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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 43996 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#75
07. Mai 2012, um 13:00:01 Uhr

Habe sie beim OVG direkt angefordert.

 Mail: verwaltung@ovg.landsh.de

Aber sie schicken es nur mit vollständiger Adresse zu, da man eine Rechnung über 2,50€ bekommt.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 13:02:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#76
07. Mai 2012, um 13:26:33 Uhr


Wenn ich das hier so lese, dann …
„ sehe ich schon den Tag vor mir, an dem eine Armee Sondler mit geschultertem Detektor vor dem Archihauptquartier steht und auf den nächsten Ackereinsatz wartet … „
 Suchen  Suchen  Suchen  Suchen  Suchen
 Suchen  Suchen  Suchen  Suchen  Suchen
 Suchen  Suchen  Suchen  Suchen  Suchen
 Suchen  Suchen  Suchen  Suchen  Suchen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Belehren - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Idiot

„ Spaß beiseite und Ironie Off „

Mal ehrlich… es gibt doch weitaus wichtigere Dinge, um die sich der Staat kümmern sollte, als ein paar „Nägel- und Hufeisensammler “ die niemandem etwas böses wollen!
Es wird immer weiße und schwarze Schafe geben, da wird es auch nicht helfen, die weißen ohne NFG auch schwarz anzumalen, weil es auch durchaus möglich ist, dass es auch schwarze Schafe mit NFG gibt.

Geschrieben von Zitat von insurgent
Gegen Leute, die den Denkmalschutz und unser gemeinsames Kulturelles Erbe offen mit Füßen treten, ja da bin ein Insurgent  Ärgerlich
Schöner Satz dem ich 100%ig zustimme, nur wer tut das hier bitte?

Man kann sich auch in gewisse Dinge bis zur Besinnungslosigkeit reinsteigern und somit alle über einen Kamm scheren, ob dies allerdings der Sache dienlich ist bezweifele ich.
Nichts für ungut!

Gruß aus dem Norden Rundumschlag
Sawyer


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#77
07. Mai 2012, um 15:43:59 Uhr

Also mir kommt diese Urteilbegründig irgendwie komisch vor. Wie kann ein Gericht eine Ordnungswidrigkeit (was ja das Suchen nach Bodendenkmälern sein soll) mit dem Eventualvorsatz aus der Rechtsprechung für Straftaten (was das Suchen nach Bodendenmäler nicht ist) belegen? Das verstehe wer will. Ich verstehe das nicht. Mag mir das mal jemand erklären?
Gut Fund
j Smiley t t

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#78
07. Mai 2012, um 16:00:24 Uhr

Irgend wann werden Sondler wohl Standrechtlich erschossen auf dem Feld   .........

Mal ehrlich  , Kinderfi...bekommen Bewährung ......
Sondler werden mit Knast bedroht und müssen Strafe zahlen .....

Dann noch zu sagen das man nur mit Genehmigung suchen kann ohne sich "ängstlich " umdrehen zu müssen.....


Gibt es nicht wichtigere Dinge wodrum sich die Gerichtsbarkeit kümmern sollte ?
Hauptsache man kann das Deutschen Volk weiter Bevormunden !

Davon abgesehen werden die Gesetze von der Obrigkeit eh nur so gedreht wie es gerade passt !


Kaum ein Land wo so viel Reglementiert wird wie Deutschland.....Alles ist verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist  Idiot
Traurig das es hier auch noch welche gibt die dem die Stange halten.....Immer schön  [toilette]  wenn man jemanden anscheißen kann
Oder den ober Belehren spielen .

Kein wunder das viele nichts mehr einstellen .







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(versteckt)Themen Schreiber
#79
07. Mai 2012, um 16:36:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Also mir kommt diese Urteilbegründig irgendwie komisch vor. Wie kann ein Gericht eine Ordnungswidrigkeit (was ja das Suchen nach Bodendenkmälern sein soll) mit dem Eventualvorsatz aus der Rechtsprechung für Straftaten (was das Suchen nach Bodendenmäler nicht ist) belegen? Das verstehe wer will. Ich verstehe das nicht. Mag mir das mal jemand erklären?
Gut Fund
j Smiley t t


Mußt mal lesen

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http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit


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#80
07. Mai 2012, um 17:19:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Mußt mal lesen
Ich kann leider nicht lesen. Aber ich schaue mir mal die Bilder dort an.


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#81
07. Mai 2012, um 17:24:39 Uhr

 Grinsend     Kringeln       Grinsend



leider zu wenige worte der Beitrag

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#82
07. Mai 2012, um 18:03:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Das verstehe wer will. Ich verstehe das nicht. Mag mir das mal jemand erklären?

Meinen Verstand übersteigt das auch.   Lächelnd

Unser hauptamtlicher Forumsankläger und Jura-Professor Insurgent (... der Aufrührer...) möge uns diese ganzen Widersprüche bitte alle noch mal von vorne erklären.    Winken


« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 18:05:06 Uhr von (versteckt) »

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#83
07. Mai 2012, um 18:05:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Wer einen Detektor künftig einschaltet und bei einer Fundanzeige den Fund ausgräbt ohne eine NFG zu besitzen begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer dann vorbringt, dann gehe ich gleich auf ein KD, der begibt sich von der Ordnungswidrigkeit gleich ins Strafrecht (§246 u. § 304 StGB) - diese Vorschläge sind ja wohl nicht zielführend.
Hallo Walter,

sorry, aber das ist gleich doppelt verkehrt.

Erstens habe ich niemanden aufgefordert, auf Bodendenkmälern zu sondeln, sondern lediglich Bedenken geäußert, dass ein generelles Sondelverbot ohne NFG die Hemmschwelle senkt, gleich noch einen Schritt weiterzugehen.

§246 StGB behandelt die Unterschlagung. Hier sehe ich keinen Unterschied zwischen dem Sondeln und Funde behalten auf einem normalen Acker und auf einem BD.

§ 304 StGB, die gemeinschädliche Sachbeschädigung, dürfte auch kaum anwendbar sein, wenn sich der Sondler auf einem als BD ausgewiesenen Acker befindet. Klar, das Öffnen von Hügelgräbern z.B. ist gleich noch mal eine andere Kategorie und war hier nicht gemeint.

Also: solange man ohne NFG auf einem normalen Acker sondelt, begeht man nun nach diesem OVG-Urteil erst einmal genauso "nur" eine Ordnungswidrigkeit, als wenn man auf einem als BD ausgewiesenen Acker sondelt.

Und noch mal zur Klarstellung: das soll keine Aufforderung zum ungesetzlichen Handeln darstellen, sondern lediglich eine Befürchtung aufzeigen, welche Seiteneffekte dieses Urteil haben könnte.

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#84
07. Mai 2012, um 18:12:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Meinen Verstand übersteigt das auch.   Lächelnd

Unser hauptamtlicher Forumsankläger und Jura-Professor Insurgent (... der Aufrührer...) möge uns diese ganzen Widersprüche bitte alle noch mal von vorne erklären.    Winken


Ich habe das Forum nicht angeklagt, warum auch. Wer die Begründung vom OVG in Schleswig näher haben will muß sich wohl direkt an an das OVG wenden. Ich bin kein Jura-Professor, habe nur 2 Semester erfolgreich eine Jura Vorlesung besucht Zwinkernd

Außerdem gibt es doch ganz andere, die hier mit ihren großartigen Gesetzesauslegungen geglänzt haben.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 18:14:56 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#85
07. Mai 2012, um 18:17:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Und noch mal zur Klarstellung: das soll keine Aufforderung zum ungesetzlichen Handeln darstellen, sondern lediglich eine Befürchtung aufzeigen, welche Seiteneffekte dieses Urteil haben könnte.

Günter: Kein klar denkender Mensch würde aus Deinen Worten eine Aufforderung zum ungesetzlichen Handeln ableiten. Wer so was dennoch tut sollte mal dringend zum Arzt gehen.


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(versteckt)
#86
07. Mai 2012, um 18:54:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Also: solange man ohne NFG auf einem normalen Acker sondelt, begeht man nun nach diesem OVG-Urteil erst einmal genauso "nur" eine Ordnungswidrigkeit, als wenn man auf einem als BD ausgewiesenen Acker sondelt.
Nein, da muss ich ganz energisch widersprechen. Nur wer seine Denkmalschutzbehörde verklagt, um eine NFG für das Sondeln nach sog. Militaria zu bekommen, dabei zugiebt, dass er wahrscheinlich Bodendenkmäler zerstören könnte, nur der hat schlechte Karten. Ohne Gesetzesänderungen ist das Sondeln nach Sachen, die keine Bodendenmäler sind, nach wie vor weder genehmigungspflichtig noch verboten.
Gut Fund
j Smiley t t


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(versteckt)
#87
07. Mai 2012, um 20:16:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Also mir kommt diese Urteilbegründig irgendwie komisch vor. Wie kann ein Gericht eine Ordnungswidrigkeit (was ja das Suchen nach Bodendenkmälern sein soll) mit dem Eventualvorsatz aus der Rechtsprechung für Straftaten (was das Suchen nach Bodendenmäler nicht ist) belegen? Das verstehe wer will. Ich verstehe das nicht. Mag mir das mal jemand erklären?
Gut Fund
j Smiley t t

Moin,

nein, das kann man eben nicht erklären. Ich hatte ja schon geschrieben, dass man diese Begriffe auf dem Strafrecht verwendet hat, was komplett ungewöhnlich ist und im Ordnungrecht eigentlich nichts zu suchen hat. Da wurde im Hintergrund reichlich "gearbeitet". André Schoellen hat diese beiden Begrffe immer reichlich angewendet und die HAPPAH und ihre deutschen Fans, werden hier gewiss etsprechende Aufklärungsarbeit geleistet haben.

Was ich nicht verstehen kann, ist die Arbeit des den SG vertretenden RA in dieser Sache. Er hätte doch nicht zulassen dürfen, dass diese Rechtsbegriffe aus dem Strafrecht in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einfließen.

Jetzt ist es aber wie es ist und es ist zu spät um daran noch etwas zu ändern.

Viele Grüße

Walter

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#88
07. Mai 2012, um 20:21:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Jetzt ist es aber wie es ist und es ist zu spät um daran noch etwas zu ändern.
Sicher? Ich dachte, so was ist dann ein Verfahrensfehler und man kann in Revision gehen. Aber ich bin ja auch kein Jurist.

Viele Grüße,
Günter


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#89
07. Mai 2012, um 20:38:52 Uhr

Nun wie schon mal gesagt, haben sich die Richter in diesem Verfahren mit ihrer Auslegung gesetzgeberisch geautet. Daß hierzu eine größere Vorarbeit von anderer Seite geleistet wurde, wie schon Walter andeutete, ist anzunehmen. Inwiefern solch ein Verfahren anzugreifen ist, als sog. Verfahrensfehler, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens gestattet, da bin ich auch überfragt. Bin auch kein Jurist. Zumindest ist ganz klar, haben sich die Archäologen hier durchgesetzt. Ich gehe auch davon aus, daß in gewissen Bundesländern die Vergabe von Nachforschungen in Zukunft sehr eingeschränkt gehandhabt wird. Manche Bundesländer geben eh keine Nachforschungsgenehmigungen aus. Es ist nicht so wie Insurgent meint, daß hier der Weg von SH eingeschlagen wird, selbst dann nicht, wenn hier versucht wird was in dieser Richtung zu unternehmen. Es ist halt schon der lange Weg, den die Archiologen gegangen sind, um die Sondengänger in die kriminelle Ecke zu schieben. Hiermit ist es ihnen ja geglückt.
Derfla  Winken

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