[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!

Gehe zu:  
Avatar  Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!  (Gelesen 10192 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6   Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
24. März 2012, um 12:42:11 Uhr

Hay

Wenn du nicht auf Bodendenkmalen suchen willst, brauchst du auch keine Genehmigung.

DAff

Offline
(versteckt)
#31
24. März 2012, um 12:53:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Hay

Wenn du nicht auf Bodendenkmalen suchen willst, brauchst du auch keine Genehmigung.

DAff

Moin DAff,

was soll bitte schön immer der Hinweis, dass man kein NFG benötigt, wenn man nicht auf BD suchen will??

Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage - oder nenne mir sie bitte.

Das Gesetz stellt nicht darauf ab, wo man sucht, sondern nach was man sucht.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#32
24. März 2012, um 13:04:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Karatio
Irgendwann ist mal Schluß mit lustig!
Und ich lasse mir auch meine Sonde nicht wegnehmen.
Da brauchen die schon eine Hundertschaft !


Und wenn mehr wie 1 Hundertschaft anrückt,
einfach einen Notruf absetzen und Verstärkung anfordern.   Rundumschlag

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!




http://www.smileygarden.de/smilie/Armee/108.gif
http://www.smileygarden.de/smilie/Armee/113.gif
http://www.smileygarden.de/smilie/Armee/108.gif
http://www.smileygarden.de/smilie/Armee/113.gif
http://www.smileygarden.de/smilie/Armee/108.gif


Offline
(versteckt)
#33
24. März 2012, um 13:05:45 Uhr

Hallo


Also wenn man nicht nach BD sucht - benötigt man keine Genehmigung.

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Sucht der Sondler nun nicht nach diesen Kulturdenkmal, so braucht er diese Genehmigung nicht, weil er sie ja für die Suche danach benötigt.

DAff


Offline
(versteckt)
#34
24. März 2012, um 13:14:23 Uhr

Und schon wieder haben wir hier so ein Thema, welches zu Streitereien führt.

Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, was hier in letzter Zeit alles geschrieben wird.

Es gibt in Deutschland nun mal Gesetze, an die soll man sich auch halten.
Es gibt auch Gesetze zum Thema Sondengehen, ob man die gut findet oder nicht, sei dahingestellt.
Aber man muß sich auch an diese halten.
Wer das nicht macht... sein Problem
Aber es kann nicht sein, das hier im Forum dazu aufgerufen wird, das Gesetze gebrochen werden.

In den Nutzungsbedingungen steht, das man sich an geltendes Recht zu halten hat.
und die Beschreibung und Anstiftung zu Straftaten verboten ist, (ich sag nur Bodendenkmal)

Jetzt haben wir die Archäologen, von denen auch einige hier im Forum angemeldet sind und noch viel mehrere von ihnen nur mitlesen.

Wenn die nun solche Aussagen wie die, die Sondengängerübermensch 3 Beiträge früher gemacht hat lesen,
rückt das alle Sondengänger ins schlechte Licht.

Ich möchte hier noch einmal an alle Appellieren,
Wenn ihr suchen geht, dann macht Euch vorher über die Gesetzeslage in Eurem Bundesland schlau.
Besorgt Euch eine NFG und bleibt von Bodendenkmalen weg.

Es wäre schön, wenn man in absehbarer Zeit mit den Denkmalämter zusammen arbeitet statt gegen sie.

Gruß Strolch

Offline
(versteckt)
#35
24. März 2012, um 13:26:13 Uhr

 Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus

Vielen Dank, Strolch

Gruß
Oetti1

(versteckt)
#36
24. März 2012, um 13:33:36 Uhr

Also bitte Strolch – wo hab ich zum Gesetze brechen aufgefordert ?
Hab nur gewissen selbstgerechten Schwachsinn parodiert !

Das die Archis (und Andere) hier mitlesen ist schon ganz in Ordnung ,da ,insofern man nicht alles schönredet ,ihnen dadurch mal die Realität vor Augen geführt wird !

Es ist nun mal wie es ist und ne Genehmigung brauchst nur bei gezielter Kulturdenkmalsuche oder auf als iwie geschützt ausgewiesenen Flächen !



bevor mir aus meinem letzten Satz im angesprochenen Beitrag Strick gedreht wird ,editier ich hier schnell noch was rein :
wenn jemand scharf drauf ist z.B. in Hügelgräbern rumzuwühlen oder gezielt auf die Suche nach Kulturdenkmälern ( nicht ALLES was alt ist ,ist gleich KD) aus ist ,DANN auf jeden Fall um NFG kümmern !

« Letzte Änderung: 24. März 2012, um 13:40:03 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#37
24. März 2012, um 13:33:56 Uhr

Also das ist schon sehr chaotisch.
Einer spricht von dem ortsbezogenen Bodendenkmal, der andere Spricht von der Sache.
Am Ende wirds wieder alles vermischt.
Die Leute wollen doch einfach nur wissen was Sache ist.
So Sätze wie: Hol dir eine NFG helfen doch keinem , das "Wirwar" mal zu durchblicken.

Wenn eine veröffentlichte Bodendenkmalliste existiert, dann stellt doch ein DschG gesetzt auch darauf ab, wo man nicht einfach suchen darf !  Irre


DAff

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#38
24. März 2012, um 13:41:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Wenn eine veröffentlichte Bodendenkmalliste existiert, dann stellt doch ein DschG gesetzt auch darauf ab, wo man nicht einfach suchen darf !  Irre
Schon mal überlegt,daß man mit solchen Veröffentlichung auch eben diejenigen,
die dort nicht sein sollen,herholt?
Einfacher geht´s dann für solche Leute dann ja nicht mehr. Grinsend

Offline
(versteckt)
#39
24. März 2012, um 13:43:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Schon mal überlegt,daß man mit solchen Veröffentlichung auch eben diejenigen,
die dort nicht sein sollen,herholt?
Einfacher geht´s dann für solche Leute dann ja nicht mehr. Grinsend

Bitte beim Thema bleiben.
Darum gehts doch nich.
Die Listen werden nunmal veröffentlicht. Das müssen die ämter.
Kann ich auch nix für.

(versteckt)
#40
24. März 2012, um 14:03:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Schon mal überlegt,daß man mit solchen Veröffentlichung auch eben diejenigen,
die dort nicht sein sollen,herholt?
Einfacher geht´s dann für solche Leute dann ja nicht mehr. Grinsend

muss ich dir ausnahmsweis mal recht geben - ist ne ziemliche Crux
aber herausgeben müssen sie die Liste ......teils sogar ohne gerechtfertigtes Interesse auf einfache Anfrage ......aber hat ja nur bedingt was mit dem Thema zu tun ,da Fragesteller nach definitiv nicht mit Bodendenkmälern beglücktem Wald gefragt hat Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#41
24. März 2012, um 16:12:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Also das ist schon sehr chaotisch.
Einer spricht von dem ortsbezogenen Bodendenkmal, der andere Spricht von der Sache.
Am Ende wirds wieder alles vermischt.
Die Leute wollen doch einfach nur wissen was Sache ist.
...

Da wir 16 verschiedene Bundesländer haben, gibt es nun mal auch 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze.
Ganz am Anfang (meist §1 oder 2) gibt es immer eine Begriffsbestimmung, die für das Gesetz gilt.
Leider benutzen die Länder etwas unterschiedliche Begriffe.
So kommt der Wirrwarr zustande. Deshalb immer auf das Gesetz deines Bundeslandes schauen.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#42
24. März 2012, um 16:19:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von strolch

Es gibt in Deutschland nun mal Gesetze, an die soll man sich auch halten.
Es gibt auch Gesetze zum Thema Sondengehen, ob man die gut findet oder nicht, sei dahingestellt.


So, jetzt frage ich dich: "wo sollen diese Gesetzte zum Sondeln gehen" sein ... zeig sie mir und ich halte mein Mund ... ich rede nicht davon, ob du irgendwo graben tust, sondern ich rede davon wo Explizit das Sondeln (führen eines MD) klar definiert wird (also dann tat bestand wäre) und als solches dann auch Verboten ist ... !!!
Kannst du wahrscheinlich nicht !!! Weil die Bürokarten in diesem Land einfach zu hol in ihrer Birne sind ... wenn ich einen Strafzettel bekomme, lege ich einen Einspruch ein und nach 3 Monaten ist alles vorbei ... da keiner weiß was der andere macht,  das mach ich mir dann zu nutzen !!!
Es ist so, alles war nicht klar und deutlich Gesetzlich formuliert ist, ist reine Auslegungssache desjenigen der ein Problem damit hat, vor Gericht zählt das aber einen feuchten ... ,da geht es um Fakten, Beweismittel und um die Persönlichkeit des Angeklagten!!!
Im zweifel immer für den Angeklagten ... das heißt jetzt nicht das man auf einem BD baggern darf wie blöde ... aber in einem Wald oder auf einem Feld was keine Sau interessiert ... !!!

Also gibt es tatsächlich ein Gestzt, wo drin steht was das Sondeln betrifft, das würde ich dann gerne mal lesen wollen ... alles andere ist Haarspalterei ... !!!

dummmel


Offline
(versteckt)
#43
24. März 2012, um 16:34:09 Uhr

Ja das will ich auch sehen,danke dummmel!!!

LG Kalle

Offline
(versteckt)
#44
24. März 2012, um 16:35:20 Uhr

@ Dummel

Lese mal Beitrag 33. Da heb ich das Gesetz heraus kopiert. Und sie da, es wird von Schatzsuchergeräten gesprochen.


DAff

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor