| | Geschrieben von Zitat von Walter Moin,
je mehr SG umso mehr Reglungen. Als die ersten SG in den frühen 70er Jahren auftraten gab es - zumindestens in Hessen - noch nicht einmal ein Denkmalschutzgesetz und man konnte ganz legal z. B. auf dem Dünsberg (kelt. Ringwallanlage) suchen.
Das Problem ist aber von den SG hausgemacht. Hätten von anbeginn - also den 70-er Jahren - alle SG ihr Funde gemeldet, es galt ja überall noch uneingeschränkt der § 984 BGB, hätten wir heute eine andere Situation. Mit der Suche an sich können sich ja die meisten Archäologen anfreunden, aber nicht damit, dass die Funde nicht gemeldet werden.
Wollt Ihr etwas ändern, dann dokumentiert und meldet die Funde.
Viele Grüße
Walter
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Echt Walter, es geht nur ums Melden?
Hoppla, wir sind jetzt in England? Gemeldete Funde werden von Museen oder Sammlern angekauft, für den Fund der Varusschlacht wird man von der Queen geadelt etc..
Hab ich noch gar nicht bemerkt. Ich geh ja eh kaum raus und als Flohmarksammler ist mir das eigentlich Wurst, aber so wie ich sehe passiert in Deutschland nach der Fundmeldung folgendes: Fundenteignung, Belehrungen, Verbote, Vorschriften etc..
Das alles wird sich Ändern? Wow Walter da machst aber hier nen eigenen Thread auf und verkündest das höchstpersönlich. Dann bin ich auch wieder unterwegs.