[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 erste mal aufs Feld - gleich Ärger

Gehe zu:  
Avatar  erste mal aufs Feld - gleich Ärger  (Gelesen 11095 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6   Nach unten
Offline
(versteckt)
Gesperrt
#30
07. März 2010, um 21:21:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pituli
Mann Mann Mann

einige stellen hier wieder Dinge in den Raum Brutal Lasst den Käse doch erst mal erklären um was es genau ging.

gruß

Pituli

Ja , ist etwas vom Thema abgekommen , nur kann man solche Sätze vom Nachhauseschleppen und Delaborieren nicht stehen lassen.
Kloppgar , nichts gegen Dich , Du bist sicherlich noch ziemlich unerfahren in solchen Sachen. Bitte bringe aber nicht solche blöden Aussagen ins Netz, die
schaffen nur Verwirrung.

Gruss vom Caddy


Offline
(versteckt)
#31
07. März 2010, um 21:23:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von kloppgar
@ cartouche: Reines Interesse an der rechtlichen Lage. Habe noch nichtmal eine Sonde also kein Grund zur Aufregung Smiley habe nicht vor irgendwelche Straftaten zu begehen, meine Frage war eher
was man böses tun müsste um mit Sondelei eine Straftat angehängt zu bekommen.
Ein Fürstengrab mit dem Radlader zur Seite schieben z. B.(In Bayern geschehen)!
Gruß Micha

Offline
(versteckt)
#32
07. März 2010, um 21:36:13 Uhr

Nein, da habe ich mich nicht vergaloppiert. Wieviel Kaliber in der WBK stehen ist vollkommen egal, du darfst damit auch alle anderen haben
die eben nicht unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
Die meisten Büchsenkaliber die im Krieg eingesetzt wurden finden übrigens heute noch Verwendung,
du kannst also nicht sagen das ist jetzt ein zivil oder Kriegskaliber.
@ schwesterkai: Ja, richtig das ist der Wiederladeschein. Ohne den darfst du das Pulver auch als Sportschütze
oder Jäger nicht aus der Patrone entfernen. Ist ein 2 tägiger Kurs für kleines Geld.

Sorry für offtopic aber kann ich ja so nicht stehenlassen.

Offline
(versteckt)
Gesperrt
#33
07. März 2010, um 21:40:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von kloppgar
Nein, da habe ich mich nicht vergaloppiert. Wieviel Kaliber in der WBK stehen ist vollkommen egal, du darfst damit auch alle anderen haben
die eben nicht unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
Die meisten Büchsenkaliber die im Krieg eingesetzt wurden finden übrigens heute noch Verwendung,
du kannst also nicht sagen das ist jetzt ein zivil oder Kriegskaliber.
@ schwesterkai: Ja, richtig das ist der Wiederladeschein. Ohne den darfst du das Pulver auch als Sportschütze
oder Jäger nicht aus der Patrone entfernen. Ist ein 2 tägiger Kurs für kleines Geld.

Sorry für offtopic aber kann ich ja so nicht stehenlassen.

Man Junge jetzt ist der Klopps aber gleich gar .
Was willst Du denn damit aussagen ? Das Du Fundmunition weiterverwenden darfst oder delaborieren darfst oder was ??

Offline
(versteckt)
#34
07. März 2010, um 21:43:37 Uhr

ich würde sagen der admin löscht oder verschiebt den ganzen Quatsch und wir diskutieren das ganze unter fundmuni weiter ich bin dabei

Offline
(versteckt)
#35
07. März 2010, um 21:45:44 Uhr

@ caddy: ich wollte das ganze eigentlich garnicht schreiben, war nur ein Satz aber was soll ich machen wenn dann so nachgefragt wird?
verschieben wäre nett

Offline
(versteckt)
#36
07. März 2010, um 21:46:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwesterkai
ich würde sagen der admin löscht oder verschiebt den ganzen Quatsch und wir diskutieren das ganze unter fundmuni weiter ich bin dabei

 Offtopic

Das Thema schließt sich an dieser Stelle, da nur noch völlig off-topic weiter diskutiert wird.

Gruß
Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#37
09. März 2010, um 09:09:59 Uhr

ich bin´s nochmal. konnte aus irgendwelchen Gründen bei dem Thema nicht weiterschreiben, vll. bin ich zu doof.

Aber jetzt zur eigentlichen Sache. Es wurde immer wieder spekuliert ob eine Straftat oder Owi vorliegt. Also an dem besagten Tag, als mich die Herrschaften von der Polizei ertappten und die Personalien von mir forderten, sagten sie mir, das ein Bodendenmalschutzpfleger sie gerufen hätte und ich eine Straftat begangen habe. Desweiteren bekomme ich noch eine Vorladung zur Polizei und Post von der Bodendenkmalschutzpflege.
Also wie Caddy es schon wusste, komme ich aus meck./pomm. und zwar von der insel rügen und zusätzlich noch naturschutzgebiet. was für auswirkungen es für mich hat kann man immer nicht genau sagen.

wie schon gesagt lass ich mich nicht davon abbringen und gehe weiterhin suchen. die polizei meinte selbst zu mir, das ich suchen gehen darf, nur eben nicht auf dieser ecke, wo ich war. ein kleiner lichtblick.

Offline
(versteckt)
#38
09. März 2010, um 09:22:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kaesehulk
ich bin´s nochmal. konnte aus irgendwelchen Gründen bei dem Thema nicht weiterschreiben, vll. bin ich zu doof.

Das wurde geschlossen, weil nur noch off-topic dskutiert wurde.

Ich öffne es jetzt wieder, bitte aber alle darum bei dem eigentlichen Thema zu bleiben.

Gruß
Michael

Offline
(versteckt)
#39
09. März 2010, um 12:05:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kaesehulk
...sagten sie mir, das ein Bodendenmalschutzpfleger sie gerufen hätte und ich eine Straftat begangen habe.

Solche Leute habe ich am liebsten, die dann still und heimlich im Hintergrund den großen Macker machen. Der Typ hat noch nicht mal soviel Arsch in der Hose um zu dir zu gehen und zu fragen was Du da machst.

Mfg, Tommes

Offline
(versteckt)
#40
09. März 2010, um 12:27:52 Uhr

@ Tommes, bei einer Straftat brauch der Melder sich nicht mit dem Täter vorher noch zu unterhalten !
Jeder der mit einem Detektor suchen möchte, sollte auch abklären wo BDs in seiner Gegend liegen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete sind auch tabu für Sondler.
Es geht nicht einfach Sonde kaufen und raus und nach mir die Sinnflut.In der Türkei würde er jetzt im Gefängnis sitzen.

HK

Offline
(versteckt)
#41
09. März 2010, um 13:52:51 Uhr

@HK
Erstmal sind wir nicht in der Türkei, und zweitens bin ich der Meinung das er ihn hätte darauf auch Aufmerksam machen können das er sich auf ein BD befindet. Er hätte doch erstmal ein Gespräch mit ihn suchen können. Er hätte doch z.B. auch offiziell unterwegs sein können. Ich meine gut war er nun nicht, hinterher hätte er immer noch Anzeige erstatten können wenn es nötig gewesen wäre. Aber das ist Deutschland, wegen jeden bißchen Anzeige erstatten. Manchmal wirken ein paar Worte mehr wie eine Anzeige.
Du hast Recht, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Aber es geht auch anders. Er hat ja dort nicht vorsätzlich gesucht. Ich finde anders wäre wenn er ihn z.B. zum zweiten mal auf ein BD erwischt hätte nachdem er ihn beim ersten mal schon ermahnt hatte.

MfG, Tommes

Offline
(versteckt)
#42
09. März 2010, um 14:20:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bert
Kurze Zwischenfrage: Hast du das schon selbst erfolgreich ausprobiert in MV? Würde mich stark wundern, wenn das geklappt hat.

Adios, Bert

P.S.: Natürlich muss er sich einen Anwalt nehmen. Schon so manch einer hat sich bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet, ohne es überhaupt zu merken

Hallo Bert, natürlich kann man in MVP eine Genehmigung bekommen. Man muß sich nur darum kümmern.

Schöne Grüße vom Insurgenten

Offline
(versteckt)
#43
09. März 2010, um 17:20:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tommes
@HK
Erstmal sind wir nicht in der Türkei, und zweitens bin ich der Meinung das er ihn hätte darauf auch Aufmerksam machen können das er sich auf ein BD befindet. Er hätte doch erstmal ein Gespräch mit ihn suchen können. Er hätte doch z.B. auch offiziell unterwegs sein können. Ich meine gut war er nun nicht, hinterher hätte er immer noch Anzeige erstatten können wenn es nötig gewesen wäre. Aber das ist Deutschland, wegen jeden bißchen Anzeige erstatten. Manchmal wirken ein paar Worte mehr wie eine Anzeige.
Du hast Recht, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Aber es geht auch anders. Er hat ja dort nicht vorsätzlich gesucht. Ich finde anders wäre wenn er ihn z.B. zum zweiten mal auf ein BD erwischt hätte nachdem er ihn beim ersten mal schon ermahnt hatte.

Das kann man voll unterschreiben! In diesem Land rufen alle gelangweilten Kleingeister erstmal die Polizei, egal ob es eine verfolgungswürdige Sache oder eine Nichtigkeit ist. Erstmal anzeigen, drohen, denunzieren. So läuft das heute....gegen Angler, Tennisspieler, Hobbypiloten, RC-Flieger, Sportschützen.....einfach gegen alle. Es findet sich immer ein Arschloch ohne Ideen für die eigene Freizeit, um eine Anzeige zu erstatten.
Zur Vorladung: eine Vorladung bei der Polizei ist nichtig. Da kann man hingehen...wenn man keinen Stress will, lässt man das aber besser bleiben und reagiert nicht. Das geht seinen Weg dann auch alleine ohne dass dort findige Beamten sitzen, einem das Wort im Munde umdrehen und das für sie passende Gestammel zu Protokoll bringen. Also absolute Vorsicht bei Aussagen in Gegenwart der Polizei! Das kommt alles als Echo zurück. Wenn eine Vorladung kommt, kann man auch bei den Herren anrufen, maximal Angaben zur Person machen und fragen, was als nächstes kommt. Wenn dann das Thema Staatsanwaltschaft fällt, würde ich mich an einen Anwalt wenden.

Viel Erfolg!

Offline
(versteckt)
#44
09. März 2010, um 18:03:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von kloppgar
Munition darf man mitnehmen und delaborieren wenn man den richtigen Schein hat.

Wenn Du das meinst.
Ich kann Dir gerne ein paar Stellen zeigen an denen noch satt 2 cm Flakmun rumliegt.
Wenn Du die delaborieren möchtest? Ich geh dann aber etwas weiter weg.

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor