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 Erfahrungen mit Amt

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Avatar  Erfahrungen mit Amt  (Gelesen 4099 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. November 2013, um 14:35:46 Uhr

Hallo liebe Mitsondler,
ich will euch mein Erlebnis mit einem Archäologen schildern , wie es nicht sein sollte.

 Zur Geschichte.

Bei einem Sondelgang in Bayern fand ich einen dreckigen Metallklumpen, den ich zur Reinigung mit nach Hause nahm, dort kam ein Metallkopf zum vorschein. Da er altertümlich aussah, erweckte es sofort die Sondlerpflicht in mir, diesen Kopf einen Archi (Archäologen erster Kontakt) zu melden. Also zuständigen Archi im Internet ausfindig gemacht und eine Email mit Bilder geschickt.
Das kam dann zurück?

Sehr geehrter Herr allesfinder,(Name geändert)

vielen Dank für Ihre Email. Im Folgenden möchte ich Sie auf die denkmalschutzrechtliche Situation in der Sie sich mit Ihrem „Hobby“ Sondengehen befinden hinweisen:
Für das Gehen mit Ihrem Gerät bedürfen Sie keiner Erlaubnis, es ist auch nicht verboten.
Nach Art. 7 DSchG bedarf der Erlaubnis, wer auf einen Grundstück Erdarbeiten vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach Annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden. Die Liste der Bodendenkmäler in Bayern ist nicht abgeschlossen, sondern wird, anhand von Neufunden stetig ergänzt.
Daher stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar, sobald sie in den Boden eingreifen. Metallsonden sind für das Auffinden von Metallen, insbesondere Edelmetallen wie in Ihrem Fall Bronze,  konzipiert. Sie können den Umständen nach daher annehmen, dass ein entsprechender Signalton Ihres Gerätes archäologische Funde und damit Bodendenkmäler anzeigt, auch wenn in der Denkmalliste an dieser Stelle kein Bodendenkmal eingetragen ist. Jede Erdarbeit an der Stelle dieses Signaltons bedarf nach o.g. Art. 7 DSchG der Erlaubnis. Unter diesen Vorzeichen durchgeführte Erdarbeiten ohne die Erlaubnis nach Art. 7 DSchG werden nach Art. 23 DSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 250.000€ belegt. Nach Auffassung der unteren Denkmalschutzbehörde des Lkr. Landshut ist eine Grabung durch einen Sondengeher nicht erlaubnisfähig.

Abseits dieser denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten möchte ich Ihnen meine Bedenken aus fachlicher Sicht darlegen:
Archäologische Ausgrabungen stellen eine wissenschaftliche, planmäßige Untersuchung archäologischer Fundstellen dar. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden von den Ausgräbern alle im Untersuchungsbereich befindlichen, archäologischen Befunde, einer streng wissenschaftlich festgelegten Vorgehensweisen folgend, ausgegraben und dokumentiert. Als archäologische Befunde werde die, bei der Ausgrabung sichtbaren Fundumstände bzw. der Fundkontext bezeichnet. Gattungen archäologischer Befunde sind beispielsweise Gräber, Horte, Siedlungsgruben, Vorratsgruben, Pfostenlöcher,  Mauerreste u.v.m.
Nur die genaue Dokumentation dieser Befunde ermöglicht dem späteren Auswerter eine detailgenaue Rekonstruktion der Fundumstände, die wiederum Grundlage der wissenschaftlichen Deutung der Funde ist.
Zudem sind den Befunden selbst zahlreiche Informationen inhärent. So lassen sich anhand Form und Struktur von Pfostenlöchern Aussagen über die Bauweise prähistorischer Gebäude treffen, die genaue Dokumentation von Gräber ermöglicht Aussagen über Grabriten und religiöse Vorstellung sowie über Belegungsabfolgen von Gräberfeldern und soziale Strukturen der damaligen Gesellschaft. Aus Vorratsgruben kann auf die Ernährungsgewohnheiten, aus einfachen Siedlungsgruben durch pollenanalytische Untersuchungen auf das Landschaftsbild der vorgeschichtlichen Epochen geschlossen werden usw. Diese Beobachtungen der Befunde sind für das Verständnis unserer prähistorischen Geschichte unabdingbar. Sie übertreffen die reine Aussagekraft des einzelnen Fundes bei weitem. Archäologische Funde selbst bieten der Wissenschaft nur in Zusammenhang mit der genauen Dokumentation ihres Fundkontextes die sichere Möglichkeit wissenschaftlich fundierte Aussagen, auch über ihr Alter und ihre genaue Bedeutung zu treffen.
Funde, die gezielt durch Schatzsucher geborgen werden sind ihrem Kontext beraubte, wissenschaftlich wertlose Antiquitäten. Durch die unkontrollierte Bergung im Rahmen ihres „Hobbys“ zerstören Sie also die Geschichte des Fundes und damit seine Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Da sie offensichtlich an Geschichte interessiert sind, möchte ich Sie bitten, diese Argumente bei Ihren weiteren Überlegungen in Erwägung zu ziehen! 

Mit freundlichen Grüßen
Archi (Name geändert).

Ich dachte mir hä, wollte doch nur einen Fund melden. Also Telefon in die Hand genommen und angerufen.

Fazit: Der freundliche Archi ist total gegen Sondler eingestellt.
Aussage: Das Sondeln ohne zu graben ist erlaubt, und jeder Sondler der auch nur aushalb eines Bodendenkmals und in bewegter Erde Alufolie oder anderes Metall ausgräbt ist ein Raubgräber und macht sich ohne Grabgenehmigung strafbar.
Und wird von Ihm verfogt.


Zum Fund nach Aussage vom Archi höchstens 200.Jahre alt.

Diese Geschichte ist wahr und spielte sich in Niederbayern ab.
Meine Frage: Hat sich bei den Gesetzen in Bayern was geändert oder spielt sich der Archi nur auf?

Ich will nicht alle Archis über einen Kamm scheren, aber vorerst hat es sich mit Fundmeldungen für mich an Archis erledigt.
Bin total sauer und geschockt darüber und weiß nicht ob ich noch weiter sondeln soll.
Wie findet Ihr diese Geschichte.

Gruß allesfinder


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(versteckt)
#1
11. November 2013, um 14:40:56 Uhr

Krass!

Zur Bestimmung gibt es ja diverse Foren mit z. T. sehr erfahrenen und kompetenten Fachleuten!

Ich hoffe, Du hast gelernt: Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!

Grüße

Hans

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 14:51:11 Uhr von (versteckt) »

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#2
11. November 2013, um 14:42:59 Uhr

Am Gesetz in Bayern hat sich und wird sich auch in nächsten Jahren nichts ändern. Dank der CSU. Immer schön die CSU wählen, dann passt das schon.
Für mich hört sich das nach reiner Panikmache an.
Suche selbst schon Jahre in Bayern und hatte noch nie Probleme.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 14:43:52 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#3
11. November 2013, um 14:53:51 Uhr

Hallo Michael,

sei froh, das kann auch nur Glück sein. Leider währt nichts ewig!

Grüße

Hans

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 14:54:17 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
11. November 2013, um 16:07:17 Uhr

Danke für euere Beträge,
man muss sich das mal durch den Kopf gehen lassen: Man sondelt auf einen frisch gepflügten Acker mit der Erlaubnis vom Landwirt und fern jedem Bodendenkmals, (ohne Gewissensbisse, weil man ja alles richtig macht) findet etwas und will der Wissenschaft einen Gefallen erweisen, in dem man es meldet und wird so nieder gemacht.

Werde mich einstweilen ruhig verhalten, will nicht das der Landwirt wegen mir Schwierigkeiten bekommt, weil er mich hat sondeln lassen - auf diese Idee kommt der Archi vielleicht auch noch.

Gruß allesfinder

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#5
11. November 2013, um 16:15:32 Uhr


So,

dann lass Ihn mal ruhig weiter Plabbern  Grinsend

Lies Dir das hier mal durch u. da kann auch er nichts machen dagegen der Dampfplauderer  Ausrasten

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.heimatzeitung.de/cho/archiv/716414_Streitfall-Sondengaenger.html


Mfg
Coindancer  Winken

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#6
11. November 2013, um 16:52:24 Uhr

Tja ob nun verboten oder nicht. Einfach was ausgraben und denen auf den Tisch werfen geht auch nicht. Ich arbeite halt mit den Archis ehrenamtlich zusammen und habe eine Genemigung und da steht sogar drauf berechtigt mit einer Metallsonde.....  Man muss die Funde mit GPS einmessen aus der Fundverteilung vom Acker können die Archis dann einige Schlüsse ziehen. Mein zuständiger Gebietsreferent freut sich immer riesig wenn er ne Mail von mir im Kasten hat.

Dafür gibts halt auch mal nen heißen Acker verraten. Zwinkernd Hier ne Wüstung da ne tolle große Mitteralterliche Wüstung hier gleich ne alte Karte dazu + Geomagnetik die gemacht wurde. So spare ich mir die Zeit für die Recherche. Der sieht doch was ich abgebe z.b MA-Münzen, Römer,Fibeln..
Wenn man auf eine alte Wüstung geht findet man sowas immer auch wenns nur eine Münze ist. Ich unterschlage nichts also gibts im Gegenzug jungfräuliche Äcker.

Solche Felder haben mich noch NIE Fundleer nach Hause gehen lassen. Man muss die Funde natürlich abgeben was von Interesse ist. Das stört mich aber wenig. Dafür gibts immer Top Äcker und ich würde fast sagen eine Fundgarantie. Glaube auch das einige die hier fragen, was hat das für einen Wert, die gefundenen Sachen nur bei Ebay verschachern wollen.

Sowas wirft dann auch immer ein sehr sehr schlechtes Licht auf uns. Man wird doch mit diesem Hobby nicht reich. Einfach Spaß am Sondeln.
Beste Grüße Gut Fund Thaler


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#7
11. November 2013, um 17:11:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Coindancer
 So,

dann lass Ihn mal ruhig weiter Plabbern  Grinsend

Lies Dir das hier mal durch u. da kann auch er nichts machen dagegen der Dampfplauderer  Ausrasten

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.heimatzeitung.de/cho/archiv/716414_Streitfall-Sondengaenger.html


Mfg
Coindancer  Winken


"Für die Kreisheimatpflegerin war die Sache bislang klar: Sobald das Gerät anschlägt, müsse der Sondengänger die Behörden informieren. Graben und nachzusehen sei verboten."

Hihi, eigentlich ein richtig guter Gedanke - einfach bei jedem (!!!) Ton die Archis rufen, spätestens nachm hundertsten Wurstring oder Aluschnipsel denken die auch "lmaa und grab selber"...  Grinsend


@allesfinder:
Schreib doch mal reit.moni und ihren Mann an, die suchen doch auch ehrenamtlich im Kreis Landshut und haben wohl gute Kontakte und Erfahrungen zu den Archis dort.

 Winken


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#8
11. November 2013, um 17:14:11 Uhr

Was heißt den Hobby?

Es gibt hier kein Hobby. Es ist genau wie in BW so, dass jeder der mit einer Sondel und einem Grabwerkzeug angetroffen wird eigentlich ein Gangster ist, und man muß sofort die Polizei verständigen.

Bis das geklärt ist werde ich wohl nur noch im Ausland sondeln.
Legt man das aus, was der Archi sagt, darf kein Bauer mehr pflügen, wenn mal auf seinem Acker irgendwas gefunden wurde.
Es darf auch keine Straße da mehr gebaut werden.

So wie es gesagt wurde, darf man zwar mit der Sonde rumlaufen, aber sobald es einen Ton macht,
muß man das Denkmalamt verständigen und melden dass da Metall in dem Boden liegt.

Dann sollten wir das auch tun. GRABEN darf aber keiner - NUR MELDEN.

Und wenn Ihr den Straßenbau in der Nähe mal um eine Jahr behindern wollt ... dann muß da nur so ein alter Denkmalquatsch gefunden werden,
dann DARF der Bauarbeiter da nicht mehr an der Erde hantieren sonst kann er im worst case 250.000 zahlen.

Warum sagt es keiner den Stuttgart 21 Gegnern?
Ist doch in BW genauso ...


« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 17:18:11 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
11. November 2013, um 17:21:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz


Hihi, eigentlich ein richtig guter Gedanke - einfach bei jedem (!!!) Ton die Archis rufen, spätestens nachm hundertsten Wurstring oder Aluschnipsel denken die auch "lmaa und grab selber"...  Grinsend


Na oder, sie schicken ihn auf Bodendenkmäler wie den Thaler.  Unentschlossen

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(versteckt)
#10
11. November 2013, um 18:07:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Na oder, sie schicken ihn auf Bodendenkmäler wie den Thaler.  Unentschlossen

Das nicht richtig seit wann ist ein Acker ein Bodendenkmal? Dann dürfte der Bauer da nicht Pfügen. Da war auf dem Acker mal eine Siedlung vor 500 oder 800 Jahren. Von den Archis hat doch keiner Zeit zum Suchen also mache ich das doch gerne. Smiley Die suchen keine 8H auf nem Feld.Die begleiten Bauarbeiten und und und.Hier wurde mal ne Fabrikhalle auf nem Acker gebaut da haben die ne alte Burg gefunden. Will nicht wissen was da alles unterm Beton verschwunden ist.Das hätte ich alles absuchen können und sicher einiges gefunden. Ich wollte eigentlich mit dem Beitrag nur Ausdrücken das gute Zusammenarbeit auch belohnt wird. Aber vieleicht habe ich einfach mal nen netten Archi erwischt. Smiley Suche eigentlich nur auf Äckern.
Gut Fund Thaler

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#11
11. November 2013, um 18:22:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thaler
Das nicht richtig seit wann ist ein Acker ein Bodendenkmal? Dann dürfte der Bauer da nicht Pfügen.
Da kann ich dir in Bayern aber mindestens 100 Felder in meiner Gegend nennen, die ein BD drauf haben und trotzdem gepflügt und bearbeitet werden.
Selbst auf meinem Hausacker ist eine frühgeschichtliche Siedlung drauf. Da suche ich natürlich nicht.



Gruß Michael

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 18:50:25 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#12
11. November 2013, um 18:25:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thaler
... Aber vieleicht habe ich einfach mal nen netten Archi erwischt...

Einen sehr sehr netten sogar! Dieses Glück hat leider nicht jeder, wirst einige Beispiele dazu im Forum finden...
Ich hoffe, dein Archi kann seine Kollegen mit seinen positiven Erfahrungen mit Sondengängern überzeugen...  Super
Ist das in Bayern?

 Winken


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Verwarnt
#13
11. November 2013, um 19:28:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Silverstore
Und wenn Ihr den Straßenbau in der Nähe mal um eine Jahr behindern wollt ... dann muß da nur so ein alter Denkmalquatsch gefunden werden,
dann DARF der Bauarbeiter da nicht mehr an der Erde hantieren sonst kann er im worst case 250.000 zahlen.

Warum sagt es keiner den Stuttgart 21 Gegnern?
Ist doch in BW genauso ...

Ne,mein lieber Silverstore,da liegst Du wohl falsch.
Der Bauarbeiter darf es natürlich nicht,ist schon richtig. Belehren
Aber andere.
In BW wird bei einem Verdacht zwischenzeitlich auch der Archäologe selbst
oder eben ein Ehrenamtlicher mit einer Sonde die Baustelle absuchen.
Findet der nichts,geht es auf der Baustelle recht schnell weiter.
Aber es ging ursprünglich um Bayern und nicht um BW! Belehren

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#14
11. November 2013, um 19:39:07 Uhr

Servus Sondlerkollege,

lass dich von diesem A*** bloß nicht verunsichern. Sondeln in Bayern und überall sonst ist mit Einverständnis des Grundstückeigentümers erlaubt!!!!
Unterschied Bayern und Rest der "Welt"  Zwinkernd (andere Bundesländer). In Bayern gibt es kein Schatzregal. In der Praxis kennt man nicht jeden Bauern. Sofern man über keinen Zaun steigt, kann man auf jedem Acker sondeln (falls Zaun vorhanden, dann wäre es Hausfriedensbruch), und wenn der Bauer kommt und etwas dagegen hat, dann geht man eben ... (Bodendenkmäler ausgenommen, aber das versteht sich ja von selbst)

Leider bist du auf einen Denkmalschützer der üblen Sorte gestoßen. Diese Spezies Denkmalschützer ist dafür verantwortlich, dass die meisten Sondler nichts melden ...
Mein Tipp an dich. Sch*** auf den Denkmalschutzheini und übe dein Hobby weiterhin aus (im rechtlichen Rahmen versteht sich) ...

Weiterhin Gut Fund.  Suchen





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