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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 16495 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. November 2012, um 18:47:30 Uhr

Hallo zusammen,

vorhin wurde ich beim Sondeln (in Hessen) auf einem Acker von jemandem angesprochen, der meine Genehmigung sehen wollte.
Er gab sich als Mitarbeiter der Denkmalschuztbehörde aus.
Ich sagte ihm, dass ich die Genehmigung des Bauern habe und lediglich nach neuzeitlichen Münzen, sprich Euros suchen würde. Er sagte Sondengehen in Hessen bedürfe grundsetzlich einer Genehmigung gemäß §19 DschG und wenn die Polizei mich erwischen würde wäre ein Bußgeld von 80.000€ möglich. Der Mann war jedoch sehr nett, wir unterhielten uns eine Zeit angeregt und tauschten Erfahrungen aus. Er wollte mich lediglich warnen, dafür bin ich ihm auch dankbar.
Nun ist zu befürchten, dass es fast unmöglich ist eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Im Dateianhang findet Ihr die aktuellen Richtlinien, die in Hessen bei der Erteilung einer NFG berücksichtigt werden sollen.

Spielt nun jeder Sondengänger mit seinem finanziellen Ruin weil er seinem (harmlosen) Hobby nachgeht?
Hier wird man doch in einem Atemzug mit Grabräubern genannt, bei denen eine harte Bestrafung sicherlich angebracht und wünschenswert ist.

Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht?
- ist es aktuell möglich in Hessen eine NFG zu erhalten wenn man kein studierter Archi ist und entsprechend große Wissensdefizite aufweist?
- welche Strafe hat man tatsächlich zu erwarten wenn man (weit weg von jedem BD) beim Sondeln und ausgraben erwicht wird und dies zu Anzeige gebracht wird?
- Hat man für Sondengehen im Wald eine höhere Strafe zu erwarten da für den Wald grundsätzlich keine NFG erteilt wird?

Vielen Dank für Eure Erfahrungen und Hinweise.

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(versteckt)
#1
09. November 2012, um 19:00:24 Uhr

Na ja, so Fuzzis meinen immer das sie einem Panik machen können, und legen alles amximal negativ für sondler aus....

Wenn du nicht nach Bodendenkmälern suchst, und wenn du eins findest es ,meldest, dann wird das keine Straftat werden.
Bodendenkmäler sind sachen deren Geschichte besser durch Funde und Grabungen erzählt wird, als über textliche Quellen etc.
Also kann man die Zeitlich ganz gut einordnen.....

(nur ungefähr wiedergegeben, einfach mal das DscgG durchlesen)

Von irgendwelchen untopischen Strafen kann ich nix finden im DschG,
viel Spass beim Suchen weiterhin.

gruß 7 Eichen

P.S. gleich kommen best. noch ganz wichtige Beiträge das es alles doch nicht so einfach ist usw....und das man im schlimmsten Fall doch mit lebenslänglich im Gefängnis landen kann  Grinsend, aber lese es einfach selber durch und
entscheide selbst, was anderes bleibt eh nicht übrig.

« Letzte Änderung: 09. November 2012, um 19:05:52 Uhr von (versteckt) »

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#2
09. November 2012, um 19:04:20 Uhr

Also ich habe eine NFG für Hessen und ich verlasse mein Gebiet auch nicht somit habe ich nichts zu befürchten.
Bei deinem Fall wundert mich sehr das jemand von der Denkmalbehörde da noch nett bleibt und nicht deine Personalien aufgenommen / die Polizei gerufen hat, immerhin rufen Sie dazu auf Ihrer Seite auf wenn man einen Sondler sieht soll man sich immer die NFG zeigen lassen ansonsten die Polizei rufen. Vielleicht jemand der sich Wichtig machen wollte, vielleicht selber ein Sondler der auf Wichtig machen wollte, denn immerhin wissen wir ja am besten bescheid ^^
Ich denke wenn das wirklich jemand von der Behörde gewesen wäre hättest du Ärger am Hals, denn nicht vergessen in Hessen braucht man einen NFG da führt kein Weg dran vorbei.

Da ich nicht denke das dass jemand von der Behörde war kannst du trotzdem einen Antrag stellen das kann dir keiner verbieten

Liebe Grüße
angela

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#3
09. November 2012, um 19:36:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Goetterbote
wäre ein Bußgeld von 80.000€ möglich

Ich kenne den Bußgeld Katalog nicht, aber wenn Du nicht ein Miliardär bist der zu ein paar Tagessätzen wegen einer Ordnungswidrigkeit verdonnert wird, dürfte sich das ganze wohl eher im 3-stelligen Bereich bewegen. 80.000 Euro halte ich für absoluten Unfug um e smilde zu formulieren.

Stelle einfach einen Antrag für eine NFG die Du dann vorweisen kannst und Du bist auf der sicheren Seite.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
09. November 2012, um 19:37:11 Uhr

Hallo,m

danke für Eure Hinweise.
@Angela: ist es realistisch aktuell eine NFG in Hessen zu bekommen? Deine muss doch auch jährlich erneuert werden.
@7 Eichen: hast Du einen Link unter dem das DschG zu lesen ist?

beste Grüße Marc

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#5
09. November 2012, um 20:04:41 Uhr

Das DscgG Hessen findest du ohne Probleme über Google...

Gruß

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#6
09. November 2012, um 21:57:43 Uhr

Hi Götterbote
 ich sehe wir teilen ein Schicksal ich bin heute auch angesprochen worden nur mit dem unterschied das ich jetzt eine Visitenkarte habe von einen aus dem Denkmal Pflege Amt der mich draufhin gewiesen hat das ich ohne Genehmigung nichts darf nicht mal der Bauer darf auf seinen Acker buddeln man könnte ja eine Römische Ki9rche ausgraben ,so die Aussage ausserdem hat Hessen ein Schatzregal wo alle Funde regisriert werden.
Also bei mir lag die Androhung bei lecherlichen 50000 € plus diebstahl Anzeige wenn ich was gefunden Hätte
die fällt aber weg da ich die Eigentümer Einwilligung habe um auf seinen Acker zu suchen.Ich habe mich mit dem Herrn
sehr nett unterhalten und Ihn erklärt das ich keine ahnung hatte das man in hessen eine Genehmigung braucht aus BW weis ich das da ich kumpels habe die dort suchen.Ich habe grade die Anforderung rausgeschickt mir den Antrag zuzusenden. der nette Mann leitet alles weiter mal sehen ob er auch die Anzeige macht oder ob er auch noch korrekt ist wenn ich weg bin.

Ich habe ein Führerschein ohne KFZ Meister zu sein einen Angelschein ohne ein ABI in Biologie zu haben also denke ich ich bekomme die genehmigung auch ohne Archologe zu sein. kennt jemand die Auflagen von dem der Mann geredet hat
Ich denke Angela weis das die hat ja eine Genehmigung oder?
Gruß Marko

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#7
09. November 2012, um 22:04:49 Uhr

Ja ich habe eine für meinen Ort. Die muss ich jedes Jahr neu stellen und nächstes Jahr werde ich eine auf Gebietsausdehnung stellen. Ähm ja es ist nicht schwer und es reisst dir da auch keiner den Kopf ab. Du kommst aus dem tanus oder ? Dann wende dich doch mal an den Walter Franke. Gestern war erst Stammtisch in Frankfurt wo ich auch war. Dir kann ja keiner das Recht verbieten eine NFG zu stellen. Wenn du dich freundlich und nett verhältst und denne schilderst warum du suchst.... also nicht ich will meine Vitrine zu hause voll machen sondern vielleicht für ein Projekt arbeiten so wie ich. Das du kein Problem hättest deine Funde wo abzugeben zb einem kleinen Museum wird dir keiner sagen Sie bekommen keine NFG. Soviel ich weis hat jeder das Recht auf eine der eine Stellt wenn er die Richtlinien einhält und sich auch dem entsprechend verhält. Sie müssen dir auf jeden Fall einen Grund nennen warum du keine bekommen sollst.....

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#8
09. November 2012, um 22:13:35 Uhr

@ Götterbote:D

Das ist absoluter Schwachsinn, dann dürfte man nichtmal einen Buchsbaum setzen ohne Nfg des Denkmalschutzes  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend...............  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend.

Natürlich darf ich auf eigenem Grund ein Loch buddeln.(aber natürlich nicht mit dem Ziel ein Bodendenkmal zu finden oder freizulegen..)
Und das Schatzregal greift nicht bei jedem x-beliebigem Fund/Bodenfund, das ist noch mehr Schwachsinn.

Einfach mal das DschG aufmerksam lesen, dann weist du was sache ist.

Natürlich kann man immer Pech haben mit nem schlecht gelaunten Richter wenn man nen schlechten Anwalt hat....  Grinsend

Aber eine Nfg ist schon auch in Ordnung, wenn man im betreffendem Bundesland eine bekommen kann.
Würde mich aber Nerven nur in einem Gebiet zu suchen.

Gruß

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#9
09. November 2012, um 22:15:56 Uhr

Hollo ja mal danke für die Info. Ich habe kein Problem mich an regeln zu halten wenns fair zu gange geht.
der mit dem ich heute zu tun hatte sagte auch das bisher jeder seine Funde wiederbekommen hat.
das ist in Ordnung. Warum denkst du das ich aus dem taunus bin?
nein komme aus dem Rhein Main Gebiet es soll hier einige sondler geben habe aber erst einmal einen getroffen.
Habe dieses Hobby eigendlich durch zufall endeckt und verfolgt. Habe leider nur wenig Zeit und wenn dann Spielt das Wetten nicht immer mit. Du sagst die Genemigung muss jedes Jahr beantragt werden , was Kostet das und wie verhät es sich mit der Grösse des Gebiets.
gruß

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#10
09. November 2012, um 22:18:57 Uhr

Da kann ich Windmühlchen nur zustimmen!

Ich hab meine NFG am 21.September beantragt, am 26.Oktober Bescheid bekommen und heute (08.November) habe ich meine NFG für meinen Wohnort und Umgebung erhalten!
Ich habe weiterhin noch das Glück, das ich nur 1km von NRW weg wohne und dort einige Bauern kenne, von denen ich die Erlaubnis für ihre Grundstücke bereits erhalten habe - also kann ich 2 gleisig fahren  Smiley Smiley Smiley !


 Nochmal "Danke" an Walter für seine Tips !

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#11
09. November 2012, um 22:22:14 Uhr

 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß."

Lasst es einfach drauf ankommen und die Polizei abwarten.
Bellende Hunde beißen nicht, heißt ein deutsches Sprichwort Zwinkernd
Und gerade die, wo ganz laut sind, haben keine Argumente sondern versuchen durch Einschüchterung und Panikmache ihr Ziel zu erreichen.

Ihr kennt das Gesetz, ihr habt das OK des Bauern, ihr seid auf keinem Denkmal drauf - ja dann sucht einfach weiter, wartet bis die Polizei kommt, zeigt denen den Müll, sagt wonach ihr sucht, und gut ist.

Was soll mehr passieren? Soll die Polizei ein Gesetz mal eben neu schreiben oder der Denkmalschützer sich grad ein neues Gesetz ausgedacht haben?

Wenn ihr nach Euromünzen sucht, so bedürft ihr keine NFG, falls Euromünzen keine Bodendenkmäler darstellen.
Ob Euromünzen Bodendenkmäler darstellen, muss jeder mit sich selbst ausmachen.  Cool

Man muss immer ein kleines Risiko eingehen, wenn man Gewinne machen will. Ist überall so im Leben!

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#12
09. November 2012, um 22:38:38 Uhr

Ob Schwachsin oder nich liegt im sinne des Betrachtes fakt ist das was mir heute jemand weis machen wollte. und das ist das Buddeln im zusammenhang mit einer metallsonde da ja die Möglichkeit besteht das ich auf dem Acker eine Römische Kirche finde . so die Aussage.
Das Ich natürlich die Goldbarren vorher schon nach Hause gekarrt habe , habe ich den Netten Mann nicht erzählt.
wenn du ein Baum einbuddeln willst ist das erlaubt, weil du was in die Erde reintust und nicht Raus ausserdem braucht ein Gärtner keine Metall Sonde. du weist nichts in Deutschland geht ohne Bürokratie und am schlümsten 
sind die ,die Ihren Beruf als Berufung sehen(Beamte)das sind leute die die Gestze so interpretieren wie sie es brauchen.
die andere seite ist das mann alles so sehen kann wie man will.  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus

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#13
09. November 2012, um 22:51:35 Uhr

Jeder verdient das Schicksal, mit dem er sich zufrieden gibt.

Die einen beziehen den Strom von Ihren Stadtwerken und zahlen ordentlich drauf, ohne zu vergleichen.

Die anderen schließen Versicherungen ab, die sie nicht brauchen, und zahlen drauf.

Manche denken, dass Activia Joghurt mehr bringt als gewöhnlicher Joghurt und und und.

Die einen führen und andere werden verführt. Ich finde, dass es in Deutschland sehr gerecht zugeht.

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#14
09. November 2012, um 23:24:14 Uhr

hier steht doch alles aus erster Hand guxdu: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.denkmalpflege-hessen.de


Hinzugefügt 09. November 2012, um 23:26:00 Uhr:

...und im Detail hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 09. November 2012, um 23:26:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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