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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 erste mal aufs Feld - gleich Ärger

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Avatar  erste mal aufs Feld - gleich Ärger  (Gelesen 10108 mal) 0
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#15
07. März 2010, um 18:33:53 Uhr

Also mal zur Klärung: Mölln is nich im Osten....
Wer da sucht wird garantiert erwischt und angezeigt, kann da ein Lied von singen. Übrigens vielen Dank, dass hat es wieder schwerer gemacht in MeckPomm als ernstzunehmender Sondler kontakt mit dem Landesamt zu kriegen. Nun kann man sich wieder anhören, dass wir alle Raubgräber sind. Applaus Applaus Applaus
Aber es handelt sich nicht um eine Straftat sondern um eine Owi...

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#16
07. März 2010, um 18:47:59 Uhr

Hallo Schwesterkai

es geht nicht darum ob Mölln in M-V liegt, sondern darum , das die beiden Muni-Vögel bei Sternberg ertappt wurden. Das bringt mit sich, das die  Polizei in M-V ein besonderes Auge auf Sucher hat.
Zum Rest Deines Beitrages volle Zustimmung .

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#17
07. März 2010, um 18:58:05 Uhr

@ cartouche: Reines Interesse an der rechtlichen Lage. Habe noch nichtmal eine Sonde also kein Grund zur Aufregung Smiley habe nicht vor irgendwelche Straftaten zu begehen, meine Frage war eher
was man böses tun müsste um mit Sondelei eine Straftat angehängt zu bekommen.

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#18
07. März 2010, um 18:59:38 Uhr

Wenn man, ernsthaft, dieses Hobby betreibt, kann man beim Landesamt in MV anfragen und sein Interesse bekunden. Die haben sowieso Nachwuchsmangel und sind bestimmt nicht abgeneigt über freiwillige Helfer die Equipment mitbringen. Allerdings stehen die gar nicht auf Leute die illegal Suchen, das wissen, und uneinsichtig sind. Ich, an deiner Stelle, würde morgen zum Landesamt gehen, mein Bedauern ausdrücken und mich entschuldigen, vielleicht ein Tränchen abdrücken und Besserung geloben. Das du hier schreibst, es sei dir egal kommt auch nich gut, denn es lesen hier auch die richtigen Leute mit. Un die nächste Aktion ist dann eine Hausdurchsuchung usw., auch wenn das nur eine Owi ist haben die ne Menge Möglichkeiten dir das Leben schwer zu machen. Und durch so ein Amtsbesuch können sich echte Freundschaften ergeben, die fruchtbar sind...ich kenne ne Menge lizensierte Sondler die so angefangen haben.... Suchen
P.S: Einen Anwalt kannste dir sparen, 2 Beamte und auf frischer Tat, da hilft nur dazu stehen.

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 19:03:58 Uhr von (versteckt) »

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#19
07. März 2010, um 19:19:00 Uhr

@kloppgar
Bodendenkmal, wiederholt erwischt, gesperrte Bereiche: Munigebiet usw...also alles was sowieso strafbar ist ansonsten noch Owi,allerdings gibt es in einigen Bundesländern Gesetzesvorlagen die noch nich durch sind, dann strafbar
Strafbar ist aber auch zu sagen man hat keine Sonde und gerade einen Explorer gekauft

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 19:30:05 Uhr von (versteckt) »

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#20
07. März 2010, um 20:13:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwesterkai
Wenn man, ernsthaft, dieses Hobby betreibt, kann man beim Landesamt in MV anfragen und sein Interesse bekunden. Die haben sowieso Nachwuchsmangel und sind bestimmt nicht abgeneigt über freiwillige Helfer die Equipment mitbringen. ...

Kurze Zwischenfrage: Hast du das schon selbst erfolgreich ausprobiert in MV? Würde mich stark wundern, wenn das geklappt hat.

Adios, Bert

P.S.: Natürlich muss er sich einen Anwalt nehmen. Schon so manch einer hat sich bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet, ohne es überhaupt zu merken

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 20:16:39 Uhr von (versteckt) »

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#21
07. März 2010, um 20:26:57 Uhr

Ja hab ich und du glaubst ja wohl nich, das er vorgeladen wird? Wegen ner Owi? Uns selbst wenn, Aussage verweigern und gut is. Der Polizei mußt du nur als Zeuge was sagen nich als Beschuldigter. Aussage verweigern, dann kommt Post vom Staatsanwalt und dann kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen. Aber wie gesagt, es wird im höchsten Fall ein Owiverfahren mit Geld ins Haus flattern, bezahlen und gut is.

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#22
07. März 2010, um 20:41:19 Uhr

@ Schwesterkai: Danke. Bist du dir sicher das wiederholt erwischt dann zur Straftat wird? Munition darf man mitnehmen und delaborieren wenn man den richtigen Schein hat.
Ist ja kein Geheimnis das ich vor habe den Explorer von Feldbegeher zu kaufen, aber atm habe ich ihn noch nicht und er nicht das Geld  Zwinkernd
Ging nur darum das ich den Eindruck hatte das cartouche mit seiner Frage  andeuten wollte das ich irgendwie illegal unterwegs bin.

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 20:44:32 Uhr von (versteckt) »

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#23
07. März 2010, um 20:44:53 Uhr

mit welchem Schein, außer einer Berechtigung als Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes oder deren Beauftragten, darf man scharfe Munition mitnehmen und auch noch delaborieren?
den will ich auch Anbeten

und ja wer wiederholt ein und dieselbe Owi begeht macht sich auch strafbar so notorisch oder wie das heisst, der wird verknackt oder eingewiesen Frech

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 20:46:24 Uhr von (versteckt) »

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#24
07. März 2010, um 20:48:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von kloppgar
Munition darf man mitnehmen und delaborieren wenn man den richtigen Schein hat.

Was ?? Das musst Du mir jetzt mal bitte etwas genauer erklären, speziell in Bezug auf Sondengänger.


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#25
07. März 2010, um 20:54:44 Uhr

Da brauchst du eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, das Bedürfnis kannst du nachweisen
wenn du Sportschütze bist oder den Jagdschein hast.
Ist nicht soo schwer zu bekommen.
Dinge die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
wie z.b. MGs Flakmunition etc. darfst aber auch damit nicht anfassen  Zwinkernd

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#26
07. März 2010, um 21:00:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von kloppgar
Da brauchst du eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, das Bedürfnis kannst du nachweisen
wenn du Sportschütze bist oder den Jagdschein hast.
Ist nicht soo schwer zu bekommen.
Dinge die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
wie z.b. MGs Flakmunition etc. darfst aber auch damit nicht anfassen  Zwinkernd
Aja , die Dinge die unters KWK fallen darfst Du also nicht mitnehmen und delaborieren. Welche dann ??


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#27
07. März 2010, um 21:06:18 Uhr

Entschuldigt das ich mich jetzt auch einmische, ist zwar etwas Off-Topic, aber mal ne Frage an kloppgar:
Wie viele verschiedene Kaliber hast du in der WBK stehen?
Ausserdem wie willst du bei einer verdreckten Bodenfundhülse erkennen ob sie fürs MG oder eine andere Kriegswaffe ist?
Am besten, ich nehm beim nächsten suchen, gleich den Entladehammer mit in den Wald?
Ich denk auf Grund solcher Aussagen, entsteht ein negatives Bild über uns Sondengänger in der Öffentlichkeit
lg sammlealles


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#28
07. März 2010, um 21:08:05 Uhr

ne da haste dich vergallopiert, das was du hier sagst ist der Wiederladerschein, im volksdeutsch. Du darfst dan vielleicht ne runtergefallene Jägerpatrone auf heben. Und als Sportschütze darfst du nur die Munition besitzen die du auch in deiner eingetragenen Waffe benutzen darfst und du darfst diese auch nur unter Auflagen führen( Schiessstand,Transport dahin) und wem willst du auf dem Felde weiss machen wohin du mit den Mumpeln willst?
Alles was im Boden liegt ist als Kriegsmuni anzusehen da geht gar nix...
und das sollte man auch nicht beschönigen, es gibt keine Ausnahmen


« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 21:14:07 Uhr von (versteckt) »

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#29
07. März 2010, um 21:15:13 Uhr

Mann Mann Mann

einige stellen hier wieder Dinge in den Raum Brutal Lasst den Käse doch erst mal erklären um was es genau ging.

gruß

Pituli

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