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 Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz

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Avatar  Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz  (Gelesen 15247 mal) 0
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#165
04. Februar 2015, um 16:03:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Mit einer praktischen. Man will sehen ob man richtig Einmessen und sich mit anderen oranisieren kann.

Und wichtig zu wissen: in SH wird niemand zertifiziert, der keine Unterweisung beim KMRD erhalten hat (Aussage einer Mitarbeiterin des Amtes). Man muß natürlich auch bedenken, dass der KMRD auch nur beschränkte personelle Möglichkeiten hat, um diese Unterweisungen durchzuführen, zumal diese an den Wochenenden stattfinden sollten. Ich bin übrigens Betroffener und soll auf Platz 88 der Anmeldeliste stehen. Ich ware also ca. in 4 Jahren dran.

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#166
04. Februar 2015, um 16:10:21 Uhr

Mann kann diese in SH getroffenen Regularien bergüßen oder man kann es nicht. Ich für meinen teil bin froh dass es in Bayern soetwas (noch) nicht gibt. Als Schatzsucher falle ich vielleicht durchs Raster, für mioch ist diese Gesetzgebung jedoch gänzlich unbrauchbar und eine einzige Gängelung.

« Letzte Änderung: 04. Februar 2015, um 19:37:55 Uhr von (versteckt) »

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#167
04. Februar 2015, um 16:47:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Oh, das hätten wir gerne Grinsend

Gesetzte werden immer noch in den Ministerien gemacht und da wir keine Lobby haben (sind ja kein Verein) wurden wir auch nicht gehört.

Haben aber die Person aus dem Ministerium auf dem Tag der Archäologie getroffen und lange über das Gesetz und die Auswirkungen gesprochen.

Das kann ich bestätigen! Die (Person) kam mir aber sehr auf ihrem Pfad in die Kriminalisierung der Sondler eingefahren vor. Dem Gesetz nach(und durch einen Mitarbeiter des Landesamtes so bestätigt) darf man nun mit einem MD in SH nicht mal mehr nach verlorenen Gegenständen suchen. Nicht mal im eigenen Garten! Aussage: die Szene nutzt doch gerade die Behauptung, nach verlorenen Sachen zu suchen, als Legitimation für ihr ungesetzliches Handeln. Nach Lösungsmöglichkeiten befragt bekam ich die Antwort: dann sollen sich die "Verlierer" doch an das Landesamt wenden. Für die Suche würde man dann einen zertifizierten Sondler vermitteln! Dieses Verfahren möchte ich mal an einem Samstag oder Sonntag testen. Diese Zeilen sollen nur die Denkweise der Väter und Mütter des neuen Gesetzes beleuchten. Hätte diese Diskussion nicht auf dem Tag der Archäologie stattgefunden, sondern hier, ware die (Person) wohl zerissen worden.
Ich werde bis zur Zertifizierung nur im Rahmen meiner Strand- und Badestellengenehmigung suchen. Interessant ist, dass von der Genehmigung auch Badestellen im Binnenland erfasst sind.  Super

« Letzte Änderung: 04. Februar 2015, um 16:58:01 Uhr von (versteckt) »

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#168
04. Februar 2015, um 19:18:40 Uhr

Bei euch gibt es wenigstens noch eine Strandsuchgenehmigung. Nicht einmal das wird einem in Thüringen gegönnt.... Zwinkernd

Mich würde mal eine unabhängige und externe Gegenüberstellung über verursachte Schäden hinsichtlich zu schützender Kulturgüter interessieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der durch uns verursachte Schaden größer ist, als der durch die Archäologie selber!
1.Funde, die durch unsachgemäße Lagerung zerstört wurden,... da gibt es ja genug Beispiele  Zwinkernd
2.Funde, die in Archiven undokumentiert dahinschlummern und somit der Allgemeinheit ENTZOGEN sind!......
3.Funde, die zwar mal eingelagert wurden aber mittlerweile nicht mehr auffindbar sind. Ohne Beschuldigungen äußern zu wollen....Strauchdiebe gibt es nicht nur bei uns....
4.nimmt man die Aussage, dass in England in den letzten Jahren Neufunde zu 90% durch Sondler gemacht werden, muß man diese Quote zwangsläufig für D zu einem großen Teil als "Schaden" , da nicht aufgefunden verbuchen....
5.hinzu kommen durch Bauarbeiten, Feld- iund Forstarbeiten, sauren Regen, Gülle und Pestiziden sowie Düngemitteln zerstörte Funde, die im Laufe der Zeit an Menge zunehmen....

Was steht für ein definitiver Schaden durch Sondler dagegen?
1. Fundunterschlagung......hier muß man aber bedenken, dass ein großer Prozentsatz durch die Unterbindung des Sondelns hausgemacht ist.
2.unbeabsichtigte Zerstörung von Fundzusammenhängen in der gebrochenen Bodenschicht, die allerdings selbst innerhalb der Archäologie nicht gewürdigt wird, sonst würden diese Bodenschichten bei Grabungen nicht häufig abgeschoben und im Zuge von Bauvorhaben uä. werden diese auch nicht durch eine gründliche und regelmäßige Begutachtung gewürdigt!


Das alles ist umso unverständlicher, da wir ja eigentlich einen nicht unwesentlichen Teil zur Unterbindung der Schäden unter 4 und 5 leisten können und wollen. Manchmal habe ich den Eindruck, als handele es sich bei Archäologie in D darum, das Sondeln zu verhindern, bzw. so weit nur irgend möglich einzudämmen... Schockiert  Zumindest wenn ich in die DSGs schaue. Ganz klare Tendenz!

Habe ich was vergessen?  Zwinkernd

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#169
04. Februar 2015, um 19:56:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Bei euch gibt es wenigstens noch eine Strandsuchgenehmigung. Nicht einmal das wird einem in Thüringen gegönnt.... Zwinkernd


Hallo,

ich frage mich auch hier, wo ist das Problem?:

"§ 18
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Grabungsgenehmigung kann bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4 gilt sinngemäß." (Fassung 200)

Gräbst du am Strand mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken?

Je nach dem wie du diese Frage beantwortest braust du eine Genehmigung oder eben nicht.

Gruß Charlie

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#170
04. Februar 2015, um 20:46:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hallo,

ich frage mich auch hier, wo ist das Problem?:

"§ 18
Geschrieben von Zitat von Charlie
Nachforschungen
Geschrieben von Zitat von Charlie
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Grabungsgenehmigung kann bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4 gilt sinngemäß." (Fassung 200)

Gräbst du am Strand mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken?

Je nach dem wie du diese Frage beantwortest braust du eine Genehmigung oder eben nicht.

Gruß Charlie

Bitte nicht das Gesetz zitieren. Was zählt ist nur wie das der Denkmalschutz auslegt:o

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#171
04. Februar 2015, um 21:17:38 Uhr

Ich habe mal eine Frage: Wie lange gibt es schon diese Zertifizierungen in SH?

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#172
04. Februar 2015, um 21:24:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Ich habe mal eine Frage: Wie lange gibt es schon diese Zertifizierungen in SH?

Seit 10 Jahren.

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#173
04. Februar 2015, um 21:32:38 Uhr

So sehe ich das halt auch, DoC.ATX...

Das Amt hat leicht Klagen.....

muß man sich dann vor Gericht verteidigen, muß ich das Geld dafür aus meiner rechten Hosentasche nehmen. Und zwar mein eigenes. Aus der linken nimmt dann nämlich schon das Amt die Steuern, damit sie mich verklagen können  Nono

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#174
04. Februar 2015, um 21:43:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Seit 10 Jahren.
Danke, Jochim. Super
Das MV-Modell ist ja wesentlich älter. Zwinkernd

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#175
04. Februar 2015, um 21:55:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Danke, Jochim. Super
Das MV-Modell ist ja wesentlich älter. Zwinkernd

Auch mit Detektor Schockiert

Unter Lüth war das doch noch völlig untersagt und der war bis 2006 Landesarchäologe Schockiert

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#176
04. Februar 2015, um 22:11:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Auch mit Detektor Schockiert

Unter Lüth war das doch noch völlig untersagt und der war bis 2006 Landesarchäologe Schockiert
Nein. Ich meinte die Organisation ehrenamtlicher Mitarbeiter. Sorry. Verlegen

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#177
04. Februar 2015, um 22:14:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX

"§ 18
Nachforschungen
Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Bitte nicht das Gesetz zitieren. Was zählt ist nur wie das der Denkmalschutz auslegt:o

Wer ist der Denkmalschutz und was kann dieser Auslegen? 

Die haben sich an geltendes Recht zu halten.

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#178
04. Februar 2015, um 22:30:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Nein. Ich meinte die Organisation ehrenamtlicher Mitarbeiter. Sorry. Verlegen


Ja, das Prinzip der Bodendenkmalpfleger gibt es schon sehr lange in den neuen BL Super

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#179
04. Februar 2015, um 22:49:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ja, das Prinzip der Bodendenkmalpfleger gibt es schon sehr lange in den neuen BL Super
Genau. Es wird aber sehr oft völlig falsch interpretiert, weil Vergleiche mit den alten Bundesländern gezogen werden. Uups, ist hier OT. Winken

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