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 Pächter erteilt Erlaubnis - Eigentümer hat was dagegen...

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Avatar  Pächter erteilt Erlaubnis - Eigentümer hat was dagegen...  (Gelesen 8169 mal) 0
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#30
09. Februar 2019, um 11:12:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Man darf Besitz nicht mit Eigentum verwechseln, der Pächter wird für die Zeit der Pacht
auch Besitzer der Fläche, er hat das alleinige Nutzungsrecht.
 

Falsch, Nutzungsrecht ja, aber das macht ihm nicht zum Besitzer für die Zeit der Pacht Zwinkernd 



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#31
09. Februar 2019, um 11:15:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2015 ein Betretungsrecht für Landwirschaftliche Flächen, natürlich außerhalb
der Vegetationszeit, da kann kein Bauer ein Betretungsverbot aussprechen.


In Brandenburg gibt es das auch (§44 Naturschutzgesetz und §15 Landeswaldgesetz), der Eigentümer bräuchte dann sogar selbst eine Genehmigung um jemanden von so einer Fläche zu verjagen (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
hier nachzulesen
). Leider wissen nur die wenigsten Eigentümer davon Bescheid Traurig und ich habe auch noch nie versucht, dieses Recht durchzusetzen.

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#32
09. Februar 2019, um 11:29:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Falsch, Nutzungsrecht ja, aber das macht ihm nicht zum Besitzer für die Zeit der Pacht  

Genau richtig. Er hat die jeweiligen abgesprochenen Nutzungsrechte. Nicht mehr nicht weniger. Solange ich diese nicht behindere, ist der Eigentümer der AP. Was ich mit dem ausmache geht einen Pächter ( so lange es ihn in seiner Nutzung nicht betrifft) rein gar nix an.
Wo kämen wir da sonst hin, ist ja schon schwierig genug, den ET zu erwischen;)

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#33
09. Februar 2019, um 13:10:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Falsch, Nutzungsrecht ja, aber das macht ihm nicht zum Besitzer für die Zeit der Pacht


Über die Rechtsposition des Pächters als Besitzer, wer sich dafür interessiert, Links dazu gibt es mehr als genug
hier nur ein Beispiel

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.topagrar.com/landleben/aus-dem-heft/der-besitzer-hat-das-staerkste-recht-9684955.html


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#34
09. Februar 2019, um 14:28:37 Uhr

Wir haben unseren Schrebergarten auch nur gepachtet, aber ich würde mich dennoch bedanken, wenn da Hinz und Kunz einfach reinlaufen würden, ohne zu fragen.

Darum kann ich mir vorstellen, dass der Pächter sehr wohl ein Mitspracherecht hat.

Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass irgendwas im Pachtvertrag stünde, dass es uns verbietet, irgendwelche Dritten bei uns im Garten Rüben oder Tomaten anpflanzen - oder sie eben sondeln - zu lassen.

Viele Grüße,
Günter

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#35
09. Februar 2019, um 14:49:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Und wieder mal hast du keine Ahnung Wenn man 0,00% keinen Plan hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen

Ja, dann mach das auch und lass deine Maßregelungen- ob du so schlau bist wie du wirklich tust bezweifle ich, sonst würdest verstehen was ich schreibe

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#36
09. Februar 2019, um 16:52:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Wir haben unseren Schrebergarten auch nur gepachtet, aber ich würde mich dennoch bedanken, wenn da Hinz und Kunz einfach reinlaufen würden, ohne zu fragen.

Da gibt es aber 2 eklatante Unterschiede. Dein Schrebergarten ist sicherlich umfriedet und dein Kleingarten- Pachtvertrag ist anders ausgestaltet als ein Landpachtvertrag. Auch Fischerei- und Jagdpachtverträge sind wieder anders.
Du siehst allein schon daran, dass der Pächter in die Röhre schaut, wenn es um die Fundteilung geht. Hadrianische Teilung: Eigentümer und Finder. Pächter ist auch da sowas von wurscht.

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#37
09. Februar 2019, um 17:05:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Der Eigentümer hat das zu entscheiden, der Pächter darf da nur seinen Krempel anbauen und ernten.

Eben, verstehe auch nicht was es da nicht zu verstehen gibt!? Lächelnd



Michel  Winken

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#38
09. Februar 2019, um 17:10:53 Uhr

Ich frage einfach beide (Pächter/Besitzer). 

Hat nämlich einer von beiden was dagegen, dann ist Streß vorprogrammiert wenn derjenige aufm Acker steht (wer dann im Recht ist sei mal dahingestellt, aber ich habe keine Lust auf Diskussionen beim Sondeln). 

Wenn man auf die Besitzer/Pächter vernünftig zugeht, hat man ja auch in der Regel keine Probleme, man muss es vorher tun.

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#39
09. Februar 2019, um 17:16:21 Uhr

Wann passiert denn so was in der Praxis?

Deswegen meine Frage, ob der Fall von Mork fiktiv oder real ist?

Und Eigentümer und Pächter zu fragen, das halte ich persönlich für Mumpitz, wer macht das in der Praxis?

Und welcher Eigentümer zickt rum, wenn auf seiner verpachteten Wiese Löcher gegraben werden  Nono

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 17:20:20 Uhr von (versteckt) »

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#40
09. Februar 2019, um 17:27:24 Uhr

In der Praxis ganz einfach beim Gespräch mit dem besitzer:

"Ist die Fläche verpachtet? Wenn du den Pächter siehst, kannst ihm das sagen? Wenn er was dagegen hat, sagst kurz bescheid meine Nummer hast ja..."

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#41
09. Februar 2019, um 17:43:43 Uhr

Ich frage immer den Pächter, noch nie probleme gehabt, manchmal ist es nicht so einfach den Verpächter ausfindig zu machen. Gruß misch 66

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#42
09. Februar 2019, um 18:21:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Und Eigentümer und Pächter zu fragen, das halte ich persönlich für Mumpitz, wer macht das in der Praxis
 

Ich Herr Lehrer, habe zuerst den Eigentümer gefragt, der meinte das er alles Verpachtet hat an die Firma X, 
dann halt Kontakt hergestellt mit der Firma und sei dem grünes Licht für ca. 3500ha Wiesen und Felder. Zwinkernd 

Gruß Helmut 



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#43
09. Februar 2019, um 19:16:40 Uhr

Die Eigentümer fragen ist ja gut und schön, nur bei uns und im weiten Umkreis ist es so
das die Bauern zwar große Äcker bearbeiten, die aber aus kleinen Parzellen bestehen
bei einem hab ich mal nachgemessen, da waren auf einer Länge von 132 Metern 11 Parzellen
mit 11 verschiedenen Eigentümern.
Viele der eingetragenen Eigentümer leben seit Jahren nicht mehr, da weis der Pächter selber nicht
wessen Land er bearbeitet.

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#44
09. Februar 2019, um 19:20:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Viele der eingetragenen Eigentümer leben seit Jahren nicht mehr, da weis der Pächter selber nichtwessen Land er bearbeitet.

Ja ideal. Solltest Du mal gefragt werden, was Du da machst, kannst einfach sagen Du bis der Eigentümer/ Erbe.Smiley

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