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 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Umfragen (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Kurzumfrage zum Barbarenschatz-Urteil

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Avatar  Kurzumfrage zum Barbarenschatz-Urteil  (Gelesen 9551 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#45
05. April 2015, um 13:24:30 Uhr

Hi,

Geschrieben von Zitat von Uncia
Es geht doch hier nicht um die ArchäologInnen in der Frage um NFG oder nicht, da spielt der Staat und das Land die Rolle.Es geht ums Geld, sowas gabs in der DDR auch, das hies Devisenbeschaffung, da Antiqutäten eine gute Einnahmequelle sind.
Ja und nein. Natürlich sind Antiquitäten eine gute Einnahmequelle, allerdings für den Staat nicht durch ihren Material- oder Verkaufswert, sondern durch ihre touristische Nutzbarkeit. Der Material- bzw. Marktwert der Funde, selbst von "Schätzen" wie dem von Rülzheim, ist an sich weitgehend vernachlässigbar, vor allem für Länder, die sich solche Funde via eines Schatzregals aneignen. Denn der "Schatz" wir dadurch ja zum "nationalen Kulturgut", und ist damit de facto für den Staat nicht mehr verkäuflich. Griechenland verkauf seine in staatlichen Museen gelagerten "Kunstschätze" ja eben auch nicht, trotzdem es eine extreme Finanzkrise hat, und es hat auch noch keiner der "Gläubigerstaaten" darauf gepocht, dass es das tun soll, obwohl dadurch vermutlich Milliarden an Geldmitteln hereinzubekommen wären: "nationale Kunstschätze" sind, sobald sie sich der Staat angeeignet hat, de facto unverkäuflich.
Staaten können hingegen natürlich großen Nutzen aus der touristischen Vermarktung von "nationalen Kunstschätzen" und "Kulturgütern" ziehen. Viele Touristen fahren nach Griechenland nicht nur deshalb, weil es schöne Strände, warmes, trockenes Sommerwetter und guten Wein zu trinken gibt, sondern auch deshalb, weil es "viel zum Anschauen" gibt - und mit "viel zum Anschauen" sind in der Regel nicht Autobahnen oder Industrieviertel gemeint, sondern eben Museen und andere "Kulturgüter" wie z.B. archäologische Ausgrabungsstätten, wo man interessante Dinge über die Geschichte erfährt. Darin liegt der Wert von "nationalen" Kulturgütern für Länder; und das bringt - im Wege von Umwegrentabilität - ein großes Vielfaches von dem herein, was man aus dem Verkauf von Kulturgütern gewinnen könnte. Der Marktwert des Barbarenschatzes ist vielleicht eine halbe Mille €, sein Wert als Anziehungsobjekt für Touristen hingegen jährlich viele Millionen € über die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht die nächsten Jahrhunderte hinweg.
Der Staat hätte diese "Umwegrentabilität" ebenso, wenn nicht sogar noch viel mehr, wenn er sich "Schätze" wie jenen von Rülzheim nicht aneignen, sondern diese deren Findern abkaufen würde. Denn es würde - wie das englische und walisische Beispiel zeigt - dann nicht jedes dritte Jahr vielleicht ein solcher Schatz nach langwierigen und teuren Ermittlungen von der Polizei beschlagnahmt (oder im letzten Moment davor von sich überführt wissenden Finder "freiwillig" abgegeben), sondern jedes Jahr drei solche Schätze freiwillig von deren Findern - die sich einer erklecklichen Belohnung sicher sein dürfen - den Behörden übergeben. Statt Geld für teure Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu verschwenden und damit weniger solche umwegrentablen Funde zu bekommen würde der Staat das Geld an die Finder bezahlen und dafür mehr solche umwegrentable Funde bekommen; und damit mehr Geld machen als er das jetzt tut. Und die Finder wären auch glücklich, weil der "Schatzfund" für sie tatsächlich wie ein Lotteriegewinn wäre, nicht wie ein Autounfall.
Staaten und Länder sollten also eigentlich ein Interesse daran haben, Finder nicht zu "enteignen", sondern sich stattdessen ein staatliches Vorkaufsrecht an touristisch nutzbaren Funden sichern. Alle anderen Funde, die man iM Weg von Schatzregalen "kassiert", sind nämlich nur Kostenstellen, weil die dann nämlich auch "nationale Kulturgüter" sind und um teures Geld gelagert und archiviert werden müssen, ohne dass man aus ihnen jemals einen finanziellen Nutzen ziehen wird können.
Ein Interesse daran, diese an sich wirtschaftlich (und auch touristikwirtschaftlich) weitgehend wertlosen Funde öffentlichen Sammlungen einzuverleiben haben in erster Linie professionelle ArchäologInnen (wie ich einer bin). Denn für uns sind diese an sich wertlosen "sonstigen" Funde wissenschaftliche Quellen, die wir für die Erforschung der Vergangenheit gut brauchen können. Und diese sind uns weitaus leichter zugänglich, wenn die in einer öffentlichen Sammlung aufbewahrt werden, die von KollegInnen von uns verwaltet werden, als wenn sie jeder Max Mustermann in seiner Privatsammlung aufbewahrt oder auch einfach verkauft oder wegwirft. Den "Fund von X", der im öffentlichen Museum liegt, wo er als "nationales Kulturgut" unverkäuflich auf alle Ewigkeit gelagert ist, auch nach 200 Jahren wiederzufinden und mit moderneren Methoden untersuchen zu können als vor 200 Jahren zur Verfügung standen ist leicht. Liegt der selbe Fund in einer Privatsammlung, die ihn aus einer anderen Privatsammlung erworben hat, die aus einer Teilung einer noch älteren Privatsammlung entstanden ist, die ihrerseits vorher schon durch 3 andere Hände gegangen ist, ist hingegen im besten Fall höchst kompliziert, im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich. Darum wollen "wir" professionelle ArchäologInnen dass archäologische Kulturgüter unmittelbar nachdem sie gefunden wurden in eine möglichst dem Fundort nahe öffentliche Zentralsammlung verbracht und von dort nie wieder entfernt werden, weil dadurch wird unsere Arbeit um ein Vielfaches leichter, wenn nicht sogar überhaupt erst möglich.
Es ist also keineswegs so, dass die Staaten und Länder sich archäologische Funde aneignen, weil das zu ihrem bedeutenden wirtschaftlichen Vorteil ist. Für die wäre eine ganz andere und weit selektivere Strategie weit sinnvoller, die darauf beruht dass sie nur solche Funde ankaufen die touristisch nutzbar sind, während sie alle anderen Funde ihren Finder lassen. Dass die Länder nicht diese für sie weit sinnvollere Strategie anwenden liegt daran, dass ihnen die archäologischen ExpertInnen, die sie dafür beschäftigen dass sie ihnen sagen was "archäologisch so wichtig" ist (dass man es auch touristisch nutzen kann), seit 200 Jahren einreden dass "alle archäologischen Funde" so unendlich wichtig sind, dass man sie alle für immer aufheben muss.
Es spielen in dieser Frage also nicht Staaten und Länder die tragende Rolle, sondern eben "wir" professionellen ArchäologInnen. Ginge es tatsächlich nur ums Geld dann gäbe es dieses Porblem gar nicht...

Liebe Grüße,

Ray

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#46
05. April 2015, um 16:21:23 Uhr

Finder nicht zu "enteignen", sondern sich stattdessen ein staatliches Vorkaufsrecht an nutzbaren Funden sichern.

Ein guter Satz den ich begrüße, was ja bereits in England gut klappt.
Da aber der D. Staat lieber das Geld in dubiose Finanzsysteme und EU Wahnsinn versenkt, bleibt kein Geld für Erhaltung aller Funde übrig (sowie aller Baudenkmäler ect.), somit wäre es auch gut wenn (mit ihren Vorschlag) auch Dinge erhalten werden können die wirklich im Interesse von Archäologen sind.
Denn es ist kein unerheblicher Teil, was private Sammler für die Instandhaltung und Restaurierung investieren und
somit ein enormen Beitrag leisten.

Aber ihre Auswertung hat es ja gezeigt, das die Meinung von den Archäologen ganz geradlinig verläuft, somit kann ich auch die Antwort auf eine Veränderung schon mit Nein beantworten.

Natürlich geht es ums Geld, wenn ein Bundesland ein Buget für soetwas bereitstellen würde, dann wärs Interessant wie
die Herrn Archäologen endscheiden würden, ob sie selbst für Gesetzesänderungen wären.
Man kann es ja genug lesen und mitverfolgen, das adlige Familienhäuser über Auktionen ganze Inventare ect. verscherbeln und das Land nur paar Stücke davon kaufen kann.
Da ist doch der Zusammenhang auch zerrießen, für mich sind das schlimmsten Fälle.
Es ist allerdings gut, das Sammler die auch das nötige Kleingeld haben diese Dinge kaufen,
dort bin ich mir sicher, werden sie besser verwarrt und erhalten als im Depot im Museum.

Im Prinzip müssen sich nur die Archäologen mal der Zeit anpassen und solche Dinge fordern.
Aber wers glaubt, ein ruhiger Beamtensessel bis zur Rente ist doch schöner wenn man alles belässt wie es ist.

Da könnten wir lange drüber Diskutieren, bringt aber nix Smiley

Gruß Uncia

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#47
06. April 2015, um 15:17:01 Uhr

Zitat ray:

"Der Staat hätte diese "Umwegrentabilität" ebenso, wenn nicht sogar noch viel mehr, wenn er sich "Schätze" wie jenen von Rülzheim nicht aneignen, sondern diese deren Findern abkaufen würde. Denn es würde - wie das englische und walisische Beispiel zeigt - dann nicht jedes dritte Jahr vielleicht ein solcher Schatz nach langwierigen und teuren Ermittlungen von der Polizei beschlagnahmt (oder im letzten Moment davor von sich überführt wissenden Finder "freiwillig" abgegeben), sondern jedes Jahr drei solche Schätze freiwillig von deren Findern - die sich einer erklecklichen Belohnung sicher sein dürfen - den Behörden übergeben. Statt Geld für teure Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu verschwenden und damit weniger solche umwegrentablen Funde zu bekommen würde der Staat das Geld an die Finder bezahlen und dafür mehr solche umwegrentable Funde bekommen; und damit mehr Geld machen als er das jetzt tut. Und die Finder wären auch glücklich, weil der "Schatzfund" für sie tatsächlich wie ein Lotteriegewinn wäre, nicht wie ein Autounfall "
Zitat Ende


Und genau da hast du scheinbar den Daumen in der Wunde! Bei fast allen Studiengängen ist Betriebswirtschaft enthalten. Bei mir war das so, da es sich um ein technisches Fach handelte und ganz offensichtlich wird das auch bei wissenschaftl. Studiengängen wie dem deinen vermittelt.
Nun frage ich mich wirklich langsam, welche "Schlafmützen" da in unseren "Amtsstuben" sitzen, dass die nicht zu analogen Schlüssen kommen wie du (und wir auch)? Allerdings hast du das wirklich einfach und klar dargestellt. Vielleicht verstehen sie das, in einer solchen einfachen Form besser, als in für unsere "Experten" zu komplizierten Vorlesungen?  Kringeln
Deine Ausführungen diesbezüglich sind so entwaffnend logisch und einfach zu begreifen, dass sich doch einige schämen müssten, das nicht verstanden zu haben!

Danke, ray

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(versteckt)Themen Schreiber
#48
06. April 2015, um 16:08:07 Uhr

Hi,

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Und genau da hast du scheinbar den Daumen in der Wunde! Bei fast allen Studiengängen ist Betriebswirtschaft enthalten. Bei mir war das so, da es sich um ein technisches Fach handelte und ganz offensichtlich wird das auch bei wissenschaftl. Studiengängen wie dem deinen vermittelt.
Nun frage ich mich wirklich langsam, welche "Schlafmützen" da in unseren "Amtsstuben" sitzen, dass die nicht zu analogen Schlüssen kommen wie du (und wir auch)? Allerdings hast du das wirklich einfach und klar dargestellt. Vielleicht verstehen sie das, in einer solchen einfachen Form besser, als in für unsere "Experten" zu komplizierten Vorlesungen? Kringeln
Deine Ausführungen diesbezüglich sind so entwaffnend logisch und einfach zu begreifen, dass sich doch einige schämen müssten, das nicht verstanden zu haben!
Danke, ray

Bitte gern geschehen. Allerdings ist es leider so, dass Betriebswirtschaft in so gut wie keinem Archäologiestudium gelehrt wurde und wird; auch in meinem war das nicht Teil des Studienplans. Übrigens nicht einmal in Lehrveranstaltungen zu Grabungen, obwohl es sinnvoll für das erlernen von Grabungsorganisation wäre, wo man Betriebswirtschaft eigentlich gut brauchen könnte (weil eine Grabung ist - wenigstens vereinfacht gesagt - nichts anderes als ein Wirtschaftsbetrieb). Ich hab mir das selbst angelernt, als ich meine erste Grabungsleitung gemacht habe, dann vertieft als ich Heritage Management zu unterrichten begann, und noch mehr als ich für 5 Jahre ein Uniinstitut (= einen Betrieb mit einem Jahresumsatz von ein paar Millionen €) leiten musste. Viele meiner KollegInnen tun das nie, und verstehen daher von solchen Dingen wie Umwegrentabilität und Kosten-Nutzen-Rechnungen leider nur sehr wenig.
So gesehen wäre es tatsächlich einmal notwenig, Archäologiestudienpläne neu zu durchdenken und vielleicht wenigstens auch ein paar betriebswirtschaftliche Grundlagen drin vorzusehen. Aber das ist halt schwer, weil es gibt so viel "Facharchäologisches" zu lernen dass für "Außerfachliches" kaum Zeit bleibt; und dann stellt sich die Frage was man aus dem Studienplan rausnimmt wenn man ein paar Grundlagen der Betriebswirtschaft rein tut. Teil des Problems ist hier auch, dass viele ArchäologInnen selbst Archäologie immer noch mehr als "wissenschaftliches Hobby" denn als Beruf verstehen, in dem man potentiell auch ein gewisses wirtschaftliches Grundverständnis braucht. So lange sich das nicht ändert sehe ich in Bezug auf das "Wirtschaftsverständnis" der ArchäologInnen eher schwarz (obwohl es dank des Anwachsens der "kommerziellen" archäologischen Dienstleistungsunternehmen langsam besser wird).

Liebe Grüße,

Ray

« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 16:12:53 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#49
06. April 2015, um 19:01:59 Uhr

Viel zu lang schon verschließt die Geschichtswissenschaft die Augen vor den eigentlichen Gefahren die "unserem Erbe" bevorstehen.

In den letzten Jahren hat die Landwirtschaft eine Entwicklung hingelegt, die ausnahmslos alle Fundlagen im Bereich der Pflugtiefe vollständig zerstört oder zerstören wird.
Der Landwirt der früher mit der EGGE die Scholle geglättet hat, übergibt die Aussaat und Erntearbeit heutzutage oft an externe Dienstleister. Diese haben einen Fuhrpark der nicht nur einem Autofahrer das Fürchten lehrt, sondern auch archäologischen Funden.

Es wurden sämtliche Abläufe so weit rationalisiert, das heute das Ackern, grubbern (früher eggen), und aussäen in einem Arbeitsschritt erfolgen.
Die Arbeitsmaschinen sind kombinierte Kreiselgrubber. Damit wurden die Verbrauchskosten an z.B Diesel gedrittelt und auch die Arbeitszeit.

Was hat das jetzt alles mit Fundzerstörung zu tun?

Durch die Kombination der Arbeitsschritte ist es nun möglich einen sog. Entmischungseffekt der Bodenteilchen zu erzielen. Feinerde kommt in den Bereich des Saathorizontes, die gröberen Bodenteile bleiben auf der Oberfläche und schützen den Boden vor Verschlämmung und Verkrustung.
Und genau hier liegt der Hund gegraben. Um für den Saathorizont Feinerde zu bekommen wird der Ackerboden soz. kleingehäckselt.

Das überlebt kein Fund, und zwar gar keiner. So einfach ist das. Es wird in 10 Jahren wenn diese Maschinen flächendeckend eingesetzt werden auf KEINEM Acker in Deutschland in Pflugtiefe Funde geben. Dass es diese bis heute noch gibt ist der uralt Landwirtschaft zu verdanken, die mit der Egge drübergezogen sind - das ist aber aus heutiger Sicht , wo mit GPS Unterstützung  gesteuert die Äcker von den Maschinen in die Mangel genommen werden, aber absolute Steinzeit.

Entweder wird das Flächennutzungsrecht der Landwirtschaft dahingehend beschränkt, dass die Nutzung dieser Maschinen zumindest im Bereich der jetzt schon bekannten Bodendenkmäler beschnitten wird. (niedergepflügte Hügelgräber, denen jetzt entgültig der Gar ausgemacht wird.)
ODER
Es meldet sich hier ein führender Archäologe an und bittet inständig die Sondengänger unter Einsatz der von ihnen teuer gekauften Sonden, das Erbe Deutschlands auf den Äckern zu retten und nicht wie es jetzt passiert einen Sondengänger als Raubgräber zu verunglimpfen und auf Hochglanzbroschüren zur Denunziation und Hexenjagd aufzurufen.

Das ist die eigentliche Sauerei und diese wird wohl in zukünftigen Geschichtsbüchern genaus vermerkt sein. Auf Augenhöhe mit den zerstörten mittelalterlichen Innenstädte durch die aliierten im 2. Weltkrieg.
Der Zerstörungsgrad und die dahinterstehende Dummheit ist der Gleiche.

Gruß
Jürgen

« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 19:06:25 Uhr von (versteckt) »

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#50
06. April 2015, um 19:22:06 Uhr

was für ein ernüchternder Beitrag .......  ,
KREISELGRUBBER   ??

.. das klingt nicht gut für die kleinen, feinen, "findenswerten", archäologisch wichtigen Dinge im deutschen Boden für unsere kuturelle Aufgabensammlung. Ich komme auch ursprünglich aus diesem Bereich, aber diese Dinger kannte ich noch nicht.

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Aufhalten kann man eine Revolution oder den Fortschritt" leider nimmer.
Gesegnet seien alle Ackerfunde, auf das keiner lange leidet.

Rat ?
Habe ich leider auch nicht.

Gruss 8000hz
 Schockiert




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Fundzerstoerer.jpg

« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 19:23:26 Uhr von (versteckt) »

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#51
06. April 2015, um 19:49:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von 8000HZ
Rat ?
Habe ich leider auch nicht.

Gruss 8000hz
 Schockiert


Es ist alles verloren. Hoffnungslos verloren das kann Dir jeder Agraringenieur bestätigen. Das wars. Klappe zu Affe Tod.
Unter den Voraussetzungen ist es schon fast kindisch über Schatzfunde zu diskutieren. Eine Zerstörungswelle bisher unbekannten Ausmaßes.

« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 19:51:53 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#52
06. April 2015, um 20:31:19 Uhr

Und die Borniertheit und Arroganz der deutschen Bürokratie und Archäologie lassen das zu Kotzen Kotzen Kotzen


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(versteckt)
#53
07. April 2015, um 10:55:14 Uhr

Mich würde bei der Sache nebenbei noch interessieren, welche neuen und bahnbrechenden Erkenntnisse archäologischer Art nun anhand des Schatzfundes oder vorangegangener Schatzfunde gewonnen wurden.
Ich glaube, ausser dass die Kassen der Ausstellungseinrichtungen für ein paar Wochen etwas mehr klingeln und sich ein paar Herren ein Sektchen im Blitzlicht gönnen, kommt dabei irgendwie nichts herum für die Allgemeinheit.
Während im gleichen Moment vielleicht das ein oder andere Artefakt, was möglicherweise die Erleuchtung bringt, vom Kreiselgrubben geschreddert  oder vom high end - Dünger in seine molekularen Bestandteile zerlegt wird.
Da wäre mal Klärungsbedarf für die breite Masse. Am Geld kann es ja nicht liegen, denn für teure Verfahren,Sektchen, Pomp, Mammon und anderen eher sinnlosen Kladderadatsch scheint ja welches da zu sein.
Grüße

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(versteckt)
#54
07. April 2015, um 11:25:25 Uhr

Für alle die es noch nicht begriffen haben! Bei dem Urteil wegen Unterschlagung ging es nicht um den Schatz selber sondern um den Wert von ca. 500000 Euro. Es ging bei dem Urteil auch nicht um irgend welche Erkenntnisse, sondern nur um die Unterschlagung.

Gut Fund
 

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(versteckt)
#55
07. April 2015, um 11:32:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Für alle die es noch nicht begriffen haben! Bei dem Urteil wegen Unterschlagung ging es nicht um den Schatz selber sondern um den Wert von ca. 500000 Euro. Es ging bei dem Urteil auch nicht um irgend welche Erkenntnisse, sondern nur um die Unterschlagung.

Gut Fund

1. Halbsatz lesen und verstehen...

Offline
(versteckt)
#56
07. April 2015, um 19:04:50 Uhr

Kurzumfrage zum Barbarenschatz-Urteil

Überschrift lesen und verstehen  Super

Ob und wie und überhaupt Erkenntnisse über den Schatz gemacht wurden, wäre ein neues Thema und eine Auskunft kann nur von den Archis gemacht werden.

Gut Fund
 

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(versteckt)
#57
07. April 2015, um 22:34:34 Uhr

offtopic sind wir schon seit den Kreiselgrubbern und wenn hier ray schon mal mit liest, kann man ja auch darüber mal diskutieren.
Würde ich ein neues Thema dazu aufmachen, käme von Seiten der "Archis" wohl genau soviel herum wie hier.
Und im Endeffekt hat es ja etwas mit dem Wert des Schatzes zu tun, wenn auch mit dem archäologischen und weniger dem monetären. Wobei da anscheinend ja auch der eine vom andern abhängig ist.
Ich finde das sehr interessant und möchte keinesfalls damit provozieren, aber es hängt ja irgendwie alles zusammen.
Und nun frage ich dich noch einmal  - Warum nicht?
Grüße

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(versteckt)Themen Schreiber
#58
08. April 2015, um 08:12:14 Uhr

Hi,

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Bei dem Urteil wegen Unterschlagung ging es nicht um den Schatz selber sondern um den Wert von ca. 500000 Euro. Es ging bei dem Urteil auch nicht um irgend welche Erkenntnisse, sondern nur um die Unterschlagung.
Um kurz auf diesen Punkt zurückzukommen: es ist schon klar, dass es bei dem Urteil konkret "nur" um die Unterschlagung von Landeseigentum im Wert von einer halben Million Euro ging. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man das völlig unabhängig vom wissenschaftlichen Wert (und damit dem Erkenntniswert des Schatzfundes als archäologische Quelle) betrachten kann. Das Schatzregal des § 20 DSchG-RLP gilt nämlich ganz spezifisch nur für Funde, die von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder die bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (gem. § 22 DSchG-RLP) gemacht wurden.
Nachdem der Fund von Rülzheim weder bei staatlichen Nachforschungen noch in einem als Grabungsschutzgebiet definierten abgegrenzten Gebiet gemacht wurden, gilt der "Barbarenschatz" also nur dann als dem Schatzregal des § 20 DSchG-RLP unterliegender Fund, wenn er von "besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" ist. Nur wenn diese Bedingung zutrifft, schlägt § 20 DSchG-RLP die Bestimmungen des § 984 BGB; d.h. nur unter dieser Bedingung wird der "Barbarenschatz" überhaupt gem. § 20 DSchG-RLP Eigentum des Landes RLP (wobei RLP immer noch gem. § 984 BGB Hälfteeigentümer des Schatzes sein kann, wenn das Land RLP der Grundeigentümer war - aber ob dem im konkreten Fall so ist kann ich nicht beurteilen, da ich die genauen Fundortkoordinaten und die Grundeigentumsverhältnisse am Fundort nicht kenne).
Die Frage, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse man aus dem "Barbarenschatz" ziehen kann, ist also durchaus nicht unwesentlich, weil Schatzfunden eine "besondere wissenschaftliche Bedeutung" nur dann zukommen kann, wenn sie tatsächlich geeignet sein dürften, "besonders wichtige" archäologische wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dabei ist natürlich der Bedeutungsvergleich rein "innerarchäologisch" vorzunehmen, d.h. man muss das wissenschaftliche Erkenntnispotential dieses Fundes (also "was können wir wissenschaftlich aus diesem Fund an neuen Erkenntnissen über die Vergangenheit gewinnen") mit dem wissenschaftlichen Erkenntnispotential anderer archäologischer Funde vergleichen. Ist dieses Erkenntnispotential des konkreten Fundes im Vergleich mit anderen Funden "besonders" (also z.B. kann man besonders viel neue Erkenntnisse daraus gewinnen; aber auch z.B. kann man daraus neue Erkenntnisse gewinnen die sich aus anderen Funden nicht gewinnen lassen), dann kommt dem Fund eine "besondere wissenschaftliche Bedeutung" zu und er unterliegt den Bestimmungen des § 20 DSchG-RLP. Kann man hingegen aus diesem Fund nur "gewöhnliche" wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen (z.B. bestätigt der Fund nur bereits bekanntes Wissen, oder verrät er uns bloß dass eine in der Zeit in der er deponiert wurde gängige und schon mehrfach andernorts belegte Praxis auch am konkreten Fundort dieses Fundes ausgeübt wurde), dann unterliegt er nicht den Bestimmungen des § 20 DSchG-RLP, sondern ist ein "gewöhnlicher Schatzfund", der gemäß den Bestimmungen des § 984 BGB zu behandeln ist.

Vorausgesetzt der Grundeigentümer am Fundort des Barbarenschatzes war nicht das Land RLP ist ürbigens für den Herrn C. die beste Chance, in der zweiten Instanz doch noch zu gewinnen die Nachzuweisen dass dem "Barbarenschatz" keine "besondere wissenschaftliche Bedeutung" zukommt und daher die Entscheidung der ersten Instanz auf der falschen Annahme beruht, die Bestimmungen des § 20 DSchG-RLP hätten ein alleiniges Eigentumsrecht des Landes RLP an diesem Fund erzeugt. Können aufgrund einer eventuell fehlenden "besonderen wissenschaftlichen Bedeutung" des "Barbarenschatzes" die Bestimmungen des § 20 DSchG-RLP auf diesen nicht angewendet werden, wackelt das erstinstanzliche Urteil wenigstens. Und dieser Nachweis ist jedenfalls leichter bzw. hat bessere Erfolgsaussichten als das Schatzregal insgesamt zu kippen zu versuchen, weil dazu bloß entsprechende Fachgutachten notwendig sind die zeigen dass dem Schatz keine besondere wissenschaftliche Bedeutung zukommt (man also auf inhaltlicher Ebene gewinnen kann), statt dass man versuchen muss nachzuweisen dass eine landesgesetzliche Bestimmung verfassungswidrig ist (und damit auf formalrechtlicher Ebene gewinnen müsste, was weit schwieriger ist, insbesondere als es ja schon eine höchstgerichtliche Entscheidung gibt die besagt dass Schatzregale für den Kulturgüterschutz zulässig sind).

Wie dem auch sei, die Frage ob der "Barbarenschatz" erlaubt "besondere" wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen oder nicht ist also nicht völlig unmaßgeblich für das Urteil; weil dieses eventuell - wenn der "Barbarenschatz" keine "besonderen" wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewinnen erlaubt - gar nicht in dieser Form zu Stande kommen hätte dürfen...

Liebe Grüße,

Ray

Offline
(versteckt)
#59
08. April 2015, um 10:36:34 Uhr

Schade, hatte diese Umfrage ganz verschwitzt wegen anderer Tätigkeiten im Haus und hätte doch gar zu gerne mitgemacht. Nun zu dem was RAY hier gebracht hat ist sicherlich nicht unwichtig und dem möchte ich noch etwas hinzusetzen.In vielen Bundesländern entfallen Fossilien genauso unter das Schatzregal wenn sie von hervoragendem wissenschaftlichen Wert sind. Nun kann man aber sehr schnell zeigen, daß der hervoragende wissenschaftliche Wert mehr oder weniger den Unikaten hier zukommt,d.h. ein Unikat gefunden zu haben, das wird dann auf Grund dieses Schatzregals von der Wissenschaft in Anspruch genommen. Dagegen habe ich gar nichts. Es sollte dann aber eine Entschädigung bezahlt werden, denn man kann sehr schnell zeigen, daß wenn mehrere derartige Fossilien gefunden werden, hier sich keine wissenschaftlich neue Erkentnisse ergeben werden und somit würde das Schatzregal überhaupt nicht mehr greifen. Ein derartiger Fall ist inzwischen in BW aufgetreten bei den Laborinthodonten ( speziell Mastodonsaurus). Hier wurden inzwischen so viele hervoragende erhaltene Schädel gefunden an denen soweit alles studiert werden konnte. Daß man dann solch einen Schädel behalten kann wenn man einen findet, liegt dann am Wissenschaftler selber. Hier zeigt sich, daß das Schatzregal a priori eine Gleichbehandlung der Finder keineswegs garantieren kann, was aber eigentlich sein müßte. Was für paläontologische Funde gilt läßt sich auch auf archäologisch Funde übertragen. Im Grunde genommen wird der, welcher einen hervoragenden wissenschaftlichen Fund gemacht hat, hierbei bestraft oder er empfindet es so. Im Übrigen fallen Funde von musealem Wert wenn sie nicht von hervoragendem wissenschaftlichen Wert sind, wie so oft behauptet, nicht unter das Schatzregal.
Derfla  Winken

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