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 Großes Schatzregal für NW

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Avatar  Großes Schatzregal für NW  (Gelesen 9535 mal) 0
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#60
22. März 2013, um 22:38:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
..
Meldet er es aber, und der Denkmalschutz will Ausgrabungen machen, so müsste er die Ausgrabungen nach dem neuen Gesetzentwurf zahlen.

Nein, muß er nicht!!! Scheibe ich doch die ganze Zeit!!

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#61
23. März 2013, um 11:19:05 Uhr

Dem ganzen Schrott und Müllals Bodendenkmäler betrachten und die Amtsarchäologie und die Polizeibehördn zur Sicherung - falls die Denkmalämter geschlossen haben (Wochenenden!) - beschäftigen, bis denen das Schatzregal aus den Ohren kommt!
masterTHief

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#62
23. März 2013, um 14:31:25 Uhr

Nun, wenn alles gemeldet würde wären die Ämter total überfordert. Andererseits finde ich es nicht gut, wenn wirkliche Denkmäler einfach weggebaggert würden, was aber seit Jahren hier in BW ständige Praxis ist. Da könnte ich viele Beispiele aufzeigen, ob Merowingeradelsgräber ( waren dem Amt bekannt,nur das Verbandsbauamt gab die Baustelle frei), ganze mittelalterliche Friedhöfe von Hochadelsdamen ( Grabung nur das Kloster,die Gräber wurden dann alle weggebaggert und auf die Erddeponie gefahren-keine Zeit und kein Geld seitens des Amtes,alemannischer oder jungsteinzeitlicher Friedhof bei einem Schwimmbadbau ( hiervon bekam das Amt nichts mitgeteilt,muß noch abklären welche Epoche). Die Baggerfahrer sind ja nicht blöde und erkennen das eigentlich sofort wenn was rauskommt und nehmen häufig auch solche Sachen mit ( war mal längere Zeit im Straßenbau tätig) und verkümmel sie.So könnte ich noch viel mehr Beispiele aufzeigen. Ich halte das Verursacherprinzip auch schon deswegen nicht geeignet, daß Funde gemeldet werden. Wer ist eigentlich der Verursacher? Der Bauherr oder die Gemeinde, die das Land als Bauland ausweist und somit die Allgemeinheit. Andererseits ist es doch so, wenn etwas im öffentliche Interesse liegt, dann hat auch die Öffentlichkeit und somit der Staat zu bezahlen.Wenn das Amt gräbt, gehen sowieso alle Teile in Besitz des Staates über ( BW- ...werden bei Grabungen seitens des Amtes Sachen oder Teile von Sachen entdeckt, so gehen sie in Besitz des Staates über...). Im Grunde genommen hat der Besitzer des Grundstückes auf dem ein bewegliches Bodendenkmal von Amts wegen gefunden wird, überhaupt nichts davon außer Scherereien,wenn er was anmeldet und wenns ganz blöd läuft, bekommt er noch eine Hausdurchsuchung. Wen wundert es dann, daß so Vieles einfach weggebaggert wird. Mit diesen Gesetzen erweist man dem Denkmalschutz einen Bärendienst.Im Grunde genommen geht es den Staaten bei der Einführung des Schatzregales nur darum,Kosten zu sparen und unentgeltlich ( enteignend ) zum Eigentum der Sachen zu kommen. Hierzu wird der Wissenschaftsbegriff mißbraucht um eine Enteignung zu rechtfertigen. Die Wissenschaft darf keinesfalls gleicher gestellt werden als im Grundgesetzt geregelt ist. Hier wird der Gleichheitsbegriff mißbraucht. Das hat aber nichts mit der Freiheit der Wissenschaft zu tun.
Derfla  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#63
25. März 2013, um 14:38:23 Uhr

Moin,

NW will sich in Zukunft nicht mehr an den Ausgrabungskosten beteiligen und will 12 Millionen Euro streichen, die es bisher an die Landschaftsverbände gezahlt hat. Gleichzeitig sichert sich das Land aber über das neue Schatzregal das Eigentum an den ausgegrabenen Funden.

Die DGUV, die das SR begrüßt hat, sich gegen unsere Aktion mit dem öffenen Brief gewendet hat, schreit jetzt in hellen Tönen!

Vielleicht hätten sie mal eher ein paar graue Zellen aktivieren sollen.

Viele Grüße

Walter

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#64
25. März 2013, um 14:48:29 Uhr

die hellen Töne lassen aber recht deutlich durchklingen warum Novellierung so schröcklich wichtig is - geb denen mal irgendwer Geld .....und Funde die sie haben wollen für umsonst Lächelnd
die armen, fundlosen und vielleicht bald noch viel ärmeren und fundloseren DGUFler & friends   Zunge

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#65
25. März 2013, um 15:03:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

NW will sich in Zukunft nicht mehr an den Ausgrabungskosten beteiligen und will 12 Millionen Euro streichen, die es bisher an die Landschaftsverbände gezahlt hat. Gleichzeitig sichert sich das Land aber über das neue Schatzregal das Eigentum an den ausgegrabenen Funden.

...

 Walter was Du schreibst ist einfach nur polemisch und entspricht nicht den Tatsachen.

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#66
25. März 2013, um 15:04:16 Uhr

Naja,
nach dem Wortlaut der Gesetzesänderung muss nur der Eigentümer die Kosten tragen, der ein bestehendes Boden- bzw. Baudenkmal beseitigen oder verändern will. Der Bauherr, der per Zufall auf seinem Bauplatz etwas von wissenschaftlichen Wert findet, kann dieses melden und dann veranlasst ja der Denkmalschutz die Ausgrabung etc. und muss demnach auch die Kosten tragen. Ich sehe in diesem Punkt kein Problem. Wer ein bestehendes Denkmal beseitigen oder verändern will soll auch dafür zahlen.

Zum Schatzregal: Für Sondler ändert sich im Prinzip nichts. Denn was ist schon so wissenschaftlich wertvoll, dass es enteignet werden kann? Selbst wenn, wäre man auch jetzt schon zum Verkauf gedrängt worden. Der Erlösanteil dürfte der zukünftigen Entschädigung gleichen, da diese ja dem wissenschaftlichen Wert angeglichen wird. Der einzige der wirtschaftlich gesehen in die Röhre schaut ist der Grundstückseigentümer, da dieser in der Regel entschädigungslos enteignet wird. UND DAS IST GG-WIDRIG. Hier ist der Angriffspunkt. Eine Enteignung gegen Entschädigung (Sondengänger der abliefert) ist unter strengen Voraussetzungen möglich. Da wird man das Schatzregal nicht kippen können. Aber bei der entschädigungslosen Enteignung (Grundeigentümer) ist ein guter Hebel. Hier sollte gegen das dann in Kraft getretene DschG NW Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Man sollte ein Spendenkonto eröffnen. Wenn genug Geld zusammen ist, sollte der Verein klagen.

Grüße
Nibse

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#67
25. März 2013, um 15:12:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Naja,
nach dem Wortlaut der Gesetzesänderung muss nur der Eigentümer die Kosten tragen, der ein bestehendes Boden- bzw. Baudenkmal beseitigen oder verändern will. Der Bauherr, der per Zufall auf seinem Bauplatz etwas von wissenschaftlichen Wert findet, kann dieses melden und dann veranlasst ja der Denkmalschutz die Ausgrabung etc. und muss demnach auch die Kosten tragen. Ich sehe in diesem Punkt kein Problem. Wer ein bestehendes Denkmal beseitigen oder verändern will soll auch dafür zahlen.

....
Grüße
Nibse

Nicht ganz richtig!!

Nur wenn imm Vorfeld, bei der Beantragung der Baugenehmigung, festgestellt wird auf den Grund befindet sich ein BD muß der Eigentümer zahlen. Wenn bei den Bauarbeiten was gefunden wird muß das Amt zahlen.

Planungssicherheit!

Und z.T um dieses Geld geht es bei den Kürzungen die Walter angesprochen hat.

Dem Amt sollen die Mittel für Notbergungen, Dokumentation etc gestrichen werden.

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(versteckt)Themen Schreiber
#68
25. März 2013, um 15:16:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Walter was Du schreibst ist einfach nur polemisch und entspricht nicht den Tatsachen.

ach - nicht?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.openpetition.de/petition/online/angekuendigte-streichung-der-landeszuschuesse-fuer-die-archaeologie-und-denkmalpflege-zuruecknehmen


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#69
25. März 2013, um 15:18:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Denn was ist schon so wissenschaftlich wertvoll, dass es enteignet werden kann?

wenn man einfach behaupten kann, etwas sei wissenschaftlich wertvoll und schwupps steht es einem zu, dann vielleicht mehr als man denkt Cool

schätze mal das wenn el supremo seine Funde nicht in Bayern gemacht hätte, wären viele davon nicht an ihn als Finder zurückgegangen - ist schon Unterschied, wenn man für den tausendsten Bronzedolch bezahlen muss, anstatt ihn einfach durch "is besonders wertvoll und erhaltenswert" einziehen zu können Zwinkernd
und da viele Michels eher Frust schieben und privat rummaulen, aber eher nicht gegen irgendwelche Willkürmaßnahmen klagen wollen, schätze ich mal ........joaa, passt schon Cool

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#70
25. März 2013, um 15:27:06 Uhr

eine klage vorm verwaltungsgericht ist nicht so teuer wie viele denken. und lohnt ja im zweifel, wenn das amt einen zu unrecht enteignet

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#71
25. März 2013, um 15:28:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
ach - nicht?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.openpetition.de/petition/online/angekuendigte-streichung-der-landeszuschuesse-fuer-die-archaeologie-und-denkmalpflege-zuruecknehmen



he wenn du schon unserer polemischen Freunde Kampagne hier verlinkst, dann hättest auch gleich noch link mit vor Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Polemik nur so strotzenden Newsletter
reinsetzen können, damit Leute die den Verein noch nicht kennen, dort unter 5.3 "Youtube-Video zu Kampagne gegen das Schatzregal" mal deren voll neutrale Art und Weise bezüglich ahnenbeerbten SG, SR und Artenschutz zu Gemüte führen können - soll doch mal jeder wissen wie die ticken und wie deren Darstellungen zu bewerten sind Zwinkernd


aber eins muss man denen lassen - so hat verdrehtes, einseitiges Lobbygequatsche auszusehen   Super

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#72
25. März 2013, um 15:32:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
ach - nicht?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.openpetition.de/petition/online/angekuendigte-streichung-der-landeszuschuesse-fuer-die-archaeologie-und-denkmalpflege-zuruecknehmen


Deine stark verkürtzte und gesteuerte Wiedergabe der geplanten Kürzungen ist und bleibt polemisch.

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(versteckt)Themen Schreiber
#73
25. März 2013, um 16:16:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Deine stark verkürtzte und gesteuerte Wiedergabe der geplanten Kürzungen ist und bleibt polemisch.

Ach - Du gibst zu, dass um 12 Millionen gekürzt werden soll.


Was soll dann Dein Einwand?

Viele Grüße

Walter

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#74
25. März 2013, um 16:53:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Ach - Du gibst zu, dass um 12 Millionen gekürzt werden soll.


Was soll dann Dein Einwand?

Viele Grüße

Walter

Natürlich gebe ich zu, dass gekürzt werden soll.

Das Land möchte die staatliche Archäologie in eine Drittmittel finanzierte umwandeln.

Aber das hat nur bedingt mit dem Gesetzentwurf zu tun. Das Verursacherprinzip ist eine Europäische Forderung, die die Bundesregierung ratifiziert hat und von den Landesregierungen angepasst werden muß. Und außerdem für die Planer/Planungen die beste aller Möglichkeiten ist!

Hier versucht nun die SPD/Grüne Landesregierung einfach blind Kosten zu sparen.

Mit der Regierungseinstellung ist das Schatzregall zu 100% notwendig, sonst könnte z.B, Gazprom die Grabungen finanzieren und anschließend die Funde an die Oligachen in Russland verkaufen.

Denn Geld für den Ankauf ist ja dann auch nicht mehr da.

Insofern muß man die Themen trennen, auch wenn sie miteinander verknüpft sind.

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