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 Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.

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Avatar  Entfernung zu Burgen,Kastellen und anderen Denkm.  (Gelesen 5079 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Januar 2012, um 21:18:44 Uhr

Ich wollte mal fragen wie weit man "offiziell" von Burgen, Kastellen und anderen Siedlungsgebieten weggehen muß um wieder
(halbwegs) legal zu sondeln?

Ist z.b. ein Berghang um eine Burg noch Bestandteil des Denkmals ?

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(versteckt)
#1
22. Januar 2012, um 13:20:50 Uhr

Im Unterforum "Rechtliches", wo wir uns hier grad befinden, gibt es ganz oben einen angepinnten Beitrag.
Da steht das Wichtigste drin. Ich erkläre es nochmal kurz, dies ist aber keine Rechtsberatung.

Deine Frage ist recht unpräzise gestellt.
1.Sondeln darfst du überall, Graben allerdings nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
2. Die wären: Grabungsschutzzonen nicht graben.
Ansonsten darfst du praktisch überall graben, wo du die Erlaubnis hast und nach nicht-Bodendenkmälern suchst, sprich Euromünzen oder dein verlorener Schlüssel.
Die Erlaubnis für einen Acker holt man sich vom Landwirten.
Die Erlaubnis für den Wald holt man sich automatisch, indem man Schrott aufsammelt. Im Wald gibt es absolut keine Probleme mit dem Graben, niemand zeigt dich an, weil du nach deinem Schlüssel suchst und dazu ein 10cm tiefes Loch in die oberste Erdschicht gebuddelt hast. Laut Gesetz darf der Wald nur zu "Erholungszwecken" betreten werden, die einzige Einschränkung. Habe sehr oft Quadfahrer im Wald gesehen - ist das Erholung? Von Beschädigung des Waldbodens steht auch nirgends was. Dir kann keiner die Suche nach deinem Schlüssel verbieten -> Waldsuche also Praktisch legal und du machst dir ein gutes Image, wenn du den Wald säuberst. Da werden sich die anderen Waldbesucher sogar erkenntlich zeigen und dir Tipps geben, wo du auch gut sondeln + graben kannst.

Du kannst dich auf Burgen, Kastellen, Hohlwegen dumm und dusselig suchen + graben, wenn diese Orte nicht als Bodendenkmal in der Bodendenkmalliste eingetragen sind. Dann unterliegen Sie einem besonderen Schutz, als dass man sie nicht beschädigen darf. Was genau beschädigen heißt, können nur Juristen klären. Allerdings sind einige gegrabene und wieder zugeschüttete Löcher auf einem Berg, wo eine Burg gestanden hat, im Allgemeinen keine Beschädigung des Bodendenkmals. Solang Ihr nicht mit einer Planierraupe oder einem Minibagger anrückt und die Löcher auf dem BD wieder schliesst, wird man euch nix. Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass der eine Mitarbeiter oder die eine Mitarbeiterin des Denkmalamtes euch gerade um die Uhrzeit genau an DIESEM Ort trefft, extrem unwahrscheinlich ist. Im Allgemeinen gibt es pro Stadt / Gemeinde 20 - 30 eingetragene Bodendenkmäler.
Ihr habt also 99,9% der Fläche Deutschlands sicher legal zum Suchen. Das Promill der eingetragenen BD der Fläche Deutschlands könnte man als Sucher meiden, man muss es aber nicht, wenn man das BD nicht beschädigt. Und dies tut man im Allgemeinen nicht, wenn man einige 10cm tiefe Löcher buddelt, WEIL man nach seinem verlorenen Schlüssel sucht.

Das zur Problematik des Suchens + Grabens, alles ganz locker.

Die andere Geschichte ist, wenn man mal wirklich etwas wertvolles, in der Regel wertvoller als 30€ gefunden hat.
Dies muss man mit dem Besitzer des Bodens, worin man diese Sache gefunden hat, teilen, wenn man in NRW oder Bayern wohnt.
Wohnt man in einem anderen Bundesland, müssen alle Sachen ab 30€ dem Bundesland (Schatzregal) gegeben werden.
Will man seine mühsam erworbenen Schätze allerdings in einem Schatzregalland nicht abgeben, verjährt diese frivole Tat nach spätestens 5 Jahren - und wer kann euch nachweisen, dass ihr den Münzkrug gestern oder vor 5 Jahren entdeckt habt? Zwinkernd

Also, alles halb so wild, im Gegenteil, sogar ein ganz locker gehandhabtes Hobby  Super

Nochmal zur Frage zurück:
Ein BD hört da auf, wo es anfängt. Du kannst dir die Liste anschauen und dir ansehen, wo das BD genau anfängt. 1cm daneben darfst du, wie oben beschrieben, problemlos dem Hobby nachgehen. Willst du auf der Burg suchen, falls sie ein eingetragenes BD ist, darfst du nur nach deinem Schlüssel suchen und die Burg nicht "beschädigen". Reiter



« Letzte Änderung: 22. Januar 2012, um 13:23:28 Uhr von (versteckt) »

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#2
22. Januar 2012, um 13:28:30 Uhr

Hallo ich wuerde es auf beackerten sidlungereszen mit erlaubniss desbauerm versuchen

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#3
22. Januar 2012, um 14:07:46 Uhr

Sorry Ernte AG, aber das was du da teilweise von dir gibst ist nicht ganz ernstzunehmen.
Warum gibst du solche Ratschläge von dir? Schlüsselsuche ist erlaubt auf BD und 10 cm Löcher zu graben ebenfalls.
Wer hat dir denn diesen Käse erzählt? Ich grabe nach meinem Schlüssel, also ist es erlaubt. ?! Grinsend Freibrief für alle oder wie???
Waldsuche ist auch nicht ohne Probleme erlaubt. 99 % sind Staatswald. Dann interessiert es auch keinen ob du Müll sammelst, wenn du an die falschen gerätst.

An 7eichen. Lass die Finger weg von BD. Such dir im Web die Gegend wo du suchen möchtest. Sicher es ab ob es und in wie weit es ein BD ist.
Dann würde ich auch nicht direkt an der Grenze dazu sondel, sondern mit ein paar Metern abstand. Keiner weiß wie aktuell die Daten sind.

Gruß Mücke

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#4
22. Januar 2012, um 14:18:16 Uhr

20-30 BD pro Stadt? bei uns sind es bestimmt  über 100, da muss man schon aufpassen  Grinsend

@Ernte AG

Deiner Aussage nach würde es ja dann heissen, dass man auch auf BD Äckern suchen darf, da in dem Fall ja keine Beschädigung des BDs vorliegt,
da der Acker sowieso gepflügt wird.

Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen  Huch

Gruß, Tobias

« Letzte Änderung: 22. Januar 2012, um 14:25:39 Uhr von (versteckt) »

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#5
22. Januar 2012, um 14:26:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondensepp
20-30 BD pro Stadt? bei uns sind es bestimmt  über 100, da muss man schon aufpassen  Grinsend

@Ernte AG

Deine Aussage nach würde es ja dann heissen, dass man auch auf BD Äckern suchen darft, da in dem Fall ja keine Beschädigung des BDs vorliegt,
da der Acker sowieso gepflügt wird.

Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen  Huch

Gruß, Tobias

Nein, ich auch nicht, aber wenn Ernte AG in diesem Forum einigermassen verständlich erklärt, dass die Erde eine Scheibe ist, dann wird das auch noch oben angepinnt und es gibt dann tatsächlich Leute, die ihm seinen Müll glauben.



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#6
22. Januar 2012, um 14:41:36 Uhr

Naja als Müll würd ich das jetzt nicht bezeichnen!(Schon alleine der Hflichkeit wegen, Perun!)
Im Großen und ganzen hat er schon Recht,
ich denke im Endeffekt kommt es auf die Behörde drauf an.

Auf BDs werde ich trotzdem nicht suchen und ich würde es auch keinen empfehlen.

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#7
22. Januar 2012, um 14:52:30 Uhr

Naja,

Die Aussagen von Ernte AG gehen schon sehr in die Richtung:
"Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt"
Es kommt mir so vor, als ob sich hier jemand mit juristischen Kenntnissen gezielt in einer Grauzone
bewegt, womit ich persönlich kein Problem habe.
Mit solchen Beiträgen ist aber keinem Anfänger geholfen, das ist eher Wasser auf den Mühlen unserer
Gegner.
Im Zweifelsfall mochte ich nicht in der Haut eines Kollegen stecken, der bei der "Schlüsselsuche" in
einem gegrabenen Loch auf einem Bogendenkmal oder in einem Grabungsschutzgebiet angetroffen
wird!
Es ist durchaus sinnvoll, daß es BD und GSG gibt, dies sollte man mit ein bißchen gesundem Menschenverstand
auch akzeptieren können.
Es gibt genügend Möglichkeiten, unserem Hobby legal nachzugehen!

Viele Grüße, Artur

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(versteckt)
#8
22. Januar 2012, um 14:59:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Teddybaer
Naja,

Die Aussagen von Ernte AG gehen schon sehr in die Richtung:
"Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt"
Es kommt mir so vor, als ob sich hier jemand mit juristischen Kenntnissen gezielt in einer Grauzone
bewegt, womit ich persönlich kein Problem habe.
Mit solchen Beiträgen ist aber keinem Anfänger geholfen, das ist eher Wasser auf den Mühlen unserer
Gegner.
Im Zweifelsfall mochte ich nicht in der Haut eines Kollegen stecken, der bei der "Schlüsselsuche" in
einem gegrabenen Loch auf einem Bogendenkmal oder in einem Grabungsschutzgebiet angetroffen
wird!
Es ist durchaus sinnvoll, daß es BD und GSG gibt, dies sollte man mit ein bißchen gesundem Menschenverstand
auch akzeptieren können.
Es gibt genügend Möglichkeiten, unserem Hobby legal nachzugehen!

Viele Grüße, Artur

Ganz meine Meinung,
Wer so vor geht, sprich sich an der Grenze bewegt, sollte es hier nicht zum Besten geben bzw. Unerfahrenen als Ratschlag mit auf den Weg geben.
Kein Mensch gräbt nach einem Schlüssel ! Außer er ging vor 20 Jahren verloren.  Grinsend Dann braucht ihn auch keiner mehr.
Wenn das ganze noch auf einem BD stattfindet. Naja. Das entscheidet eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass da irgendwas nicht passen kann.




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#9
22. Januar 2012, um 15:17:24 Uhr

So ein Müll vo der Ernte AG  Nono

Nach dem Motto: Lügen ist ja nicht schlimm und deshalb legal  Applaus

An alle die noch etwas Anstand und Interesse an unserer Geschichte haben, bitte solche Aussagen vergessen.

Und denen alles egal ist...na ja, denen ist ja eh alles egal Down

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#10
22. Januar 2012, um 15:25:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
So ein Müll vo der Ernte AG  Nono

Nach dem Motto: Lügen ist ja nicht schlimm und deshalb legal  Applaus

An alle die noch etwas Anstand und Interesse an unserer Geschichte haben, bitte solche Aussagen vergessen.

Und denen alles egal ist...na ja, denen ist ja eh alles egal Down

dem gibt es nichts hinzu zufügen, super

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#11
22. Januar 2012, um 16:04:22 Uhr

Ich habe in diesem Thema lediglich eine Kurzfassung OHNE Quellenangaben dargelegt, da ich eine Langfassung mit Gerichtsurteilen, Gesetzesstellen persönlichen Gesprächen mit Polizei und Denkmalamt bereits verfasst habe. (Angepinnter Beitrag)

Wenn Ihr meinen Ausführungen widersprechen möchtet, bringt ebenfalls Quellen / Gerichtsurteile / Gesetzestexte an, da ich sie sonst nicht ernst nehmen kann.
(Ein Satz mit: "Was du schreibst ist Unsinn" oder "Du lügst" widerlegt kein Argument von mir. Im Gegenteil, es bestärkt meine Ansicht lediglich, dass die Realität so ist, wie ich sie beschrieben habe und sich im Forum viele Internethelden herumtreiben, die wenig bis keine praktische Erfahrung mit dem Denkmalamt / der Polizei / der Materie des Suchens haben)

Bisher wurden meine Ausführungen immer bestätigt, von Denkmalamt, Polizei und unglaublich vielen Sucherkollegen.
Einen sachlich verfassten Widerspruch mit Begründung, wo auf meine stichhaltigen Argumente eingegangen wird, habe ich hier noch nicht gelesen - wer traut sich? Amen

PS: Für Sondelneulinge oder für Leute, die sich im rechtlichen Bereich nicht so sehr auskennen und die denken, dass hier grad zwei Welten aufeinander prallen muss erwähnt werden, dass es praktisch zwei Lager gibt:
Das eine Lager versucht die Gesetze so zu verdrehen und zu interpretieren, dass man sich für jeden Ort in Deutschland eine Suchgenehmigung mit Auflagen beim Amt abholt. Viele dieser Leute haben tatsächlich keine Kosten und Mühen gescheuht, und sich eine solche Genehmigung für eine Gemeinde für viel Geld gekauft.(Nach Meinung dieser Leute, sollte jeder, der ohne Genehmigung sucht, am besten standrechtlich erschossen werden. Achtung, Ironie Zwinkernd ) Es ist verständlich, dass diese Leute, die sich den Aufwand gemacht haben und eine Genehmigung besorgt haben (die sie ja gar nicht brauchen), die anderen auch dazu bringen wollen, sich eine Genehmigung zu holen. Getreu dem Motto: "Wenn ich was bezahlen muss um zu suchen, sollst du und du und du auch was bezahlen". Keiner meiner Kollegen hat eine Genehmigung. Warum? Weil wir keine brauchen, dazu:
Das andere Lager nutzt die Gesetze, um dem Hobby problemlos nachzugehen. So steht z.B. im DSchG NW, dass man eine Genehmigung benötigt, wer nach BD suchen will. Da meine Kollegen und ich jedoch nie nach BD suchen, sondern nach Euromünzen, suchen wir gesetzeskonform.
Natürlich hört sich das komisch an, wenn wir dauernd nach unserem Schlüssel oder nach einem Meteoriten suchen. Wenn dies aber der einzige Weg ist, ohne Bürokratie im Wald nebenan oder auf dem Acker eines Bekannten zu suchen, dann machen wir das selbstverständlich so.
Wenn ich in einer 50er Zone 50 fahre werde ich nicht geblitzt, ich halte mich an das Gesetz. Fahre ich dagegen mit 70, kann ich unter Umständen erwischt werden, da ich gegen das Gesetz verstoßen bzw. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.
Und genau das "gleiche Spiel", sich so verhalten, dass die Gesetze beachtet werden, gilt eben auch für das Suchen und Graben auf eingetragenen Bodendenkmälern. Diese dürfen lediglich nicht beschädigt werden. Was genau "beschädigen" bedeutet, also wieviel muss beschädigt sein, in welchem Umfang, wie tief etc. das können nur die Juristen klären.
Ein Acker z.B., der als eingetragenes Bodendenkmal in der Bodendenkmalliste steht, wird mehrmals jährlich bis zu 30 oder 40cm tief durchgepflügt. Soweit klar.
Wo wäre nun die Beschädigung des eingetragenen Bodendenkmals durch einen Sondengänger, wenn er in den ersten 10 bis 15cm buddelt und er die Erlaubnis vom Landwirten hat, wohingegen dieser regelmäßig die ersten 40cm durchwühlt?
Selbstverständlich kann man auch hier problemlos seinem Hobby nachgehen.

Falls ihr weitere Fragen habt, liest meine Beiträge durch oder schreibt mir eine persönliche Nachricht. Ich möchte, dass dieses Hobby jedermann ausüben kann, der Spaß daran hat. Und Neulinge sollten sich nicht durch Angst oder durch angebliche Verbote oder durch aggressiven Unterton anderer User abschrecken lassen. Bleibt ruhig & sachlich, lest die Gesetze und ihr stellt fest, dass das Sondeln überall möglich ist.

In diesem Sinne, ein schönes Restwochenende Smiley

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(versteckt)
#12
22. Januar 2012, um 16:21:47 Uhr

Natürlich kann man das so auslegen. Es hat auch keiner gesagt das du ein Lügner bist.
Mit dieser Methode bewegst du dich eben knapp an der Grenze zwischen legeal und illegal. Bzw. Verboten und Erlaubt.
Das kann ja jeder handhaben wie er will.
Aber wie du auch geschrieben hast " Das können nur Juristen regeln". Wer hat denn schon Lust und die Kohle sich mit den Ämtern vor Gericht auseinander zusetzen ?!
Dann bleib ich doch lieber vom BD einige Meter weg. Die Ämter haben keine Probleme eine Klage einzureichen. Der Beklagte hat das Problem das Geld aufzubringen
(RSCHV tritt hier glaube ich nicht ein) und natürlich einen passenden Anwalt.
Es ging auch nur darum, dass du das hier breittrittst und die Anfänger nehmen das für bare Münze. Bis sie dann einen auf den Deckel kriegen mit deinem "Schlüsselspruch".
Es gibt sicher auch Gerichtsurteile die gegen den Sondler gefällt wurden. ( Dafür habe ich jetzt kein Bsp. ) Dann gehts wohl nur um cm ob Erlaubt oder Verboten.
Aber darauf muss man es nun wirklich nicht ankommen lassen.
Ist nur meine Meinung.
Soll jeder machen was er denkt.


Gruß Mücke

 

« Letzte Änderung: 22. Januar 2012, um 16:23:28 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#13
22. Januar 2012, um 17:06:16 Uhr

Dickes Lob an dich Ernte AG  Super
Immer wieder beeindruckend wie gnadenlos du mit den von den Ämtern und ihrem Gefolge kultivierten Verbotsmythen aufräumst  Applaus
Weist genau das sich deren Anhänger beinah zwanghaft dagegen auflehnen müssen und du garantiert für jeden aufklärenden Schrieb von dir teils übel angefeindet wirst und trotzdem lässte einfach nich locker - bist mein persönlicher Held   Cool
Weiter so  Super



mir selbst wär übrigens immer noch nicht danach, mich bei der Meteoritensuche AUF nem BD, oder INNERHALB von GSG, erwischen zu lassen .....was aber nicht an der mangelnden Überzeugungskraft deiner gut fundierten (!) Texte liegt, sondern eher daran das sie bei mir das DSG gerad so hübsch "verbessert" haben, das neuerdings glaub ich jeder standrechtlich erschossen wird der in solchen Gebieten egalwas auch nur versucht zu suchen  Platt

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(versteckt)
#14
22. Januar 2012, um 17:53:07 Uhr

Ich schreibe hier seit geraumer Zeit nicht mehr und lese nur noch hie und da mal die neusten Themen, aber wenn ich so einen Mist lese, krieg' ich echt das Kotzen! Es hat gibt Grund, weshalb ein Bodendenkmal ein Bodendenkmal ist und obgleich deren Anzahl dem ein oder anderen groß erscheinen mag, gibt es für uns alle genug Fläche, um nie auch nur in die Nähe von so einem Teil zu kommen. Dass es hier anscheinend einige gibt, denen historische Forschungen so wichtig sind, wie der Dreck unter ihren Stiefeln, schockiert mich. Ich finde es bedauerlich, dass in vielen Bundesländern von Seite der Archäologie die Haltung eingenommen wird, dass selbst das Sondeln auf BD-freien Flächen bewegten Bodens verboten sein muss und kann nachvollziehen, wenn Sondengänger, die in solchen Gegenden leben, trotzdem auf den Acker gehen. Alles kein Problem. Aber dass man in den Wald, auf Wiesen und am besten noch Bodendenkmäler spaziert und hier noch dazu ermuntert wird – das ist eine absolute Katastrophe. Übrigens werden Bauern, die auf einem BD bestellen, je nach Typ des BD, durchaus mit Beschränkungen belegt, z. B. eine Begrenzung der Tiefe des Pflughorizonts. Wer nichtmal das weiß, sollte bitte nicht mit ihren welchen Rechtsfragen jonglieren.

Wie wenig Verstand muss ein Mensch besitzen, der hier zur Konfrontation gegenüber staatlichen Stellen aufruft? Wir haben mit den Archäologen und Denkmalschützern eine Gemeinsamkeit, die Leidenschaft in der historisch-archäologischen Forschung – dachte ich zumindest. Und ich dachte, dass das der gemeinsame Punkt ist, an dem man die Zusammenarbeit intensivieren kann, wenn man nur genug Sondengänger für das Thema sensibilisiert. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Ich weiß echt nicht mehr, was man zu Leuten wir euch sagen soll. Es gibt ja bei vielen nicht einmal die Bereitschaft, mit den (in 99% wirklich freundlichen und zur Unterstützung bereiten!) Landwirten zusammenzuarbeiten, sie um Erlaubnis zu fragen, einen gerechten Teil des Fundes anzubieten, etc. Jedenfalls bin ich mittlerweile der erste, der sein Handy zückt und die Polizei verständigt, wenn ich sehe, wie ein Sondengänger auf einem BD rumturnt oder einen Wald verunstaltet. Anders scheint die Botschaft ja nicht anzukommen.

Ade. Nono

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