Gartendenkmal ist eine Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung,
deren oder dessen Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Gartendenkmal gehören
sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Datum: Verk. am 6. 5. 1995, GVBl. S. 274 § 2 Abs. 3: Neugef. durch Art. II Nr. 1 d. Ges. v. 14. 12. 2005, GVBl. S. 754
82. Erg.Lfg. (März 2006)
1
2130–12
(5)
Ein Bodendenkmal ist eine bewegliche oder unbewegliche Sache, die sich im Boden oder in Gewässern befindet oder befunden hat und deren Erhaltung
aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Ich will einfach nur, bezogen auf das Berliner DschG wissen,

- wann liegt allgemeines Interesse vor?
- wann ist  etwas von " geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen...... Bedeutung" ?

Hier kann doch jeder alles und nix hinein interpretieren.

Hier muß konkretisiert werden. Dies trifft auf alle Bundesländer zu.

Z.B. :, davon erfasst werden nicht,: a)  Münzen ab dem xx. Jahrhundert sofern diese bekannt sind,
                                                             b) unter Beachtung anderer Gesetze, Waffen und Munition ab ...... .

So in etwa sollte es sein.

Gruß Charlie Winken



Moin Charli,

Berlin hat es besonders schwammig formuliert. Demnach ist ein bewegliches BD alles, was geschichtlich von Interesse ist. Das kann ein Teil vom innerdeutschen Grenzzaun sein, der beim Abbau heruntergefallen ist und jetzt in der Erde schlummert, die Reste eines Schuhs in einem der vielen Fluchtunnels aus den 60-er Jahren, der Knopf von der Uniform eines Landesschützen der Kaiserzeit, ja sogar eine Münze aus den 3. Reich.

Im Umkehrschluss wird es deutlicher. Meteoriten und Euros fallen nicht unter den Begriff archäologisches BD. Hier bist Du den Willen oder dem Unwillen der Archäologie ausgesetzt. Erklären sie, dass der von Dir gefundene Landesschützenknopf von geschichtlicher Bedeutung ist als Nachweis eines bisher hier nicht vermuteten Schießstandes, dann ist das erst einmal so.

Solche Totschlagsgesetze, die dem Bürger weder Rechtssicherheit geben und sie gleichzeitig der Behördlichenwillkür aussetzen, müssen geändert werden.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#48
27. Februar 2012, um 01:29:35 Uhr

mich würde mal interessieren, ob eigentlich schonmal jemand (auch ein anfänger- ich bin einer!!!) beim amt nach so einer genehmigung gefragt hat (bestimmt!!!) und was da raus gekommen ist Huch .... - gekommen??? ... - oder gab es probleme Brutal  Knüppel Huch oder reicht es einfach zum amt für denkmalpflege oder so hin zu gehen und sagen....  "ich will das... Suchen  dort und dort mal machen" .... Huch


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(versteckt)
#49
27. Februar 2012, um 07:43:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Spatenkopf
mich würde mal interessieren, ob eigentlich schonmal jemand (auch ein anfänger- ich bin einer!!!) beim amt nach so einer genehmigung gefragt hat (bestimmt!!!) und was da raus gekommen ist Huch .... - gekommen??? ... - oder gab es probleme Brutal  Knüppel Huch oder reicht es einfach zum amt für denkmalpflege oder so hin zu gehen und sagen....  "ich will das... Suchen  dort und dort mal machen" .... Huch


Mich würde auch was interessieren, nämlich warum du als Anfänger (der du ja bist, wie du schreibst) einfach so, ohne sich vorher in den entsprechenden Beiträgen u informieren, in diesem speziellen Beitrag einfach so locker flockig mitschreibt und dazu noch äußerst unpassende Fragen schreibt.
Ist nicht böse gemeint und ich will dich damit auch nicht angreifen, aber du solltest dich vielleicht erstmal grundlegend informieren

Offline
(versteckt)
#50
27. Februar 2012, um 09:31:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Spatenkopf
mich würde mal interessieren, ob eigentlich schonmal jemand (auch ein anfänger- ich bin einer!!!) beim amt nach so einer genehmigung gefragt hat (bestimmt!!!) und was da raus gekommen ist Huch .... - gekommen??? ... - oder gab es probleme Brutal  Knüppel Huch oder reicht es einfach zum amt für denkmalpflege oder so hin zu gehen und sagen....  "ich will das... Suchen  dort und dort mal machen" .... Huch


Moin,

es geht hier um die Ziele einer Interessenvertretung und nicht darum, wer eine NFG wo bekommen hat.

Bitte mache dazu ein neues Thema auf, da eine Antwort nicht mit einem Satz zu geben ist und sich aus den Antworten weitere Fragen ergeben, so dass dies alles hier nicht zum Thema passt.

Vielen Dank

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#51
27. Februar 2012, um 13:49:15 Uhr

Das Thema hier war:

Welche Themen sollte eine Interessenvertretung unterstützen ?

...und es wäre auch konstruktiv wenn es das weiterhin bleibt.

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