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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 43993 mal) 5
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#45
05. Mai 2012, um 22:07:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Der SG hat sich auf diese Aussagen berufen und ist kläglich gescheitert, danke an die Ernte AG

Meinst Du Deine Angaben hätten dem Sondelfreund besser geholfen?

@ Insurgent:  Die unterschwellige Schadenfreude in all Deinen Worten widert mich an...  Traurig


« Letzte Änderung: 05. Mai 2012, um 22:11:45 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#46
05. Mai 2012, um 22:31:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Meinst Du Deine Angaben hätten dem Sondelfreund besser geholfen?

@ Insurgent:  Die unterschwellige Schadenfreude in all Deinen Worten widert mich an...  Traurig


Warnende Worte sind für Dich Schadensfreude......lege bitte Deine Vorurteile ab, sie machen Blind.

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#47
06. Mai 2012, um 07:53:45 Uhr

Moin,

ja, Denkmalschutz ist Ländersache und nein, es ist kein Grundsatzurteil - aber !! - Urteile von OLG/OVG werden bei einer Urteilsfindung herangezogen (ich hatte das Beispiel bereits in dem Waldsuchthema geschrieben in dem Jörg dieses Urteil zuerst gepostet hatte) Bei der Entscheidung über den hälftigen Anteil an einem fränkischen Gräberfeld in Bayern wurde das OLG Urteil aus Düsseldorf bzgl. eines römischen Gräberfeldes herangezogen und die Argumentation unter Hinweis auf das OLG-Urteil von Düsseldorf vom OLG München vollinhaltlich übernommen (das LDA Bayern musste deshalb 60.000 Euro an den Entdecker zahlen), bei unserem eigenen Urteil (Mythos-Urteil VG Wiesbaden 2000) wurde ebenfalls das OLG-Urteil aus Lüneburg von 1998 herangezogen (Waldsuche).

Ein anderes Gericht kann anders entscheiden, wenn aber die Argumentation des bestehenden Urteils nachvollziehbar ist und auf den aktuellen Fall passt, dann wird eben meistens - auch um sich die Arbeit leichter zu machen - auf das bestehende Urteil verwiesen.

So gesehen ist es ein "Grundsatzurteil" jedenfalls für SG, weil der Sachverhalt einfach ist:

Ein Mensch verwendet einen Detektor und sucht nicht nach BD.

Das ist eine einfache Sachlage und diese Sachlage wurde im vorgestellten Urteil verhandelt. Warum sollte da ein anderes Gericht zu einem anderen Urteil kommen?

Es wurde seit ca. 2000 in fast allen Foren, bei Neueinsteigerfragen darauf hingewiesen, dass man für die Suche eine NFG benötigt, wie Jörg schon schrieb, kamen dann immer die Fraktion hinzu, die das für nicht erforderlich hielt und sinngemäß schrieben: Geh' einfach suchen und habe Spaß dabei.

Das ist zwar ein schöner HInweis, aber nicht zielführend, weil ja klar war, dass auf Seiten des Denkmalschutzes an Gegenstategien gearbeitet wird. Es ist weiter bekannt, dass es im öffentlichen Dienst zwar langsam, aber doch stetig voran geht und dass, es irgendwann einmal Reaktionen geben wird.

In Hessen kam man auf den Trichter mit der Hausdurchsuchung, wenn ein SG ohne NFG angetroffen wird, an der Übernahme der Strafrechtsbegriffe bei Verfahren gegen SG wurde auch schon lange gearbeitet, wer die Beitrage von André Schoellen verfolgte, konnte dies gut erkennen. (er ist ja nicht nur Mitbegründer der HAPPAH, sondern arbeitet auch mit einer Gruppe deutschger Archäologen zusammen, deren Ziel ist übrigens den Detektorbesitz wie beim Waffenrecht zu handhaben - nicht dass in 10 Jahren, wenn die Detektorbesitzkarte eingeführt wird, wieder alle SG aus allen Wolken fallen und von nichts gewust haben). Auch diese Urteil fiel nicht vom Himmel. In drei LKÄ haben wir schon AG Raubgrabungen. Was glaubt Ihr eigentlich, was die den ganzen Tag machen? Die laufen nicht Tageintagaus durch den Wald in der Hoffung auf einen SG zu treffen, sie setzen sich mit Richtern und Staatsanwalten zusammen und informieren die, machen auf die Problematik aufmerksam, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, machen Vorträge bei den Vollzugsbeamten usw.

Dieses Urteil wird bis auf das letzte Verwaltungsgericht herunterverteilt werden.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 06. Mai 2012, um 07:59:47 Uhr von (versteckt) »

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#48
06. Mai 2012, um 07:55:34 Uhr

Lieber Insurgent,

wenn Du ein Urteil, das im Ergebnis selbst im Pilzesuchen eine Ordnungswidrigkeit sieht (ohne  Genehmigung der Denkmalbehörde) etwas anzustrebendes erkennst, ist Dir nicht zu helfen - jedenfalls von mir nicht.
Hier kann von gesundem Menschenverstand keine Rede sein.
Hier waren Kranke am Werk - allseits.

Da schließe ich mich Walters Worten voll und ganz an.

Möchte fast sagen "Franke, statt Kranke!"
- Walter, sieh es mir bitte nach -

Gruß
masterTHief

« Letzte Änderung: 06. Mai 2012, um 07:58:17 Uhr von (versteckt) »

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#49
06. Mai 2012, um 09:45:58 Uhr

Guten Morgen !!
Geht man von der These aus das Deutschland unter Denkmalscutz stehen würde,gäbe es demnächst keinen Strassenbau,Tief-
bau oder Hochbau Projekte.
Da man diesen boden nicht stören darf.
Für alle dies Vorhaben müßte immer ein Mitarbeiter des Museeums anwesen sein um diese Projekte abzusegnen.
Armes Deutschland kann ich nur sagen.(Für die Zukunft es wird nicht mehr gebaut ;ein schildstand in Deutschland)Es werden mehr Kultur,Bodenfenkmäler unw.zerstört durch diese Projekte alls es ein Sondler  es schaffen könnte wenn er das ganze Leben
regelmäßig am Laufen ist.
Cattleya. Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#50
06. Mai 2012, um 10:54:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Lieber Insurgent,

wenn Du ein Urteil, das im Ergebnis selbst im Pilzesuchen eine Ordnungswidrigkeit sieht (ohne  Genehmigung der Denkmalbehörde) etwas anzustrebendes erkennst, ist Dir nicht zu helfen - jedenfalls von mir nicht.
...


Lieber masterTHief,

warum so polemisch. In dem Urteil steht doch deutlich drin, dass es um die Suche nach Gegenständen geht die auch Kulturdenkmale sein können (nicht müssen)

Aktuel wachsende Pilze können kein Kulturdenkmal sein.

Und man darf auch Kulturdenkmale betreten und es ist sogar gewünscht und kostet oft Eintritt seinen Blick auf diese zu werfen.

Das zufällige Entdecken von Kulturdenkmalen ist schon im Gesetzt geregelt und bedarf keiner zusätzlichen Klärung.

Nur die Behauptung "Wenn man keine Kulturdenkmale mit dem Detektor sucht kann man fast überall ohne Genehmigung vom Amt sondeln und graben"

Dies hat einer Klärung bedurft die das OVG Schleswig beschlossen hat.

Geschrieben von Zitat von Cattleya
Guten Morgen !!
Geht man von der These aus das Deutschland unter Denkmalscutz stehen würde,gäbe es demnächst keinen Strassenbau,Tief-
bau oder Hochbau Projekte.
Da man diesen boden nicht stören darf.
Für alle dies Vorhaben müßte immer ein Mitarbeiter des Museeums anwesen sein um diese Projekte abzusegnen.
....


Äh, so etwas nennt man Voruntersuchung und ggf Ausgrabung und wird seit Jahrzehnten praktiziert. Viele wichtige Funde der letzten Zeit kommen von solchen Projekten, z.B. der Goldschatz von Syke.

z.B. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/bodendenkmalpflege/stabsstelle/lineare_projekte/


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#51
06. Mai 2012, um 11:35:02 Uhr

Ich werde mir demnächst vom Arzt attestieren lassen, dass ich gewaltig einen an der Birne habe und dass mein einzig lebenswerter Antrieb darin besteht, sinnlos Löcher zu graben. Das ganze werde ich dann natürlich auf Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung machen, denn selbstverständlich werde ich Zeit brauchen um ohne Detektor ganze Flächen umzugraben, da wird mir mein Job nur im Weg sein...

Meine Fresse, die gesamte Menschheit geht den Bach herunter und Deutschland hat Zeit, sich um solchen Scheiß zu kümmern. Anderswo verrecken Kinder weil sie nichts zu Fressen haben. Das sind ernsthafte Probleme.

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#52
06. Mai 2012, um 12:26:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Lieber masterTHief,

warum so polemisch. In dem Urteil steht doch deutlich drin, dass es um die Suche nach Gegenständen geht die auch Kulturdenkmale sein können (nicht müssen)

Aktuel wachsende Pilze können kein Kulturdenkmal sein.

Und man darf auch Kulturdenkmale betreten und es ist sogar gewünscht und kostet oft Eintritt seinen Blick auf diese zu werfen.

Das zufällige Entdecken von Kulturdenkmalen ist schon im Gesetzt geregelt und bedarf keiner zusätzlichen Klärung.

Nur die Behauptung "Wenn man keine Kulturdenkmale mit dem Detektor sucht kann man fast überall ohne Genehmigung vom Amt sondeln und graben"

Dies hat einer Klärung bedurft die das OVG Schleswig beschlossen hat.

Äh, so etwas nennt man Voruntersuchung und ggf Ausgrabung und wird seit Jahrzehnten praktiziert. Viele wichtige Funde der letzten Zeit kommen von solchen Projekten, z.B. der Goldschatz von Syke.

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Aber wo ist der Unterschied bei der Suche nach Bodenschätzen? Auch dort KÖNNTE man ein KD finden. Somit verboten! Auch der Bau von Strassen ist somit erstmal grundsätzlich verboten. Das musst Du doch auch so sehen. Die Logik man KÖNNTE ja ein KD finden ist sowas von Irre! Schade ist, das man keine Rchtschutzversicherung für so etwas richtig nutzen kann. Und schade, dass es überall diese bescheuerte Lobbyarbeit gibt. Ich bin der Meinung die Archäologen sollten endlich richtig auf die SG zugehen. Verbote werden NIEMALS helfen. Solch dumme Urteile ohne klare Aussage auch nicht. Wir lassen uns das Hobby eh nicht nehmen. Und irgendwann sagen sich die meisten, es ist eh verboten, also nehme ich keine Rücksicht mehr! Schade! Und dann ist vieles verloren.

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

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(versteckt)Themen Schreiber
#53
06. Mai 2012, um 12:40:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von HiFiRe
Aber wo ist der Unterschied bei der Suche nach Bodenschätzen? Auch dort KÖNNTE man ein KD finden. Somit verboten! Auch der Bau von Strassen ist somit erstmal grundsätzlich verboten. ...

Warum immer diese schwarz/weis Malerei  Irre Es ist nicht VERBOTEN nur Genehmigungspflichtig!!!!!!!

Alle größeren Eingriffe in den Boden, sei es Straßenbau, Hausbau, Braunkohle etc bedürfen einer Genehmigung und dabei wird u.a. auch die Archäologie befragt. Und wenn der Verdacht besteht, dass dort BD vorhanden sind wird gegraben und wenn es nicht anders geht komplett ausgegraben damit dort die Straße, Haus etc gebaut werden können.

97% aller Grabungen in D werden aus diesem Grunde durchgefüht.

Es gibt in fast allen BL die Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen. Wirmüssen jetzt darum kämpfen das ALLE BL Genehmigungen erteilen (mit entsprechenden Ausbildungen etc.)

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#54
06. Mai 2012, um 13:54:12 Uhr

Ist es jetzt nicht wichtiger mal zu erfahren welche Auswirkungen das Urteil für den Sondler hat, als das Urteil zu zerpflücken? Das Urteil ist jetzt die Messlatte und nicht die persönliche Meinungen.

Welche Strafen drohen? Welche Folgen könnte das jetzt für den Beruf haben. Natürlich : wo kein Kläger da kein Richter ! Aber wenn doch erwischt was dann ?
Werden die Behörden( Polizei ) jetzt Aktiver werden ?

G.S

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#55
06. Mai 2012, um 13:54:23 Uhr

Ach Leute jetzt messt diesem lächerlichen Urteil doch nicht ZU viel Bedeutung bei  Nono
Wenn ihr euch die Urteilsbegründung mal durchlest ,dann wird euch sehr schnell klar ,dass das Ganze nur so beurteilt wurde ,weil der Kläger selbst eingeräumt hat das er es für wahrscheinlich hält ,auf Kulturdenkmäler zu stoßen !
Dieses Urteil wird bei ähnlichen Prozeßen nur dann herangezogen ,wenn sich Kläger/Beklagte in ähnlicher Weise die Worte im Mund umdrehen lassen wie unser glückloser Kläger hier !
Ein Kulturdenkmal ist per Definition etwas von herausragendem Wert an dessen Pflege und Erhaltung öffentliches Interesse besteht !
Weiß nicht was ihr für Vorstellungen habt und wo ihr suchen geht ,aber ich für meinen Teil würd die Auffindung eines KD nicht mal auf einem BD für so wahrscheinlich halten ,das ich mir sowas unterstellen lassen würde !
Die Wahrscheinlichkeit auf etwas von öffentlichen Interesse (ist NICHT alles was für die Archis interessant ist und sie gerne haben wollen ……..auch wenn sie ihr Beurteilungsdominat natürlich in der Hinsicht ausnützen würden um bei Bedarf selbst Hufnägel zu KD zu erklären) ist ähnlich gering ,wie das euch der Blitz beim scheißen trifft !

Bedenkt auch wer euch hier berät und dieses Urteil auslegt – nicht jeder hier ist frei und unbefangen genug um wirklich objektiv zu sprechen  …..gerad dann nicht wenn es gegen das Amt geht mit denen einige hier (seeehr) gut zusammenarbeiten und die auch schon seit eh und je für die Sondengängerei nur mit Genehmigung und nach den Wünschen der Archis plädieren  Zwinkernd


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(versteckt)Themen Schreiber
#56
06. Mai 2012, um 14:26:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...nach den Wünschen der Archis plädieren  Zwinkernd


Archäologen unterliegen auch dem Gesetzt. Hier wurde auf höchster Landesebene festgestellt das zum Schutz unseres gemeinsamen kulturellen Erbes nicht jeder einfach lustig mit der Sonde loslaufen kann und andere belügt "Er such ja keine Kulturgüter"

Genau wie Du mein lieber Sondengängerübermensch.

Deine Einstellung und Meinung kannst Du dann ja mal einem Richter erklären Cool

Walter hat die Reichweite schon richtig erkannt!!

« Letzte Änderung: 06. Mai 2012, um 15:25:59 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#57
06. Mai 2012, um 15:16:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Deine Einstellung und Meinung kannst Du dann ja mal einem Richter erklären

Seis drum, jedenfalls wird bis dahin wird gesondelt, gebuddelt und  was das Zeug hält!!! Diese irrwitzigen, alle unter Generalverdacht stellenden Urteile und die hiesigen Diskussionen spornen einen regelrecht dazu an nun so richtig Gas zu geben!   Lächelnd

Für den mathematisch kaum zu erfassenden Fall einer Anklage mit anschließender Verurteilung liegt genug Geld bereit um die Strafe zu zahlen.  Man gönnt sich ja sonst nichts...  Cool

« Letzte Änderung: 06. Mai 2012, um 15:19:42 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#58
06. Mai 2012, um 15:21:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
.
Für den mathematisch kaum zu erfassenden Fall einer Anklage mit anschließender Verurteilung liegt genug Geld bereit um die Strafe zu zahlen.  Man gönnt sich ja sonst nichts...  Cool

Das ist eine klare Aussage.

Offline
(versteckt)
#59
06. Mai 2012, um 15:23:33 Uhr

Exakt mein Freund!  Grinsend

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