[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hab nach einer Genehmigung angefragt

Gehe zu:  
Avatar  Hab nach einer Genehmigung angefragt  (Gelesen 5419 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6   Nach unten
Offline
(versteckt)
#45
30. Oktober 2013, um 22:03:38 Uhr

Ernte ist kein Richter und die Auslegung hat keinen Wert, es sei den sie passt zum eigenen Handeln.
Natürlich ging es hier um Militaria, lange Jahre wurde doch gesagt Militaria Wk2 hat nichts mit Bodendenkmal zu tun. Was ein Bodendenkmal ist und nicht entscheiden andere und nicht wir.
Hier geht es um den Metalldetektor(oder auch technisches Gerät) und da hat das Gericht geurteilt, das der Kläger hier billigend in kauf nimmt auch ein Bodendenkmal zu entdecken. Auch spricht das Gericht dem Kläger ab ein Bodendenkmal zu erkennen.
Im wurde keine Genehmigung erteilt und er muß die Strafen zahlen!

Wo für zahlt er den die Strafen wenn das Suchen und GRABEN nach nicht Bodendenkmalen erlaubt ist ?

Natürlich wurde das hier schon oft drüber geschrieben, aber leider kaufen sich viele erst den Detektor und fragen dann nach der rechtlichen Seite.

Ich hoffe das der Themenstarter sich die Urteile mal durchliest und dann für sich entscheidet ob er dem Hobby nachgeht oder nicht.

Gut Fund

Offline
(versteckt)
#46
30. Oktober 2013, um 22:18:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Ich hoffe das der Themenstarter sich die Urteile mal durchliest und dann für sich entscheidet ob er dem Hobby nachgeht oder nicht.

So wie mehr als 30.000 Sondler in Deutschland.
Wenn Du recht ...hättest....wäre es ein leichtes sie "alle" bzw. die ohne NFG (welches die weit aus größere Menge darstellt) zu verurteilen.

Da dies nicht geschieht, wirst Du einsehen müssen, dass es...
- keine Rechtliche Handhabe gegen das Freizeit-Sondeln gibt und
- Deine Aussage nicht stimmig eben falsch ist.
Noch ein Beispiel für Dich.
Nach Deiner Aussage müssten auch Geocacher die einen MD benutzen, mit BD's rechnen.
Hast Du schon auch nur 1nen verurteilten Geocacher kennengelernt?
Ach und ...oh...hilfe...überall treten wir auf die doofen BD's. Es ist alles voll davon....oh weiiii..

Offline
(versteckt)
#47
30. Oktober 2013, um 22:36:14 Uhr

aber trotzdem ein sehr sehr  :Smiley schönes hobby  Suchen ,   gruß.

Offline
(versteckt)
#48
30. Oktober 2013, um 22:42:22 Uhr


Richtig....nur die "Miese- Peter" nerven ein wenig.   Zunge    Narr

Offline
(versteckt)
#49
30. Oktober 2013, um 23:59:43 Uhr

Hallo, Winken
das ewige Thema.................hier wird es wohl nie eine Einigung geben. Traurig

Ich habe eine NFG (schon mehrere Jahre) und ich ärgere mich immer mehr über die Aussage von der tollen Zusammenarbeit von Archäologen mit Sondlern.
Seit dem Urteil das die LDÄ zwingt NFG zu erteilen werden diese kontinuierlich eingeschränkt, nach der Willkür der LDÄ und ohne Mitspracherecht der Sondler mit NFG.
So zieht keine Zusammenarbeit aus.

Warum wird jetzt das Suchen auf Wiesen verboten, für NFG Besitzer. Die haben bewiesen das sie mit eventuellen Funden fachgerecht umgehen können. Warum also diese erneute Einschränkung???
Die Antwort: Willkür und Amtsanmaßung.
Angebliche Begründungen,- wie so oft nur Ausreden und falsche Behauptungen.

Ich suche auf Äckern und Wiesen mit der Erlaubnis des Besitzers nach Neuzeitfunden und Meteoriten, auch außerhalb des Erlaubten Suchgebietes meiner NFG, da ich dafür keine weitere Erlaubnis brauche.
Wenn ich gezielt nach BD suche, dann halte ich mich an die Vorgaben meiner NFG

Das ist mein Weg,....es gibt aber viele andere Wege und jeder muss eben seinen eigenen Weg finden.

Also GF

Robin

PS: Natürlich gibt es auch Archäologen, die wirklich bemüht sind mit Sondlern zusammenzuarbeiten, aber solange Ihre Behörde im allgemeinen die Sondler ungerechtfertigt einschränkt und bevormundet, wird das mit der Zusammenarbeit nicht funktionieren.


« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 00:19:50 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#50
31. Oktober 2013, um 00:28:50 Uhr

Hallo aus Bayern,
Das habe ich schon vor Jahren aufgegeben! Ewig gekämpft dass man akzeptiert wird und beim ersten besseren Fund nur Ärger.... Wir sind die raubgräber und grabräuber und somit sind wir nicht tragbar. Wenn ein archi kariere machen will und da ein paar Jahre später jemand sagt: der hat doch mal mit einem sonder zusammen gearbeitet - dann hat er schon ein rotes kreuzchen in der Personalakte....


Offline
(versteckt)
#51
31. Oktober 2013, um 07:42:19 Uhr

Bitte verzeiht mir alle, aber ich finde diese Grundsatzdiskussionen in diesem Stil vollkommen unnötig und überflüssig, denn es fehlt bei jedem der sich daran beteiligt ein ganz wichtiges Kriterium, nämlich das BUNDESLAND. Ansonsten dreht man sich bei diesem trotzdem wichtigen Thema immer im Kreis

Offline
(versteckt)
#52
31. Oktober 2013, um 08:41:21 Uhr

 Ich sagte schon das ich aus Hessen komme und es in Hessen zum Glück (noch)

 erlaubt ist beim Suchen etwas "billigen" in Kauf zu nehmen....z.B. einen Schnupfen... Grinsend

 Aber Du hast natürlich recht, die Frage lautete ja......

 Benötige ich zum Sondeln eine Genehmigung?

 Diese Antwort kann man ganz klar mit ......Nein, braucht man nicht, beantworten.

 Selbst Sternenstahl musste einräumen das ein Sondeln ich Deutschland nicht verboten ist.

Lg.


Lanze...

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 09:01:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#53
31. Oktober 2013, um 08:58:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von strumpfi
Hallo aus Bayern,
Das habe ich schon vor Jahren aufgegeben! Ewig gekämpft dass man akzeptiert wird und beim ersten besseren Fund nur Ärger.... Wir sind die raubgräber und grabräuber und somit sind wir nicht tragbar.
Aus welchem Bayern kommst du denn ? Schockiert
Ich sondel in Bayern ja auch schon paar Jahre und hatte noch nie auch nur ansatzweise Stress mit irgendeinem, ob nun Bauer oder Archi.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat man hier in Bayern doch paradiesische Zustände.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 08:59:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#54
31. Oktober 2013, um 09:10:14 Uhr

Brauch man auch für das buddeln nach Regenwürmern einen NFG? Zwinkernd

Es gibt sicherlich mehr Angler als Sondler in Deutschland die hin und wieder auf den Acker laufen und dort schoene Löcher hinterlassen. Alles schon gesehen, gerade in meiner Gegend hier. (NRW)

Will sagen, wenn du auf die sichere Seite willst, besorgt dir eine NFG... Ansonsten suche nach Euromuenzen und ich bin mir sicher das dies nicht illigal ist. Soll mir jemand ein Urteil zeigen wo gerade dies verurteilt wurde.


« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 09:11:15 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#55
31. Oktober 2013, um 09:17:40 Uhr

@ Lanzelot

ja der Detektor ist nicht verboten, ja das Suchen ist auch nicht verboten ! die Sachlage ändert sich aber in Verbindung mit dem GRABEN.

Wenn du schon zitierst dann bitte auch alles und nicht nur das was dir in den Kram passt!
 
Gerade du aus Hessen mußt doch wissen wie hart das LDA mit Sondlern ohne Genehmigung vorgeht und warum es dort die AG Raubgräber der Polizei gibt.

Die Rechtslage im Bereich Sondengehen ist leider eine Grauzone.

Nochmal zum Urteil:

Der Kläger mußte die Strafen für das Suchen nach NICHT-BODENDENKMALEN mit einem Metalldetektor und dem GRABEN bezahlen. Weise

Aber ihr könnt euch die Rechtslage ja schönreden Ringelreia

Gut Fund


Offline
(versteckt)
#56
31. Oktober 2013, um 09:37:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ Lanzelot

ja der Detektor ist nicht verboten, ja das Suchen ist auch nicht verboten ! die Sachlage ändert sich aber in Verbindung mit dem GRABEN.

Wenn du schon zitierst dann bitte auch alles und nicht nur das was dir in den Kram passt!
 
Gerade du aus Hessen mußt doch wissen wie hart das LDA mit Sondlern ohne Genehmigung vorgeht und warum es dort die AG Raubgräber der Polizei gibt.

Die Rechtslage im Bereich Sondengehen ist leider eine Grauzone.

Nochmal zum Urteil:

Der Kläger mußte die Strafen für das Suchen nach NICHT-BODENDENKMALEN mit einem Metalldetektor und dem GRABEN bezahlen. Weise

Aber ihr könnt euch die Rechtslage ja schönreden Ringelreia

Gut Fund


Der Angeklagte hat selbst ausgesagt das er nach Sachen aus dem 2. Weltkrieg sucht, was sehr wohl ein (bewegliches) Bodendenkmal sein kann. Damit hat er zugegeben eben nach diesen zu suchen...
Und somit hat er sich schuldig gemacht...


Offline
(versteckt)
#57
31. Oktober 2013, um 09:40:26 Uhr

Hallo zusammen,

ich sehe das ganz ähnlich wie Lanzelot...
Aber wer keine Genehmigung hat, sollte um Ärger zu vermeiden (je nach Bundesland) nur auf Äckern (mit Erlaubnis des Besitzers) suchen...
Ohne Erlaubnis, wäre es ein unberechtigtes Betreten und somit eine Besitzstörung, jegliche Funde wären dann... naja ihr wisst schon...
Sollte euch dann jemand anscheißen, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit die von der unteren Denkmalschutzbehörde geahndet werden "kann...."
Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine persönlich Ansicht!

Beste Grüße und gut Fund
Randor

Offline
(versteckt)
#58
31. Oktober 2013, um 09:44:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Gerade du aus Hessen mußt doch wissen wie hart das LDA mit Sondlern ohne Genehmigung vorgeht und warum es dort die AG Raubgräber der Polizei gibt.
Weil es dort gewisse Archäologen gibt,
die gewisse Rechteanwälte auf ihre Seite ziehen, die alle nur ein Ziel haben:
---Das Sondeln allgem. und komplett zu verbieten-----.
So werden dann auch mal "illegale" Fleyer- Aktionen für bereits vorhandene Denunzianten aber auch zum Gewinn neuer, ins Leben gerufen.
Zeig mir einen Sondler, der hier in Hessen vom LDA oder der "Uiiii- Raubgräber AG (hört sich an wie ein Wahlpflicht Kurs in der Schule) auf der
Suche nach Neuzeit- Dingen (kannste dir aus suchen was) und ohne NFG,
in irgendeiner weise das Sondeln verboten bekommen hat!
Oder irgendwelche Schwierigkeiten bekommen hat?
Und ich meine nicht von irgendwelchen Jäger- Spinnern oder so.
Nein solche mit "Echten" Rechtlichem Hintergrund.
Der....René Zeritas
hat vollkommen Recht.....
kein  DM/Euro- Münz- Sucher,
kein Dosen- Laschen- Sucher
kein Meteorieten- Sucher
kein Kronkorkgen- Sucher
wurde jemals verurteilt.
Weil es KEINE Rechtsgrundlage GEGEN ihn gibt.

Militäria können BD's sein dafür benötigt man eine NFG, die hatte er nicht, daher die Verurteilung.
Im übrigen spielt der MD hier nicht die Rolle sondern das Graben.
Hätte er ohne MD gesucht und gegraben
wäre die Strafe die Selbe...weil....
und jetzt kommt's.........
Das Mitführen und das benutzen von MD's in Deutschland nicht verboten ist.

Und noch eins...Sternenstahl.....
ich Zitiere das, was der Wahrheit entspricht und nicht das, was.....
Angstverbreiter hier reinschreiben ;-)

Aber jetzt lass ich's auch gut sein, es ermüdet langsam.

Lg.

Lanzelot




« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, um 09:45:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#59
31. Oktober 2013, um 10:28:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von René Zeritas
Brauch man auch für das buddeln nach Regenwürmern einen NFG? ZwinkerndEs gibt sicherlich mehr Angler als Sondler in Deutschland die hin und wieder auf den Acker laufen und dort schoene Löcher hinterlassen. Alles schon gesehen, gerade in meiner Gegend hier. (NRW)

Tja Rene'. die Frage müsste Dir sternenstahl eigentlich beantworten und wenn er ehrlich ist müsste er sie mit einem Ja beantworten, denn selbstverständlich nehmen auch die Regenwurmbutler billigend in Kauf ein BD aus zu graben.

Wenn er jetzt Nein sagen würde, weil er natürlich deutlich merkt wie absurd solch eine Behauptung ist, würde ich mich doch ernsthaft Fragen, mit welchem recht er jeden einzelnen Sondengänger unterstellt irgendetwas billigend in Kauf zu nehmen und Anglern eben nicht. Weil Sondengänger eine Sonde benutzen und Angler eine Angelrute?
Also entscheidet das mitführen einer Sonde darüber, was ich billigend in kauf nehme und was nicht?
Hört sich albern an und ist es auch, jeder einzelne entscheidet selbst was er sucht und ob er dabei irgendetwas billigend in Kauf nimmt! Hier kann und darf man nicht einfach verallgemeinern.
Mir z.b. ist es am allerliebsten, wenn sich alle BD's von mir und meiner Suche ohne NFG fernhalten. Sollte ich doch mal auf eines stoßen, sage ich selbstverständlich meinem Bezirksarchäologen Bescheid wo es sich aufhält und dann darf der sich gerne um alles weitere kümmern.


Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor