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 hatte hier eigentlich schon mal jemand richtig Ärger ?

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#15
09. Januar 2013, um 18:00:10 Uhr

@ ratzfatz, einfach auf die ignorierliste setzen, seit dem lese ich hier entspannter...
Verbalen "eisenschrott" muss ich nicht unbedingt lesen.

gruß

Elwood

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 18:10:24 Uhr von (versteckt) »

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#16
09. Januar 2013, um 18:09:29 Uhr

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“

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#17
09. Januar 2013, um 18:15:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
K.A. ob du das tatsächlich so gemeint hast wie es rüberkommt - aber falls ja, ist es ein Armutszeugnis für dich...
 Idiot


Und DU Glaubst das auch Noch!!!!!

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#18
09. Januar 2013, um 18:19:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowinger800
:oVor einigen Jahren hatte ein Detektorhändler aus Bayern eine grössere Aktion mit einem Rudel Fremdarbeiter aus Osteuropa laufen, die haben in Nacht und Nebelaktionen Hügelgräber geöffnet und geplündert, somit waren alle in der Gegend um Greding sehr vorsichtig! Es wurden Autonummern notiert und gemeldet! Ich war in dieser Zeit ohne das ich von der Plünderaktion etwas wusste in der Gegend auf Sondeln! Das nächste Bodendenkmal die Keltenklause/Höhle war eine ganze Ecke von meinem Suchplatz entfernt als ich einen alten Mann mit Fahrrad bemerkte,dachte mir nichts weiter und nach einer Stunde erfolglosen Suchens ging ich Richtung Auto! Am Waldrand sah ich die Polizei neben meinem Auto stehen und den alten Mann mit seinem Rad! Ich lief hin , hatte ja nichts zu verbergen und wurde sofort von dem Mann aufs übelste beschimpft(Verbrecher, Plünderer, Raubgräber und Schänder von Gräbern) Die Polizei sagte das sie mich festnehmen müssten und eine Anzeige erstattet wird mit Meldung ans Landratsamt, ich fragte freundlich nach dem Grund der Festnahme,woraufhin die Polizei sagte "Wegen Diebstahles von Artefakten". Ich sagte das ich weder ein Dieb bin noch das ich Artefakte hätte, und das ich sowieso alles was ich finde beim Germanischen Museum melde! Die Polizei telefonierte dann mit ihrem Vorgesetzten und der sagte , wenn ich nichts bei mir habe oder im Rucksack dann liegt auch kein Tatbestand vor, da das suchen in Bayern legal ist!!! Ich leerte meinen Rucksack, die Taschen den Kofferraum meines Autos aus und wurde wieder Freigelassen!! Der alte Mann war völlig ausser sich und Beleidigte mich weiter aufs übelste, bis ihn dann die Polizei verwarnte und des Platzes verwies!! Die Polizei wünschte noch einen schönen Tag und ich fuhr nach Hause und zwar völlig Gestresst!! Zwei Wochen später erhielt ich vom Landratsamt einen Anruf mit der Bitte um Stellungnahme , da von einem Ehrenamtlichen Hilfssheriff eine Anzeige eingegangen ist wegen Raubgräberei, die dann nach kurzer Erklärung am Telefon gegenstandslos wurde!!! Seither hatte ich nur noch schöne und teils Interessante Begegnungen mit allen möglichen Leuten im Wald und auf dem Acker!! Gruss Bögi aus dem schönen Franken (HISTORIA FRANCORUM)


Du hättest mit einer Gegenanzeige wg. Unterstellung einer Straftat drohen können!


Ich hatte auch schon einmal ein Ermittlungsverfahren wg. einer Owi am Hals und das über einen Zeitraum von 4 Jahren! Nachdem mir bereits ein Bußgeldbescheid über 5000,- DM + Mahngebühr zugestellt wurde, musste das Verfahren aufgrund eines Verfahrensfehlers eingestellt werden.
Auch ich hatte einige Kilometer Abstand zum nächsten BD eingehalten.


PS.
Übrigens läuft zur Zeit ein Verfahren gegen zwei SG aus Hessen die im Rhein-Main Gebiet beobachtet wurden!

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 18:36:31 Uhr von (versteckt) »

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#19
09. Januar 2013, um 18:20:41 Uhr

@Alex:
Es ist nicht das erste mal, dass solche Sprüche von dir kommen. Also kann mans auch glauben.

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#20
09. Januar 2013, um 18:22:39 Uhr

Hab ja nur schon genug zum  Suchen zu Mir eingeladen Smiley

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#21
09. Januar 2013, um 18:26:49 Uhr

Das kann ich ja nicht wissen.
Es kommt halt so rüber als wie wenn du, sobald mal jemand ungefragt auf deinen Ländereien sucht, gleich die Polizei antanzen lassen würdest. Und du müsstest doch wissen, dass es u.U sehr schwer sein kann, den betreffenden Besitzer zu nem Acker ausfindig zu machen.
Falls du es nicht so gemeint hast, gilt das mitm "Armutszeugnis" natürlich nicht!

  Winken

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#22
09. Januar 2013, um 18:50:29 Uhr

Hier,und so kann es jemanden ergehen wenn man nicht Linien treu ist Winken

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://kritische-naturgeschichte.de/Seiten/roemer_in_germanien.html#sondengaenger


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#23
09. Januar 2013, um 18:50:47 Uhr

Ach ja: Ein Verfahren wurde mir vor längerer Zeit auch zur Ehre gereicht.

Seinerzeit wurden aufgrund einer Verfahrensänderung bei der Vergabe von NFG eine zeitlang keine solchen erteilt. Ich konnte es natürlich trotzdem nicht lassen und just in diesem Zeitfenster bekam ich dann vor den Toren des Neusser Legionslagers Besuch (außerhalb des eingetragenen BDs). Freundliche Fragen, freundliche Feststellung der Personalien, freundlicher Abflug. Ich antwortete übrigens auf die Frage, wonach ich denn suchen würde, der Wahrheit entsprechend. Moderner und nz Kram interessieren mich nämlich nicht sonderlich. Ich mag den alten Krempel und seine Geschichte(n).

Einige Tage später kam dann der erwartete Ordnungswidrigkeitenbescheid der Denkmalbehörde mit Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Tacken. Widerspruch eingelegt, Rechtsbeistand genommen und die Sache ging vor Gericht. Da ich u. a. nachweisen konnte, in der Vergangenheit meiner Meldepflicht antiker Bodenfunde nachweislich entsprochen zu haben, wurde das Verfahren gemäß §47 (2) OWiG ohne Strafe/Bußgeld eingestellt.

Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

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#24
09. Januar 2013, um 19:31:57 Uhr

das mit den beschlagnahmten Sonden versteh ich auch nicht...hmmm denn wie der eine schon schrieb, wenn dann sind die Spaten ja das BÖSE Werkzeug... Hmmmm ich hatte Samstag ne Begegnung mitten Jäger der 3-4 mal das Acker von allen Seiten entlangfuhr um immer anzuhalten mitten Fernglas zu glotzen um dann wieder zu fahren, hätta kurz Zeit genomm und gefragt hätte ich Ihm die Erlaubniss des Bauern zeigen könn aber nee er musste ja fahren...naja war mir dann zu doof u hab abgebrochen da ich nicht wusste ob er nochmal mit Verstärkung wiederkommt Polizei

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#25
09. Januar 2013, um 21:08:53 Uhr

@Ratzfatz

Ich bin ja noch zur zeit in Georgien,
wenn ich aber wider zu hause bin in Mainz kannst DU ja gerne mal mit kommen!
wuerde Mich freuen Smiley bin am 8.02.13 wider zuhause dan koennen wir(Ich Du und noch ein paar andere aus dem Forum) gerne bei Mir auf dem Feld nee Tour machen!!
Gruss Alex aus Tiflisi

Hinzugefügt 09. Januar 2013, um 21:23:40 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
Das kann ich ja nicht wissen.
Es kommt halt so rüber als wie wenn du, sobald mal jemand ungefragt auf deinen Ländereien sucht, gleich die Polizei antanzen lassen würdest. Und du müsstest doch wissen, dass es u.U sehr schwer sein kann, den betreffenden Besitzer zu nem Acker ausfindig zu machen.
Falls du es nicht so gemeint hast, gilt das mitm "Armutszeugnis" natürlich nicht!

 Winken


Das Wuerde ICH nie machen ehr wuerde ich dan meine Sonde hollen und mit suchen gehn!!!!

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 21:23:40 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#26
09. Januar 2013, um 21:24:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rescuediver

Meine Frage ist jetzt : wer hatte schon Probleme und was ist dabei rausgekommen ??

MfG Rescue

Naja ein paar konfrontation gabs hier und da schon mal von Irgendwelchen Heimatfuzzis und Möchtegern-studierten-intellektuellen Archäologen aber im ganzen alles harmlos verlaufen.
Einzigste Problem bzw. Ärger aber richtig Ärger gabs... als ich zu spät von der Sondeltour nach Haus kam und die Frau alleine am Esstisch saß.!  Amen

Gruß......Markus

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#27
09. Januar 2013, um 22:12:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30

Das Wuerde ICH nie machen ehr wuerde ich dan meine Sonde hollen und mit suchen gehn!!!!

Ok dann war das ein Missverständnis, sorry!!

...und beim gemeinsamen Sondeln wär ich natürlich auch dabei   Super

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#28
09. Januar 2013, um 22:48:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bleigeschoss
Warum werden immer die Sonden beschlagnahmt ?
In der BRD ist es nicht verboten ein MD zu besitzten geschweige denn ihn auch zu benutzen, es ist nur verboten zu graben!  Theoretisch hätten sie den Spaten mitnehmen dürfen aber nicht die Sonde  Huch

Moin,

z. B. HDSchG § 27 Abs 8 (4)

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 09. Januar 2013, um 23:01:31 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
Hallo Walter,

war der Betroffene denn auf einem BD unterwegs? Was war die Ursache für so ein schädigendes Vorgehen? Schließlich wurde beinahe eine Existenz zerstört!

Und nochmal eine Verständnisfrage: wenn ein BD doch wie erst kürzlich diskutiert rein rechtlich dort aufhört, wo es auch tatsächlich endet (Bsp: BD römische Villa -> endet an der Umfassungs-/Außenmauer), spielt es doch keine Rolle ob "in der Nähe" ein Freilichtmuseum steht?
Wenn ich neben ner Müllhalde suche, gilt mein Argument "ich suche nur nach Müll wegen Umweltschutz und so" doch bestimmt auch nicht...

Sorry aber iwie ist das ganze Sache doch eine absurde Vergewaltigung von irgendwelchen Gesetzen bzw Nicht-Gesetzen, schlimmer kanns irgendwo im tiefsten Bananenbusch nicht sein...   Nono

Gruß & GF  Winken

Moin,

nein, er war auf einer Baustelle. Anwohner haben die Polizei gerufen, weil sie dachten, da seien Leute mit Einbruchwerkzeug zu gange. Die Polizei hatte nur die Personalien aufgenommen, aber da Detektoren im Spiel waren die Sache an die untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet. Die haben Strafanzeige wg. Verd. der Unterschlagung gestellt. Das ist ein in Hessen übliches Verfahren, wenn Du keine NFG hast.

Fall 2. in RP ist eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre. Im Bußgeldbescheid war sogar ein § aus dem Verkehrsstrafrecht angeführt und die Niete von Anwalt hat es nicht gemerkt. Alleine der Bußgeldbescheid war dadurch nichtig. Als er mir den Bescheid zeigte, waren natürlich schon alle Fristen verfallen.

Es gibt in Deutschland nur drei RA, die sich mit dieser Rechtsmaterie auskennen. Die Adressen könnt Ihr im Bedarfsfalle bei der Redaktion der Zeitschrift "Das Schatzsucher Magazin" erfahren.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 23:01:31 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#29
09. Januar 2013, um 23:04:44 Uhr

ich war auf einem acker. mit erlaubnis vom bauern und mit suchgenehmigung vom amt.
ein geländewagen hält und ein mann in oliv (jagdpächter) kam auf mich zu marschiert.
"was machen sie hier?"
"nach was sieht's denn aus?"
"ich will ihre genehmigung sehen?"
"was berechtigt sie dazu, mich zu kontrollieren?"
"ich bin der jagdpächter."
"dann dürfen sie hier jagen, aber was ich hier mache, ist nicht ihr problem."
"ja, äh, haben sie denn eine genehmigung?"
"klar."
"und genau die will ich jetzt sehen."
"warum? ich will ihren jagdschein doch auch nicht sehen."
"dann rufe ich jetzt die polizei."
mit diesen worten ist der mann in oliv weggefahren.
ich habe noch zwei stunden auf diesem acker gesucht. keine polizei ist erschienen. das war bisher der größte ärger, den ich hatte.

le mineur

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