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« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:08:30 Uhr von (versteckt) »
Nein, da muss ich ganz energisch widersprechen. Nur wer seine Denkmalschutzbehörde verklagt, um eine NFG für das Sondeln nach sog. Militaria zu bekommen, dabei zugiebt, dass er wahrscheinlich Bodendenkmäler zerstören könnte, nur der hat schlechte Karten. Ohne Gesetzesänderungen ist das Sondeln nach Sachen, die keine Bodendenmäler sind, nach wie vor weder genehmigungspflichtig noch verboten.Gut Fundj Smiley t t
« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:25:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 21:59:51 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 22:02:33 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 22:21:19 Uhr von (versteckt) »