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 Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen

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Avatar  Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen  (Gelesen 22320 mal) 0
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#90
14. April 2011, um 15:47:08 Uhr

Das ist schon eine "Luftnummer" mit diesen abkommen.Aber wenn es die einzigste möglichkeit darstellt, um seinen Hobby nachzugehen!?! Was soll`s,dann ist es so! Lässt sich anscheinend nichts an einer vernünftigen lösung machen mit dem Amt!


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#91
14. April 2011, um 17:33:31 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Lässt sich anscheinend nichts an einer vernünftigen lösung machen mit dem Amt!




..

Wieso Huch   Ist doch ein Vertrag !!!   Zwinkernd


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#92
15. April 2011, um 06:09:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Ja Walter - das ist einer der Aspekte. Sogar ganz ohne Schatzregal möglich. Genial - wa ?  Applaus

Bist du dir sicher, daß dieser pseudo-öffentlich-rechtliche Vertrag (Verwaltungsvertrag) überhaupt rechtmäßig zustande kommt ?  Cool



Hallo Jürgen,

rechtmäßig ist daran gar nichts. Das Gesetz spricht von einer Genehmigung und nicht von einem Vertrag.

Der Vertragsinhalt ist ebenfalls nicht rechtmäßig.

Ich werde jedoch diesen Vertrag in der Form dieses Jahr unterschreiben, weil ich am Projekt P 29 "Wasserbau Wiesbaden" mitarbeiten will. Den Initiator, einen Architekt und Stadtplaner, unterstütze ich bereits seit letztem Jahr. Dabei geht es um die Suche nach einer römischen Wasserleitung.
Da ich dabei ohnehin im Auftrag arbeite und daher keinen eigenen Anspruch auf Funde habe, der Architekt ebenfalls keinen Anspruch erheben will und die Publikationen ausschließlich durch ihn erfolgen, enthält der NFG-Vertrag für mich nur Bedingungen, die für diesen Fall für mich unerheblich sind.

Für unser eigenes Projekt "Schlachtfeldsuche" vom Verein ARGUS e. V. spielt der NFG-Vertrag ebenfalls keine nachteilige Rolle, da wir als gemeinnütziger Verein keinen Anspruch an den Funden erheben und diese seit zwei Jahren an das örtliche Museum übergeben werden.

Viele Grüße

Walter

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#93
15. April 2011, um 13:37:47 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

rechtmäßig ist daran gar nichts. Das Gesetz spricht von einer Genehmigung und nicht von einem Vertrag.




..

Nun ja, da hast du recht. Allerdings wird sich der Vertragsschließende der Verwaltung nun erst einmal auf die neue Richtlinie berufen. Schließlich ist er/sie ja daran gebunden.  Zwinkernd













..

















Geschrieben von {author}

Der Vertragsinhalt ist ebenfalls nicht rechtmäßig.




..

Sehe ich in diesem Fall ebenfalls so. Leider äußert sich ja sonst keiner über dieses Teil.













..

















Geschrieben von {author}

Erinnert mich alles sehr an mein nördlichstes BL




..

Für die Sucher aus Schleswig. Dieses "neue" Teil (Ich möchte es weder eine Genehmigung, noch einen Vertrag nennen - das ist nämlich von beidem ein wenig und doch nicht wirklich  Platt ) in Hessen hat nichts mit der Genehmigungspraxis bei euch zu tun. Das sind Welten. Ich habe beide "Schriftstücke" mal direkt miteinander verglichen. In Hessen ist das grob gesagt, ein "über den Tisch ziehen" (angeblicher Verwaltungsvertrag), bei euch im Norden geht das doch deutlich in Richtung "partnerschaftlich" ( trotz Genehmigung / Verwaltungsakt).

Und partnerschaftlich möchte ich hier auch als Respekt gegenüber dem Bürger auslegen.


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#94
04. Juli 2011, um 13:31:31 Uhr

Moin,

habe eben die NFG in den Händen. Es wurden inzwischen alle Dinge rausgenommen, die wir hier im Forum bemängelt haben.

Offenbar wurde vom Amt fleißig mitgelesen und angepasst.

Einfacher wäre es gewesen, gleich einen runden Tisch einzuberufen.

Egal, besser spät als nie.

Wer bis jetzt mit der NFG gewartet hat, kann jetzt unterschreiben !

Viele Grüße

Walter

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#95
04. Juli 2011, um 13:56:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

habe eben die NFG in den Händen. Es wurden inzwischen alle Dinge rausgenommen, die wir hier im Forum bemängelt haben.

Offenbar wurde vom Amt fleißig mitgelesen und angepasst.

Einfacher wäre es gewesen, gleich einen runden Tisch einzuberufen.

Egal, besser spät als nie.

Wer bis jetzt mit der NFG gewartet hat, kann jetzt unterschreiben !

Viele Grüße

Walter


Hallo Walter, Du machst es aber spannend!
Was wurde denn rausgenommen, bzw. wie lautet jetzt der Text? Kannst Du die wichtigen Absätze scannen und hier posten?
Am End hast Du als einziger eine in dieser Form erhalten damit es keinen Grund zum Widersprechen gibt.

L.G. Micha

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#96
05. Juli 2011, um 05:45:23 Uhr

Moin Michael,

es ist ja nicht meine NFG, also fällt das schon mal weg  Smiley

Waldsuche, zwar ein Projekt-Nr., aber kein Projekt des LfDH, (somit keine Auftragssuche), Graben in Befunden nicht erlaubt (logo, war es nie), Publikationsrecht nicht eingeschränkt, (sie machen nur aufmerksam, dass sie auch Publizieren dürfen, was aber ohnehin so im DSchG steht), Suche auf Domänengelände bzw. HessenForst nicht eingeschränkt, (nur HInweis auf Erlaubnis durch Grundstückseigentümer), Fundrechtsvorbehalt auf Funde auf Dömänen und HessenForst besteht zwar weiterhin, ist aber ohnehin rechtsunwirksam bzw. durch das SR überholt.

Viele Grüße

Walter

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#97
05. Juli 2011, um 10:31:44 Uhr

Und gibt es das in Vertragsform oder so wie es sein sollte?

Viele Grüße
Micha

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#98
05. Juli 2011, um 12:24:14 Uhr

Moin,

nein, es ist ein Vertrag, das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes, aber das alleine stört mich jetzt nicht so sehr.

Jetzt werde ich mal unsere Vereinssuche angehen. Ich werde am Donnerstag die Unterschriftenliste für die Anmeldung zur Suche auf dem Schlachtfeld mitbringen. Versuche doch mal zum Stammtisch zu kommen, damit Du unterschreiben kannst.

Viele Grüße

Walter

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#99
05. Juli 2011, um 12:53:16 Uhr

Das wird nicht gehen denn ich habe Don. u. Freitag volles Programm.
Kann ich Dir nicht gesondert eine kurze Teilnahme-Bestätigung per Email schicken die Du an die Liste anheften kannst?

viele Grüße
Micha

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#100
08. Juli 2012, um 13:54:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Wallenstein
Ich schätze im Jahr werden 10.000 Metalldetektoren verkauft. Ein mir bekannter Händler macht alleine fast 2500 hochpreisige Geräte im Jahr. Bei fast 30 Händlern plus dem Billigschrott bei eBay dürften 10.000 noch gering gegriffen sein.

Schätze mal 50% der Geräte landen nach kurzer Zeit im Schrank... besonders die Billiggurkenfraktion dürfte recht schnell den Spaß verlieren.

30.000 Sondler ist wohl eine realistische Zahl....

Hinzugefügt 14. Februar 2011, um 12:08:50 Uhr:

Nachtrag. Ich schätze das in Deutschland von den 30.000 Detektorbesitzern höchstens 5.000 regelmäßig auf Suche gehen. Im Internet dürften maximal 500 Leute durchgängig aktiv sein.

Natürlich weiß man nicht, wieviele ihr Hobby nach dem Kauf wieder aufgeben! :Smiley

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(versteckt)
#101
08. Juli 2012, um 17:54:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von neuhier
Natürlich weiß man nicht, wieviele ihr Hobby nach dem Kauf wieder aufgeben! :Smiley

Moin,

sammelst Du Beiträge?

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#102
08. Juli 2012, um 22:39:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

sammelst Du Beiträge?

Viele Grüße

Walter

Nee, du?

Aktivität 7% bei mir. Bei dir 97%.

Eigentor?  Zwinkernd

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(versteckt)
#103
14. Juli 2012, um 23:47:05 Uhr

Ich bin schockiert und die Archaeologen ärgern sich das keiner Genemigungsanträge machen bei diesen Bedingungen und Förmlichkeiten ist das ja kein Wunder

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(versteckt)
#104
03. März 2018, um 15:03:03 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Hallo,
das ist ein Standardbrief. Den habe ich auch bekommen.
Jetzt aber nicht aufgeben Smiley

Es wird ja auch erwähnt, dass man durch kostenlose Schulungen sich das nötige Grundwissen aneignen kann,
wenn man eben nicht aktives Mitglied in einem Geschichtsverein ist  Zwinkernd
Ich weiß halt nicht, in wie weit Dein ehem. Archäologiestudium anerkannt wird.

Die Leute vom Denkmalschutz sind sehr freundlich und haben immer ein Entgegenkommen signalisiert.  Smiley
Am besten mal Anrufen und fragen  Zwinkernd

Ich persönlich will mich auf keinen Fall mit meinem Hobby am Rande der Legalität bewegen
und im schlimmsten Fall noch eine Vorstrafe riskieren.
Das ist es mir dann doch nicht wert  Verlegen

Walter, Du bist doch Mitbegründer oder zumindest Mitglied in der IG Phoenix?
Wenn ich den nachfolgenden Artikel (Link) hier richtig deute, dann darf ich doch auch ohne NFG in Hessen suchen, wenn:

1. Meine Intention nicht darin besteht kulturhistorische Gegenstände (ugs Schätze) zu finden
2. Ich nicht im Wald suche
3. Ich eine Genehmigung des Grundstückseigentümers habe
4. Ich nicht auf Kultur- Boden- oder Naturdenkmälern suche

Da ich nur daran interessiert bin, Artefakte der jüngeren Vergangenheit zu finden (Ende 19/ Anfang 20. Jahrhundert) und die o.g. Punkte beachte, dann handele ich doch auch ohne NFG legal.  Huch

Richtig?

Sollte ich einen "Zufallsfund" machen, dann muss ich ihn natürlich  entsprechend dokumentieren und melden  Smiley

Hier der oben erwähnte Artikel:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

http://www.phoenixrheinmain.de/000001985b0ce1e49/000001985b0cfaa4c/index.html





..


Hinzugefügt 03. März 2018, um 15:21:52 Uhr:













..

















Geschrieben von {author}

Hallo und vielen Dank,
ich habe gerade auch (wieder) den Formularentwurf der IG Phoenix (Südhessen) gefunden:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

http://www.phoenixrheinmain.de/00000198640aab305/000001985b0e5e29a/000001985b0d70273/index.html






Hinzugefügt 19. Februar 2011, um 16:37:07 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Rheingauner

@redmonk78
nutz doch diesen Link
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://hessenviewer.hessen.de

Gruss


Hallo, mal eine Frage dazu:
Wie erkenne ich die einzelnen Gemarkungen und deren Grenzen?

Danke  Smiley



..


« Letzte Änderung: 03. März 2018, um 15:21:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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