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 Denkmalrecht in NIedersachsen mit Genehmigung suchen?

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Avatar  Denkmalrecht in NIedersachsen mit Genehmigung suchen?  (Gelesen 5954 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Februar 2014, um 17:44:15 Uhr

also ich habe da mal ne frage im denkmalschutzgesetz niedersachsen steht §12 das man eine genehmigung braucht um nach kulturdenkmälern zu suchen,soweit so gut,blos was ist wenn ich gar nicht nach kulturdenkmälern suche und vor allem was ist ein kulturdenkmal.
ist ein kulturdenkmal z.b. 20 reichsmark in gold oder ein hufeisen (keine hipposandale weil das ist ein kulturdenkmal) oder eine dm aus dem jahr 1971?
und wenn ich nicht nach kulturdenkmälern suche brauche ich doch auch keine genehmigung weil was nicht verboten ist ist doch eigentlich erlaubt (steht ja nicht im gesetz das die suche an sich genehmigungspflichtig ist sondern nur die suche nach kulturdenkmälern vielleicht könnt hr mir da weiterhelfen danke schon mal im voraus

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(versteckt)
#1
13. Februar 2014, um 18:06:07 Uhr

zum suchen brauchst du einen "schein" . Deutschland: angelschein, führerschein, behindertenschein...  Polizei
an einem kulturdenkmal mach einen grossen bogen und geh woanders hin.
im wald darfst du auch nicht suchen und auf dem acker nur mit genehmigung des eigentümers. eingezäuntes gelände ist hausfriedensbruch und der rest auch strafbar.
mit anderen worten, vekauf deinen detektor.
 Narr
oder mach ein studium zum archi .
die andere möglichkeit ist : illegal sondeln.
ich persönlich finde es traurig. alles wird einem vorgeschrieben und für jeden schritt gibt es ein gesetz.
das wollte ich mal loswerden. möchte doch nur mal etwas frische luft , gewürtzt mit etwas spannung.
eure meinung dazu?
lieben gruss aus niedersachsen  Smiley


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#2
13. Februar 2014, um 18:42:06 Uhr

Auf einen Acker ohne Bodendenkmal und mit Erlaubnis des Eigentümers kannste ruhig sondeln.....du darfst aber nicht gezielt nach BD's suchen.....
Wenn du ausversehen etwas historisches findest,einmessen Fotos etc und Fund melden....

Wald und Wiesen sind ebenfalls tabu.....

und schon kann man die frische Luft geniessen  Küsschen

Unser Heimatverein freut sich z.Bsp. immer über ein par Abgaben meinerseits  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
13. Februar 2014, um 18:49:04 Uhr

also verkaufen garantiert nicht aber wirklich rechtsverbindliches habe ich bis jetzt nicht gehört bin aber der selben meinung wie der letzte schreiber wobei ich aber nicht verstehe wieso wiesen tabu sein sollten (sofern sie mal acker waren) hohlwege bodendenkmäler und wald is klar das das off limits ist also wen ich nicht expliziet nach kulturdenkmäler suche ist alles in trockenen tüchern(eigentlich schon peinlich das ich frage dabei betreibe ich das hobby schon 15 jahre)

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#4
13. Februar 2014, um 20:04:47 Uhr

Hi vielleicht hilft dir der Link weiter,

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Nieders%C3%A4chsisches_Denkmalschutzgesetz


dabei wäre noch zu erwähnen, daß du mit einem Metalldetektor billigend in kauf nimmst ein Bodendenkmal zu entdecken ob du danach suchst oder nicht.

Gut Fund

« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, um 20:58:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
13. Februar 2014, um 20:23:54 Uhr

jo mit dem billigend in kauf nehmend leuchted ein darüber steht aber nichts im besagten gesetz (dein link führt zu meinem tread)


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#6
13. Februar 2014, um 20:31:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von majestixXx
Auf einen Acker ohne Bodendenkmal und mit Erlaubnis des Eigentümers kannste ruhig sondeln.....du darfst aber nicht gezielt nach BD's suchen.....
Wenn du ausversehen etwas historisches findest,einmessen Fotos etc und Fund melden....


Entschuldige, aber das ist leider nicht wahr.

Die Argumentation "Wenn ich kein BD suche, darf ich sondern" oder "Ich suche nur meinen verlorenen Schlüssel" ist längst aus und vorbei. In Niedersachsen gibt es ein Genehmigungsverfahren. Ohne Genehmigung ist die Suche mit dem Detektor nicht erlaubt.

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http://sondengaenger-celle.blogspot.de



Viele Grüße,
Hendrik

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#7
13. Februar 2014, um 21:03:49 Uhr

so ich hoffe der Link funktioniert jetzt.

zu billigend in kauf nehmen, gibt es hier im Forum 2 Gerichtsurteile über die Suche nach Militaria.

Gut Fund
 scheint wohl wieder der Wurm drin zu sein.

Google - Wiki- Niedersachsen Denkmalrecht.

« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, um 21:08:40 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
14. Februar 2014, um 04:27:04 Uhr

immer noch kein link @ stalker so steht das aber nun mal in §12 niedersächsiches Denkmalschutzgesetz steht nur wenn ich nach kulturdenkmälern suche und das tu ich ja nicht gezielt.genauso wenig suche ich bodendenkmäler weil das wäre sogar verboten und per definition was zum geier nochmal ist ein kulturdenkmal oder ist das ausslegungssache des archis weil das wäre ja dann willkür (da könnte ja der sogar sagen das das 1 dm stück von 71 kulturell wertvoll wäre).da steht nichts von billingend in kauf nehmend ,zu den beiden urteilen über militaria kann da mal einer ein link zu stellen und sind die urteile bindend oder von fall zu fall wäre auch nicht schlecht wenn jemand einen link zur ausführungsverordnung zum gesetz hätte nochmal danke habe blos echt kein bock mein hobby aufgeben zu müssen und suche ne argumentationsmöglichkeit, zum lehrgang und zur genehmigung hannover ist ganz schön weit weg wenn man kein auto besitzt.@sternenstahl ich habe mir das gesetz jetzt schon sooft angeschaut und gelesen das ich es bald auswendig kann

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#9
14. Februar 2014, um 06:56:01 Uhr

@all


Hier habt noch einmal etwas mehr zum lesen....sehr interessant

Wer dann noch Angst hat soll sich eine Grabungserlaubnis holen....  Frech



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www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html



Wer auf BD's ohne Genehmigung sondelt ist selber schuld und muß mit den Konsequenzen leben...

in diesem Sinne....

Winken



« Letzte Änderung: 14. Februar 2014, um 07:00:12 Uhr von (versteckt) »

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#10
14. Februar 2014, um 06:58:58 Uhr

Moin,

ich habe mal aus dem Niedersächsischen DSchG zwei Abs. zusammengezogen, damit es einfach besser lesbar ist.


Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliche s Leben in vergangener Zeit geben und an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.


Du willst jetzt also nach Sachen suchen, die nicht von Menschen geschaffen sind (Fossilien, Meteoriten, Nuggets) oder nach Sachen, die zwar von Menschen geschaffen wurden, aber weder Aufschluss über menschliches Leben in vergangenen Zeiten geben und an deren Erhaltung nur Du ein Interesse hast, aber kein öffentliches Interesse besteht, weil sie weder von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sind.

Also einfach wird das nicht werden.

Viele Grüße


Walter

« Letzte Änderung: 14. Februar 2014, um 06:59:49 Uhr von (versteckt) »

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#11
14. Februar 2014, um 07:32:16 Uhr

@ Vermeer111

leider funktioniert der Link immer noch nicht. Schau mal bei Wikipedia unter Niedersächsisches Denkmalrecht nach.

Eine rechtliche Auskunft kann dir hier keiner geben, nur eine Meinung. Wenn du die Urteile gelesen hast dann sollte dir klar sein: WK2 kann, muß aber nicht ein bewegliches Bodendenkmal sein.

Da du mit dem Metalldetektor nach Metallen suchst, nimmst du auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken und durch GRABUNG den Fund und den Fundzusammenhang  zu zerstören.

Wie Walter oben geschrieben hat: kann alles ein Bodendenkmal sein.
Mit einer Owig Strafe muß bei unserem Hobby immer gerechnet werden.

Gut Fund










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#12
14. Februar 2014, um 08:20:17 Uhr

Im Bereich Rechtliches gibts das Thema vom mir, in dem ich u.a. das DSchG Nds aufschlüssele. Im Ergebnis brauchst Du in Nds immer dann eine Genehmigung, wenn Du nicht nur nach Gegenständen ab 1875 suchen willst. Für Gegenstände davor ist es ratsam eine Genehmigung zu beantragen, da es auch aus dem 19.Jhd Münzen und andere Funde gebt, die in Nds als Kulturdenkmal gelten.
Die Rechtsprechung zum bedingten Vorsatz ist nur im Einzelfall anwendbar. In der Rechtsstreiten ging es darum, dass der Sondler wusste, dass einzelne Militaria je nach Umstand ein KD sein können und er hat auf einem betreffenden Gebiet nach den "andern" Militaria gesucht. Sowas ist natürlich blöd. Für Dich heißt das, dass wenn Du in der Nähe einer alten Siedlung/Burg/Wüstung etc. in Nds nur nach Kaisermünzen suchst, nimmst Du billigend in Kauf auch die KD zu finden. Suchst Du am Baggersee nach Euros und Goldketten, brauchst Du keine Genehmigung. Theoretisch brauchst Du auch keine, wenn Du auf einem Acker suchst, der nicht in der Nähe von historisch interessanten Orten ist und Du wirklich nur Reichspfennige finden willst. Aber das ist ja etwas weltfremd.

Grüße

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#13
14. Februar 2014, um 09:13:29 Uhr

1) Die Links funktionieren, man muss nur den "Anonym-Teil" aus der Browserzeile löschen (siehe Anhang).

2) Seid wann muss ein Gesetz den Einzelfall bestimmen? Der Einzelfall wird in Deutschland üblicherweise über Verwaltungsakte geregelt. Die Genehmigung ist ein solcher Einzelakt.

3) Es ist völlig sinnlos hier darüber zu debattieren was vielleicht ein Bodendenkmal ist oder nicht. Du bist nicht der erste, der so argumentiert - viele andere haben in der Vergangenheit genauso gemeint sie würde Meteore suchen oder verlorene Gegenstände. Das ist vielleicht für Dich unlogisch, aber diese Argumentation zieht nicht und ist Schnee von gestern.

In Deutschland legen die Gerichte die Gesetze aus. Und da es bereits Urteile zu diesem Thema gibt, ist aufgrund der Stetigkeit der Rechtsprechung davon auszugehen, dass auch künftig der § 12 NDSchG sehr eng ausgelegt wird.

Klartext: wenn Du auf freiem Feld suchen gehen willst, brauchst Du eine Genehmigung - egal was Du suchst.

Ich sehe darin aber auch eigentlich kein Problem, denn weder der Qualifizierungskurs, noch die Genehmigung sind kostenpflichtig.


Viele Grüße


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blala.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
14. Februar 2014, um 15:57:23 Uhr

ok bleiben mir nur 3 möglichkeiten ich werde metalldetektor terrorist und gehe in den untergrund (hallo nsa kommt für mich nicht infrage ich bleibe rechtschaffend)
ich verkaufe mein detektor (kommt eigentlich auch nicht infrage) also bleibt mir nur mich um eine genehmigung zu kümmern trotzdem vielen dank für die hilfe


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