@ Janzee:
Kennst du mich persönlich?
Woher willst gerade du wissen, ob meine Leidenschaft nicht das Aufsammeln von Euromünzen bzw. DM-Münzen ist?
Woher will ein vollkommen Fremder (Janzee, ein Jäger, ein Denkmalschützer) wissen, wonach ich suche? Steht das in meinem Gesicht geschrieben? Kann man das anhand der Statur ablesen? Anhand der Detektormarke, die ich bei mir führe?
Anhand des Detektors und der Schaufel erkennt man nur,
dass jemand
etwas sucht. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn ich keine €-Münze finde sondern was anderes, dass für den Durchschnittsbürger (mich) nicht von Denkmalqualität ist, nehme ich es mit bzw. entsorge ich es.
Dies ist ein detektorforum und in diesem geht es in erster Linie um Detektoren und deren Benutzung. Wir sind hier nicht in einem "Bodendenkmalforum - erfolgreiches Plündern von Hügelgräbern und Wehrmachtsfriedhöfen" o.ä., was ja gerade zu einer Straftat oder OW aufrufen würde.
Mich persönlich interessieren Denkmäler nicht wirklich. Ich achte darauf, dass ich nicht mit denen in Kontakt komme und informiere mich vorher, wo welche sind, damit ich nicht darauf gehe.
Damit handel ich auch nicht fahrlässig, denn wenn selbst die Behörde ein Gebiet nicht zum Bodendenkmal erklärt, geht
sie ja davon aus, dass in jenem Gebiet kein Bodendenkmal vorhanden ist. Zudem habe ich immer Belege, dass ich mich bei der zuständigen Behörde informiert habe und fahre damit ohne Probleme.
Sollte ich also mehr wissen als die Behörde, die extra hierfür zuständig ist und viele Mitarbeiter unterhält?
Wieso soll ein Richter mir unterstellen, nach Denkmälern zu suchen, wenn ich nach was ganz anderem suche?
Wie sollte er darauf kommen, ein Detektor und eine Schaufel schließen s.o. lediglich auf eine Suche.
Eine Suche nach €-Münzen ist etwas vollkommen anderes als die Suche nach Denkmälern. Eine Suche nach Trüffeln ist etwas vollkommen anderes als die Suche nach Hirschgeweihen (Dies ist Wilderei, nach Geweihen auf dem Boden zu suchen bzw. mitzunehmen ist verboten).
Bestes Beispiel:
Wozu braucht der Pilzesammler einen Angelschein, wenn er nur nach Pilzen sucht? Weil er theoretisch zwischendurch einen Fisch fangen könnte mit seinem Pilzkorb? Das könnte endlos fortgesetzt werden.
Kurzum: Wieso soll ein Richter einem Pilzesucher unterstellen, nach Fischen zu angeln, wenn er nach was ganz anderem, nämlich Pilzen sucht?
Ich denke, ein neutraler Dritter weiß die Beiträge in diesem Thread richtig einzuordnen.
