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 Sondeln legal?

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. März 2013, um 00:19:06 Uhr

hallo 

ich hab mal eine frage .. ist es legal auf einem acker zu suchen wenn ich die genehmigung des bauern habe und darf ich auf meinem eigenem grundstück suchen ?? (ich wohne in BW)

(versteckt)
#1
27. März 2013, um 00:33:43 Uhr

schaue er selbst kurz nach - Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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irgendwo steht da wohl was von "Sondler derer man habhaft wird, solle man ufs Rad flechten"......glaub es war zu finden unter:
§0815-Ausübung von Schreckensherrschaft 
Abs. wohaltpasst   Belehren

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(versteckt)
#2
27. März 2013, um 00:44:20 Uhr

Jo, und bei § 23 nicht mit dem Lesen aufhören, sondern bis § 27 Abs (2)  und (3) weiterlesen.

Viel Spaß

Walter

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(versteckt)
#3
27. März 2013, um 00:50:29 Uhr

klaro

Das suchen mit Metalldetektor , nach Metallischen Signalen , ist im ganzen Bundesgebiet der BRD Erlaubt !

Du brauchst dazu lediglich , die Erlaubnis des Besitzers zum betreten , des Grund und Bodens ,
ansonsten ist es Hausfriedensbruch !

Dafür braucht man keine NFG nach DSchG § 13 ( Nachforschungs Genemigung mit Metallsonde ) .

Sobald man aber danach gräbt , braucht man auch eine Genemigung vom Denkmalschutzamt !
Lg LOKI

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
27. März 2013, um 01:02:31 Uhr

das heißt also ich darf zwar suchen aber bei einem signal bicht graben?

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(versteckt)
#5
27. März 2013, um 01:03:51 Uhr

Also ich kann da nicht lesen das man überhaupt nicht graben darf.
So wie ich das lese darf man nicht auf Denkmälern usw nicht 
§ 21
.
Da steht nur das wenn man was findet was von kulturellen Wert ist der Gemeinde zu melden hat.
Also würde es unter zufällige Funde zählen 
§ 20.
Wenn ich falsch liege bitte ich um Erklärung.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
27. März 2013, um 01:06:29 Uhr

okay also kann ich ohne sorgen auf meinem grundstück oder mit genehmigung eines bauern auf dessen acker suchen oder?

(versteckt)
#7
27. März 2013, um 01:23:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von klaro99
okay also kann ich ohne sorgen auf meinem grundstück oder mit genehmigung eines bauern auf dessen acker suchen oder?

wenn dein Grundstück oder Bauersacker nicht unter Grabungsschutz steht und du nicht nach Sachen suchst an deren Erhaltung öffentliches Interesse klebt, ja, da kannste (insofern ich nix im Gesetz überlesen habe) dann suchen und auch graben ! theoretisch und rein nach Gesetzeslage halt .......

gibt in manchen Regionen von BaWü allerdings angeblich etwas mehr "aufgestachelte", ötwas fehlinformierte, gelangweilte Mitbürger als anderswo .....hört man so......

lern den Paragraphensalat auswendig und druck ihn dir am besten noch zum überall mit hinnehmen aus - is vielleicht besser Cool

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(versteckt)
#8
27. März 2013, um 01:26:09 Uhr

klaro 99

Ich muss sagen , das ich aus NRW bin , wie es in BaWü oder wo anders aussieht mit dem DSchG ,
weis ich nicht , wird aber ähnlich gelagert sein !

Lg LOKI

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#9
27. März 2013, um 09:30:27 Uhr

Moin,

endlose Diskussion hier im Forum.

Kurz zusammengefasst:
Solange Du mit der Genehmigung des Grundbesitzers und Pächters sondelst, dabei Denkmäler und Naturschutzgebiete weiträumig meidest und beim Verdacht auf archäologisch relevante Zufallsfunde diese brav beim Landesamt meldest, sollte Dir niemand an den Karren pinkeln können. Ach Munition und Kriegswaffen sind auch so eine rechtlich schwierige Zone, die man lieber nicht anfasst und ggf. den Kampfmittelräumdienst ruft. (Auch zum Erhalt der eigenen Gesundheit)

Dazu gibt es noch gewisse selbstauferlegte Regeln in der Sondlergemeinde, die einfach auch dazu gehören... Löcher wieder verschließen, nicht ohne Genehmigung auf eingesähte Flächen gehen, usw ...

Noch drei Hinweise:
Wenn Dein Landesamt Genehmigungen ausstellt, ist es aber besser diese zu beantragen. Signalisiert guten Willen ...

Wenn man ohne Genehmigung gezielt nach Altertümern sucht und diese ggf.  auch verkauft, muss man sich nicht wundern, wenn man über kurz oder lang eine Anzeige am Hals hat.

Dieser wurde schon erwähnt: Mach Dich schlau, nimm Dir den Gesetzestext mit und habe eine schlüssige Argumentation parat! Denn dass Anwohner die Polizei rufen oder aufgebrachte Heimatforscher Dich ansprechen ist nur eine Frage von Tagen ... dann solltest Du mit denen Reden können ...

Gruß

« Letzte Änderung: 27. März 2013, um 09:31:44 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
27. März 2013, um 09:37:22 Uhr

Moin,

was habt Ihr immer für Probleme mit den Gesetzen?

Es ist doch ganz einfach beschrieben in BW:

Nachforschungen nach archäologischen Bodendenkmälern sind erlaubnispflichtig.

In BW ist nahezu alles was im Boden so rumliegt ein Bodendenkmal.

Von Fundbergen oder Nicht-Bergen steht nichts im Gesetz. Wenn ich mit dem Detektor suche ist alleine entscheidend, ob ich nach archäologischen Bodendenkmälern suchen will oder nicht, d. h. schon die reine Suche ist erlaubnispflichtig, auch wenn ich z. B. nur eine Lese betreibe um Artefakte auf einem Acker aufzulesen, also nicht grabe, benötige ich ein NFG.

Und bevor jetzt wieder jemand kommt mit auf Bodendenkmälern oder fernab davon, auch dazu steht nichts im Gesetz. Es zählt alleine wonach gesucht wird und nicht wo!

Ein Blick in das Gesetz hilft meistens weiter.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#11
27. März 2013, um 10:23:45 Uhr

Hallo Walter
Habe mir gerade das DschG BaWü durchgelesen und habe einige ein paar fragen die du mir vielleicht beantworten kannst.
1. schreibst du, das fast alles dort im Boden befindliche ein Bodendenkmal darstellt.
    Beim lesen des Gesetzes (Abschnitt 6) finde ich aber nur die üblichen schwammigen Formulierungen. Wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Wert. Und zudem noch öffentliches Interesse.
Mir fällt es schwer das einzuordnen, da ich z.B. bei einer Gürtelschnalle 16. Jahrhundert keines dieser Definitionen erfüllt sehe. Bitte berichtigen wenn ich falsch liege.

2.§ 23 Schatzregal
Was genau hat denn einen hohen wissenschaftlichen Wert?
Nehmen wir einen mittelalterlichen Spinnwirtel.
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bringt er denn?

Ich hoffe du kannst mir ein wenig weiterhelfen?

Mit freundlichem Gruß
Tim

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
27. März 2013, um 11:47:19 Uhr

danke für alle antworten also kann ich heute nachmittag in bw sondeln  Smiley

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(versteckt)
#13
27. März 2013, um 11:48:55 Uhr

Hi,

mit der Erlaubnis des Bauern geht immer noch ein Restrisiko davon aus.

Denn, beachte auf Alle Fälle die Umstände des Feldes, es könnte einem BD unterliegen.

Nun hilft Dir kein ja mehr des Bauern sowie auch Dein eigenes Grundstück, unterliegt es einem BD
darfst Du nicht mal dort buddeln.

Mfg
Coindancer

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
27. März 2013, um 12:04:44 Uhr

hallo 

ja ich werde mich infomieren und wenn sich dort keines befindet kann ich suchen.

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