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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Denkmalpfleger zeigt Sondengänger an.

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Avatar  Denkmalpfleger zeigt Sondengänger an.  (Gelesen 7182 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Mai 2014, um 08:37:27 Uhr

Ist das einer aus dem Forum ?
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http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/ruedesheim/denkmalpflege-zeigt-ruedesheimer-schatzsucher-an_14140022.htm


Gruß Michael

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#1
30. Mai 2014, um 08:50:42 Uhr

Leben und leben lassen....  Weise

Die Unwissenheit wegen der Genehmigung kaufe ich ihm jedoch nicht ab...

Unwissenheit schützt ja auch vor Strafe nicht....  Zwinkernd


Gruß MajestixXx

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#2
30. Mai 2014, um 08:55:14 Uhr

Na dann,

die Stunde der Blockwarte, Denunzianten, "Gerechten" und "Anständigen" hat wieder mal geschlagen.

Wenn aber der Forst mit seinen Rückemaschinen etc. im Wald zugange ist, stört das niemanden - auch die Denkmalpflege nicht - im geringsten.

Gruß Shamash

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#3
30. Mai 2014, um 09:38:22 Uhr

... na hoffentlich sind die Wildschweine beim Scharren, sowie die Dachse und Füchse, beim Ausheben ihrer Bauten, auch im Besitz einer NFG  Belehren

« Letzte Änderung: 30. Mai 2014, um 09:41:10 Uhr von (versteckt) »

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#4
30. Mai 2014, um 09:38:39 Uhr

Ich verstehe es nicht. Denunzianten überall, so etwas hasse ich. Dieser Herr spielt den Richter, ich möchte gerne wissen ob er sonst auch so ein Gut-mensch ist. Niemals zu schnell fährt, mal etwas zu viel trinkt, oder sonst halt einfach - menschlich ist. Wahrscheinlich bekommt er zuhause von seiner Frau die Hucke voll, und muss sich jetzt durch Aktionen gegen andere Leute profilieren.  Idiot
Ich sage ja nichts wenn Sondler angezeigt werden die z.B. Granaten ausgraben und liegen lassen usw. Aber solche Aktionen wie im Artikel sind nur lächerlich. Wo erleidet hier irgendjemand Schaden wenn der da gräbt? Egal, geht halt ums Prinzip, Gesetz ist da, also dann mal schnell die Keule auspacken, denn man selbst ist ja frei von Markel.  Nono Aber leider ist es halt so, dass deutsche Gesetze ja solche Leute auch unterstützen.  Traurig

« Letzte Änderung: 30. Mai 2014, um 09:44:10 Uhr von (versteckt) »

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#5
30. Mai 2014, um 09:56:41 Uhr

Wieder mal der Klassiker...
Mein Gott, der hat doch die Stadt angerufen und Emails geschickt! Die wussten ganz genau was der da macht...
Der ist sogar Mitglied im Verband für Vermisstenforschung...

Da hatten die wohl keinen Bock auf Verwaltungsaufwand (unwissenheit) und haben intern der Denkmalschutzbehörde (wahrscheinlich am Kaffeeautomaten) davon erzählt...
Dann legte sich der "Sheriff" auf die lauer...

Denke das wird nur die Ordnungswidrigkeit werden...

Grüße Randor

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Verwarnt
#6
30. Mai 2014, um 10:16:08 Uhr

Seit Jahren schon mit der Sonde unterwegs und noch nie etwas von einer Genehmigung durch den Denkmalschutzbehörde gehört? Narr
Und er sucht auch nur die Oberfläche ab?
(Natürlich lügen die Augenzeugen,denen er die ausgegrabenen Funde erklärt hat.)
Schon klar.
Da frägt man sich ja schon fast,ist der Mann nur so naiv oder doof. Irre
(Wobei ich Letzteres eher ausschließe.)
Mit den Ausreden braucht er auf jeden Fall nicht zu kommen,die ziehen schon lange nicht mehr. Grinsend

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#7
30. Mai 2014, um 11:02:28 Uhr

Und was hat jetzt die Vermißtenforschung mit Denkmalschutz zu tun? Wahrscheinlich ähnlich viel wie die Kampfmittelräumer Platt.
Wie wärs denn,die US Airforce zu verklagen? Ihr Flugzeug könnte ja beim Absturz ein BD beeinträchtigt haben...

 Idiot


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#8
30. Mai 2014, um 11:46:51 Uhr

Hi
Die Zeiten in der man friedlich sondeln kann sind vorbei ! Das "Urteil"gegen uns Sondler ist intern schon gefällt...diese Ordnungswiedrigkeit kostet 534,78 €... 

Hinzugefügt 30. Mai 2014, um 11:46:53 Uhr:

Hi
Die Zeiten in der man friedlich sondeln kann sind vorbei ! Das "Urteil"gegen uns Sondler ist intern schon gefällt...diese Ordnungswiedrigkeit kostet 534,78 €... 

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#9
30. Mai 2014, um 12:15:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Highwaysucher
HiDie Zeiten in der man friedlich sondeln kann sind vorbei ! Das "Urteil"gegen uns Sondler ist intern schon gefällt...diese Ordnungswiedrigkeit kostet 534,78 €... 

wo steht das geschrieben?  Ist die Strafe wirklich so hoch?

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#10
30. Mai 2014, um 12:21:40 Uhr

....und wieder sind wir nur Kriminelle, die den "Obrigkeiten" und "Furtzkissenbesitzern" ein Dorn im Auge sind!!! Allgemeininfos über Funde interessieren doch keinen...außer Sie wurden von den "NICHT-KRIMINELLEN" gemacht, dann wird gefeiert...

...es ist zum Heulen...wir bekommen ständig Probleme, aber dass der "Hund" sich den eigenen Schwanz abbeißt kapieren diese "Menschen" nicht...Sie schaden sich selber,anstelle endlich mal aufzuwachen und mit den "Sondlern" zusammenzuarbeiten damit Ihre Erfolgszahl endlich mal von 0,5 % auf 80 % ansteigen würde!!!! Ich sehe den Wald or lauter Bäume nicht....  Verlegen

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#11
30. Mai 2014, um 13:54:41 Uhr

Hi,
 in Hessen ist lediglich die Suche/ Nachforschung nach Bodendenkmalen genehmigungspflichtig. Ein abgestürztes Flugzeug ist kein BD und erst recht nicht wenn es noch nicht gefunden ist. Hier hilft nur eines, den Anzeigenden selbst anzuzeigen wegen falscher Beschuldigung, Rufmord und falscher Behauptungen.



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#12
30. Mai 2014, um 15:16:35 Uhr

laut einem Urteil können Relikte aus dem WK2 ein Bodendenkmal sein. Was ein Bodendenkmal ist oder nicht, entscheidet nicht der Sondengänger.
Das lügen man habe nicht gewusst das eine Genehmigung benötigt wird, hat sich im Vorfeld aber schon erkundigt und das von einem Vermeintlichen Profi, plus die Lügerei das nicht gegraben wurde. Ganz einfach er hat sich mit seiner Mediengeilheit ala SPB selbst ein Bein gestellt.

Es sollte doch jedem klar sein, ob auf Privatgrund oder Staatsgrund dass für die Tätigkeit: Metalldetektor in Verbindung mit dem GRABEN immer eine Genehmigung vom Eigentümer schriftlich vorliegen muß. Auch gibt es hier Versicherungstechnische Gründe wenn bei der Bergung Munition zur Zündung oder Explosion gebracht wird muß ja einer haften. (siehe Kleve Reichswald)

der Sondengänger sollte immer mit einer OWIG rechnen. Wer dem Hobby nachgeht muss auch mit Konsequenzen rechnen.

Gut Fund 

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#13
30. Mai 2014, um 15:34:07 Uhr

Hallo,

also immer schriftlich ist doch quatsch , zumindest hier in Bayern gilt noch immer
ein  Handschlag! ! .

SO MACHE ICH DAS WENN ICH IRGENDWO EINEN BAUER SEHE UND IHN FRAGE.

Suchinruhe

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#14
30. Mai 2014, um 15:46:02 Uhr

hier geht es um die Beweiskraft im falle eines Rechtstreites. Die Regel ist immer schriftlich. Per Handschlag unter vier Augen: Nö Herr Richter, habe ich nie gesagt.

Gut Fund

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