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 Pächter erteilt Erlaubnis - Eigentümer hat was dagegen...

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#45
09. Februar 2019, um 19:25:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Ja ideal. Solltest Du mal gefragt werden, was Du da machst, kannst einfach sagen Du bis der Eigentümer/ Erbe.

Und gleich beim Pächter die Pacht für die letzten 20 Jahre kassieren  Grinsend

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#46
09. Februar 2019, um 20:13:55 Uhr

Es ist mir gestern wirklich so passiert. Er hat es nur schon vorher hier reingestellt. Der Verpächter war wirklich mies drauf.

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#47
09. Februar 2019, um 20:25:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Da gibt es aber 2 eklatante Unterschiede. Dein Schrebergarten ist sicherlich umfriedet
Die gesamte Anlage ja, aber tagsüber (außer im Winter) dürfen und sollen dort alle zur Erholung reinkommen. Unsere Parzelle selbst hat auch nur vorne und hinten eine mehr (hinten) oder weniger (vorne) kleine Hecke. Zur Seite gibt es keinerlei Abtrennung, so dass ich ohne Hindernis durch ca. 12 Parzellen laufen könnte.

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Du siehst allein schon daran, dass der Pächter in die Röhre schaut, wenn es um die Fundteilung geht. Hadrianische Teilung: Eigentümer und Finder. Pächter ist auch da sowas von wurscht.
Das ist beim Schrebergarten aber kein bisschen anders.

Daher würde mich jetzt mal interessieren, woher Ihr die Sicherheit nehmt, dass der Pächtner nicht das alleinige Sucherteilungsrecht hat? Natürlich müsste dann im Falle eines Fundes mit dem Eigentümer geteilt werden.

Geschrieben von Zitat von Andi68
Und welcher Eigentümer zickt rum, wenn auf seiner verpachteten Wiese Löcher gegraben werden
Aber so mancher dürfte rumzicken, wenn auf seiner verpachteten Wiese Bodendenkmäler entstehen!

Viele Grüße,
Günter

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#48
09. Februar 2019, um 20:46:59 Uhr

Weil im Pachtvertrag i.d.R. eine Nutzungsart festgelegt wird. Bei Landpachtvertrag i.d.R " zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung". Alles andere ist damit dann nicht vereinbart. Der Pächter kann z.B. keinen Schrebergarten daraus machen. Da er keine weiteren Rechte hat, kann er auch keine weiteren Rechte vergeben oder Dinge einfordern, wo er kein Recht darauf hat, da es mit landwirtschaftlicher Nutzung nix zu tun hat ( Fundteilung).

Das mag bei einem anderen Pachtvertrag anders ausschauen, da werden andere Rechte gepachtet. Aber wir sprechen hier von Landpachtverträgen und nicht von Gaststätten-Schrebergärten- oder Tankstellenpachtverträgen:)

Hinzugefügt 09. Februar 2019, um 20:59:49 Uhr:

Ach ja, er könnte auch einen seperaten Sondelpachtvertrag mit Unterpachtrecht vereinbaren. Dann wäre tatsächlich der Pächter der Ansprechpartner und musste strenggenommen auch seinen Eigentümer nicht mehr fragen, wenn er auf seinen gepachteten Acker sondeln will:)

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 20:59:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#49
09. Februar 2019, um 21:14:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Weil im Pachtvertrag i.d.R. eine Nutzungsart festgelegt wird. Bei Landpachtvertrag i.d.R " zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung". Alles andere ist damit dann nicht vereinbart.
Du meinst also, wenn eine Familie kommt und gerne auf der gepachteten Wiese mal zwei Stündchen Picknick machen möchte, müsste sie den Eigentümer fragen und nicht nur den Pächter?

Mir wird hier in diesem Thread ein bisschen viel vermutet. So richtig rechtlich untermauern kann das Geschriebene aber anscheinend keiner.

Viele Grüße,
Günter

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#50
09. Februar 2019, um 21:19:41 Uhr

Jetzt wird's wirklich albern, Nein natürlich nicht ( auch ich dürfte das mit meiner Familie ohne irgendwen fragen zu müssen). Habe ich in einem der Vorposts schon deutlich gemacht und möchte mich nicht abermals wiederholen. Das hat nix mit Vermutungen zu tun. Ich bin äußerst irritiert, dass offenbar hier noch soviel Unwissenheit bezüglich dieses Themas vorherrscht.


Hinzugefügt 09. Februar 2019, um 21:22:15 Uhr:

Und nein, er darf auch nicht auf seinem per Landpachtvertrag gepachteten Acker Jagen oder Fischen.
Vielleicht hilft das Beispiel

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 21:26:48 Uhr von (versteckt) »

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#51
09. Februar 2019, um 21:28:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Und nein, er darf auch nicht auf seinem per Landpachtvertrag gepachteten Acker Jagen oder Fischen.
Nein, überhaupt nicht, da man für Jagen und Fischen einen Schein braucht und wohl auch noch besondere Orte, an denen das explizit erlaubt ist.

Das braucht man - zumindest in Bayern - fürs Sondeln aber nicht, womit dieses Hobby mehr dem Picknicken ähnelt als der Jagd oder dem Fischen.

Gruß,
Günter

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#52
09. Februar 2019, um 21:37:00 Uhr

Und schon kommen wir zum Ausgangspunkt zurück. Wenn es wie Picknicken ist , dann bräuchte man in Bayern gar keine Erlaubnis!
So sieht es beispielsweise mein Spezl.Smiley

Und ja, man braucht einen Schein, aber selbst wenn diesen der Landpächter hätte und das Gewässer geeignet ist, bräuchte er einen eigenen seperaten Pachtvertrag. Der Landpachtvertrag nutzt da gar nix.

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#53
09. Februar 2019, um 22:19:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Und ja, man braucht einen Schein, aber selbst wenn diesen der Landpächter hätte und das Gewässer geeignet ist, bräuchte er einen eigenen seperaten Pachtvertrag. Der Landpachtvertrag nutzt da gar nix.
Naja, weil wohl Fische und Wild erst einmal dem Grundeigentümer gehören.

Aber genau da, denke ich, sieht es bei Bodenfunden anders aus. Die gehören dem Grundeigentümer nur zur Hälfte und zur anderen Hälfte dem Finder. Und dagegen sage ich ja auch gar nichts - wenn ein Schatz gefunden wird, so muss dieser mit dem Grundeigentümer (nicht dem Pächter) geteilt werden.

Nur was hat das nun mit der generellen Erlaubnis des Sondelgehens zu tun?

Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ich einem Garten sondeln möchte, der zu einer Mietwohnung gehört?

In diesem Thread werden generell Äpfel mit Birnen verglichen und das stört mich. Für Jagen und Fischen gibt es ganz eindeutige Gesetze und Bestimmungen. Fürs Sondengehen eben nicht - zumindest nicht in Bayern.

Bis mir jemand das Gegenteil wirklich beweist, gehe ich daher davon aus, dass man in Bayern mindestens die Erlaubnis des Pächters braucht. Der Eigentümer alleine hat da nichts zu erlauben.

Gruß,
Günter

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 22:21:06 Uhr von (versteckt) »

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#54
09. Februar 2019, um 22:30:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Naja, weil wohl Fische und Wild erst einmal dem Grundeigentümer gehören.

Nö, i.d.R. sind diese herrenlos und gehören damit quasi niemanden. Gibt auch Ausnahmen,. führt aber zu weit.
Mal andersherum gefragt, warum glaubst Du überhaupt irgendeine  Erlaubnis zu brauchen, wenn Du Art. 27 Bay.NatSchG kennst?

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#55
09. Februar 2019, um 22:34:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Mal andersherum gefragt, warum glaubst Du überhaupt irgendeine Erlaubnis zu brauchen, wenn Du Art. 27 Bay.NatSchG kennst?
Weil betreten und graben zwei verschiedene paar Stiefel sind.

Betreten bedeutet noch lange nicht, dass man dann auf diesen Flächen machen kann, was man will.

Interessant in diesem Zusammenhang auch Art.26 "Recht auf Naturgenuss und Erholung"
(2) Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen.

Gruß,
Günter

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#56
09. Februar 2019, um 22:41:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Mal andersherum gefragt, warum glaubst Du überhaupt irgendeine  Erlaubnis zu brauchen, wenn Du Art. 27 Bay.NatSchG kennst?
 

..na jetzt gehts aber ins Uferlose.

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#57
10. Februar 2019, um 07:58:40 Uhr

Na ja, so Uferlos dürfte das gar nicht sein. Nennung eines Paragraphen ( Bayern), welcher das Sondeln und Graben ausserhalb der Nutzungszeit von der Erlaubnis von wem auch immer abhängig macht. Und der Kaas is bissn;)
Sondeln ist ja auch eine Art sportliche Betätigung oder eben ungeregelt;)

Hinzugefügt 10. Februar 2019, um 08:13:57 Uhr:

Und die genannten Artikel halte ich ja ein. Ausserhalb der Nutzungszeit, nichts hinterlassen, pfleglicher Umgang, keine Nutzungsbeeinträchtigung:)
Habe gerade einen umgepflügten Acker im Kopf.

Alles theoretisch, ich weiss, trotzdem interessant...

« Letzte Änderung: 10. Februar 2019, um 08:13:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#58
10. Februar 2019, um 10:34:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von HelmutR
 

..na jetzt gehts aber ins Uferlose.

Schon lange!


Michel

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#59
10. Februar 2019, um 14:50:20 Uhr

Wie es andere handhaben ist mir egal, mein Ansprechpartner ist Derjenige der die Fläche
bewirtschaftet, der ist der Besitzer ob als Eigentümer oder als Pächter spielt da keine Rolle
Von Ihm erhalte ich die Informationen wann ich auf der Fläche sondeln kann, bei dem einen 
ist nach dem Einsähen Schluss beim anderen wenn die Saat aufgegangen ist.
Das wird respektiert und der Käse ist gegessen.

Und wenn ich selber einen Acker gepachtet habe und bearbeite und den mit der Sonde absuchen
will brauch ich den Eigentümer auch nicht um Erlaubnis fragen.

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