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 Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!

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Avatar  Rheinland-Pfalz - Was erwartet mich, wenn man mich "erwischt"?!  (Gelesen 9874 mal) 0
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#45
24. März 2012, um 16:42:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
@ Dummel

Lese mal Beitrag 33. Da heb ich das Gesetz heraus kopiert. Und sie da, es wird von Schatzsuchergeräten gesprochen.


DAff

Dann muss ich dich enttäuschen ich habe ein Metallsuchgerät  Zwinkernd ... !!!

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#46
24. März 2012, um 16:43:55 Uhr

So kommen wa nicht weiter.

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#47
24. März 2012, um 16:44:28 Uhr

Edit: Sonde = Metalldetektor/suchgerät ... nicht Schatzsuchgerät ... zeig mir ein Gerät was das kann und ich kauf es mir morgen !!!

dummmel

noch ein Edit: ich weiß ja was du meinst oder was sie damit meinen aber im endeffekt ist das rein Auslegungssache ... und wenn man es genau nimmt ist ein Metalldetekor ein Gerät zum aufspüren von Metallen, nicht mehr und nicht weniger ... ode rsoll jetzt jeder Opa verhaftet werden der mit ein Kompass unterwegs ist (ist ja auch so ne Art schatzsuchgerät) Huch

dummmel

« Letzte Änderung: 24. März 2012, um 16:47:45 Uhr von (versteckt) »

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#48
24. März 2012, um 16:47:32 Uhr

Es ist doch egal wie man es nennt. Es geht doch darum was es macht !
Um es mal einfach auszudrücken. Ein Metallsuchgerät ist in der lage einen Schtz zu finden.
Das ist der Punkt.

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#49
24. März 2012, um 18:50:20 Uhr

Ich habe jetzt keine Lust, alle Denkmalschutzgesetze zu durchsuchen, aber zum Beispiel Schleswig-Holstein:

§18: ...insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte....
§24: Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein

Gruß
Oetti1

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#50
24. März 2012, um 18:55:56 Uhr

Hi Strolch

Ich gebe dir zu 100% Recht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

So wie ich es hier rauslese ist es wohl vielen nicht bewusst, dass es sich bei den im Schatzregal und  Gesetzen  bezeichneten Bodendenkmälern nicht nur um die fixen wie Ruinen, Villen, Burgen etc. handelt sondern auch um BEWEGLICHE Bodendenkmäler und Kulturgüter.
Dauch das Suchen nach diesen beweglichen Bodendenkmälern ( Münzen etc.) ist genehmigungspflichtig.
Und wenn jemand geziehlt danach sucht verstößt er gegen diese Gesetze.

Gruß CR




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#51
25. März 2012, um 07:58:18 Uhr

Moin Carolus Rex,

ganz genau so ist es und nicht anders.

Nachdem wir geklärt haben, dass man für die Suche (Nachforschung) nach archäologischen BD (bewegliche BD und unbewegliche BD) eine NFG benötigt, können wir jetzt noch aufdröseln, was im schönen Rheinland-Pfalz alles unter beweglichen und unbeweglichen BD gemeint ist. Für den Rest der dann noch übrig bleibt, benötigt man keine NFG.

Viele Grüße

Walter

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#52
25. März 2012, um 10:45:04 Uhr

Ja , bitte.

DAff    Idee

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#53
25. März 2012, um 10:51:10 Uhr

Hi Walter

sorry, aber das spare ich mir jetzt.

Das kann jeder bei seinen zuständigen Archäologen erfragen.

Da gehen die Denkweisen auch ""leicht auseinander"".

Gruß CR

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#54
25. März 2012, um 10:52:53 Uhr

bewegliche KD = bewegliche Einzelgegenstände an deren Erhaltung und Pflege ein öffentliches Interesse besteht .

alte Münzen z.B. sind es in aller Regel NICHT !

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#55
25. März 2012, um 10:58:02 Uhr

Na dann frag mal deinen Archi.
Der wird das dir dann schon bestätigen, dass die auch darunter fallen.

Aber als Übermensch müsstest du das wissen.

Hast du schon mal was von der Erforschung des Geldumlaufes gehört ?
Wenn nicht mach dich mal ÜBERschlau.

Gruß CR

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#56
25. März 2012, um 11:18:02 Uhr

vielleicht sollt ich den Archis mal unsere durchaus alten Kopfsteinpflaster melden - kann man noch viel über die früheren Pflastersteinnormgrößen und ihre Verbauung herausforschen  Grinsend
müssten auch dringend mal unter Schutz gestellt werden ,da jeden Tag etliche Tonnen an Kraftfahrzeug rüber brettern und sie tausendfach buchstäblich mit Füßen getreten werden .........oftmals werden diese potentiellen KD sogar von kulturvergessenen Mitbürgern bespuckt  Schockiert

die Meinung der Archis ist nicht die Meinung der Öffentlichkeit !

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#57
25. März 2012, um 12:11:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus Rex
Dauch das Suchen nach diesen beweglichen Bodendenkmälern ( Münzen etc.) ist genehmigungspflichtig.
Und wenn jemand geziehlt danach sucht verstößt er gegen diese Gesetze.

1. Die Suche NACH Denkmälern bedarf der Genehmigung

2. Die Suche nach nicht-Denkmälern bedarf nicht der Genehmigung

3. Denkmäler sind eventuell Münzen! Münzen sind eventuell Denkmäler! Kaiserreichmünzen, Dritt-Reich-Münzen, D-Mark-Münzen und Euromünzen sind 100% Münzen und 100% keine Bodendenkmäler, DA wir sonst zig MIlliarden neue Einträge in den Denkmallisten hätten.

4. Die gezielte Suche nach diesen Münzen bedarf keiner Genehmigung, da diese keine Denkmäler darstellen

5. Carolus Rex und Walter Franke versuchen bewusst, die Tatsachen zu verdrehen, Denkmäler und Nicht-Denkmäler zu VERMISCHEN und behaupten hierdurch, dass selbst Euro-Münzen Denkmale darstellen

6. Ich kann nur jedem empfehlen, die Gesetze einmal richtig durchzulesen, damit solche Katastrophen-Behauptungen wie von Carolus Rex von JEDEM nieder argumentiert werden können

7. Ich empfehle jedem, der keine Genehmigung braucht, sich keine Genehmigung beim Denkmalamt zu holen

8. Ich empfehle jedem, der eine Genehmigung braucht, sich eine Genehmigung beim Denkmalamt zu holen

9. Wer nach nicht-Denkmälern sucht, auf nicht Denkmälern sucht, Grabungsschutzgebiete und Naturschutzgebiete meidet ist auf der absolut sicheren Seite

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#58
25. März 2012, um 15:23:57 Uhr

Mal ein Auszug aus einem Gerichtsurteil gegen jemanden der sagt er suche nur Neuzeit und keine Kulturgüter, war auch kein Bodendenkmal.

aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Schleswig vom 06.09. 2007, rechtskräftig seit dem 16.01.2008 (Az.: 50 Owi 115 Js-Owi 13746/07 (49/07)

So heißt es in der Urteilsbegründung von 2007 wörtlich unter II

Aufgrund der historischen Bedeutung dieser Gegend war sich der Betroffene der Möglichkeit bewusst, bei seiner Suche mit einem Metalldetektor auch auf Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit zu stoßen, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Diese Folge seiner Suche nahm der Betroffene zumindest billigend in Kauf.



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#59
25. März 2012, um 15:58:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Aufgrund der historischen Bedeutung dieser Gegend war sich der Betroffene der Möglichkeit bewusst, bei seiner Suche mit einem Metalldetektor auch auf Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit zu stoßen, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Diese Folge seiner Suche nahm der Betroffene zumindest billigend in Kauf.

Verstehe ich nicht ganz. Was ist daran schlimm? - Er suchte Neuzeit, könnte vielleicht auf Bodendenkmäler zu stoßen, diese hätte er dann lediglich zu melden gehabt. Es steht ja nicht im Urteil, dass er die Zerstörung von Bodendenkmälern billigend in Kauf genommen hat. Sondern nur Ihre Entdeckung. Warum diese mögliche, zufällige Entdeckung von BD vor Gericht landet, verstehe ich nicht. Da er - nach seiner Aussage - nur neuzeitliche Sachen suchte, brauchte er dafür auch keine Genehmigung. Schließlich bedarf nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern (KD) der Genehmigung. Wenn er gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt hat, war sein Anwalt eine Flasche oder er konnte sich keinen leisten. Oder er hat halt doch was gefunden, nicht gemeldet, und ist deswegen vor Gericht gekommen. Die Hintergründe dieses Urteils wären sinnvoller als ein hingeklatschter Satz, wenn man gar nicht weiß, worum es eigentlich ging. Ansonsten eine sehr eigenwillige Auslegung des DSchG!

Jeder Landwirt nimmt schließlich beim "Anspannen" seines Pfluges billigend in Kauf (es handelt sich schließlich bei uns um eine geschichtsträchtige Gegend und so), dass er Kultur- und Bodendenkmäler zerstören, entdecken, bewegen, verändern usw. könnte. Muss der jetzt auch vor Gericht? - Wenn man offensichtlich auf jedem Quadratmeter Boden Bodendenkmäler erwarten kann, wird die Gartenarbeit zu einer juristisch gefährlichen Angelegenheit. Auch das Regenwürmer-Suchen auf dem nächsten Acker. Auch das Ausgraben von Maiglöckchen am Waldrand könnte für Frau Müller bald hinter Gittern enden, falls gerade ein Archäologe das sieht...

Warum hat man eigentlich beim Ausbau von Bundesstraßen noch keinen Bauarbeiter und Politiker verknackt? - Schließlich wird hier die Zerstörung von wichtigem Kulturgut billigend in Kauf genommen und tagtäglich der "wissenschaftlichen Forschung" (*) immenser Schaden zugefügt.

Solange noch Leute einen Ehrensold in Millionenhöhe einstreichen - die nichts geleistet haben und für lau auf Kosten der Steuerzahler und Bürger ein luxuriöses Leben führen wollen - halte ich die Suche nach neuzeitlichen Silbermünzen für ein vergleichsweise geringes "Verbrechen". Aber Leute, die nur das Geld verwalten oder erhalten, dass andere für sie erarbeitet haben, sehen das bestimmt anders - da bin ich mir ganz sicher.

*) Solange man hier überhaupt von einem Schaden reden kann. Wo kein Nutzen, da kein Schaden. Über den praktischen Nutzen der Altertumsforschung für den Normalmenschen mal ganz zu schweigen. Der tendiert nämlich streng gegen 0. Es ist einfach eine Liebhaberei einer Handvoll Interessierter, nichts weiter. Ich wage sogar zu bezweifeln, daß bei 99% der Funde überhaupt ein öffentliches Interesse besteht. Die meisten würden es wohl lieber sehen, dass der örtliche Kindergarten ein neues Klo erhält, anstatt das Landesmuseum für 1,5 Millionen einen neuen Anbau. Aber das ist eine andere Geschichte.

Grüße,
sondelfreund

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