Sternenstahl....
dieses Urteil wurde hier schon zu genüge Diskutiert.
Eine Tatsache lautet:
Dies ist kein "Grundsatz"- Urteil sondern war eine einzel Entscheidung bezogen nur auf Militäria Suche.
Alles andere wäre nur Spekulativ.
Hier ein passender und erklärender Auszug unseres Ex- Mitglieds Ernte- AG

Zitat:
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.
Das käme ja wohl dann einem grundsätzlichen Detektorenverbot für die private Nutzung gleich.
Hab das Urteil eben erst bekommen, da ich den User "insurgent" blockiert habe.
Das Urteil ist auf den ersten Blick ein Schlag ins Gesicht jedes deutschen Sondengängers, dass sich der obengenannte User darüber wie ein Schneekönig freut, liegt doch auf der Hand. Es gibt Leute, die sind absolut gegen uns und würden uns sofort anzeigen, sollten sie uns irgendwo mit einem Detektor in der Hand sehen. Wollt ihr auf diese Leute hören und mit diesen Leuten etwas zu tuen haben? Die Antwort überlasse ich jedem selbst...
Zum Urteil:
Es war dämlich, auf Militarisuche zu klagen. Sowas würde ich Chancen 55 zu 45 geben, mehr nicht. Natürlich kann Militaria ein Denkmal sein, Napoleons Säbel, ein Musketengewehr, ein alter Bunker, Stollen ausm 30jöhrigen und und und!!!
Natürlich ist sowas ein Denkmal, wie kann man nur darauf klagen?
Er hätte lieber auf Euromünzen, Schlüsselsuche oder Meteoriten gehen sollen, mein Gott, uns einen Bärendienst erwiesen. Irre Nono
ABER:
Im Urteil wird zwar gesagt, dass der Dolus eventualis hier Anwendung findet. Warum? WEIL man bei der Suche nach Militaria auf Denkmäler treffen kann, WEIL Militaria Denkmäler sein können!
DENN:
Bei einer Suche nach Meteoriten z.B. kann kein Eventualvorsatz vorliegen, da Meteoriten keine Denkmäler sein können. Der Dolus eventualis bezieht sich darauf, dass das, wonach gesucht wird, ein Denkmal sein kann.
Deswegen würde man meiner Ansicht nach nicht in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche, weil Meteoriten keine Denkmäler sein können.
Man muss sich immer fragen:
Kann das, wonach ich suche, ein Denkmal sein?
Wenn das, wonach ich suchen möchte, ein Denkmal sein kann, dann nehme ich auch in Kauf, ein Denkmal zu finden!
Können Militaria Denkmäler sein? JA, aus diesem Grund nähme ich es in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Militariasuche.
Können Meteoriten Denkmäler sein? NEIN, es ist ausgeschlossen, dass Meteoriten Denkmäler sein können. Aus diesem Grund nähme ich es auch nicht in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche.
Es wurde weiterhin ausdrücklich gesagt, dass dies eine Einzelfallentscheidung war.
Der Kläger wollte nach Militaria suchen, und weil Militaria auch Denkmal sein kann, nahm er es billigend in Kauf, auf Militaria, also Denkmäler zu stoßen.
Deswegen sehe ich dem Urteil locker entgegen, hätte auch eher in die Richtung des Gerichtes plädiert, ganz einfach aus dem Grund, weil es unzählige Militariasachen gibt, die Denkmäler darstellen.
Ansonsten würde dieses Urteil einem Detektorverbot gleich kommen, da man bei jeder Benutzung des Detektors auf Denkmäler stoßen kann. Wobei, man kann auch mit den Augen, oder mit dem Gruber des Bauern auf Denkmäler stoßen... Macht das Sinn? NEIN, deswegen das Urteil nicht so ernst nehmen sondern genau lesen Zwinkernd
PS: Wie immer, keine Rechtsberatung Smiley
Lanzelot
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