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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hab nach einer Genehmigung angefragt

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#75
31. Oktober 2013, um 11:50:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Dem Landbesitzer stehen 50% des Fundwertes zu.

Ich denke dies ist so nicht mehr richtig! Da du ja aus Hessen kommst, gilt hier doch auch seit neustem das Schatzregal und nicht mehr die Hadrianische -Teilung!

Und Funde deren Besitzer noch festgestellt werden können, unterliegen dieser Regel sowieso nicht. Hier ist die Finderlohn-Regel anzuwenden.

@Postmann

Du Beschreibst es doch genauso, wie es eigentlich jedem klar sein müsste.
Finde ich etwas, das noch seinem ursprünglichen Besitzer zuzuordnen ist, muss ich es abgeben. Tu ich das nicht,
kann man denjenigen evtl. wegen Fundunterschlagung dran bekommen.
Das ist aber jetzt wieder ein anderes Thema und gehört nicht hier her.


 

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#76
31. Oktober 2013, um 12:06:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Robin Hood
Schatzregal und nicht mehr die Hadrianische -Teilung!

Bei "Schatz"...= Schatzregal!
Nicht jedes Münzlein oder Ringlein stellt ein Schatz dar. ;-()


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#77
31. Oktober 2013, um 12:33:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Robin Hood
Finde ich etwas, das noch seinem ursprünglichen Besitzer zuzuordnen ist, muss ich es abgeben. Tu ich das nicht, kann man denjenigen evtl. wegen Fundunterschlagung dran bekommen.Das ist aber jetzt wieder ein anderes Thema und gehört nicht hier her.

danke für diese Antwort.

Da ich glaube, daß das sehr wichtig für jeden Sondler ist, sollte man auch über diese Fundsachen bescheid wissen.

Wir kaufen uns Ausrüstung für viele Euronen, stecken viel Energie in die Ausübung und freuen uns über jeden Fund, auch Euros und Schmuck, obwohl wir garnicht wissen, ob wir die Fundsachen legal behalten dürfen. Unter den Teppich kehren gilt nicht!

Gab es hier im Forum schon mal einen thread, der dieses Fundsachenthema abschließend behandelt hat?

Wenn nicht, werde ich einen entsprechenden eröffnen.

Gruß

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#78
31. Oktober 2013, um 13:24:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von württemberger
Ja, die Gerichte drehen das schon so hin, wie sie wollen...
Nicht die Gerichte sondern die ...Archis ;-)

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#79
31. Oktober 2013, um 14:39:46 Uhr

@ Lanzelot

WK2 kann ein Bodendenkmal sein muß es aber nicht ! Zu Lage in Hessen kannst du mal bei Walter Franke nachfragen wegen Hausdurchsuchung und Anzeige und und ......
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/119/1195039c-d3c3-e421-9fe8-6a12109241c2.htm


Zur Waldsuche: ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt ! Alles was außerhalb der normalen Nutzung des Waldes ausgeübt wird ist Genehmigungspflichtig. Was zur normalen Nutzung zählt, steht in den Waldgesetzen der jeweiligen Bundesländer.   
Beim Staatsforst ist es das Forstamt.
Bei Privatforst oder auch Feld der Eigentümer und nicht der Besitzer.
@ all
Ich selber habe auch keine Genehmigung und sitze im selben Boot derer die keine haben. Billigend in kauf nehmen kommt nicht von mir, sondern vom Gericht.

Regenwürmer oder auch Maulwürfe zählen nicht zum technischem Gerät und brauchen daher auch keine Genehmigung zum Graben.


Wo kein Kläger da kein Richter !

Gut Fund

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#80
31. Oktober 2013, um 15:11:09 Uhr

@ Sternenstahl

Ich Versuch es jetzt nocheinmal....und auch nur weil hier Einsteiger zugucken und mitlesen.

1. Bin ich mit Walter im Hessischen Sondel- Verein "Hadrians Erben".  Schockiert

2. Du schreibst...Zitat:
    Zur Waldsuche: ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt ! Alles was außerhalb der normalen Nutzung des Waldes ausgeübt wird ist Genehmigungspflichtig. Was zur normalen Nutzung zählt, steht in den Waldgesetzen der jeweiligen Bundesländer.   
Beim Staatsforst ist es das Forstamt.

   Ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt....
   Das gibt es nicht. Wir leben in Deutschland und da gibt es erlaubt oder verboten!
   Davon abgesehen, wenn es "nicht" verboten ist, ist es auch nicht Strafbar auch wenn es nicht erlaubt ist.....

  Definiere dochmal "Normale" Waldnutzung Huch
  Der Mountainbiker nutzt den Wald anders als der Opa der Spazieren geht.
  Ebenso der Sondler.
  Aber sie haben alle eins gemeinsam......sie nutzen ihn zu Erholungs/ Freizeitzwecken

  Hier für Dich ein kleiner Auszug aus der Waldbenutzer Ordnung.
  Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hesswald.de/wald-in-hessen/natur-erleben/

  Anders als in vielen anderen – auch europäischen Ländern – sind die Wälder in Deutschland 365 Tage im Jahr für jeden zur Erholung geöffnet. Wanderer, Naturschützer, Mountainbiker, Geocacher  erleben die Natur auf unterschiedliche Art und Weise. Wie man sich im Wald so verhält, dass Tiere und Pflanzen geschont werden und andere Waldbesucher oder die Forstwirtschaft nicht gestört werden, erfahren Sie in der Waldfibel. Den steigenden Freizeitwert des Waldes merken vor allem  Waldbesitzer, Förster wie auch Jäger. Ein Großteil der Aktivitäten findet längst nicht mehr auf den befestigten Waldwegen statt, sonder vielmehr über die gesamte Fläche verteilt, tief im Bestandesinneren.

- Sondeln gehört auch dazu und darf ebenso wie Geocaching im Wald Praktiziert werden.
  Dies hat mir sogar der Vorsitzende im Gespräch nocheinmal bestätigt.
 Alles "ohne" Genehmigung.

Weiter schreibst Du...Zitat:
Bei Privatforst oder auch Feld der Eigentümer und nicht der Besitzer.

In meinen Augen ist der Eigentümer auch immer der Besitzer (vielleicht meintest Du ja Pächter)

Und zum Schluss....Zitat:
Regenwürmer oder auch Maulwürfe zählen nicht zum technischem Gerät und brauchen daher auch keine Genehmigung zum Graben.

- Dein Irrtum ist.....das es nicht um das Technische Gerät geht ob ich eine Straftat beim Sondeln begehe
  oder nicht. Es sei den ich verkloppe einen schreienden, wutverzerrten Jäger mit dem MD.
  Dann kann ich aber immer noch auf Notwehr Plädieren. :-)

Es ist in ganz Deutschland noch "nie" ein Sondler verurteilt worden weil er mit einem MD gesucht hat.
Sondern nur deshalb....weil er auf einem BD oder KD gegraben hat!!!

Hoffe Du kannst es jetzt nachvollziehen.
Es wäre schön, wenn Du Deine Behauptungen mit Quellenangaben beziehen könntest.
Einfach sagen kann nämlich jeder was.... ;-)


« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 15:46:24 Uhr von (versteckt) »

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#81
31. Oktober 2013, um 17:07:47 Uhr

Ein derartiger Aufruf, wie der der hessischen Polizei, trägt eher zur Verschärfung der Lage bei. Jeder harmlose Sondengänger muss sich einfach durch derartige Artikel provoziert fühlen.
Klar, ich finde jeden Tag eine Himmelsscheibe von Nebra, wie im Bericht aufgeführt. Wie weltfremd sind diese Beamten eigentlich. Gäbe es eine zufriedenstellende Regelung, könnten solche Funde "legal" gemacht und der Denkmalschutzbehörde angeboten werden. Wäre kein Sondengänger losgezogen, läge die Scheibe immer noch dort, wo sie heute ist.

Und dann noch etwas: Was ist mit all den sogenannten Bodendenkmälern auf Äckern, wo Bauern jahrelang mit schwerem Gerät drauf herumfahren. Sollte sich dort etwas von historischer Bedeutung im Boden befinden, wird es definitiv zerstört. Das interessiert keine Sau.

Ich könnte echt kotzen, wenn ich solche Aufrufe der Polizei lese. Ein wunderschönes Hobby inklusve derer, die es ausüben, wird durch den Schmutz gezogen.

Aber es ist leider nicht abzusehen, dass es irgendwann in diesem Land einen Konsens zwsichen Denkmalschützeren und Sondengängern geben wird. Traurig. Denn Eines ist auch klar. Der Mensch war schon immer neugierig, und er wird es immer bleiben. Weiterhin "Gut Fund"!



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#82
31. Oktober 2013, um 17:30:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Mit einem Metalldetektor kann ich nicht explizit nach diesen oder jenen Gegenständen suchen. Ich suche damit nach Metall. Ob dieses Metall nun Konservendosen, WKII-Relikte, Neuzeitmünzen oder ältere Artefakte etc. sind, offenbart sich mir erst bei der Bergung. Sollten wissenschaftlich interessante Funde zufällig auftauchen, wäre ein guter Draht zu einer Denkmalschutzbehörde von Vorteil. Das Suchen nach Metall ist jedoch weder verboten noch genehmigungspflichtig.

Sehr schön, genau und vor allem richtig beschrieben!

Hans

PS: Das Führen und der Gebrauch eines Metalldetektors ist nicht verboten.

Hinzugefügt 01. November 2013, um 09:11:44 Uhr:

Hallo Lanzelot,

ich gehe mit Deinen Ausführungen in Antwort 80 weitgehend d´accord.

Nur bei Deiner Aussage: "In meinen Augen ist der Eigentümer auch immer der Besitzer (vielleicht meintest Du ja Pächter" liegst Du falsch.

"Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es selbst benutzen, verschenken, wegwerfen, verleihen oder vermieten. Er darf auch anderen verbieten, die Sache zu benutzen.
Die Befugnisse des Eigentümers regelt der § 903 BGB"

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache."

Beipiel:
Wenn Du ein Haus gekauft hast, dann bist Du der Eigentümer.
Wenn Du es selbst bewohnst, bist Du auch der Besitzer.
Wenn Du es vermietet, ist Dein Mieter der Besitzer, aber Du bist immer noch Eigentümer.

Nichts für ungut, wird oft verwechselt und da bist du nicht der Einzige. Deshalb meine ausführliche Darstellung.

Grüße und gut Fund!!

Hans





« Letzte Änderung: 01. November 2013, um 09:11:44 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#83
01. November 2013, um 09:41:10 Uhr



  Vielen Dank Hans. Ich lerne gerne dazu.  Belehren

  Daher beharre ich auch nicht auf meine Aussagen den jeder kann ja mal irren.  Zwinkernd

  Lg.

  Lanze...

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Verwarnt
#84
01. November 2013, um 09:59:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von crazy_yeti
Ich könnte echt kotzen, wenn ich solche Aufrufe der Polizei lese. Ein wunderschönes Hobby inklusve derer, die es ausüben, wird durch den Schmutz gezogen.
Dummerweise wurde in der Vergangenheit und wird auch heute noch,durch einzelne Sondengänger ,
den Ämtern mehr wie genügend Futter geliefert,dass diese sehr lange an den Beispielen zehren können.
Teilweise ist die ganze Situation auch selbstverschuldet.

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#85
01. November 2013, um 10:07:18 Uhr

Kaum auszudenken jemand wuerde einen Detektor für Regenwuermer erfinden... Oder in der Anglerszene heisst es aufeinmal, dass die besten Regenwuermer diese sind, die nah an Metallen leben =)...

SCNR =]


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#86
03. November 2013, um 20:18:58 Uhr

immer nett sein und glück beim Suchen haben,         dann macht es schon sehr viel spaß Zwinkernd  ,    gruß.

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