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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 43997 mal) 5
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#30
04. Mai 2012, um 23:45:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
...deswegen das Urteil nicht so ernst nehmen sondern genau lesen

So ist es!   Smiley


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#31
05. Mai 2012, um 00:00:28 Uhr

Ich bin Sondengänger. Das ist mein Hobby, bei dem ich sehr viel für meine Gesundheit tue. Viel frische Luft, Natur und Bewegung. Mich reizt die Spannung beim Bergen von Metallgegenständen, deren ideellen Werte für mich in deren Geschichten liegen. Offensichtliche Bodendenkmäler sind nicht das Ziel meiner Suche und werden, sofern sie zufällig entdeckt werden, umgehend den Behörden gemeldet. Ich kenne kein Gesetz, welches mir mein Hobby verbietet oder genehmigungspflichtig macht.
Gut Fund
j Smiley t t


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#32
05. Mai 2012, um 02:05:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Ich bin Sondengänger. Das ist mein Hobby, bei dem ich sehr viel für meine Gesundheit tue. Viel frische Luft, Natur und Bewegung. Mich reizt die Spannung beim Bergen von Metallgegenständen, deren ideellen Werte für mich in deren Geschichten liegen. Offensichtliche Bodendenkmäler sind nicht das Ziel meiner Suche und werden, sofern sie zufällig entdeckt werden, umgehend den Behörden gemeldet. Ich kenne kein Gesetz, welches mir mein Hobby verbietet oder genehmigungspflichtig macht.
Gut Fund
j Smiley



Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen!
Gibt es einen erhebenderen Anblick als den eines rostigen Kronkorkens, den man gerade der Erde entrissen hat? Küsschen
Viele Grüße
Uwe


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#33
05. Mai 2012, um 08:49:10 Uhr

Objektiv betrachtet - von mir natürlich subjektiv - ...

...begeht ein jeder, der tatsächlich nach seinem verlorenen Ehering (z. B. an Bade-Seen) sucht, eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,

...begeht jeder Pilzesucher eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,

denn ein jeder nimmt billigend in Kauf, überall ein Bodendenkmal finden zu können.

Dabei ist es ja völlig egal, ob man mittels Detektor sucht oder sich auf seine Adleraugen beim Aufspüren von Lesefunden verlassen möchte.

Wer offenen Auges durch die Republik maschiert, handelt ordnungswidrig.

Ich denke, daß man demnächst auch die Fundbüros schließen kann, denn jeder noch so ehrliche Finder, der dort etwas abgibt, hat sich im Sinne des Denkmalschutzes ordnungswidrig verhalten.

"Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand"
- alte Juristen-Weisheit -

Gruß
masterTHief


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#34
05. Mai 2012, um 12:44:57 Uhr

Mir gefallen in dem Zusammenhang die wahren Worte von Berthold Brecht:

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

LG, Stoffel  Winken

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#35
05. Mai 2012, um 14:15:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Mir gefallen in dem Zusammenhang die wahren Worte von Berthold Brecht:

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

LG, Stoffel  Winken

Hat der Kläger doch gemacht und außer Kosten nichts gebracht !  Weinen

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#36
05. Mai 2012, um 16:03:47 Uhr

Der Widerstand geschieht natürlich vorrangig im "Untergrund" - die Rache des kleinen Mannes.  Grinsend

Solche ungerechten Urteile geben mir als ehrlichem, klar denkenden, steuerzahlenden Bürger die innerliche Rechtfertigung dafür, nicht jeden Mist der verzapft wird ernst nehmen zu müssen.

Gesetze sind für den Bürger da, und nicht der Bürger für die Gesetze. Wenn Gesetze missbraucht werden um eine kleine Lobby-Gesellschaft mit einseitigen Privilegien auszustatten und den einfachen Bürger im Gegenzug unverhältnismäßig zu maßregeln und zu bestrafen, sind sie pervertiert entartet und missbraucht worden.

« Letzte Änderung: 05. Mai 2012, um 16:17:40 Uhr von (versteckt) »

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#37
05. Mai 2012, um 16:15:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Solche ungerechten Urteile geben mir als ehrlichem, klar denkenden, steuerzahlenden Bürger die innerliche Rechtfertigung dafür, nicht jeden Mist der verzapft wird ernst nehmen zu müssen.

Das kommt daher, weil du als dummer Bürger nicht verstehst wie Justiz funktioniert.
Nicht das du denkst ich sage so etwas über dich, so sieht es der Staat, wer auch immer das genau sein mag.

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#38
05. Mai 2012, um 16:17:01 Uhr

Seit vielen Jahren die immer gleiche Diskussion mit denselben Argumenten. Da wird man des Lesens überdrüssig.

Respekt, insurgent, Deine Nerven möchte ich haben. Anbeten

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#39
05. Mai 2012, um 20:51:02 Uhr

Moin,

so, habe mir das komplette Urteil durchgelesen - es ist vernichtend !!!

Wer ist der SG, der das verbrochen hat? Wie heißt denn der Anwalt? War es ein Anwalt für Erbrecht oder vielleicht für Familienrecht?

Da haben zwei Schwachmaten zusammnegefunden und uns ein mächtig dickes Ei ins Nest gelegt.

Dieses Urteil wird landauf landab in allen Denkmalschutzbehörden im Goldrahmen an die Wände gehängt werden.

Es besagt schlicht aber ergreifend, dass jeglicher Gebrauch eines Detektors, ohne eine NFG, ein Verstoß gegen das DSchG darstellt. (Abgesehen von Orten an denen keine BD vorhanden sein können, wie in Sandkisten auf Spielplätzen oder künstlich aufgeschütteten Sandstrand bei Freibädern)

Es gibt vier große Foren in Deutschland, aber er hält es nicht für nötig sich einmal mit seinem Problem an die SG zu wenden und um Hilfe nachzufragen.

Dieses Urteil hätte so nicht sein müssen, wenn man es richtig begründet hätte und wenn man den richtigen RA gehabt hätte - die es in Deutschland ja durchaus gibt.

Zukünftig können also alle Aussagen, wie ich suche ja nur Militaria, Knöpfe, Euros, Meteoriten bzw. ich suche nicht dach BD's in die Tonne gekloppt werden. Wer einen Detektor einschaltet um damit den Erdboden abzuleuchten, nimmt billigend in Kauf BD zu suchen und dazu muss er/sie eine NFG haben.

Viel Spaß weiterhin

Walter

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#40
05. Mai 2012, um 20:55:02 Uhr

Emm, jetzt mal ganz blöd nachgefragt: hat so ein Urteil denn bundesweite Bedeutung? Ich dachte, Denkmalschutz ist Landessache.

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#41
05. Mai 2012, um 21:05:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Emm, jetzt mal ganz blöd nachgefragt: hat so ein Urteil denn bundesweite Bedeutung? Ich dachte, Denkmalschutz ist Landessache.

Viele Grüße,
Günter

Vermutlich ja.

Ich hatte die ganze Zeit davor gewarnt, das so Aussagen wie "Ich suche keine BD und brauche deshalb keine Genehmigung" zum Schaden für die Sondengänger sind.

Der SG hat sich auf diese Aussagen berufen und ist kläglich gescheitert, danke an die Ernte AG  Applaus

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#42
05. Mai 2012, um 21:41:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Emm, jetzt mal ganz blöd nachgefragt: hat so ein Urteil denn bundesweite Bedeutung?


M.E. nein, denn es ist kein Grundsatzurteil, sondern nur ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Ein anderes Gericht in anderen Bundesländern kann zu ganz unterschiedlichen Rechtsaufassungen kommen. Wenn er in Revision geht, kann das Urteil schon ganz anders ausfallen. So manche Urteile wurden als "nicht-das-Papier-wert-auf-dem-es-gedruckt-ist" eingestuft. Hier sollte man ganz klar ein Grundsatzurteil erzwingen...!

Ansonsten: Interessiert vermutlich in praxi sowieso keinen, und die profimäßigen Raubgräber lachen sich sowieso einen Ast wegen sowas. Die hat die Gesetzeslage noch nie interessiert, und es wird die Plünderer auch in Zukunft nicht interessieren... Also ich werde morgen meine Sonde wieder beruhigt anschalten... um nach Kronkorken, Reichsmünzen und alten Knöppen zu suchen. Und wenn jemand was dagegen hat, soll er mich halt verklagen... ich sehe dem sehr gelassen entgegen  Grinsend

Grüße,
sondelfreund

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#43
05. Mai 2012, um 21:46:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund

M.E. nein, denn es ist kein Grundsatzurteil, sondern nur ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. ..sondelfreund

Vermutlich doch, denn es geht ja nicht um spezielle Gesetzesauslegungen sondern um die grundsätzliche Frage..............

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#44
05. Mai 2012, um 22:02:50 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung


"Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen."

"Im deutschen Rechtssystem fallen Grundsatzentscheidungen gewöhnlich den obersten Gerichtshöfen und dem Bundesverfassungsgericht zu."

"Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind in Deutschland gemäß Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz

    der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und Leipzig (5. Strafsenat),
    das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig,
    der Bundesfinanzhof (BFH) in München,
    das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel."

Von einer Grundsatzentscheidung kann bei einem Urteil von einem OVG keine Rede sein, so wie ich das verstehe. Auch wenn es einige interessierte Kreise sicherlich gerne anders sehen würden... ein höheres Gericht interpretiert die Suche mit einem MSG nach Nicht-KD vielleicht völlig anders. Konjunktive mit einem Gerichtsurteil abzudecken (hätte, könnte, würde etc.) halte ich generell für fragwürdig. Bei einer Autofahrt nehme ich auch billigend in Kauf, dass ich vielleicht jemand umfahren KÖNNTE. Trotzdem darf ich Autofahren, da ich NICHT die Absicht habe, jemand über den Haufen zu fahren. Obwohl es möglich WÄRE. Bei der Suche nach Meteoriten KÖNNTE ich auf KD stoßen, aber ich habe nicht die Absicht diese zu entdecken. Ich kann über so ein Urteil nur den Kopf schütteln, das entbehrt jeglicher Logik... die Behörden schaffen es immer wieder, solche Absurditäten zu produzieren.

Nunja, wenn man den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat  Applaus


Grüße,
sondelfreund
(bald auswandernd aus diesem Affenzirkus namens EU)

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