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 Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen

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Avatar  Nachforschungsgenehmigung mit Sonde in Hessen  (Gelesen 26142 mal) 0
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#75
04. März 2011, um 13:02:15 Uhr

Hallo,
es gibt eine neue Richtlinie für Hessen bezüglich der Genehmigung von NFGs (siehe Anhang)




Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

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NeueRichtlinie.pdf
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#76
04. März 2011, um 14:06:04 Uhr

Viel Spass damit !!!  Schockiert

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#77
04. März 2011, um 14:40:16 Uhr

ich bin mal so frei und setz mal den link ein
hoffe redmonk78 hat nichts dagegen
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://articles.denkmalpflege-hessen.de/cgi-bin/home.pl?id=1089&category=1&event=View

gruß kelte

oh sorry habe gerade den kleinen link gesehen

« Letzte Änderung: 04. März 2011, um 14:42:31 Uhr von (versteckt) »

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#78
04. März 2011, um 16:41:15 Uhr

na also, schaut doch gut aus, es wird dann ja doch NFGs für Hessen geben  Smiley


GF feldbegeher

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#79
04. März 2011, um 18:06:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von redmonk78

Hallo, mal eine Frage dazu:
Wie erkenne ich die einzelnen Gemarkungen und deren Grenzen?

Danke  Smiley

Hi, Häkchen bei Verwaltungsgrenzen setzen und auf "Karte aktulisieren" klicken.
Gruss

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#80
08. März 2011, um 19:59:36 Uhr

Moin,

Frau Dr. Rupp hat heute ein Schreiben versendet und hat auf die neue Richtline hingewiesen.

Offenbar ist das LfDH doch zu der Erkenntnis gekommen, dass die Umsetzung der Richtline mit den Forschunsvorhaben kaum noch jemanden ermöglicht die Vorgaben für eine NFG zu erfüllen. Frau Dr. Rupp kündigt deshalb an, dass das LfDH selbst Projekte erarbeiten wird, an denen sich die Antragsteller beteiligen können. Mit dieser wirklich erfreulichen Maßnahme wird verhindert, dass allzuviele SG durch die neue Richtline dem LfDH verloren gehen und diese wieder oder erstmalig in die Illegalität rutschen.

Die Ankündigung stimmt mich vorsichtig positiv. Mal abwarten, was das für Projekte sein werden.

Viele Grüße

Walter

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#81
08. März 2011, um 20:23:11 Uhr

Habe das Schreiben heute auch bekommen.
Engen diese vorgegebenen Projekte nicht unseren
Aktionsradius etwas zu sehr ein?
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das Positiv sehen soll.  Huch

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#82
08. März 2011, um 21:03:17 Uhr

Das heißt das Forschungsvorhaben denen eine eigene Recherche zu Grunde liegt nicht mehr durchfürbar scheinen
da man nur noch an Projekten teilnehmen darf die einem durch das Amt angeboten werden. Wenn dies so ist wäre das eine deutliche
Beschneidung der Forschungsfreiheit.


HOBBYFORSCHER
Forschen kann jeder
Auf dem Dachsteingebirge entdeckte der Autodidakt Franz Mandl einst eine Almhütte aus der Bronzezeit. Damals hielten
 ihn die Fachleute für einen Kauz, heute zitieren sie seine Arbeiten. Das Beispiel zeigt: Auch Amateure bringen die Grundlagenforschung voran.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.zeit.de/zeit-wissen/2009/06/Hobbyforscher-Lauftext?page=1



Silvia




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#83
08. März 2011, um 21:16:20 Uhr

Leute, jetzt fangt nicht wieder an alles schlecht zu reden, keiner weiss was genaues und es ist noch nichts offiziell, also ruhig Blut Männers  Zwinkernd

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#84
09. März 2011, um 07:10:21 Uhr

Laaaangsam,

das habe ich doch nicht geschrieben. Laut Richtline müssen eigene Forschungsvorhaben benannt werden, das gilt natürlich, d. h. wer eines hat, muss es für eine NFG vorlegen.

Aber mal ehrlich, wer hat schon ein Forschungsvorhaben? Eben.

Die die kein eigenes Forschungsvorhaben haben, würden nach der neuen Reglung keine NFG bekommen, aber trotzdem weiter suchen gehen, eben illegal.

So kann man sich den Projekten des LfDH anschließen.

....übrigens, lassen sich Projekte im Rahmen eines Vereins besser einrichten. Gründet selbst Geschichtsforschungsvereine oder macht so etwas mit einem der Geschichts- und HEimatvereine.

Viele Grüße

Walter

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#85
09. März 2011, um 09:11:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Frau Dr. Rupp hat heute ein Schreiben versendet und hat auf die neue Richtline hingewiesen.

Offenbar ist das LfDH doch zu der Erkenntnis gekommen, dass die Umsetzung der Richtline mit den Forschunsvorhaben kaum noch jemanden ermöglicht die Vorgaben für eine NFG zu erfüllen. Frau Dr. Rupp kündigt deshalb an, dass das LfDH selbst Projekte erarbeiten wird, an denen sich die Antragsteller beteiligen können. Mit dieser wirklich erfreulichen Maßnahme wird verhindert, dass allzuviele SG durch die neue Richtline dem LfDH verloren gehen und diese wieder oder erstmalig in die Illegalität rutschen.

Die Ankündigung stimmt mich vorsichtig positiv. Mal abwarten, was das für Projekte sein werden.

Viele Grüße

Walter

Erinnert mich alles sehr an mein nördlichstes BL  Cool

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#86
13. April 2011, um 18:09:28 Uhr

So ihr Hessen  Winken

Wer hat denn jetzt eine neue NFG erhalten und wie ist das persönliche Gefühl dazu ?  Zwinkernd



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#87
14. April 2011, um 07:10:22 Uhr

Moin,

es verwundert die meisten SG die jetzt einen NFG-Vertrag haben, dass Sie nun Mitarbeiter bei ihrem eigenen Projekten sind.

Die von der Behörde angekündigten Projekte an denen man mitarbeiten kann, entpuppen sich als Luftnummer. In der Realität  sieht das so aus.

Du reichst dein Projekt beim Landesamt ein, dann bekommst Du den NFG-Vertrag und da steht dann drinn, dass Du am Projekt des Landesamtes P XX (das ist dein Projekt) mitarbeiten darfst.
Du arbeitest dann im Auftrag der Behörde an deinem eigenen Projekt mit. Das hat dann den Vorteil, dass Du als Mitarbeiter des Landesamtes keine Rechte an den Funden hast.

Viele Grüße

Walter



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#88
14. April 2011, um 07:19:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Du arbeitest dann im Auftrag der Behörde an deinem eigenen Projekt mit. Das hat dann den Vorteil, dass Du als Mitarbeiter des Landesamtes keine Rechte an den Funden hast.

Viele Grüße

Walter



Das mit dem Vorteil war aber ironisch gemeint oder?  Zwinkernd

Die Behörden finden immer wieder neue Tricks um den Bürger zu verarschen...

Offline
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#89
14. April 2011, um 15:23:35 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Das hat dann den Vorteil, dass Du als Mitarbeiter des Landesamtes keine Rechte an den Funden hast.




..

Ja Walter - das ist einer der Aspekte. Sogar ganz ohne Schatzregal möglich. Genial - wa ?  Applaus

Bist du dir sicher, daß dieser pseudo-öffentlich-rechtliche Vertrag (Verwaltungsvertrag) überhaupt rechtmäßig zustande kommt ?  Cool













..

















Geschrieben von {author}

Das mit dem Vorteil war aber ironisch gemeint oder?  Zwinkernd

Die Behörden finden immer wieder neue Tricks um den Bürger zu verarschen...




..

Was diskutierst denn du schon wieder hier mit Jens. Du beantragst doch sowieso nichts.   Ärgerlich Oder hast du diesmal eine NFG beantragt. Dann nehme ich meine Unterstellung sofort wieder zurück.


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