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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 43990 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
04. Mai 2012, um 20:39:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sawyer
..Im Grunde steht dort doch nichts anderes als in jedem DSchG !?
…sucht den hier jemand Militaria...? Wenn dort Kronkorken und nicht Militaria stehen würde, dann wären wir wohl, wie von Herb oben beschrieben, wirklich bald am Ende der Reise …
...

Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.

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(versteckt)
#16
04. Mai 2012, um 21:08:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.
Ich würde gerne in Schleswig-Holstein nach Kronkorken suchen. Das ist mein Hobby. Ich habe schon eine Sammlung von über 130 Stück. Darunter ganz seltene Exemplare von Pilsen, Becks und Jever vermutlich aus den Jahren 1997 bis 2010. Wo muss ich diesen Antrag stellen? Gebe mir bitte die Adresse. Darf ich mich in der Antragsstellung auf dich berufen?
Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#17
04. Mai 2012, um 21:13:57 Uhr

Also eigentlich bezieht sich der Abschnitt 4 doch nur auf die selbst getätigten Äußerungen des Klägers .
Und eigentlich bezieht er sich auch wirklich nur auf Militaria (die ja nach überzeugender Darlegung durchaus KD sein KÖNNEN ) und nicht auf generelle Metallsuche ,wie in SH beispielsweis auch am Strand nach Strandgut ……….nicht der halbüberkommene Rechtsbegriff des dem König ,Deichgrafen ,Pfaffen oder sonstwem (Finder) gehörenden Strandguts,sondern so Strandgut wie definitive NichtKD a la Euros o. Schmuck .

Auch Schlüssel o. Meteoriten oder Müllsuche wird dort nicht angerührt sondern einzig Militariasuche und Militaria können KD sein und wenn man gezielt nach Militaria (potentiellen KD……lol ) sucht dann nimmt man halt (zu einem minimalen Prozentsatz an Wahrscheinlichkeit ) in Kauf ,auch mal auf ein KD zu stoßen und braucht deswegen natürlich die  gesetzmäßig vorgesehene NFG .

Und ich frag mich ernsthaft was um alles in der Welt der Kläger in dem Prozeß von sich gegeben hat oder/und was dessen Anwalt aus diesen Äußerungen gemacht hat  Nono


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#18
04. Mai 2012, um 21:14:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.
... sag das mal dem Bauern bei der Kartoffelernte, aber vergiss vorher nicht die Sportschuh anzuziehen …
Ich finde, dass Urteil liest sich allgemein sehr Kläger- bzw. Personenbezogen, was garantiert auch auf die ganze Vorgeschichte des Falls zurückzuführen ist, die ich nicht kenne!

Dann dürfen wir ja alle gespannt sein, ob nun das SH-DschG mit einer „dolus eventualis“ alles einbeziehenden Klausel entsprechend umgeschrieben wird !?
…sehe schon die Überschrift einer bekannten Tageszeitung vor mir … Freddy Krüger

Gruß aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
04. Mai 2012, um 21:18:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sawyer
..
Dann dürfen wir ja alle gespannt sein, ob nun das SH-DschG mit einer „dolus eventualis“ alles einbeziehenden Klausel entsprechend umgeschrieben wird !?
…..… Freddy Krüger

ÄÄHHH, das Urteil beruft sich auf das Gesetz, warum sollte es dann umgeschrieben werden und überhaupt warum?Huch??

Hast Du den Text wirklich gelesen???

Gruß aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer


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(versteckt)
#20
04. Mai 2012, um 21:21:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.

Das käme ja wohl dann einem grundsätzlichen Detektorenverbot für die private Nutzung gleich. Polizei




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(versteckt)Themen Schreiber
#21
04. Mai 2012, um 21:27:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Das käme ja wohl dann einem grundsätzlichen Detektorenverbot für die private Nutzung gleich. Polizei


Ich glaube das ist genau das was Walter auch nicht so lustig an dem Urteil findet.

Aber mit Genehmigung kein Verbot.

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(versteckt)
#22
04. Mai 2012, um 21:42:34 Uhr

@Insurgent
Du hattest doch - genauso wie ich - auch das Urteil der Vorinstanz angefordert. Hast du es auch bekommen?
Gut Fund
j Smiley t t

Hinzugefügt 04. Mai 2012, um 21:44:11 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Aber mit Genehmigung kein Verbot.
Kein Verbot -> keine Genehmigung erforderlich, meinst du bestimmt.
Gut Fund
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 04. Mai 2012, um 21:44:42 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
04. Mai 2012, um 21:47:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@Insurgent
Du hattest doch - genauso wie ich - auch das Urteil der Vorinstanz angefordert. Hast du es auch bekommen?
Gut Fund
j Smiley t t

Hinzugefügt 04. Mai 2012, um 21:44:11 Uhr:
Kein Verbot -> keine Genehmigung erforderlich, meinst du bestimmt.
Gut Fund
j Smiley t t

1) Nein ich hatte nur das letzte angefordert

2) Nein, nach dem Urteil immer eine Genehmigung erforderlich und dann ist die Nutzung eines Detektors ja nicht verboten Zwinkernd

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(versteckt)
#24
04. Mai 2012, um 21:48:14 Uhr

Zitat:   
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.

Das käme ja wohl dann einem grundsätzlichen Detektorenverbot für die private Nutzung gleich.



Hab das Urteil eben erst bekommen, da ich den User "insurgent" blockiert habe.

Das Urteil ist auf den ersten Blick ein Schlag ins Gesicht jedes deutschen Sondengängers, dass sich der obengenannte User darüber wie ein Schneekönig freut, liegt doch auf der Hand. Es gibt Leute, die sind absolut gegen uns und würden uns sofort anzeigen, sollten sie uns irgendwo mit einem Detektor in der Hand sehen. Wollt ihr auf diese Leute hören und mit diesen Leuten etwas zu tuen haben? Die Antwort überlasse ich jedem selbst...


Zum Urteil:
Es war dämlich, auf Militarisuche zu klagen. Sowas würde ich Chancen 55 zu 45 geben, mehr nicht. Natürlich kann Militaria ein Denkmal sein, Napoleons Säbel, ein Musketengewehr, ein alter Bunker, Stollen ausm 30jöhrigen und und und!!!
Natürlich ist sowas ein Denkmal, wie kann man nur darauf klagen?
Er hätte lieber auf Euromünzen, Schlüsselsuche oder Meteoriten gehen sollen, mein Gott, uns einen Bärendienst erwiesen.  Irre Nono

ABER:
Im Urteil wird zwar gesagt, dass der Dolus eventualis hier Anwendung findet. Warum? WEIL man bei der Suche nach Militaria auf Denkmäler treffen kann, WEIL Militaria Denkmäler sein können!

DENN:
Bei einer Suche nach Meteoriten z.B. kann kein Eventualvorsatz vorliegen, da Meteoriten keine Denkmäler sein können. Der Dolus eventualis bezieht sich darauf, dass das, wonach gesucht wird, ein Denkmal sein kann.
Deswegen würde man meiner Ansicht nach nicht in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche, weil Meteoriten keine Denkmäler sein können.

Man muss sich immer fragen:
Kann das, wonach ich suche, ein Denkmal sein?
Wenn das, wonach ich suchen möchte, ein Denkmal sein kann, dann nehme ich auch in Kauf, ein Denkmal zu finden!

Können Militaria Denkmäler sein? JA, aus diesem Grund nähme ich es in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Militariasuche.
Können Meteoriten Denkmäler sein? NEIN, es ist ausgeschlossen, dass Meteoriten Denkmäler sein können. Aus diesem Grund nähme ich es auch nicht in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche.


Es wurde weiterhin ausdrücklich gesagt, dass dies eine Einzelfallentscheidung war.
Der Kläger wollte nach Militaria suchen, und weil Militaria auch Denkmal sein kann, nahm er es billigend in Kauf, auf Militaria, also Denkmäler zu stoßen.


Deswegen sehe ich dem Urteil locker entgegen, hätte auch eher in die Richtung des Gerichtes plädiert, ganz einfach aus dem Grund, weil es unzählige Militariasachen gibt, die Denkmäler darstellen.
Ansonsten würde dieses Urteil einem Detektorverbot gleich kommen, da man bei jeder Benutzung des Detektors auf Denkmäler stoßen kann. Wobei, man kann auch mit den Augen, oder mit dem Gruber des Bauern auf Denkmäler stoßen... Macht das Sinn? NEIN, deswegen das Urteil nicht so ernst nehmen sondern genau lesen  Zwinkernd


PS: Wie immer, keine Rechtsberatung  Smiley


« Letzte Änderung: 04. Mai 2012, um 21:58:47 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
04. Mai 2012, um 21:55:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
..Im Urteil wird zwar gesagt, dass der Dolus eventualis hier Anwendung findet. Warum? WEIL man bei der Suche nach Militaria auf Denkmäler treffen kann, WEIL Militaria Denkmäler sein können!

..

Sorry, durch den Neben Satz  "finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen

ist alles andere mit einbezogen. "Ich suche nur "Nicht Bodendenkmale" wie auch der Kläger forderte, ist deutlich eine juristische Abführ erteilt worden.



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(versteckt)
#26
04. Mai 2012, um 21:55:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
ÄÄHHH, das Urteil beruft sich auf das Gesetz, warum sollte es dann umgeschrieben werden und überhaupt warum???
Genau! Das Urteil beruft sich auf das Gesetz und nicht umgekehrt!

Bei Dir liest es sich so, als wenn nun wirklich alle Sondengänger unmittelbar auch von diesem Urteil betroffen wären, was aber nicht unbedingt der Fall sein muss, da dieses Urteil sehr Personen- und Fallbezogen verfasst wurde und so nicht im Gesetz verankert ist. Das spätere Urteile davon beeinflusst werden könnten ist wiederum eine andere Sache, die aber auch von den jeweiligen Prozesshintergründen abhängig sein wird.

Gruß aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer

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#27
04. Mai 2012, um 22:24:20 Uhr

Von Vornherein. Ich kenne die Urteilsbegründung im Einzelnen nicht. Nur glaube ich, daß dieses Urteil weitreichende Folgen haben wird. Im Grunde genommen geht es ja darum, daß Denkmäler und in diesem Fall unbekannte Denkmäler, nicht zerstört werden. Durch diesen Richterspruch wird die ganze Bundesrepublik quasi unter Denkmalschutz gestellt, da prinzipiell überall mit einem Denkmal zu rechnen ist. Hier greift ein Gericht indirekt in die Gesetzgebung mit seinem Urteil ein. Wie weit die einzelnen Bundesländer damit betroffen sind, wird sich in Zukunft zeigen, Somit müßten aber alle Bodeneingriffe, die getätigt werden, von den Denkmalämtern genehmigt werden, weil hier prinzipiel " billingend die Zerstörung von Denkmälern in Kauf genommen wird". Armes Deutschland, quo vadis! Es ist ein altbekannter Spruch, wer Alles unter Schutz stellt, schützt im Grunde genommen Nichts.
Derfla  Winken

(versteckt)
#28
04. Mai 2012, um 23:01:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Sorry, durch den Neben Satz  "finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen

ist alles andere mit einbezogen. "Ich suche nur "Nicht Bodendenkmale" wie auch der Kläger forderte, ist deutlich eine juristische Abführ erteilt worden.



Ernte kann das doch gar nicht lesen .........außer jemand zitiert dich  Lächelnd

also auch der fiese Nebensatz ist sehr fallbezogen und gründet auf einer etwas unklugen Äußerung seitens des Klägers :

"Mit diesem dolus eventualis handelt der Kläger bei seiner Suche ,weil er das Finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen ,die Kulturdenkmale sind, für ernstlich möglich hält und trotzdem sucht …"

ER (und nicht jede/r SG) hält das Auffinden von KD für ernstlich möglich !
oder auch ,ehrlich währt am längsten  Nono

frag mich sowieso wo er den suchen wollt (gesucht hat ?) das er KULTURDENKMALE erwartet hätte???

« Letzte Änderung: 04. Mai 2012, um 23:03:11 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#29
04. Mai 2012, um 23:02:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch

Ernte kann das doch gar nicht lesen .........außer jemand zitiert dich  Lächelnd

..

Danke  Cool

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