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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20890 mal) 0
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#45
10. November 2012, um 22:47:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Windmühlchen
Ich weis auch nicht was das Problem hier für soo viele ist einfach eine NFG zu stellen ??

ist ganz einfach, die Meisten benötigen keine ! wer keine Nachforschungen mit dem Ziel Denkmäler zu entdecken betreiben will, sollte sich genau weshalb um einschränkende Genehmigung bemühen ? 
um erbärmliche Hetzkampagnen irgendwie so wirken zu lassen, als würde man mit genau sowas zum Ziel kommen ?
kaputtes Deutschland !

Geschrieben von Zitat von Windmühlchen
Wer wirklich aus Geschichtlichen Gründen und von ganzen herzen eine NFG haben möchte der bekommt auch eine. 


das wird wohl stimmen ....und zwar nicht nur fürs hessische Land ......nur ist das eben so ,das jene Leute die "Problem" mit Beantragung haben, eben nicht von Herzen etwas haben wollen was sie nicht brauchen !
"aus geschichtlichen Gründen" übersetz ich mal so, das Denjenigen die Geschichte wohl am Herzen liegt - das tut sie auch oft Jenen welche nicht nach herausragenden Superfunden suchen .........und ob du es glaubst oder nicht, die Leute retten dann meist mehr vor äußeren Einflüssen als die NFGler die nur auf ihren zugewiesenen Gammelflächen unterwegs sind und sich jeden drittbesten Klumpen Rost an dem sonst wirklich niemand Interesse hat, schönreden müssen  Zunge


Geschrieben von Zitat von Windmühlchen
nur ich finde das man Anfängern schon sagen sollte was Masse ist und das man nicht einfach so durch Hessen sondeln darf ohne NFG. 


gibt 2 größere Hirnwäscheforen in dem man es genau so hält und wo, was problematische "illegale" SG auf deren Plattformen angeht dann gern mal sowas zu lesen ist : 
"die einzige Möglichkeit diesen Personenkreis und auch Neueinsteiger zu erreichen und zu versuchen diese im Sinne der Denkmalpflege zu beeinflussen. Das dies bei einem Großteil funktioniert zeigt sich immer wieder......"
sorry J das es gerad dein Kommentar war ,aber war halt der Erste der mir unterkam.........außerdem selbst Schuld wenn man sowas schreibt - ist erbärmliche Vorgehensweis die da in eurem Forum und bei Schrottsucher gefahren wird .
damit sich nicht noch drittes Lügenforum bildet wo versucht wird, Leute im Sinne der echt sauber agierenden Denkmalpflege zu beeinflussen, würd ich meinen wir lassen diese penetrant sektiererischen Bekehrungsversuche gegenüber den Neulingen mal weg !
ich zumindest werd immer wieder gegen an gehen, wenn ich mitbekomm das Leute gezielt verarscht werden sollen um sie in bestimmte Richtung zu drücken........hasse sowas ...... schlimm das Verlogenheit zur Erreichung eigener Ziele in westlicher Gesellschaft neuerdings viel gepflegte Tugend ist !


lest euch Gesetz durch, wenn ihr NFG braucht ,holt euch eine und wenn nicht dann nicht ......oder falls doch, dann vergesst mal nicht gleich auch noch ne Genehmigung zum vögeln zu beantragen ........Letzteres is nämlich auch genehmigungspflichtig .........hat mit Seuchenschutzgesetzen zu tun - wenn sich die ganzen Stupiden ungehindert fortpflanzen würden, hätten wir bei weiterer Eindämmung der Hirnpest echtes Problem   Belehren

ich führ jetzt aber dazu keinen Paragraphen an....müsst ihr mir einfach so glauben ........einfach so an Behauptungen glauben is ja anscheinend auch groß im Kommen und von daher macht das auch hier, besorgt euch NFG (F in dem Fall nicht für Forschung stehend) und glaubt einfach daran das ihr echt dran seid sobald ihr ohne pimpert   Knüppel

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#46
10. November 2012, um 22:51:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Nochmal: nur wer gezielte Nachforschungen nach BDM. betreibt, braucht eine NFG


Du bist leider im Irrtum! Seit neuestem gibt es hierzu jetzt auch noch das Urteil vom OVG SH!

viele Grüße
Micha

« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 22:58:47 Uhr von (versteckt) »

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#47
10. November 2012, um 23:12:54 Uhr

Schockiert Für Hessen?

Wie siehts mit Gewerblichen Sucher aus?
Besteht dort auch die Gefahr eines Bußgeldes?

Lg.

Lanze...

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#48
10. November 2012, um 23:31:00 Uhr

Eckhard Laufer, Beamter bei der AG Raubgrabung:
"Die Schatzsuche an sich ist nicht verboten."

Das mal so als zusätzlicher Hinweis. Es ist nicht alles erlaubt. Aber zu 99% ist es erlaubt Zwinkernd

Janzee:
"
Aber ich habe gehört, dass es so eine Art Versicherung gegen solche Bußgeldbescheide gibt.
Soll nur 10,- Euro kosten."
Kannst du auch sachlich bleiben, oder ist es lediglich die Angst vor Argumenten, die die Emotionen in dir hochtreibt?

Cartouche:
"
Du bist leider im Irrtum! Seit neuestem gibt es hierzu jetzt auch noch das Urteil vom OVG SH!"

Cartouche kann gerne den Paragraphen benennen, der besagt, dass die Metalldetektorbenutzung verboten ist bzw. die Euromünzensuche mit oder ohne Gerät. Den muss er doch kennen, wenn er sagt, dass wir im Irrglauben wären.

Danke schonmal vorab!

Wenn du mir den zeigst Cartouche, hast du mich überzeugt. Ehrlich.  Zwinkernd
PS: Das Urteil des OVG SH haben wir doch schon geklärt. Der Typ hat auf einem Bodendenkmal (Fort oder Verteidigungsanlage, DD-Krieg?) nach Militaria gesucht und das ist nun mal verboten. Das dürfte wohl jeder einsehen.
Ich diskutiere gerne mit Leuten, die argumentieren und Gesetzesstellen zitieren können. Wer halbseichte Drohungen "hab gehört, dass..." oder Bußgeldbescheide ohne jeglichen Hintergrund postet, bringt keine Argumente und zeigt somit nur, dass er / sie sich nicht weiter zu helfen wisse.


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#49
10. November 2012, um 23:31:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche

Du bist leider im Irrtum! Seit neuestem gibt es hierzu jetzt auch noch das Urteil vom OVG SH!

viele Grüße
Micha



jetzt deutet euch doch nicht dauernd dieses dämliche Urteil zurecht {alt}
 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen


der Typ war kein unbeschriebenes Blatt, hat selbst behauptet das er es für sich für durchaus möglich hält bei seiner Suche auf Denkmäler zu stoßen und zudem hat er ausgesagt das er hauptsächlich nach den besseren Sachen sucht die sich gut verkaufen lassen - "bessere Sachen" die gute Preise erzielen sind eben nicht irgendwelcher Schrott sondern "herausragendere" Funde (na ja....) die dadurch auch mit höherer Wahrscheinlichkeit Denkmäler darstellen können - er wollte also NFG einklagen um damit gezielt nach Sachen zu suchen von denen man davon ausgehen kann, das sich BD (na ja ....) darunter befinden ! bei sowas kannst als Richter nur zu dem Schluss kommen dass das Amt mit NFG-Verweigerung durchaus richtig gehandelt hat !
Neuzeitschrott, Römerschrott, Steinzeitschrott ist immer noch nicht automatisch BD sondern Schrott ! wäre es anders, könnten ne Menge Nichtsondengänger hier im Land enorme Probleme mit nem Haufen anderer DschG-Paragraphen bekommen ........dann würde es heißen "sitzt still in euren Hütten und Bauunternehmen und wühlt ja niemals nich ungefragt im Boden rum" !
http://www.detektorforum.de/smf/Themes/default/images/rolleyes.gif


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#50
10. November 2012, um 23:41:03 Uhr

und solltet ihr erwischt werden und doch ein Bußgeld bezahlen. Druckt die Behauptungen von Ernte und Übermensch aus und nehmt die in Mithaftung  Polizei

G.S

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#51
10. November 2012, um 23:42:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Cartouche kann gerne den Paragraphen benennen, der besagt, dass die Metalldetektorbenutzung verboten ist bzw. die Euromünzensuche mit oder ohne Gerät. Den muss er doch kennen, wenn er sagt, dass wir im Irrglauben wären.


Nee, das werde ich mir nicht antun. da ich Euch für unbelehrbar halte und denke das Ihr da besser eigene Erfahrungen machen solltet. Jedenfalls weis ich wovon ich rede!

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#52
10. November 2012, um 23:54:16 Uhr

So ein Bußgeldbescheid über 5000,- Euro kann die Emotionen sicherlich schon mal hochtreiben. 
 Lächelnd

Was macht ihr "Euromünzensucher" eigentlich mit den archäologischen "Zufallsfunden", die ja zwangsläufig gemacht werden, wenn man regelmäßig auf dem Acker unterwegs ist?
Melden und hoffen, dass nichts hinterherkommt?

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(versteckt)
#53
11. November 2012, um 00:02:36 Uhr

Die ängstlichen unter uns sollten (wenn sie nicht schon haben) eine Rechtsschutzversicherung abschließen dann können Sie ohne Risiko gegen ein zu Unrecht (welches auch der Fall bei einer Acker Sondelsuche so wäre) ausgesprochene Bußgeld, Widerspruch einlegen.

Wenn das LDA das Personal und die Zeit die es für diese Sinnfreien NFG's benötigt, z.B. zur Sicherung von Boden.Dengm. (gehört nämlich zu Ihren Aufgabenbereich) benutzen würden, hätten es die wahren Raubgräber deutlich schwerer an die Beute zu kommen.

Hinzugefügt 11. November 2012, um 00:10:35 Uhr:

Du meinst, dass was der Bauer noch übrigelassen hat. Wenn man tatsächlich mal eine Römische Fibel auf einen Acker finden sollte, meldet man den Fund und ärgert damit die Mitarbeiter des LDA (jetzt müüsen die wieder Papierkram erledigen) und sucht fröhlich auf den nächsten Acker weiter.
Selbstverständlich gebe ich die Koordinaten des Fundes auch an.

Wenn ich auf nen Acker binkeln muss und spüle dabei eine Fibel aus, mach ich mich genauso wenig strafbar.

Was versuchst Du hier zu bezwecken?

« Letzte Änderung: 11. November 2012, um 00:10:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#54
11. November 2012, um 00:28:48 Uhr

Es wird wieder mal richtig gut hier...  Grinsend.

Ein Urteil in einem Gericht hat keinen Gesetzescharakter, erstrecht nbichtz wenn die ramenbedingungen andere sind.
Dieses Urteil ist nicht als Allgemeingülltig anzusehen.

Ich denek hier prallen einfach 2 total versch. Fronten aufeinander, die eine (neg.)hat nicht recht, und die andere(pos.)nur im Idealfall.
Aber Fakt ist, das die zig tausende Sondler in D. zu 99% entpannt ihrem Hobby nachgehen ohne strafen zu Zahlen, und das hat seinen Grund.

Wenn einzellne Personen wegen Rechtsbrechung oder eigenem saublöden verhalten anderen gegenüber( der häufigste Fall wenn man Stress bekommt, bei allem...) eine Strafe bekommen, dann ist das normal.

Gruß und viel Spass beim Sondeln.

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#55
11. November 2012, um 00:33:09 Uhr

Applaus 7eichen,
Du bringst es auf den Punkt.

  Narr Aber die Abendunterhaltung hier ist besser als jedes Fernsehprogramm   Narr

Gruss Lanzelot

P.S. endlich bin ich Bürger hurra...   Reiter

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#56
11. November 2012, um 00:35:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
und solltet ihr erwischt werden und doch ein Bußgeld bezahlen. Druckt die Behauptungen von Ernte und Übermensch aus und nehmt die in Mithaftung  Polizei

G.S


für das was ich "behauptet" habe, zahlst keine Bußgelder Cool


Geschrieben von Zitat von Janzee

Was macht ihr "Euromünzensucher" eigentlich mit den archäologischen "Zufallsfunden", die ja zwangsläufig gemacht werden, wenn man regelmäßig auf dem Acker unterwegs ist?
Melden und hoffen, dass nichts hinterherkommt?

ohne wirklich €Sucher zu sein, ich mache gar nix mit "archäologischen" Zufallsfunden !
Sachen,Gruppen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhalt wegen ihres geschichtlichen, wissentschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im ÖFFENTLICHEN Interesse liegt, würd ich natürlich straks melden ..........find allerdings leider stets nur Rotz für den sich höchstens ne Handvoll Fachidioten erwärmen könnten Weinen


Geschrieben von Zitat von 7eichen
Es wird wieder mal richtig gut hier...  Grinsend.


war doch von vornherein klar   Grinsend

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#57
11. November 2012, um 00:44:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Die ängstlichen unter uns sollten (wenn sie nicht schon haben) eine Rechtsschutzversicherung abschließen dann können Sie ohne Risiko gegen ein zu Unrecht (welches auch der Fall bei einer Acker Sondelsuche so wäre) ausgesprochene Bußgeld, Widerspruch einlegen.

Darauf würde ich mich mal nicht verlassen - man lese:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.versicherungsarchiv.de/versicherungsvergleich/ordnungswidrigkeiten-rechtsschutz/


Viele Grüße,
Günter

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#58
11. November 2012, um 00:46:47 Uhr

Warum macht Ihr eigentlich keinen gemeinsamen Cluburlaub und geht suchen.  Winken
Ist doch schade um die vergeudete Zeit am PC, besser man macht was sinnvolles!  Grinsend


viele Grüße
und so

Micha

Offline
(versteckt)
#59
11. November 2012, um 00:53:02 Uhr

ich sagte ja auch " zu Unrecht erhaltene Bußgeld" das schließt natürlich Vorsätzliches Verhalten aus.
Das es natürlich solche und solche Versicherungen gibt ist ja bekannt, aber nicht das Thema hier.
Am besten vorher mit dem Versicher seines Vertrauen über mögliche Gefahren sprechen.

Danke aber für den Hinweis..  Winken

Hinzugefügt 11. November 2012, um 00:56:34 Uhr:

@ Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
cartouche

Völlig Sinnfrei und trägt nicht zum Thema bei  Idiot


« Letzte Änderung: 11. November 2012, um 00:56:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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