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 Großes Schatzregal für NW

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Avatar  Großes Schatzregal für NW  (Gelesen 8236 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. März 2013, um 11:32:25 Uhr

Moin,

NW plant jetzt die Einführung des "großen" Schatzregals. Die Drucksache ist schon im Parlament eingebracht.

Hier der vorgestellte Entwurf:

§ 17 Schatzregal

 
 
(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

 
 
(2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“


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#1
19. März 2013, um 11:41:06 Uhr

Alles gut und schön aber wird dann nach Absatz 2 noch fleißig Genehmigungen erteilt oder nicht?
Denn jeder der was ohne "Schein" findet geht leer aus, MUSS es abgeben UND das Amt/Behörde hat
wieder an Geld gespart   Unentschlossen

So wie ich das lese/verstehe, bin ich nicht begeistert oder hab ich was falsch verstanden? Kann ja auch sein  Huch


de
Gravedigger

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#2
19. März 2013, um 12:34:01 Uhr

Tja, jetzt liegt es an uns im bevölkerungsreichsten Bundesland sich gegen das Schatzregal zu stellen, dem gerade gegründeten Verein zu unterstützen und gegen das Schatzregal mit einem Beispielfund klagen.

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#3
19. März 2013, um 12:38:37 Uhr

Klingt echt hart, ich hoffe in Bayern kommt sowas nicht!
Traurig


Grüße Michl

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#4
19. März 2013, um 12:41:44 Uhr

boohhh Schockiert, großes Schartzregal. Alleine beim Gedanken daran, dreht sich
mir der Magen um Platt.


gruß,                            Copper Traurig

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#5
19. März 2013, um 14:11:37 Uhr

Wenn das Gesetz so durchs Parlament geht, werde ich mich nach einem neuen Hobby umsehen müssen.  Zunge

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#6
19. März 2013, um 14:33:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Wenn das Gesetz so durchs Parlament geht, werde ich mich nach einem neuen Hobby umsehen müssen.  Zunge

also genau das tun was sich die Initiatoren dieser neuen "Regelung" u.a. erhoffen ........würd eher genau das Gegenteil machen und Hobby noch etwas "ausweiten" Zunge
und da der "Öffentlichkeit" die solch praxisferne Neuerung gutheißt, Geschichte offensichtlich scheißegal ist, würd ich als NRWler noch häufiger als sonst zu dem Schluss kommen das die meisten Funde nur unbesonderer und nicht meldenswerter Rotz sind Zunge

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#7
19. März 2013, um 16:49:41 Uhr

Man sieht ja schon wieder an der Anzahl der Antworten hier das das kaum einen juckt.Wir lassen uns alles vorschreiben und befolgen brav die Gesetze.Hauptsache das Bier ist kalt die Bildzeitung auf dem Tisch und Abends spielt der Lieblingsverein-wie mich das ankotzt!(Wo ist der Kotzsmiley)??  Platt
Kriegen wir nicht irgendwie gemeinsam hier eine Unterschriftenaktion oder ähnliches hin?
Dubhead

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#8
19. März 2013, um 17:38:28 Uhr

Da Ich nicht beurteilen kann welche Gegenstände einen wissenschaftlichen Wert darstellen bleibt mir

wohl nichts anderes übrig wie meinen gefundenen Müll kistenweise dort abzukippen.

Soll ja unverzüglich abgegeben werden.

Die angemessene Belohnung können die sich meinetwegen anal einführen.



M a Upladin

« Letzte Änderung: 19. März 2013, um 17:39:16 Uhr von (versteckt) »

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#9
19. März 2013, um 17:41:46 Uhr

"§ 17 Schatzregal


(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung,..."

Hier war ein ganz kluger Kopf am werkeln und hat erst mal alles doppelt gemoppelt.  Irre

Frage mich wozu die § 2 Absatz 1 und 5 haben?

"Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung,..."
Sind Denkmäler --> das ergibt sich aus §2(1)  diese können unbeweglich oder beweglich sein

"1) Bewegliche Denkmäler " die sich im Boden blablabla
Sind bewegliche Bodendenkmäler --> das ergibt sich aus §2(5)

Es hätte also ausgereicht nur den Begriff "Bewegliche Bodendenkmäler" zu verwenden,
da dieser anderen Attribute in sich trägt.

Aber vielleicht schaut sich das nochmal ein Jurist an bevor sie es veröffentlichen.

Gruß Charlie


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#10
19. März 2013, um 18:04:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von M
Da Ich nicht beurteilen kann welche Gegenstände einen wissenschaftlichen Wert darstellen bleibt mir

wohl nichts anderes übrig wie meinen gefundenen Müll kistenweise dort abzukippen.

Soll ja unverzüglich abgegeben werden.

Die angemessene Belohnung können die sich meinetwegen anal einführen.



M a Upladin
Grinsend
 ;DIch werde ab sofort schon mal meinen extra großen Rucksack startklar machen und wieder alle Hufeisen usw.
einsammeln wie damals als blutiger Newbie.... 
Dubhead

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#11
19. März 2013, um 18:15:53 Uhr

WISO jetzt schon über etwas aufregen, bevor es überhaupt draußen ist?
Bis jetzt ist doch nur bla bla......wenn es wirklich soweit ist, kann man agieren oder auch nicht.
Bis dahin fließt aber noch viel Wasser den Rhein runter
 Zwinkernd

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#12
19. März 2013, um 18:34:47 Uhr

Wenn es erst mal da ist, bekommst du es so leicht nicht wieder weg.

(versteckt)
#13
19. März 2013, um 18:43:17 Uhr

außerdem ists bereits draußen und muss nur noch angenommen werden ....und das wird es - Fraktionen sind sich da einig !

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#14
19. März 2013, um 19:03:04 Uhr

Der Verein ist doch jetzt gegründet, habe ich den Link verpennt um ihm beizutreten?
Könnte den bitte nochmal jemand veröffentlichen? Würde gerne mein weniges beitragen.

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