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Lässt sich anscheinend nichts an einer vernünftigen lösung machen mit dem Amt!
rechtmäßig ist daran gar nichts. Das Gesetz spricht von einer Genehmigung und nicht von einem Vertrag.
Der Vertragsinhalt ist ebenfalls nicht rechtmäßig.
Erinnert mich alles sehr an mein nördlichstes BL
Hallo,das ist ein Standardbrief. Den habe ich auch bekommen.Jetzt aber nicht aufgeben Es wird ja auch erwähnt, dass man durch kostenlose Schulungen sich das nötige Grundwissen aneignen kann,wenn man eben nicht aktives Mitglied in einem Geschichtsverein ist Ich weiß halt nicht, in wie weit Dein ehem. Archäologiestudium anerkannt wird.Die Leute vom Denkmalschutz sind sehr freundlich und haben immer ein Entgegenkommen signalisiert. Am besten mal Anrufen und fragen Ich persönlich will mich auf keinen Fall mit meinem Hobby am Rande der Legalität bewegenund im schlimmsten Fall noch eine Vorstrafe riskieren.Das ist es mir dann doch nicht wert Walter, Du bist doch Mitbegründer oder zumindest Mitglied in der IG Phoenix?Wenn ich den nachfolgenden Artikel (Link) hier richtig deute, dann darf ich doch auch ohne NFG in Hessen suchen, wenn:1. Meine Intention nicht darin besteht kulturhistorische Gegenstände (ugs Schätze) zu finden2. Ich nicht im Wald suche3. Ich eine Genehmigung des Grundstückseigentümers habe4. Ich nicht auf Kultur- Boden- oder Naturdenkmälern sucheDa ich nur daran interessiert bin, Artefakte der jüngeren Vergangenheit zu finden (Ende 19/ Anfang 20. Jahrhundert) und die o.g. Punkte beachte, dann handele ich doch auch ohne NFG legal. Richtig?Sollte ich einen "Zufallsfund" machen, dann muss ich ihn natürlich entsprechend dokumentieren und melden Hier der oben erwähnte Artikel:Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.Registrieren oder Einlogen
Hallo und vielen Dank,ich habe gerade auch (wieder) den Formularentwurf der IG Phoenix (Südhessen) gefunden:Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.Registrieren oder Einlogen
« Letzte Änderung: 03. März 2018, um 15:21:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »