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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 43998 mal) 5
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(versteckt)
#90
07. Mai 2012, um 20:49:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Nein, da muss ich ganz energisch widersprechen. Nur wer seine Denkmalschutzbehörde verklagt, um eine NFG für das Sondeln nach sog. Militaria zu bekommen, dabei zugiebt, dass er wahrscheinlich Bodendenkmäler zerstören könnte, nur der hat schlechte Karten. Ohne Gesetzesänderungen ist das Sondeln nach Sachen, die keine Bodendenmäler sind, nach wie vor weder genehmigungspflichtig noch verboten.
Gut Fund
j Smiley t t


Hei,

deine Aussage bräuchte zwar eine 36 seitige Abhandung aber im Grunde hast du recht.

Noch gibt es in jedem Bundesland ein DschG und nach diesen, für mich zutreffenden, richte ich mich.

Ich frage mich nur, für was bekommen Richter Geld?

Da wir die Frage gestellt: (sinngemäß) " Könnten Sie bei ihrem Tuen auch BD finden?"
Und die wahrheitsgemäße Antwort "ja" wird dem Gegenüber zum Verhängnis.

Diese Frage kann ich jedem stellen welcher in der Erde buddelt. Und wer diese mit "nein"
beantwortet lügt.

Auf ein BD kann man immer und überall stoßen, auch da wo die Archis schon waren,
und dieses mit Bagger, Schippe, Abraumbagger oder auch mit MD.

Die Frage ist doch nicht kann man ein BD finden, sondern wie verfahren Sie mit einem
Fund der ein BD sein könnte?

Und wer sich da gesetzeskonform äußert muß gute karten haben.

Aber nochmal was zur erteilten NfG. Wer garantier das einer mit Dieser einen Hammerfund (BD) abgibt?


Wenn am 1.Mai die Extrmisten in Berlin ausrasten, muß jedem einzelnen die konkrete Straftat nachgewiesen
werden, sonst keine Anklage.

Und nur dieses kann auch für uns Sondengänger stehen.  


Hinzugefügt 07. Mai 2012, um 21:05:06 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Derfla
Manche Bundesländer geben eh keine Nachforschungsgenehmigungen aus.
Derfla  Winken

Wenn hier paar Leute welche einen Arsch in der Hose hätten, über die notwendigen
Finanzen verfügen sollten oder eine so genannte Interessenvertretung mal klagen würde
gäbe es solche Formulierungen in Gesetzen nicht mehr.

Wie kann eine Nachforschung (lesen, mit Opa reden, Sagen nachfragen u.s.w.) der Genehmigung bedürfen.

Rechtlich unhaltbar, es muß nur mal der richtige kommen.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:08:30 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#91
07. Mai 2012, um 21:10:03 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Nein, da muss ich ganz energisch widersprechen. Nur wer seine Denkmalschutzbehörde verklagt, um eine NFG für das Sondeln nach sog. Militaria zu bekommen, dabei zugiebt, dass er wahrscheinlich Bodendenkmäler zerstören könnte, nur der hat schlechte Karten. Ohne Gesetzesänderungen ist das Sondeln nach Sachen, die keine Bodendenmäler sind, nach wie vor weder genehmigungspflichtig noch verboten.
Gut Fund
j Smiley t t




..

Danke Jott,
da sieht man mal wieder welche Sondengänger den eigenen Reihen Probleme machen, hätte der betroffene nicht geklagt, sonder auf die OW gesch..en,
und gesagt wenn ihr mir keine SG geben wollt, dann geht ich halt entspannt ohne, dann müßten wir uns nicht mit der Problematik rumärgern, und es hätte auch keine wellen geschlagen.
Geht mir genauso, mein Amt ist komplett gegen Sg`s, na und, da geht man halt ohne, whats the problem?Huch.
Man kann wichtige Funde immernoch melden.

Gruß


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(versteckt)
#92
07. Mai 2012, um 21:19:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Geht mir genauso, mein Amt ist komplett gegen Sg`s, na und, da geht man halt ohne, whats the problem?Huch.
Man kann wichtige Funde immernoch melden.

Oder wichtige Funde wieder mit einer Schippe Erde bedecken und allen Scherereien aus dem Weg gehen (Bauern-Praxis: "Was? - Ich habe nix bemerkt!"  Zwinkernd) - so vermeidet man wenigstens Besuch morgens um 5 Uhr und hochnotpeinliche Verhöre durch entsprechend Beamte.

Nein, im Ernst... man kann auch in solchen Bundesländern (z.B. BW) so argumentieren:

1. Im Gesetz steht: Nachforschungen mit dem Ziel Kulturdenkmäler zu entdecken bedürfen  der Genehmigung.
2. Also muss es auch die Möglichkeit geben (MUSS!), eine solche Genehmigung zu erhalten, wenn keine gewichtigen (und die müssen wirklich wichtig sein) Gründe dagegen sprechen.
3. Denn sonst könnte man diesen Passus komplett streichen und schreiben: "Nachforschungen mit dem Ziel Kulturdenkmäler zu entdecken sind für Privatleute verboten" (oder: "dürfen nur vom Amt für Blablabla durchgeführt werden").

Hierin widerspricht sich das DSchG und die Praxis der Archäologen. Ein rechtlich unhaltbarer Zustand, wie ich finde. Was nützt es mir in einem Bundesland zu leben, in denen das Gesetz Genehmigungen vorsieht, diese aber in der Praxis NIE vergeben werden.  Nono

Grüße,
sondelfreund

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#93
07. Mai 2012, um 21:20:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Sicher? Ich dachte, so was ist dann ein Verfahrensfehler und man kann in Revision gehen. Aber ich bin ja auch kein Jurist.

Viele Grüße,
Günter



Das war schon doch die Revision und wie es am Ende von dem Urteil steht "unanfechtbar"

Da gibt es keine hörere Instanz mehr, so steht es jedenfalls in der Wikipedia.

"Beschließt das Oberverwaltungsgericht, den Antrag auf Zulassung der Berufung abzulehnen, ist der Rechtszug beendet, denn die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung ist unanfechtbar (§§ 124 a Abs. 5 Satz 4, 152 Abs. 1 VwGO)."

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Oberverwaltungsgericht


Hinzugefügt 07. Mai 2012, um 21:25:45 Uhr:

Geschrieben von Zitat von 7eichen
..und gesagt wenn ihr mir keine SG geben wollt, dann geht ich halt entspannt ohne, dann müßten wir uns nicht mit der Problematik rumärgern, und es hätte auch keine wellen geschlagen.
..


Der Arme ist zum vierten mal in den letzten 16 Jahren erwischt worden und wollte jetzt seine "Ruhe" haben

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:25:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#94
07. Mai 2012, um 21:26:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das war schon doch die Revision und wie es am Ende von dem Urteil steht "unanfechtbar"


Nein,
klicke hier:

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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png&filetimestamp=20110624131512


Revision ist keine Anfechtung.
Im Prinzip kann man das Spiel bis zu den obersten europäischen Gerichtshöfen treiben. Dann dürfte die Angelegenheit ein für alle Mal geklärt sein.


Grüße,
sondelfreund



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(versteckt)Themen Schreiber
#95
07. Mai 2012, um 21:31:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Nein,
klicke hier:

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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png&filetimestamp=20110624131512


Revision ist keine Anfechtung.
Im Prinzip kann man das Spiel bis zu den obersten europäischen Gerichtshöfen treiben. Dann dürfte die Angelegenheit ein für alle Mal geklärt sein.


Grüße,
sondelfreund




Falsch nach der Wikipedia.

Das sind zwar die formalen Gerichtshöfe, aber um in die nächst höhere Ebene zu kommen müssen bestimmte Dinge erfüllt sein und die sind hier nach dem Urteil (Unanfechtbar) ausgeschlossen.

Hat mich auch gewundert, dachte man kann sich bis zum höchsten Gericht durchklagen Schockiert

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(versteckt)
#96
07. Mai 2012, um 21:33:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich dachte, so was ist dann ein Verfahrensfehler und man kann in Revision gehen. Aber ich bin ja auch kein Jurist.
Revision geht bei dem Urteil nicht mehr. Das Urteil kann aber durch eine Wiederaufnahmeklage , eine Klage nach § 826 BGB oder eine Abänderungsklage angefochten werden.
Gut Fund
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:59:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#97
07. Mai 2012, um 21:39:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
...eine Klage nach § 826 BGB ...

§ 826 BGB
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung.Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
  Schockiert

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#98
07. Mai 2012, um 21:42:53 Uhr

@Insurgent
Kannst du ganze Sätze lesen???

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#99
07. Mai 2012, um 21:46:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@Insurgent
Kannst du ganze Sätze lesen???


Kannst Du mir erklären warum Du diesen § angegeben hast??

Habe ihn nur kopiert

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http://dejure.org/gesetze/BGB/826.html


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#100
07. Mai 2012, um 21:48:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent link=topic=39826.msg362573#msg362573 date=1336[quote author=insurgent




Der Arme ist zum vierten mal in den letzten 16 Jahren erwischt worden und wollte jetzt seine "Ruhe" haben
[/quote
Geschrieben von Zitat von insurgent

Für was wurde er erwischt?

Kopppelschlösser? Seitengewehre?



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#101
07. Mai 2012, um 21:56:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Kannst Du mir erklären warum Du diesen § angegeben hast?
Na klar kann ich das. Weil dieser Paragraph ganz allgemein die Durchbrechung einer "unanfechtbaren Entscheidung" zulässt. Das dies im konkreten Fall nicht zutrifft ist klar. Deshalb steht das schöne Wörtchen "oder" in meinem Satz. Wieder gut?
Gut Fund
j Smiley t t

Hinzugefügt 07. Mai 2012, um 22:01:16 Uhr:

Okay, war vielleicht an der Stelle unangebracht, ich habe den Paragraphen oben gestrichen. Bitte keine Diskussion mehr darüber.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 22:02:33 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#102
07. Mai 2012, um 22:08:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Geronimo
Irgend wann werden Sondler wohl Standrechtlich erschossen auf dem Feld   .........

Mal ehrlich  , Kinderfi...bekommen Bewährung ......
Sondler werden mit Knast bedroht und müssen Strafe zahlen .....

Dann noch zu sagen das man nur mit Genehmigung suchen kann ohne sich "ängstlich " umdrehen zu müssen.....


Gibt es nicht wichtigere Dinge wodrum sich die Gerichtsbarkeit kümmern sollte ?
Hauptsache man kann das Deutschen Volk weiter Bevormunden !

Davon abgesehen werden die Gesetze von der Obrigkeit eh nur so gedreht wie es gerade passt !


Kaum ein Land wo so viel Reglementiert wird wie Deutschland.....Alles ist verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist  Idiot
Traurig das es hier auch noch welche gibt die dem die Stange halten.....Immer schön  [toilette]  wenn man jemanden anscheißen kann
Oder den ober Belehren spielen .

Kein wunder das viele nichts mehr einstellen .


Genau so sieht es aus ! Und nicht anders. Und grade deswegen sollte man suchen ohne eine "Genehmigung". Da ist ein Punkt erreicht und der Bogen überspannt ! Das ganze ist eigentlich nur noch ein einziger Witz !


DAff

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(versteckt)
#103
07. Mai 2012, um 22:10:46 Uhr

Wie hoch ist denn die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit?

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

Offline
(versteckt)
#104
07. Mai 2012, um 22:14:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von HiFiRe

Wie hoch ist denn die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit?

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

Das wird die scheinheilige archäologische Inquisition unter Leitung des Hobbyjuristen Insurgent (...dem Aufrührer...) dann je nach gutdünken auswürfeln.   Engel   Amen


« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 22:21:19 Uhr von (versteckt) »

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