[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Braucht man für Niedersachsen doch keine NFG - Aussage Mathias Pfeil?

Gehe zu:  
Avatar  Braucht man für Niedersachsen doch keine NFG - Aussage Mathias Pfeil?  (Gelesen 6878 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4    Nach unten
Offline
(versteckt)
#45
21. April 2016, um 10:12:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nidhöggr
Blitzmarathon ist heute..... Da wird auch wieder reichlich Personal eingesetzt.

Macht für mich mehr Sinn als oben genanntes. Nono


Michel

Offline
(versteckt)
#46
21. April 2016, um 10:17:59 Uhr

Ist doch Schwachsinn, wenn die Blitzerei auch noch angekündigt wird Idiot

Offline
(versteckt)
#47
21. April 2016, um 10:50:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Ist doch Schwachsinn, wenn die Blitzerei auch noch angekündigt wird Idiot

Kommt zum eigentlichen Thema zurück!
Über Blitzmarathon und anderes könnt ihr auch im Trash Talk Bereich schreiben.
Gruß Thomas

Offline
(versteckt)
#48
21. April 2016, um 12:11:54 Uhr

Moin,

je mehr SG umso mehr Reglungen. Als die ersten SG in den frühen 70er Jahren auftraten gab es - zumindestens in Hessen - noch nicht einmal ein Denkmalschutzgesetz und man konnte ganz legal z. B. auf dem Dünsberg (kelt. Ringwallanlage) suchen.

Das Problem ist aber von den SG hausgemacht. Hätten von anbeginn - also den 70-er Jahren - alle SG ihr Funde gemeldet, es galt ja überall noch uneingeschränkt der § 984 BGB, hätten wir heute eine andere Situation. Mit der Suche an sich können sich ja die meisten Archäologen anfreunden, aber nicht damit, dass die Funde nicht gemeldet werden.

Wollt Ihr etwas ändern, dann dokumentiert und meldet die Funde.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#49
23. April 2016, um 16:23:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

je mehr SG umso mehr Reglungen. Als die ersten SG in den frühen 70er Jahren auftraten gab es - zumindestens in Hessen - noch nicht einmal ein Denkmalschutzgesetz und man konnte ganz legal z. B. auf dem Dünsberg (kelt. Ringwallanlage) suchen.

Das Problem ist aber von den SG hausgemacht. Hätten von anbeginn - also den 70-er Jahren - alle SG ihr Funde gemeldet, es galt ja überall noch uneingeschränkt der § 984 BGB, hätten wir heute eine andere Situation. Mit der Suche an sich können sich ja die meisten Archäologen anfreunden, aber nicht damit, dass die Funde nicht gemeldet werden.

Wollt Ihr etwas ändern, dann dokumentiert und meldet die Funde.

Viele Grüße

Walter

Echt Walter, es geht nur ums Melden?
Hoppla, wir sind jetzt in England? Gemeldete Funde werden von Museen oder Sammlern angekauft, für den Fund der Varusschlacht wird man von der Queen geadelt etc..

Hab ich noch gar nicht bemerkt. Ich geh ja eh kaum raus und als Flohmarksammler  ist mir das eigentlich Wurst, aber so wie ich sehe passiert in Deutschland nach der Fundmeldung folgendes: Fundenteignung, Belehrungen, Verbote, Vorschriften etc..
Das alles wird sich Ändern? Wow Walter da machst aber hier nen eigenen Thread auf und verkündest das höchstpersönlich. Dann bin ich auch wieder unterwegs.

Seiten:  Prev 1 2 3 4 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor