Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forum nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten und auch nicht alle Boards einsehen wie z.B. die Fundbereiche Antike (Keltisch, Römisch, Mittelater etc.). Klicken Sie hier um sich einfach und kostenlos anzumelden.
Artikel 3Zur Bewahrung des archäologischen Erbes und um die wissenschaftliche Bedeutung archäologischer Forschungsarbeit zu gewährleisten, verpflichtet sich jede Vertragspartei:.....iii: den Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig zu machen, soweit das innerstaatliche Recht des Staates dies vorsieht.
« Letzte Änderung: 01. Juni 2014, um 13:15:18 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 02. Juni 2014, um 09:19:50 Uhr von (versteckt) »