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 Gespräch mit einem Anwalt...

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#60
09. Januar 2013, um 23:25:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

....

Und ich wette mit Dir, in einem richtigen Prozess wird es nicht gelingen ganz D zum Grabungsschutzgebiet
zu erklären. Ich wohne in einem Gebiet welches geschichtlich ne Null Nummer ist. Mir hier zu unterstellen
ich nehme es billigend in Kauf BDs zu finden der hört in die Heila. Und wenn ich hier eines finde wird es eine
Sensation sein, gleichzeitig auch ein Zufallsfund, und dann werde ich auch nach den Vorgaben des DschG handeln.

Gruß Charlie

Sicher sind es juristisch Einzelfallentscheidungen und das Urteil gilt ja auch nur für SH mit einem Geltungsbereich bis 1945. Event. ist hier auch das spezielle an dem Urteil zu erklären.

Es waren übrigens die verschiedenen Richter am SH Verwaltungsgericht die so entschieden haben nicht ich Zwinkernd

"Leider" gibt es immer wieder bedeutende Zufallsfunde in vorher völlig fundfreien Gegenden (in SH der Kreuzataschenkesselfund durch einen Sondengänger) deshalb gibt es sie nicht "fundfreien" Gegenden.
Auch die linearen Projekte der letzten Jahre haben das eindruckvoll bewiesen (Goldfund von Syke z.B.)

Mein Traum ist es für ganz D, man bekommt nach einem kostenfreien Lehrgang über Fundeinmessung, Leitfunde der Gegend, umgang mit Kampfmitteln und gezielter Flächenprospektion. Bekommt dann eine Genehmigung für seine Gegend oder Forschungsgebiet mit einer Karte über BD und Nachforschungsgebiete anderer Sondengänger (sind dann auch tabu, aber man kennt sich ja) und kann in Absprache mit den Pächter suchen gehen Küsschen
Hat ein eigenes Forum mit den Archäologen zusammen in dem man Funde bespricht etc. Ein, zwei mal im Jahr trifft man sich im Amt, es gibt ein paar Vorträge und Schulungen und geht nacher zusammen ein Bier trinken.
Das wär doch was.

Und was ist so schlimm, auch in bisher völlig fundfreien Gegenden zu erfahren, was es als möglichen Fund geben könnte und wie damit zu verfahren ist. Genau das fordert die Konvention von La Valetta, die auch in D ratifiziert ist.

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#61
09. Januar 2013, um 23:39:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Mein Traum ist es für ganz D, man bekommt nach einem kostenfreien Lehrgang über Fundeinmessung, Leitfunde der Gegend, umgang mit Kampfmitteln und gezielter Flächenprospektion. Bekommt dann eine Genehmigung für seine Gegend oder Forschungsgebiet mit einer Karte über BD und Nachforschungsgebiete anderer Sondengänger (sind dann auch tabu, aber man kennt sich ja) und kann in Absprache mit den Pächter suchen gehen Küsschen

Da gehe ich mit dir. Ich meine zum Angeln muß ich auch einen Schein haben.

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#62
10. Januar 2013, um 00:04:43 Uhr

Ich bin auch für eine einheitliche Lösung. Wenn jedem ein Platz zugesichert wird, ist die Sache mit dem Lehrgang super. Doch wenn man 3 Jahre warten muss, wirds mit den Grundrechten problematisch. Ich persönlich habe mich bei einem Freund bezüglich der ganzen Sachen erkundigt, die man im Lehrgang lernt. In NRW gibts ja leider keine. Der Kumpel ist übrigens studierter Archäologe....

Abschließend zum Urteil: Du musst aber berücksichtigen, dass er vor Gericht gesagt hat, dass er es für möglich hält und es in kauf nimmt.
Sonst dürfte niemand Auto fahren, der nicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung "einwandern" will wenn er einen Unfall macht.
Ein Bundesgesetz müsste her. wie in GB mit Lehrgang, den der Bezirksarchi vierteljährlich gibt. So dass niemand jahrelang warten muss.

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(versteckt)Themen Schreiber
#63
10. Januar 2013, um 00:41:31 Uhr

Da bin ich genau eurer Meinung. Mir geht es ja auch nur darum, dass man so lange auf diesen Kurs warten muss, weil er voll ist.

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#64
10. Januar 2013, um 01:00:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
..
Ein Bundesgesetz müsste her. wie in GB mit Lehrgang, den der Bezirksarchi vierteljährlich gibt. So dass niemand jahrelang warten muss.

D´accord, aber das muß politisch mit entsprechenden Geldern gemacht werden.

Die Landesämter können es nicht aufgrund der Mittel nicht.

" Abschließend zum Urteil: Du musst aber berücksichtigen, dass er vor Gericht gesagt hat, dass er es für möglich hält und es in kauf nimmt.
 "

 Mal ehrlich, wer verneint was geschichtlich wichtiges zu finden (und länder als ein halbes Jahr sucht) sucht mit einem Seben, ohne Batterien oder hält die Spule einen Meter über der Erde Cool

Hinzugefügt 10. Januar 2013, um 01:07:06 Uhr:

Geschrieben von Zitat von bokoerki
Da bin ich genau eurer Meinung. Mir geht es ja auch nur darum, dass man so lange auf diesen Kurs warten muss, weil er voll ist.


Ja, das ist wiklich blöde Unentschlossen

« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, um 01:07:06 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#65
10. Januar 2013, um 01:58:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Ich bin auch für eine einheitliche Lösung. Wenn jedem ein Platz zugesichert wird, ist die Sache mit dem Lehrgang super. 

Lehrgang oder auch nur Prüfung macht an sich ja schon Sinn, wenn man bedenkt das es doch ganzen Haufen Neulinge gibt, die sich zuvor nicht unbedingt intensiv genug mit Archäologie, in diese Sparte fallenden Funden und den Umgang mit selbigen beschäftigt haben und unqualifiziert im Falle des Falles dann doch schwerwiegendere Kollateralschäden beim Bergen, (evtl. achtlos) Lagern und sonstigem Umgang mit entsprechen Stücken verursachen könnten - nur muss das Amt dann auch dauerhaft zumindest Termine für entsprechende Prüfungen stellen (Prüfung abhalten ist billiger als ganzer Kurs und Art der Vorbereitung ja eh egal solangs zu befriedigendem Ergebnis führt) aber das ist ja gar nicht mal der Kern des Übels !
die Leute die nicht mit Amt zusammenarbeiten wollen, tun dies wegen der teils überzogenen Einschränkungen und des ganzen Verwaltungs und Kontrollwesens nicht !
wenn das Amt bisschen von seiner bevormundenden Art abgehen würd und die Leute die grundlegende Qualifikation vorweisen können einfach nur mal suchen lassen und Funde umstandslos entgegennehmen würde, wär schon mal der kleinere der beiden Hauptgründe für Ablehnung von Zusammenarbeit und Meldung gegessen, nämlich die Bequemlichkeit vieler .........normaler SG will nicht erst mal alles gesondert beantragen, sich Wälder und Wiesengelände verbieten lassen, und anschließend bei jedem Mist mehr als das Notwendigste (Koordinaten und evtl ungewöhnliche Auffälligkeiten) dokumentieren .

Hauptgrund für Ablehnung dem Amt gegenüber aber natürlich immer noch die Aussicht jeden nicht vollschrottigen Fund abgenommen zu bekommen, insofern das Amt die Möglichkeit hat einfach via Zusprechung von Denkmalstatus  Eigentumsrecht an ihm zu erlangen !
Schatzregal weg ist der Schlüssel zur schönen neuen Archiwelt ! 
wenn ich weiß dass das Amt mich auszahlen müsste wenn es Fund haben will, kann ich mir beinah sicher sein das Amt Fund gar nicht haben will (siehe gewisse Bayernfunde hier im DF) und ihn dementsprechend bedenkenlos melden .....und wenns ihn doch haben will werd ich als Finder zumindest entschädigt, behalt meine Würde und kann vielleicht sogar damit rechnen das ein Fund für den das Pleiteamt sogar Geld ausgegeben hat dann u.U. sogar irgendwann mal in Ausstellung landet, anstatt sinnlos im Nahmen des Volkes zu verstauben !

so jetzt hab ich auch mal wieder total themenfremde Fantasiewunschvorstellung zum MITeinander von Archis und SG zum Besten gegeben   Belehren

der Thread ist stellenweis aber echt gemeingefährlich ins OT abgerutscht   Lächelnd

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#66
10. Januar 2013, um 09:43:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Mein Traum ist es für ganz D, man bekommt nach einem kostenfreien Lehrgang über Fundeinmessung, Leitfunde der Gegend, umgang mit Kampfmitteln und gezielter Flächenprospektion. Bekommt dann eine Genehmigung für seine Gegend oder Forschungsgebiet mit einer Karte über BD und Nachforschungsgebiete anderer Sondengänger (sind dann auch tabu, aber man kennt sich ja) und kann in Absprache mit den Pächter suchen gehen Küsschen
Hat ein eigenes Forum mit den Archäologen zusammen in dem man Funde bespricht etc. Ein, zwei mal im Jahr trifft man sich im Amt, es gibt ein paar Vorträge und Schulungen und geht nacher zusammen ein Bier trinken.


Fast könnte ich Dir zustimmen, aber Du unterliegst immer wieder der für Archäologen so typischen Gesetzesverdrehungsneigung.

Art 5 Abs 3 GG steht einer Claimvergabe entgegen !!

Wen meinst Du mit Pächter? Den Pächter eines Claims oder den Pächter eines Ackers? Letzterer ist für eine Erlaubnis zur Suche nicht zuständig, nur der Eigentümer kann die Erlaubnis erteilen.

 Viele Grüße

Walter
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#67
10. Januar 2013, um 10:02:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
...
Art 5 Abs 3 GG steht einer Claimvergabe entgegen !!

Wen meinst Du mit Pächter? Den Pächter eines Claims oder den Pächter eines Ackers? Letzterer ist für eine Erlaubnis zur Suche nicht zuständig, nur der Eigentümer kann die Erlaubnis erteilen.

 Viele Grüße

Walter
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Es geht nicht um "Claims" sondern um Flächen auf denen Forschung betrieben wird, wenn diese von anderen abgesucht werden ist es gegen die Grundsätze des Art 5 Abs 3 GG weil die Forschung behindert wird.

Und um die Erlaubniss zur Suche auf einer Fläche zu erteilen ist der Pächter zuständig, da er das Nutzungsrecht vom Eigentümer gepachtet hat.

Ein Hauseigentümer kann ja auch nicht bestimmen wer bei einem Mieter (Pächter) zu Besuch kommt.

Habe ich auch juristisch durch, da ein Eigentümer mir die Suche auf einer Fläche verweigern wollte, ich aber die Genehmigung vom Pächter hatte. Und, ich darf dort Suchen Cool

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#68
10. Januar 2013, um 13:26:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es geht nicht um "Claims" sondern um Flächen auf denen Forschung betrieben wird, wenn diese von anderen abgesucht werden ist es gegen die Grundsätze des Art 5 Abs 3 GG weil die Forschung behindert wird.

Und um die Erlaubniss zur Suche auf einer Fläche zu erteilen ist der Pächter zuständig, da er das Nutzungsrecht vom Eigentümer gepachtet hat.

Ein Hauseigentümer kann ja auch nicht bestimmen wer bei einem Mieter (Pächter) zu Besuch kommt.

Habe ich auch juristisch durch, da ein Eigentümer mir die Suche auf einer Fläche verweigern wollte, ich aber die Genehmigung vom Pächter hatte. Und, ich darf dort Suchen Cool

Sorry, aber das ist nur Käse.

Viele Grüße

Walter



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#69
10. Januar 2013, um 13:30:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Sorry, aber das ist nur Käse.

Viele Grüße

Walter



Warum???

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#70
10. Januar 2013, um 14:38:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es geht nicht um "Claims" sondern um Flächen auf denen Forschung betrieben wird, wenn diese von anderen abgesucht werden ist es gegen die Grundsätze des Art 5 Abs 3 GG weil die Forschung behindert wird.


Ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Funde (u. Befunde) stehen doch in jedem Fall zur Forschung zur Verfügung, egal wer sie ausgegraben hat.
Magisterarbeiten in der Archäologie werden ja in der Regel auch nicht über in Eigenregie durchgeführte Grabungen erstellt.


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#71
10. Januar 2013, um 16:38:57 Uhr

ich denke, dass sich hier rauskristallisiert, dass ein UK modell am besten wäre. die schulungen könnten dabei durch die monatlichen gruppentreffen mit den archies ersetzt werden (vorträge etc) wenn man 4 treffen bescheinigt hat kann man lossuchen.
werd mich mal für eine gesetzesinitiative einsetzen.
grüße

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#72
10. Januar 2013, um 17:16:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Funde (u. Befunde) stehen doch in jedem Fall zur Forschung zur Verfügung, egal wer sie ausgegraben hat.
Magisterarbeiten in der Archäologie werden ja in der Regel auch nicht über in Eigenregie durchgeführte Grabungen erstellt.


Es geht auch darum wie die Funde eingemessen werden, wie die Fläche abgelaufen werden etc.

Und das ist nur dadurch zu gewährleisten, das nur einer die Fläche verantwortlich betreut.

Studienarbeiten werden auch nur mit Funden und Befunden gemacht die eindeutig dokumentiert sind.

Wenn auf einer Grabung gleichzeitig verschiedene Archäologen graben würden ohne das einer den "Hut auf hat" würde nie was brauchbares dabei rauskommen.

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(versteckt)
#73
10. Januar 2013, um 17:19:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
.....
werd mich mal für eine gesetzesinitiative einsetzen.
...

Eine bundeseinheitliche Gesetzesinitiative wäre nicht verkehrt.
Aber ich glaube nicht, dass in unserem föderalen System die Länder bereit wären, Kompetenzen an den Bund abzugeben.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)
#74
10. Januar 2013, um 17:27:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Fast könnte ich Dir zustimmen, aber Du unterliegst immer wieder der für Archäologen so typischen Gesetzesverdrehungsneigung.

Art 5 Abs 3 GG steht einer Claimvergabe entgegen !!

Wen meinst Du mit Pächter? Den Pächter eines Claims oder den Pächter eines Ackers? Letzterer ist für eine Erlaubnis zur Suche nicht zuständig, nur der Eigentümer kann die Erlaubnis erteilen.

 Viele Grüße

Walter
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1) wenn eine Fläche ein archäologisches Projekt ist kann nur einer dafür zuständig sein, oder kann man auch einfach über eine Grabung laufen und sondeln?

Und zu dem Art 5 Abs 3 GG  gibt es auch eine Erläuterung durch das Verfassungsgericht und danach ist eine "Claimvergabe" rechtens.
Wie sagte mein Juraprofessor immer.....weiterlesen....

2) Der Jurist der Landwirtschaftskammer hat auf Nachfrage des Eigentümers einer Fläche von mir als Auskunft bekommen, das nur der Pächter für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist und nicht der Eigentümer

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