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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gegenstück zur HAPPAH ist in bereits Deutschland aktiv

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Avatar  Gegenstück zur HAPPAH ist in bereits Deutschland aktiv  (Gelesen 8299 mal) 0
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#30
03. Mai 2010, um 23:10:14 Uhr

Und es kommt gerade in Bayern immer häufiger vor, dass das Amt den Sondlern die Hand reicht - bestes Beispiel dafür ist Bamberg - die Jungs in "Seehof" sind da sehr offen - das sollte auch mal gelobt werden - leider ist es nicht das für mich zuständige Amt  Unentschlossen

Also, nur Mut - scheut nicht den Weg zum Amt - es kann für alle eigentlich nur von Vorteil sein - das sag ich, obwohl ich z.B. in Nürnberg schon richtig einen auf die Mütze bekommen hab´!!!

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#31
03. Mai 2010, um 23:13:19 Uhr

wieso das denn? Was hat Nürnberg denn gesagt!? Wer ist eigentlich für mich zuständig, wenn ich mal was finde?
lg

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#32
03. Mai 2010, um 23:29:30 Uhr

Hi wildgecko,

verstehe ich das richtig?
Nach Dr. Sommer kann man in Bayern nur solange Sondeln, bis der Detektor ca. dreimal anschlägt oder man ca. drei Funde gemacht hat, da von diesem Zeitpunkt an davon auszugehen ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handelt und selbiges der Denkmalbehörden zur Registrierung zu melden ist?
Damit wäre das Sondeln an dieser Stelle für die Zukunft verboten.
Ist das so zu verstehen?  Huch

Grüß
Plinius

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#33
03. Mai 2010, um 23:30:58 Uhr

Hi!!!

Was Nürnberg gesagt hat, schreib´ ich Dir morgen Früh per PN - für Dich zuständig ist Bamberg - und die sind Top  Super

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#34
03. Mai 2010, um 23:34:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Plinius
Hi wildgecko,

verstehe ich das richtig?
Nach Dr. Sommer kann man in Bayern nur solange Sondeln, bis der Detektor ca. dreimal anschlägt oder man ca. drei Funde gemacht hat, da von diesem Zeitpunkt an davon auszugehen ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handelt und selbiges der Denkmalbehörden zur Registrierung zu melden ist?
Damit wäre das Sondeln an dieser Stelle für die Zukunft verboten.
Ist das so zu verstehen?  Huch

Grüß
Plinius

Falsch - erst wenn Du einen "Fundkomplex"  der von archäologischer-historischer Bedeutung ist gemacht hast, ist es verboten  Smiley

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#35
03. Mai 2010, um 23:35:10 Uhr

haaaaaaaaa Volltreffer! 1. wohn ich in Bayern, 2. ist für mich Bamberg zuständig! Noch nen Wunsch?  Küsschen

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#36
03. Mai 2010, um 23:44:04 Uhr

Diesbezüglich hast Du den JACKPOT  Applaus

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#37
03. Mai 2010, um 23:45:43 Uhr

Wenn Du willst, kann ich Dir einen Kontakt nach Bamberg vermitteln  Smiley

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#38
03. Mai 2010, um 23:46:34 Uhr

Na ja,

kommt wohl im Zweifelsfall darauf an was der jeweilige Herr Archäologe bereits als Fundkomplex betrachtet!?
Zitat Dr. Sommer: "... nach wenigen archäologischen- historischen Funden auf einem Grundstück, also schon nach mehrmaligem Anschlagen des Geräts bzw. nach einem Fundkomplex, ..."

Irgendwie ziemlich schwammig, was der Herr Dr. da von sich gibt.
Ciao Plinius

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#39
03. Mai 2010, um 23:48:58 Uhr

Stimmt!!!

Läßt sich aber auch gut zu unseren Gunsten auslegen  Grinsend

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#40
03. Mai 2010, um 23:54:55 Uhr

Kennst du wohl dort jemanden? Also ich würde sagen, wenn ich meinen ersten guten Fund gemacht hab, brauch ich auf jedenfall den Kontatk dorthin! Ich wüsste gar nicht was ich vorher mit denen plaudern soll  Grinsend Außer natürlich über Archäologie im Allgemeinen. Können die mir eine Suchgenehmigung ausstellen?
lg

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#41
03. Mai 2010, um 23:57:05 Uhr

Ja, genau!

Man muss nur auf einen vernünftigen, umgänglichen Menschen treffen, der auch die Kirche im Dorf lassen kann und uns Sondengänger nicht von vornherein mit Vorurteilen begegnet. Dann ist eine fruchtbare Zusammenarbeit auch möglich.
 Gute Nacht
Plinius

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(versteckt)Themen Schreiber
#42
04. Mai 2010, um 06:58:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von C.LEOPATRA
Hey Leute,
Warum kann man sich dann nicht mal persönlich mit einem leitenden Archäologen zusammensetzten und dies ausdiskutieren.
LG

Moin,

reden ist ja immer gut, doch was kommt dabei raus? Es kann doch nicht darum gehen, dass man Glück hat - wie in Bamberg - oder eben Pech. Was hat das mit einem rechtsstaatlichen Handeln der Behörde zu tun? Eine Behörde hat immer und auch gegenüber von SG rechtstaatlich zu handeln. Wenn Du alle Diskussionen verfolgst, wirst Du merken, dass es für viele Archäologen nur ein DSchG gibt, aber kein Grundgesetz und kein Verwaltungsverfahrensgesetz. Diese beiden Gesetze stehen VOR dem DSchG. In allen Bundesländern in denen keine NFG ausgestellt werden, beachten die Archäologen noch nicht einmal ihr eigenenes DSchG. Steht im DSchG, dass für die Nachforschung eine NFG nötig ist, so muss die Behörde diese NFG auch erteilen. Das interessiert aber viele Archäologen nicht, sie kochen ihr eigenes Süppchen.

Schaue mal auf die HP, deren Link im ersten Posting steht. Dort gibt es Antworten der DSchB zur Kulturgutschutzfrage, Die DSchB des SL antwortet z. B. dass sie KEINE NFG erteilen. Das ist gesetzeswidrig!

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#43
04. Mai 2010, um 07:06:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Hallo Walter,

Du hast vollkommen recht, wir haben es nicht in einem Gesetz schriftlich fest verankert. Es hängt alles von der Linie des Landesarchäologen ab und der ist momentan für uns.
In Gesetz wird man es auch nicht verankern können (steht ja schon drinnen, man kann beantragen), sonderen nur in den Verwaltungsvorschriften :Smiley

Lübeck wird leider "selbsherrlich regiert" (ist ja auch eigenständig Schweigend) und die Meinung ist trotz einheitlichem Gesetz gegensätzlich.

Wenn sich Lübeck auf das beschränken würde was es wirklich kann (und da haben wir auch nichts verloren) und den Rest abgeben würde gebe ich einen aus Zwinkernd

SchöneGrüße vom Insurgenten

Vielen Dank Insugent,

das im Gesetz steht, dass eine NFG beantragt werden kann ist klar, aber unter Reichstein oder wie immer der hieß, gab es keine. Also reine Willkür. Was nicht im Gesetz gesteht - und genau da muss es rein - sind die Entschädigungsreglungen für Entdecker von Bodenfunden und wie der Wert und von wem festgestellt wird. Das Fehlen dieserReglung verhindert, dass eine Vielzahl von SG sich überhaupt um eine NFG bemühen.

Du willst einen ausgeben, wenn der Bezirks- oder Stadtarchäologe in Lübeck in Pension geht - schön, aber warum wird er von Euch nichts vors Gericht geschleppt? Das ist doch eine schöne Aufgabe für DIGS, da mit Reden dem Manne ja nicht beizukommen ist und DIGS soll ja angeblich eine Interessenvertretung für SG sein, meine ich mal irgendwo gelesen zu haben.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#44
04. Mai 2010, um 07:13:31 Uhr

Moin Michael oder Christian,

könntet Ihr bitte mal den Diskussionsteil über Bayern hier heraustrennen und in eine extra Diskussion verschieben, es geht hier um die HAPPAH und ihr deutsches Gegenstück.

An alle:

Sorry, wenn dies hier als Wahlempfehlung rumkam, das ist nicht der Knackpunkt. Es sollte nur aufgezeigt werden, dass es auch in Deutschland einen Gegenstück zur HAPPAH in Frankreich gibt und massiv gegen uns SG Politik macht in dem sie bei den Parteien vorstellig werden. Wir uns dagegen aber nicht zur Wehr setzen können, weil wir nicht organisiert sind. Auch wir müssten unsere Sicht der Dinge den Parteien darstellen. Im Moment bekommen sie die Sache ja nur einseitig dargestellt.

Viele Grüße

Walter

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