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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hab nach einer Genehmigung angefragt

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Avatar  Hab nach einer Genehmigung angefragt  (Gelesen 5421 mal) 0
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#60
31. Oktober 2013, um 10:42:18 Uhr

Hi…Leute

Ich fasse mal kurz zusammen ......

-Metalldetektoren sind nicht verboten

-das benutzen dieser ist auch nicht verboten

-gezieltes Suchen nach historischen Gegenständen bzw. BD‘s ohne NFG ist untersagt

-entscheidend ist immer wonach man sucht, das wären ja dann bei allen
 ohne NFG meistens immer Meteoriten oder Neuzeitliche Münzen

-Graben in Wäldern, auf Wiesen und auf BD-Flächen ohne NFG generell untersagt

-bewirtschaftete Ackerflächen zum sondeln erlaubt

-immer die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen

Diese Grundregeln sollten eigentlich für alle Bundesländer gelten  Fechten

Wenn ihr jedoch ausversehen mal etwas anderes findet,
wie z.Bsp eine Münze von 1526 ,diese einsteckt und dann noch zufällig von der Polizei kontrolliert werdet,
dann kommt ihr wohl in Erklärungsnöte.  Schockiert
Denn was neuzeitlich ist oder nicht, wird sich meistens immer erst vor Gericht klären.
Und wer dann noch zugibt ,er suche Sachen vor 1945 ist selber schuld.
Da zählt auch keine Aussage wie : “…im Forum aber habe ich gelesen….. „

Im Klartext:
Wenn ihr ohne NFG die Felder verlasst, sollten sich in eure Taschen lediglich Meteoriten ,Euromünzen oder verlorene Eheringe befinden……


Letztendlich muss aber jeder selbst entscheiden ob mit oder ohne NFG….. schließlich sind  alle alt genug !


Zum Schluss noch: alle Angaben wie immer ohne Gewähr !!!!

Sollte ich mich in irgendeinem Punkt geirrt haben, bitte nicht gleich steinigen sondern korrigieren ! Super


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#61
31. Oktober 2013, um 10:47:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Robin Hood
denn selbstverständlich nehmen auch die Regenwurmbutler billigend in Kauf ein BD aus zu graben.

Tja Robin, so gerne  ich dir da auch Beipflichten würde......aber leider irrst Du.

Es ist so.....
Ein Wurm war noch nie ein BD, (bis jetzt jedenfalls noch nicht, Arbeiten die Archis aber bestimmt schon dran),
folglich nimmst Du auch nicht "billigen" in Kauf, auf eines zu Stoßen, weil Du ja Würmer suchst.
Selbstverständlich.....kannst Du....bei Deiner Suche....dennoch auf ein BD Stoßen, welches aber dann nicht bestraft werden kann.

Kurz gesagt....
Suchst Du nach Dingen die
- BD's sein "können" z.B. Militäria,
  musst Du auch damit rechnen welche zu finden - Du nimmst es "billigen" in Kauf.

Suchst Du nach Kronkorken (können keine BD's sein) kannst du bei Deiner Suche zwar auch zufällig BD's finden, nimmst es aber eben nicht "billigen" in Kauf, da man mit so einen BD- Fund nicht unmittelbar rechnen kann/ muss.

Dies ist keine Rechtsbelehrung.....

Lanze...


« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 10:49:36 Uhr von (versteckt) »

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#62
31. Oktober 2013, um 11:03:01 Uhr

Hallo Majestix,

Geschrieben von Zitat von majestixXx
-Graben in Wäldern, auf Wiesen und auf BD-Flächen ohne NFG generell untersagt

Stimmt nicht! Stimmt nur wenn ich gezielt nach BD suche.
Wenn ich von einem Landwirt die Erlaubnis habe auf einer Wiese nach Meteoriten zu suchen, darf ich das.
Ich darf auch im Wald nach Meteoriten suchen und graben, wenn ich es zum Zwecke der Erholung tue und keinen Schaden anrichte.
Was ist z. B. wenn ich Trüffelsucher bin, dann gehe ich in den Wald und grabe, oder?

Das Wort "generell" oder ähnliche, würde ich generell nicht in diesem Zusammenhang (Sondeln) benutzen, da hier die Rechtslage so schwammig ist!

Zitat:Majestix
Wenn ihr jedoch ausversehen mal etwas anderes findet,
wie z.Bsp eine Münze von 1526 ,diese einsteckt und dann noch zufällig von der Polizei kontrolliert werdet,
dann kommt ihr wohl in Erklärungsnöte.  Schockiert

Warum?
Ich habe diese Münze zufällig gefunden (nicht gezielt danach gesucht-o.NFG) und bringe Sie einem Archäologen oder einem Geschichtsverein o.ä.
Was soll mir da passieren? Muss man immer etwas kriminelles oder verbotenes unterstellen?
Anders ist es natürlich, wenn ich solche Sachen Zuhause horte und nicht abgebe oder melde!!!

Dies ist meine Meinung dazu, sie kann natürlich von allen anderen Meinungen abweichen Grinsend Grinsend Grinsend

Robin


« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 11:05:19 Uhr von (versteckt) »

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#63
31. Oktober 2013, um 11:10:22 Uhr

Mit einem Metalldetektor kann ich nicht explizit nach diesen oder jenen Gegenständen suchen. Ich suche damit nach Metall. Ob dieses Metall nun Konservendosen, WKII-Relikte, Neuzeitmünzen oder ältere Artefakte etc. sind, offenbart sich mir erst bei der Bergung. Sollten wissenschaftlich interessante Funde zufällig auftauchen, wäre ein guter Draht zu einer Denkmalschutzbehörde von Vorteil. Das Suchen nach Metall ist jedoch weder verboten noch genehmigungspflichtig.

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Verwarnt
#64
31. Oktober 2013, um 11:11:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von majestixXx



Letztendlich muss aber jeder selbst entscheiden ob mit oder ohne NFG….. schließlich sind  alle alt genug !



So ist es!
Es sind alle alt genug um für ihr handeln einzustehen!
Im "Ernstfall"  kann sich auch niemand auf irgendwelche Forenweisheiten berufen, da ist man dummerweise immer für sich selbst verantwortlich!
Hier und in jedem anderen Sucherforum dreht man sich seit langem nur noch im Kreis, was die verschiedenen Ansichten der Sondler betrifft!
Die einen dafür, die anderen dagegen, da ändert sich auch nichts mehr! Belehren
Aber wirklich interessieren tut es schon lange keinen mehr und jeder Neuling mit etwas Grips
sieht nach der ersten Seite in dem Beitrag schon was da unter den Sondlern abläuft!
Gibt es eigentlich einen "Gähn-Smiley"?

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#65
31. Oktober 2013, um 11:16:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Es ist so.....Ein Wurm war noch nie ein BD, (bis jetzt jedenfalls noch nicht, Arbeiten die Archis aber bestimmt schon dran),folglich nimmst Du auch nicht "billigen" in Kauf, auf eines zu Stoßen, weil Du ja Würmer suchst.Selbstverständlich.....kannst Du....bei Deiner Suche....dennoch auf ein BD Stoßen, welches aber dann nicht bestraft werden kann.Kurz gesagt....Suchst Du nach Dingen die- BD's sein "können" z.B. Militäria,  musst Du auch damit rechnen welche zu finden - Du nimmst es "billigen" in Kauf.

Tja lieber Lanze,
wenn die Archäologen das doch auch nur so sehen und handhaben würden wie du es hier beschrieben hast, dann wäre alles so einfach.

Das Problem ist aber leider, dass (siehe auch Antworten von sternenstahl) die erst einmal jedem der ein Loch gräbt unterstellen das dieser billigend in kauf nimmt ein BD zu entdecken.
Somit haben Sie es ernst einmal jedem verboten, ohne Ihre Genehmigung(NFG) zu Graben!
Bei wem Sie jetzt stillschweigend darüber hinweg sehen und bei wem nicht, das liegt jetzt in Ihren Händen
Ich habe jedoch noch nie gehört das Sie z.B. einen Bauarbeiter der ein BD entdeckt hat, deswegen vor Gericht gezerrt haben. Grinsend
Es geht ihnen bei dieser ganzen Geschichte nur darum die verhassten Suchen aus dem Weg zu räumen!-Meine Meinung!!!





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#66
31. Oktober 2013, um 11:16:53 Uhr

Och Jungs,

mindestens 2x im Jahr das gleiche Thema, mit dem gleichen Ergebnis. Nämlich keinem. Down

Wie wäre es denn wenn sich jeder Sondler mal mit dem Denkmalschutzgesetz seines Bundeslandes beschäftigt,vielleicht für 10-20€ mal eine öffentliche Rechtsauskunft aufsucht und sich von Juristen beraten lässt.
In der Regel wollen doch hier alle wie Erwachsene behandelt werden, dann verhaltet euch doch einfach auch so. Zwinkernd

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 12:02:52 Uhr von (versteckt) »

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#67
31. Oktober 2013, um 11:20:33 Uhr

 Ja Robin, jetzt kann ich dir beipflichten.

- Waldsuche-

Waldsuche mit Sonde und Schaufel ist nicht verboten (in Hessen).
Bedingung hierfür sind z. B.
Es muss zum Zwecke der Erholung sein ,
es muss auf bestimmte Tageszeiten geachtet werden (Nacht's darf nur noch auf Wegen gesucht werden)
es muss auf spezielle Gebiete im Wald geachtet werden (z.B. nicht bei Ässungsflächen)
es dürfen natürlich keine Schäden an Pflanzen entstehen, damit sind aber nicht die kleinen Wurzel
in der Humusschicht gemeint  Zwinkernd

Ich selber habe mich mit dem....Hessischen Waldbesitzserverband...in Verbindung gesetzt
und mein anliegen vorgetragen.
Die waren ganz begeistert und wünschen sich genau diese Kommunikation untereinander.
Da sich die Schon- Flächen im Wald auchmal ändern können, kann man so direkt die
neuesten Info's aus 1. Hand bekommen und weiß wo man besser nicht Sucht.

Zum Acker....
wenn ich auf dem Acker eine Römische Münze bei meiner Kronkorken- Suche finden sollte,
lass ich sie bestimmt nicht dort liegen (das wäre ja unterlassenen Hilfeleistung  Narr ).
Wenn mich dann am Ackerrand jemand ansprechen sollte, sag ich ihm natürlich...wahrheitsgemäß...
das ich die Münze meinem nächsten Heimatverein oder Archäologen, mit der von mir gemachten Fundmeldung,
übergeben werde und ich auf eine gute Zusammenarbeit wert lege.

So sieht das bei mir aus.....


Hinzugefügt 31. Oktober 2013, um 11:27:33 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Vielleicht für 10-20€ mal eine öffentliche Rechtsberatung aufsucht und sich von Juristen beraten lässt.In der Regel wollen doch hier alle wie Erwachsene behandelt werden, dann verhaltet euch doch einfach auch so. Zwinkernd
Hi Michael,
es darf bezweifelt werden das:
 10- 20€ bei diesem Thema reichen würden.
Selbst Rechtsanwälte haben Schwierigkeiten sich durch diese Materie zu Arbeiten.

2. Wo genau in diesem Thread bist Du der Meinung es würde sich nicht Standesgemäß "Erwachsen" benommen???

Ich finde diese Thema übrigens immer wieder spannend und neu.
Du musst bedenken das es für Anfänger immer wieder Aktuell ist und sie sich (verständlicherweise) Informieren möchten.

Lg.

Lanze...

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 11:29:32 Uhr von (versteckt) »

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#68
31. Oktober 2013, um 11:29:12 Uhr

und wenn ich dann tatsächlich neuzeitliche Münzen (z.B. Euro) oder
Eheringe oder goldene Ketten gefunden habe, diese vereinnahme,
ist das doch eigentlich Fundunterschlagung. Ich kann wohl nicht
davon ausgehen, daß sich der frühere Besitzer freiwillig davon
getrennt hat, also sind das Fundsachen, die ich an dafür bestimmte
Behördenstellen abliefern muß (Fundbüro oder dergl.).

Damit habe ich zwar nicht gegen die Bestimmungen und Verordnungen
des Denkmalschutzes verstoßen, aber ich denke, das wäre dann
Fundunterschlagung - auch ein Straftatbestand.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß


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#69
31. Oktober 2013, um 11:33:45 Uhr


Dem Landbesitzer stehen 50% des Fundwertes zu.

Fundbüro ist sehr gut. Nach 6 Monaten bekommst Du die Sachen wieder.

Solltest Du aber auf einen "Schatz" stoßen, geht ihr beide leer aus, da...

dass Schatzregal greift (zu schnappt), und alles an den Staat geht.

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#70
31. Oktober 2013, um 11:35:26 Uhr

Die Gebühr einer öffentlichen Rechtsauskunft ist bei jeder Thematik die gleiche.

Die Anfänger brauchen sich nur die letzten Threads mit diesem Thema raussuchen, was neues habe ich hier noch nicht gehört, nur die Beispiele ändern sich. Die Standpunkte und Aussagen der Mitglieder wiederholen sich, was ja nicht schlecht ist. Das es den "Anfängern" hilft bezweifle ich aber trotzdem. Man sollte sich vielleicht von Leuten beraten lassen, die das beruflich machen und nicht von Sondelkollegen die dies und das gehört haben und so auffassen.
Dies ist natürlich nur meine Meinung und kein Ratschlag.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 12:02:17 Uhr von (versteckt) »

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#71
31. Oktober 2013, um 11:36:08 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Ich finde diese Thema übrigens immer wieder spannend und neu.
Du musst bedenken das es für Anfänger immer wieder Aktuell ist und sie sich (verständlicherweise) Informieren möchten.




..

Dem schliesse ich mich an. Gerade als Anfänger wird man erschlagen von den ganzen Richtlinien, und kommt sich am Ende vor, als wolle man was hochgradig illegales machen. Dabei geht es nur um eine entspannende Tätigkeit an der frischen Luft, die auch noch spannend und Interessant ist.


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#72
31. Oktober 2013, um 11:42:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von deepdown
Dem schliesse ich mich an. Gerade als Anfänger wird man erschlagen von den ganzen Richtlinien, und kommt sich am Ende vor, als wolle man was hochgradig illegales machen. Dabei geht es nur um eine entspannende Tätigkeit an der frischen Luft, die auch noch spannend und Interessant ist.

Ich weiß ja nicht ob du dieses Board schon kennst. Hier steht eigentlich alles drin, was für einen Sondengänger wichtig ist und das nicht nur einmal sondern mindesten zweimal pro Thema.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches-b37.0/


Gruß Michael

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#73
31. Oktober 2013, um 11:43:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Die Gebühr einer öffentlichen Rechtsberatung ist bei jeder Thematik die gleiche.
Siehst Du Michael, dass wusste ich auch noch nicht. Hab ich wieder was gelernt :-)

Natürlich hast du recht, was die Wiederholung dieser Threads angeht.
Dennoch fand ich das Beispiel mit der "Würmer-suche" sehr anschaulich und verständlich war's auch oder. :-)

Bin wieder beim RT 74.......

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#74
31. Oktober 2013, um 11:49:37 Uhr

Das Regenwürmer Beispiel war natürlich sehr einleuchtend, das gebe ich ja zu. Super

Gruß Michael



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