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 Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen

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Avatar  Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen  (Gelesen 26141 mal) 0
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#30
07. August 2010, um 06:49:38 Uhr

Moin redmonk,

ja, das ist rechtlich richtig - für Hessen!! Nicht für andere Bundesländer.

Einziges Problem, eben weil die rechtlich so ist hat sich ein besonderes Verfahren in Hessen eingebürgert. Wer OHNE eine NFG in Hessen angetroffen wird, erhält eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers.
Dabei werden alle Detektoren, das Grabungswerkzeug, Geschichtsbücher, alle Funde, alle Landkarten, alle Kontoauszüge und alle Rechner sichergestellt.

Ergibt die Auswertung der Funde und der übrigen Unterlagen, dass Du wirklich nur den Kram aus der Kaiserzeit (nicht der römischen  Grinsend  ) bei Dir hast, dann bekommst Du nach einigen Monaten alles wieder zurück. Sind doch archäologische Funde mit dabei, folgt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Viele Grüße

Walter

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#31
07. August 2010, um 08:21:35 Uhr

Oh je Traurig
Dann bin ich ohne NFG in Hessen ja fast schon gleich ein verdächtiger Krimineller.
Naja. Die NFG ist beantragt und da ich wirklich keine "Schätze" suchen will, denke ich, dass ich eine reele Chance habe, auch eine genehmigt zu bekommen Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#32
07. August 2010, um 09:33:49 Uhr

Wenn man alles beachtet und weiß wie man sondelt passiert auch in 50 Jahren nix.
So hart ist es nicht, es sei denn man wird in Halbe erwischt.
Hab auch schon mind 20 mal neben einem Bauern der nix wusste, gesondelt und wurden 2 mal vom Förster befragt und selbst da ist nix passiert. Sowas passiert dann eher wenn jemand einen anschwärzt.

Wer sondelt ja schon am Bodendenkmal z.B. das ist ja Selbstmord. Smiley


Eigentlich wollte ich nix mehr schreiben, aber das lässt mich nicht in ruhe, denkt ihr ich sollte das weiter fort führen mit der Genehmigung? Wobei ich jetzt nicht weiß was die nun gerade von mir wollen hab doch alles ganz klar beantwortet. Hab sogar den Todsicheren Antrag von IG Phoenix genommen, wo jeder Sonderschüler das verstehen könnte.

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#33
07. August 2010, um 09:41:56 Uhr

Der Antrag kann noch so ausführlich und professionell sein, die Behörde geht trotzdem den fest vorgegebenen Weg. Erst bei dem persönlichen Gespräch kannst Du Deine Unterlagen effektiv weitergeben. Vorher wird lediglich registriert, dass Du einen Antrag gestellt hast, egal wie ausführlich der verfasst ist.

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(versteckt)Themen Schreiber
#34
07. August 2010, um 09:59:04 Uhr

Der war ziemlich ausfühlich. Schau dir mal den von der IG Phoenix an.

Ich habs nochmal durchgelesen die wollen von mir wissen ob ich irgendwo schon mal gegraben habe bei einer Ausgrabung und in einem Geschichtsverein bin. Hatte ich davor schon mal geschrieben. In dem Antrag stand ganz genau, nei bei beiden. Was soll man da noch denken, das kann doch nur einen aufregen. Aber gut ich bleibe ruhig und schreibe der Frau Lindig ne Email wo ich nochmal sage, das es nicht bin.

Ich suche übrigens nur Militaria von 1870 bis 1945.



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#35
07. August 2010, um 12:58:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von keyjey
Der war ziemlich ausfühlich. Schau dir mal den von der IG Phoenix an.

Ich habs nochmal durchgelesen die wollen von mir wissen ob ich irgendwo schon mal gegraben habe bei einer Ausgrabung und in einem Geschichtsverein bin. Hatte ich davor schon mal geschrieben. In dem Antrag stand ganz genau, nei bei beiden. Was soll man da noch denken, das kann doch nur einen aufregen. Aber gut ich bleibe ruhig und schreibe der Frau Lindig ne Email wo ich nochmal sage, das es nicht bin.

Ich suche übrigens nur Militaria von 1870 bis 1945.


Moin,

nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Zwar sind viele der 230 NFG-Inhaber in Hessen Mitglied in einem Heimatverein, aber nicht alle.  Am einfachsten ist es, Du tritts der Archäologischen Gesellschaft Hessen bei - kostet 20 Euro im Jahr).

Bezüglich der Grabungsteilnahme schreibst Du, dass Du bisher noch keine Erfahrung damit hast, Du aber bereit bist die vom Landesamt angebotenen Kurse - sind wirklich sehr interessant - besuchen wirst und Du gerne auch für eine Ausgrabung bereit stehen würdest.

Viele Grüße

Walter

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#36
30. September 2010, um 07:48:47 Uhr

Hallo Walter,

werden dann doch im nächsten Jahr noch Nachforschungsgenehmigungen ausgestellt?
Ich habe gehört das erst einmal keine ausgestellt werden weil ein Sondengänger das Denkmalamt auf Eigentumsrechte an seinen Funden verklagt hat.

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#37
30. September 2010, um 09:27:51 Uhr

Hallo Walter,
ich habe Deinen Beitrag im Thüringer Fernsehen zum Thema Sondengänger gesehen und war echt begeistert.
Hast Du die Wege des Arminius mittlerweile gefunden?  Zwinkernd

Der Mitgliedsbeitrag in der Archäologischen Gesellschaft beträgt übrigends nur 15 EUR im Jahr
und kann aber freiwillig erhöht werden.

Die angebotenen Exkursionen und  Archäologischen Lehrgänge (auch Volkshochschule) kann echt absolut empfehlen. Das macht voll Spaß und man lernt eine ganze Menge hinzu  Smiley

« Letzte Änderung: 30. September 2010, um 09:29:56 Uhr von (versteckt) »

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#38
13. Januar 2011, um 02:37:36 Uhr

Hallo zusammen,

habe mir diesen Thread soeben und völlig neutral (bis 2´30 Uhr nachts) mit grösstem Vergnügen durchgelesen und ich muss sagen, es haut mich echt um! Klasse  Applaus!

Die Sache mit der verschärften Ausgabe der NFG finde ich völlig i.O. Wir hätten sonnst ganze Familienzüge mit Detektoren durch die Lande pilgern erlebt und womöglich mit  Fechten um die besten Plätze. Von den historischen Verlusten danach ganz zu schweigen.

Strand Suchen, muss nicht immer billig und peinlich erscheinen, man muss nur wissen welche Bereiche an historischen Kampfplätzen in der Küstengegend man für sich gewinnt. Normandie-Urlaub oder Westerplatte tun auch mal gut  Zwinkernd



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#39
13. Januar 2011, um 07:38:52 Uhr

Moin,

die Ausbildung der NFG-Inhaber zu verbessern ist eine Sache und eine richtige Sache, Auf der anderen Seite gibt es in Hessen statistisch 2770 Sondengänger ohne NFG und je höher die Anforderungen gestellt werden bzw. je höher die Meßlatte liegt eine NFG zu bekommen um so weniger werden es überhaupt versuchen.

... und wie bringt man die anderen 2770 SG dazu eine NFG zu beantragen?

Viele Grüße

Walter

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#40
13. Januar 2011, um 07:59:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

die Ausbildung der NFG-Inhaber zu verbessern ist eine Sache und eine richtige Sache, Auf der anderen Seite gibt es in Hessen statistisch 2770 Sondengänger ohne NFG und je höher die Anforderungen gestellt werden bzw. je höher die Meßlatte liegt eine NFG zu bekommen um so weniger werden es überhaupt versuchen.

... und wie bringt man die anderen 2770 SG dazu eine NFG zu beantragen?

Viele Grüße

Walter


Wie kommt man auf diese Zahl ?

mfg toni

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#41
13. Januar 2011, um 13:18:56 Uhr

Moin,

das ist eine statistische Zahl.

Es heißt in jeder zweiten Publikation, es gäbe ca. 30000 SG in Deutschand.

Deutschland hat 80 Mio. Einwohner, Hessen 8 Mio, also 10 %

10 % von 30.000 sind 3000, davon haben nach Auskunft des LfDH 230 eine NFG, bleiben als 2770 SG ohne NFG übrig.

Dieser Wert von 3000 ist möglicherweise zu niedrig.

Laut Auskunft des BayDSchA sind dort 1800 SG namentlich bekannt, aber man schätzt die Zahl der SG in Bayern auf ca. 5500.

Da müssten wir in Hessen auf die 3000 noch ein paar drauflegen.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 13. Januar 2011, um 13:20:34 Uhr:

Moin,

das ist eine statistische Zahl.

Es heißt in jeder zweiten Publikation, es gäbe ca. 30000 SG in Deutschand.

Deutschland hat 80 Mio. Einwohner, Hessen 8 Mio, also 10 %

10 % von 30.000 sind 3000, davon haben nach Auskunft des LfDH 230 eine NFG, bleiben als 2770 SG ohne NFG übrig.

Dieser Wert von 3000 ist möglicherweise zu niedrig.

Laut Auskunft des BayDSchA sind dort 1800 SG namentlich bekannt, aber man schätzt die Zahl der SG in Bayern auf ca. 5500.

Da müssten wir in Hessen auf die 3000 noch ein paar drauflegen.

Viele Grüße


« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, um 13:20:34 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#42
13. Januar 2011, um 15:44:48 Uhr

@Walter, danke mal wieder für die aufschlußreiche wie erschreckende Analyse. Der Markt boomt anscheinend.. Werde mir jetzt mal die dunklen Zahlen in Niedersachsen ausrechnen lassen.

Auf Bald,

Richard

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#43
13. Januar 2011, um 17:13:02 Uhr

Bei der unklaren Lage mit dem SR würde ich Hessen zur Zeit keinen Antrag stellen.  Schockiert

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#44
13. Januar 2011, um 17:48:06 Uhr

SR= Schatzregal?

Man muss ja nicht alles immer gleich abkürzen ;-)

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