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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gegenstück zur HAPPAH ist in bereits Deutschland aktiv

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Avatar  Gegenstück zur HAPPAH ist in bereits Deutschland aktiv  (Gelesen 5917 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
01. Mai 2010, um 08:13:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andy66
die können beratschlagen und schreiben was sie wollen,ich lasse mir mein hobby nicht verbieten

 Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Hobby


 gruss andy


Moin Andy,

eine etwas naive Einstellung von Dir. Nehmen wir an, Du wohnst in SH und gehst dort Deinem Hobby nach - ohne NFG. Nehmen wir weiter an das neue DSchG geht tatsächlich so durch das Parlament und wird verabschiedet - weil sich aus der SG-Szene keiner dafür interessiert was dort drin steht.

Zwei Wochen nach der Inkraftsetzung wirst Du von der Polizei angehalten und eines Verbrechens bezichtigt "Illegale Nachforschung" heißt der Tatvorwurf. Strafandrohung ist drei Jahre Knast (So steht es im Gesetzentwurf). Du wirst, weil es das erste Mal ist, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Innerhalb dieser zwei Jahre gehst Du weiter suchen und wirst noch einmal von der Polizei festgenommen wegen illegaler Nachforschung. Jetzt musst Du das Jahr abbrummen. Wenn Du rauskommst ist auch Dir klar, dass Du beim nächsten mal für zwei oder drei Jahre einfährst.

Wie lange wirst Du dass machen, bevor Du Deinen Detektor an den Nagel hängst. Ach sorry, den hast Du ja schon lange nicht mehr, da er zu Gunsten des Staates eingezogen wurde. Mit dem suchen jetzt die Archäologen vom Landesamt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
01. Mai 2010, um 08:15:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von wildgecko
Wenns mal einer in die Hand nimmt, dann ist die Zahl meiner Meinung nach in spätestens drei Monaten überschritten  Zwinkernd

Moin,

So einfach ist es nicht. Drei Versuche hatten wir schon: DBVS, SDI und VDSH.

Alle Organisationen sind nicht über 40 MItglieder hinausgekommen.

Viele Grüße

Walter

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#17
01. Mai 2010, um 08:34:41 Uhr

Guten morgen walter, Dein Mitteilungskonto ist glaub ich voll!
Gruß Micha

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#18
01. Mai 2010, um 09:27:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

So einfach ist es nicht. Drei Versuche hatten wir schon: DBVS, SDI und VDSH.

Alle Organisationen sind nicht über 40 MItglieder hinausgekommen.

Viele Grüße

Walter

Ich denke auch mit 40 Migliedern kann man etwas bewegen.
Und wenn sich ein Verein etabliert und die Leute sehen, dass auch was sinnvolles auf die Beine gestellt wird, steigt die Mitgliederzahl auch mit der Zeit.


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(versteckt)
#19
01. Mai 2010, um 09:31:04 Uhr

Das sehe ich auch so, aller Anfang ist schwer aber
auch ein steter Tropfen höhlt den Stein!
Gruß Micha

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#20
01. Mai 2010, um 12:28:54 Uhr

 @walter

 bevor du mich als naiv abstempelst eine frage: hast du die hobbygesetze der bundesrepublik schon gelesen??

 ich hoffe du bist nicht zu naiv diese zu finden

 nicht nur dem archeologen am arsch kratzen sondern auch mal eigene wege und regeln einschlagen und gesetzeslücken nutzen

 aalglatte herrgötter können nur durch aalglatte gegner besiegt werden

 ich sondle seit 20 jahren in einem bundesland mit schatzregal ,stehe zu meinem hobby

 und schleiche nicht nachts auf feldern rum,habe schon öfter mit polizei und jägern zu tun gehabt

 aber ihre argumente waren nicht besser oder schlechter wie meine und so blieb es immer beim guten auseinandergehen

 ich schliesse mich der oberen meinung an, 40 mitglieder ist doch nicht schlecht, und die können auch was bewegen

 aber vieleicht haben die statuten der vereine schon mitglieder abgeschreckt

 die parteien lassen sich nur mit fakten überzeugen und nicht mit arschkratzen beim amt

 viele funde von grosser bedeutung sind durch sondengänger gemacht worden

 ob das die politiker wissen??? ist beim ministerbesuch ein archi oder der richtige finder dabei

 das wäre zum beispiel eine aufgabe des vorstandes, denen das nahe zu bringen

 und nicht bei irgendwelchen aroganten kleinen beamten die schuhe zu lecken

 gruss andy

 

« Letzte Änderung: 01. Mai 2010, um 12:43:25 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
01. Mai 2010, um 13:40:04 Uhr


Hallo Andy,

vermutlich bin ich zu naiv, denn
1. was sind Hobbygesetze?
2. weil ich immer noch glaube, dass wir SG für unser Hobby etwas durchsetzen können, wenn wir es denn wollen.

>Du hast geschrieben: und schleiche nicht nachts auf feldern rum,habe schon öfter mit polizei und jägern zu tun gehabt  aber ihre argumente waren nicht besser oder schlechter wie meine und so blieb es immer beim guten auseinandergehen<

Offenbar hast Du mein Beispiel nicht gelesen vom neuen DSchG in SH. Da geht es nicht um bessere Argumente, beim Zusammentreffen mit der Polizei. Hast Du den Entwurf des Gesetzes gelesen? Nein! Wenn Du dort zukünftig ein Gerät in der Hand hast, welches geeignet ist Bodendenkmäler entdecken zu können und Du hast keine Genehmigung diese Geräte zu führen, dann wanderst Du in den Knast. Dass im guten Auseinandergehen, ist dann Geschichte. Du bist dann ein Straftäter und die Polizei wird Dich an Ort und Stelle festnehmen. Diskutiert wird dann nicht mehr. Solange das Ganze noch eine Ordnungswidrigkeit ist, ist es ins freie Ermessen des Polizeibeamten gestellt, dir eine OWi-Anzeige zu verpassen oder nicht.

Du hast geschrieben: > nicht nur dem archeologen am arsch kratzen sondern auch mal eigene wege und regeln einschlagen und gesetzeslücken nutzen<

Es gibt heute noch einige Gesetzeslücken, das ist richtig. Durch die Formulierung im Entwurf des DSchG für SH gibt es jedoch keine Lücke mehr. Vielleicht bin ich aber nur zu naiv diese zu sehen, dann verrate sie mir bitte.

… im übrigen ist die Ausführung von diversen, von Dir aufgezählten Tätigkeiten, deren Wiederholung ich mir hier versage, eine Spezialität einer weiter oben nicht in der Aufzählung der gescheiterten SG-Organisationen genannten Interessenvertretung.

Viele Grüße

Walter





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#22
03. Mai 2010, um 16:53:14 Uhr

Hallo!

Es ist m. E. nach eine Unverschämtheit, dass sich einzelne Interessengruppen herausnehmen die persönliche Freiheit der Allgemeinheit beschneiden zu wollen!

Die Politik sollte den Begehren der "studierten Raubgräber" nicht nachgeben und nicht auf derartige Lobbyisten hören,  sondern im Sinne aller handeln (schön wär's)...

Mit freundlichen Grüßen

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(versteckt)
#23
03. Mai 2010, um 17:07:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Andy,

eine etwas naive Einstellung von Dir. Nehmen wir an, Du wohnst in SH und gehst dort Deinem Hobby nach - ohne NFG.

Warum sollte jemand bei uns ohne NFG suchen gehen Zwinkernd Es gibt sie doch für alle, die es ehrlich meinen, ohne große Schwierigkeit Küsschen

Und die, die meinen auf alles pfeifen zu können.....................dann ist das eben so Cool

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
03. Mai 2010, um 19:27:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Warum sollte jemand bei uns ohne NFG suchen gehen Zwinkernd Es gibt sie doch für alle, die es ehrlich meinen, ohne große Schwierigkeit Küsschen

Und die, die meinen auf alles pfeifen zu können.....................dann ist das eben so Cool

Hallo Insugent,

ich habe Dir jetzt schon dreimal geschrieben, dass das in SH ja alles schön und gut ist - nur Ihr habt in SH keine Rechtsgrundlage die Eure Interessen aufgreift und schützt,  Ihr habt ein Schatzregal, das  die Unterschlagung von Bodenfunden fördert und zusätzlich viele SG  grundsätzlich davon abhält die so einfach zu erhaltenden NFG überhaupt zu beantragen.
... und in Lübeck gelten die Sachen nicht, weil da ein Bezirksarchäologe sein eigenes Süppchen kocht und an SG keine NFG erteilt??? Oder was ist mit Lübeck. Du hast es bisher immer vermieden mir darauf zu antworten. Was ist in Lübeck anders als im restlichen SH?? 

Viele Grüße

Walter

(versteckt)
#25
03. Mai 2010, um 21:54:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Warum sollte jemand bei uns ohne NFG suchen gehen Zwinkernd Es gibt sie doch für alle, die es ehrlich meinen, ohne große Schwierigkeit Küsschen

Und die, die meinen auf alles pfeifen zu können.....................dann ist das eben so Cool

 na dann komme mal nach thüringen und beantrage eine  Belehren  Down
 
 du hast jetzt noch ne NFG , aber ich muss walter zustimmen wenn das gesetz durchgeht darfst du nicht mal mehr einen detektor mit dir rumtragen

 nur noch ein hauptamtlicher archeologe darf das dann,denk mal drüber nach und das gilt dann für alle bundesländer



  Lächelnd Grinsend

« Letzte Änderung: 03. Mai 2010, um 22:08:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#26
03. Mai 2010, um 22:31:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andy66
na dann komme mal nach thüringen und beantrage eine  Belehren  Down
 
 du hast jetzt noch ne NFG , aber ich muss walter zustimmen wenn das gesetz durchgeht darfst du nicht mal mehr einen detektor mit dir rumtragen

 nur noch ein hauptamtlicher archeologe darf das dann,denk mal drüber nach und das gilt dann für alle bundesländer



  Lächelnd Grinsend


Das bildest Du Dir aber nur ein nach dem Watzlawick Prinzip  Cool

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http://de.wikipedia.org/wiki/Anleitung_zum_Ungl%C3%BCcklichsein


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(versteckt)
#27
03. Mai 2010, um 22:43:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Hallo Insugent,

ich habe Dir jetzt schon dreimal geschrieben, dass das in SH ja alles schön und gut ist - nur Ihr habt in SH keine Rechtsgrundlage die Eure Interessen aufgreift und schützt,  Ihr habt ein Schatzregal, das  die Unterschlagung von Bodenfunden fördert und zusätzlich viele SG  grundsätzlich davon abhält die so einfach zu erhaltenden NFG überhaupt zu beantragen.
... und in Lübeck gelten die Sachen nicht, weil da ein Bezirksarchäologe sein eigenes Süppchen kocht und an SG keine NFG erteilt??? Oder was ist mit Lübeck. Du hast es bisher immer vermieden mir darauf zu antworten. Was ist in Lübeck anders als im restlichen SH?? 

Viele Grüße

Walter


Hallo Walter,

Du hast vollkommen recht, wir haben es nicht in einem Gesetz schriftlich fest verankert. Es hängt alles von der Linie des Landesarchäologen ab und der ist momentan für uns.
In Gesetz wird man es auch nicht verankern können (steht ja schon drinnen, man kann beantragen), sonderen nur in den Verwaltungsvorschriften :Smiley

Lübeck wird leider "selbsherrlich regiert" (ist ja auch eigenständig Schweigend) und die Meinung ist trotz einheitlichem Gesetz gegensätzlich.

Wenn sich Lübeck auf das beschränken würde was es wirklich kann (und da haben wir auch nichts verloren) und den Rest abgeben würde gebe ich einen aus Zwinkernd

SchöneGrüße vom Insurgenten

« Letzte Änderung: 03. Mai 2010, um 22:45:23 Uhr von (versteckt) »

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#28
03. Mai 2010, um 22:44:21 Uhr

Hey Leute,
ich finde es halt wirklich traurig das Sondengänger und Archäologen nicht miteinander klar kommen! Wenn diese zwei Parteien mal zusammenarbeiten würden, wäre das wirklich optimal für die Deutsche Archäologie! Was meint ihr, was für Funde ans Licht kommen würden! Ich selbst wollte ja mal Archäologie studieren ( hab aber nur Fachabi) und wär dann glaub ich sehr froh über solche Hinweiße von Sondengängern. Und ich glaube die meisten, die sich hier im Forum aufhalten sehen das genauso. Warum kann man sich dann nicht mal persönlich mit einem leitenden Archäologen zusammensetzten und dies ausdiskutieren. Ich merk halt nur das alles über Foren und Mundpropaganda geht, ist ja auch nicht richtig oder? Und die Frage, was wählen wir stellt sich immer vor jeder Wahl. Und die Antwort ist auch immer die selbe: irgendwie keine!  Grinsend
LG

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#29
03. Mai 2010, um 23:02:57 Uhr

Hi C.LEO!!!

Entspann`  Dich!!!

Ich hab´ hier ein Schreiben vorliegen - von - ja lach´ nicht - Dr. Sommer - Chef der Denkmalbehörde in Bayern - darin heißt es: Zitat aus der Zeitschrift " Denkmalpflege Information" vom Nov. 07:

Außerhalb von nachgewiesenen und vermuteten Bodendenkmälern ist das Sondengehen öffentlich-rechtlich zu dulden, da hier die ihrem Einsatz folgenden Bodeneingriffe ohne Erlaubnis vorgenommen werden dürfen und in Bayern deren Einsatz keinen allgemeinen denkmalrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Allerdigs ist zu beachten, dass nach wenigen archäologischen- historischen Funden auf einem Grundstück, also schon nach mehrmaligem Anschlagen des Geräts bzw. nach einem Fundkomplex, "d(ies)en Umständen nach anzunehmen" ist, dass in der betreffenden Fläche ein bisher unbekanntes Bodendenkmal existiert. Diese Tatbestände lassen das Bodendenkmalschutzgesetz greifen.

Zitat ende  Zwinkernd

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