@ Sternenstahl
Ich Versuch es jetzt nocheinmal....und auch nur weil hier Einsteiger zugucken und mitlesen.
1. Bin ich mit Walter im Hessischen Sondel- Verein "Hadrians Erben".

2. Du schreibst...Zitat:
Zur Waldsuche: ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt ! Alles was außerhalb der normalen Nutzung des Waldes ausgeübt wird ist Genehmigungspflichtig. Was zur normalen Nutzung zählt, steht in den Waldgesetzen der jeweiligen Bundesländer.
Beim Staatsforst ist es das Forstamt.
Ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt....
Das gibt es nicht. Wir leben in Deutschland und da gibt es erlaubt oder verboten!
Davon abgesehen, wenn es "nicht" verboten ist, ist es auch nicht Strafbar auch wenn es nicht erlaubt ist.....
Definiere dochmal "Normale" Waldnutzung

Der Mountainbiker nutzt den Wald anders als der Opa der Spazieren geht.
Ebenso der Sondler.
Aber sie haben alle eins gemeinsam......sie nutzen ihn zu Erholungs/ Freizeitzwecken
Hier für Dich ein kleiner Auszug aus der Waldbenutzer Ordnung.
Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.hesswald.de/wald-in-hessen/natur-erleben/
Anders als in vielen anderen – auch europäischen Ländern – sind die Wälder in Deutschland 365 Tage im Jahr für jeden zur Erholung geöffnet. Wanderer, Naturschützer, Mountainbiker, Geocacher erleben die Natur auf unterschiedliche Art und Weise. Wie man sich im Wald so verhält, dass Tiere und Pflanzen geschont werden und andere Waldbesucher oder die Forstwirtschaft nicht gestört werden, erfahren Sie in der Waldfibel. Den steigenden Freizeitwert des Waldes merken vor allem Waldbesitzer, Förster wie auch Jäger. Ein Großteil der Aktivitäten findet längst nicht mehr auf den befestigten Waldwegen statt, sonder vielmehr über die gesamte Fläche verteilt, tief im Bestandesinneren.
- Sondeln gehört auch dazu und darf ebenso wie Geocaching im Wald Praktiziert werden.
Dies hat mir sogar der Vorsitzende im Gespräch nocheinmal bestätigt.
Alles "ohne" Genehmigung.
Weiter schreibst Du...Zitat:
Bei Privatforst oder auch Feld der Eigentümer und nicht der Besitzer.
In meinen Augen ist der Eigentümer auch immer der Besitzer (vielleicht meintest Du ja Pächter)
Und zum Schluss....Zitat:
Regenwürmer oder auch Maulwürfe zählen nicht zum technischem Gerät und brauchen daher auch keine Genehmigung zum Graben.
- Dein Irrtum ist.....das es nicht um das Technische Gerät geht ob ich eine Straftat beim Sondeln begehe
oder nicht. Es sei den ich verkloppe einen schreienden, wutverzerrten Jäger mit dem MD.
Dann kann ich aber immer noch auf Notwehr Plädieren. :-)
Es ist in ganz Deutschland noch "nie" ein Sondler verurteilt worden weil er mit einem MD gesucht hat.
Sondern nur deshalb....weil er auf einem BD oder KD gegraben hat!!!
Hoffe Du kannst es jetzt nachvollziehen.
Es wäre schön, wenn Du Deine Behauptungen mit Quellenangaben beziehen könntest.
Einfach sagen kann nämlich jeder was.... ;-)