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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hab nach einer Genehmigung angefragt

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#30
30. Oktober 2013, um 15:26:42 Uhr


Und wenn Du beim Waldspaziergang einen Heller von 1764 findest und einsteckst......


Uuuiiii....jjuuuuuuiii....juuuiiii.... Weise

Dann gehts aber gleich für mehrere Wochen in den Strafvollzug... Polizei

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 Hab nach einer Genehmigung angefragt
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 Hab nach einer Genehmigung angefragt



Wenn's nach ein paar Archis geht scho.......
http://www.smilies.4-user.de/include/Grosse/smilie-gross_315.gif
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#31
30. Oktober 2013, um 15:32:34 Uhr

Hätte auch ne Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe braucht man keine Genehmigung wenn man auf kein BD sondelt, oder?

GF Benji

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#32
30. Oktober 2013, um 15:42:17 Uhr


@Benji

Richtig..... Applaus

Bedingung (mal kurz gehalten  Zwinkernd )

- keine gezielte Suche nach Altertum

Das Suchen mit dem Metalldetektor ist in Deutschland NICHT verboten.

Auch wenn sich das manche Individuum gerne wünschen würden.  Brutal


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#33
30. Oktober 2013, um 15:44:44 Uhr

historisch ist alles vo 18xx

in diese richtung geht es..aber ich glaube es ist nicht genau definiert

finde ich aber auch schwachsinnig, da die zeit danach iwann auch mal historisch sein wird..bzw. jetzt schon ist ,nur noch nicht (aufgrund der kleinen zeitdifferenz zu heute) soo interessant für die archäologen

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#34
30. Oktober 2013, um 15:44:53 Uhr

Vielen dank für die erklärung Anbeten

GF Benji

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#35
30. Oktober 2013, um 15:46:55 Uhr

Wenn's nach ein paar Archis geht scho.......

aber verallgeminern sollte man es auch nicht Zwinkernd 

ich habe da leider noch keine erfahrungen  Unentschlossen



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#36
30. Oktober 2013, um 15:55:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von hunter
historisch ist alles vo 18xx in diese richtung geht es..aber ich glaube es ist nicht genau definiert

Tja, das ist so eine "schwammige" Amts-Aussage.
Ich kenne eine Amtsarchäologin (eine ganz liebe) die sagt:" alles ab 1500 brauche ich nicht zu melden.
Andere wiederum sagen was um die 1600 Hd.

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#37
30. Oktober 2013, um 16:24:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Tja, das ist so eine "schwammige" Amts-Aussage.
Ich kenne eine Amtsarchäologin (eine ganz liebe) die sagt:" alles ab 1500 brauche ich nicht zu melden.
Andere wiederum sagen was um die 1600 Hd.



Und schon sind wir da,was hier bereits erwähnt wurde,das es nie wirklich genaue Aussagen geben wird......


Ich sag mal:
"im Zweifelsfall alles melden bis 1945....ohne NFG Fundstelle mit dem Reichspfennig großzügig abflattern und ordnungsgemäß melden....nur nicht bergen bzw. einstecken"  Belehren

Ich habe zwar noch nie einen Meteoriten gefunden,versuche es aber immer wieder... Zwinkernd







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#38
30. Oktober 2013, um 19:11:06 Uhr

Hallo Leute

Der Metalldetektor kann NICHT zwischen Bodendenkmal und nicht Bodendenkmal unterscheiden. Der Sondengänger nimmt billigend in kauf auch eines zu finden und durch Bergung Fund und Fund -zusammenhang zu zerstören. In jedem Fall haftet der Sondengänger wenn er erwischt wird.
Der Metalldetektor ist legal und mit ihm kann in Parks oder Wiesen ohne zu GRABEN nach Münzen oder Schmuck gesucht werden.

Es gibt keine Rechtssicherheit für das Sondengehen ohne Genehmigung. Jeder Fall, wäre ein Einzelfall.

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html;highlight=urteil+davor


Gut Fund

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#39
30. Oktober 2013, um 19:42:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Der Sondengänger nimmt billigend in kauf auch eines zu finden und durch Bergung Fund und Fund -zusammenhang zu zerstören
Genauso wie jeder Bau einer:
- Autobahn/ Straße
- Wohnhaus/ Gebäude
- Tunnel usw.
Da die Menschheit schon immer den Globus verdreckt hat, liegt eben auch deren Unrat überall -rum.
Für den einen ist es tolle Historik,
für den anderen nur Müll der ihn bei der Ausübung seines Hobbys hindert.  

Was ist das den wieder für eine Angstmacheraussage??? Zitat:  In jedem Fall haftet der Sondengänger wenn er erwischt wird.
In jedem Fall??? das muss ich wohl nicht noch kommentieren Huch
Übrigens ist der MD so Legal, dass ich sogar in....
- Wälder damit suchen darf. Das haste wohl vergessen ;-)
Kannst ja mal die Privat- Waldbesitzer oder die
Geocacher fragen ;-)

Also kurz gesagt, Deine Aussage ist ...quatsch.  Kaffee








































































































« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, um 19:51:37 Uhr von (versteckt) »

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#40
30. Oktober 2013, um 20:21:55 Uhr

Wenn ich das "Denkmalschutz-Gesetz" richtig interpretiere, dann brauche ich nur
eine Genehmigung, wenn ich "gezielt nach Bodendenkmale" suchen, oder auf
geschützten Denkmale Grabungen / Nachforschungen durchführen möchte!

Alles andere ist m.E. legal...

Das Denkmalamt, Ref.85, zeigte nicht mal Interesse, als ich mitteilte,
das in der topographischen Karte "nur 2 Hügelgräber" verzeichnet sind,
aber es mind. 22 sind.
Selbst als ich mitteilte, das unser Grundstück unmittelbar neben den
Grabhügeln liegt und als ich ein paar Löcher für neue Bäum´chen
ausgehoben habe, sind viele "Metallteile" hervor gekommen, erfolgte
keinerlei Reaktion.
Als ich anfragte, ob es auf unserem Grundstück irgendwelche denkmalrechtliche
Einschränkungen gibt, erhielt ich als Antwort:
"Sie müssen an der Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen, dann
mit dem Grundbuchauszug bei Ihm vorbei kommen, erst dann erhalte ich Auskunft!"  Down

Als ich nachfragte, ob es keine Karte gibt, in der alle "Schutzzonen bzw. B.Denkmale"
eingezeichnet sind, erhielt ich die Antwort:
"Solche Karten gibt es, aber die sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich..., wir wollen
nicht, das die BD bekannt werden, denn es gibt auch "Raubgräber".

Er wollte nicht mal wissen, wo unser Grundstück liegt... bzw. welchen "Hügel"
wir bepflanzen...

Wenn es "Die" nicht interessiert, dann interessiert es mich auch nicht!   Frech






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#41
30. Oktober 2013, um 20:31:26 Uhr


Du interpretierst es genau richtig.

Und das was Du beschreibst ist der normal Zustand.

Das verstehen einige unter....guter Zusammenarbeit.  Zwinkernd


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#42
30. Oktober 2013, um 20:50:41 Uhr

@Lanzelot

So haben 2 Gerichte geurteilt.

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Ihr könnt das drehen und wenden wie ihr wollt, wer mit einem Metalldetektor sucht und GRÄBT nimmt billigend in Kauf ein Bodendenkmal zu entdecken. So hat das Gericht entschieden.

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#43
30. Oktober 2013, um 21:21:32 Uhr

Ja, die Gerichte drehen das schon so hin, wie sie wollen...  Knüppel

Dann nimmt auch jeder Autofahrer billigend in Kauf, das er jemand überfahren kann...
aber weil ihm bekannt ist, dass, wenn er jemand überfährt, dieser auch sterben könnte,
nimmt er auch dies billigend in Kauf, und wird dann nicht wegen "Körperverletzung" verurteilt,
sondern wegen Todschlag, bzw. wegen versuchtem Mordes... Es sei denn, er war total
"besoffen" und wußte nicht was er tat... Dann ist es nur "fahrlässige Körperverletzung"...

Das ist ein Thema ohne Antwort... Der Staat hat immer Recht... Selbst bei obigen Beispiel...

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, um 21:21:58 Uhr von (versteckt) »

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#44
30. Oktober 2013, um 21:25:57 Uhr

Sternenstahl....

dieses Urteil wurde hier schon zu genüge Diskutiert.

Eine Tatsache lautet:

Dies ist kein "Grundsatz"- Urteil sondern war eine einzel Entscheidung bezogen nur auf Militäria Suche.
Alles andere wäre nur Spekulativ.

Hier ein passender und erklärender Auszug unseres Ex- Mitglieds Ernte- AG  Anbeten

Zitat:  
Lies Dir den Abschnitt 4 durch, ganz egal wonach Du suchst, nach diesem Urteil nimmst Du billigend in Kauf (dolus eventualis) auf ein Bodendenkmal zu treffen. Auch bei der Kronkorkensuche.

Das käme ja wohl dann einem grundsätzlichen Detektorenverbot für die private Nutzung gleich.



Hab das Urteil eben erst bekommen, da ich den User "insurgent" blockiert habe.

Das Urteil ist auf den ersten Blick ein Schlag ins Gesicht jedes deutschen Sondengängers, dass sich der obengenannte User darüber wie ein Schneekönig freut, liegt doch auf der Hand. Es gibt Leute, die sind absolut gegen uns und würden uns sofort anzeigen, sollten sie uns irgendwo mit einem Detektor in der Hand sehen. Wollt ihr auf diese Leute hören und mit diesen Leuten etwas zu tuen haben? Die Antwort überlasse ich jedem selbst...


Zum Urteil:
Es war dämlich, auf Militarisuche zu klagen. Sowas würde ich Chancen 55 zu 45 geben, mehr nicht. Natürlich kann Militaria ein Denkmal sein, Napoleons Säbel, ein Musketengewehr, ein alter Bunker, Stollen ausm 30jöhrigen und und und!!!
Natürlich ist sowas ein Denkmal, wie kann man nur darauf klagen?
Er hätte lieber auf Euromünzen, Schlüsselsuche oder Meteoriten gehen sollen, mein Gott, uns einen Bärendienst erwiesen.  Irre Nono

ABER:
Im Urteil wird zwar gesagt, dass der Dolus eventualis hier Anwendung findet. Warum? WEIL man bei der Suche nach Militaria auf Denkmäler treffen kann, WEIL Militaria Denkmäler sein können!

DENN:
Bei einer Suche nach Meteoriten z.B. kann kein Eventualvorsatz vorliegen, da Meteoriten keine Denkmäler sein können. Der Dolus eventualis bezieht sich darauf, dass das, wonach gesucht wird, ein Denkmal sein kann.
Deswegen würde man meiner Ansicht nach nicht in Kauf nehmen, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche, weil Meteoriten keine Denkmäler sein können.

Man muss sich immer fragen:
Kann das, wonach ich suche, ein Denkmal sein?
Wenn das, wonach ich suchen möchte, ein Denkmal sein kann, dann nehme ich auch in Kauf, ein Denkmal zu finden!

Können Militaria Denkmäler sein? JA, aus diesem Grund nähme ich es in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Militariasuche.
Können Meteoriten Denkmäler sein? NEIN, es ist ausgeschlossen, dass Meteoriten Denkmäler sein können. Aus diesem Grund nähme ich es auch nicht in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen bei der Meteoritensuche.


Es wurde weiterhin ausdrücklich gesagt, dass dies eine Einzelfallentscheidung war.
Der Kläger wollte nach Militaria suchen, und weil Militaria auch Denkmal sein kann, nahm er es billigend in Kauf, auf Militaria, also Denkmäler zu stoßen.


Deswegen sehe ich dem Urteil locker entgegen, hätte auch eher in die Richtung des Gerichtes plädiert, ganz einfach aus dem Grund, weil es unzählige Militariasachen gibt, die Denkmäler darstellen.
Ansonsten würde dieses Urteil einem Detektorverbot gleich kommen, da man bei jeder Benutzung des Detektors auf Denkmäler stoßen kann. Wobei, man kann auch mit den Augen, oder mit dem Gruber des Bauern auf Denkmäler stoßen... Macht das Sinn? NEIN, deswegen das Urteil nicht so ernst nehmen sondern genau lesen  Zwinkernd


PS: Wie immer, keine Rechtsberatung  Smiley


Lanzelot


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